57 nicht etwa, weil das Volk reaktionär wäre, sondern weil die Maschinerie des Referendums unter den politischen Bedingungen des modernen Industriestaates zusammenbricht. Das Referendum auf unsere politi schen Verhältnisse anzuwenden, gliche dem Versuche, die alte „Rocket“-Lokomotive 50 Meilen in einer Stunde laufen zu lassen. Mit dieser am Referendum geübten Kritik soll die Intelligenz der Wähler nicht geschmäht werden. Volksentscheidungen über eine Fülle von Einzelheiten eines Gesetzentwurfes müssen ihrer Natur nach reaktionär wirken, eben weil das Verfahren schwerfällig ist. Es mögen Leute wohl Umwandlungen in gewisser Richtung begünstigen, aber sie sind wegen Gewohnheitsrücksichten oder persönlicher Interessen nicht gewillt, irgendwelchen spezifischen Vorschlägen, die den Wechsel her beiführen sollen, zuzustimmen. Wem die Tendenz der Vorlage nicht gefällt, wird natürlich mit Nein stimmen; Bevölkerungsschichten, die diese und jene Einzelheit energisch mißbilligen, obgleich sie mit dem Prinzip konform gehen, werden sich zu bedeutenden Massen gegen den Entwurf koalieren. Andere Klassen und Kreise wieder, die das Prinzip zwar anerkennen, denen es aber zu weit durchgeführt oder nicht weit genug erscheint, werden den Widerstand verstärken. So wird das Re ferendum allen durch den Gesetzentwurf bedrohten Interessen als be sondere Wehr dienen, oder, wie wir uns auch ausdrücken können, das Referendum wendet sich nicht an die Ideen, sondern an die Interessen; es erhöht daher nicht die idealistischen Kräfte in dem Gemeinwesen, von denen der Fortschritt abhängt. Die parlamentarische Gesetzgebung eilt nicht immer der öffentlichen Meinung voraus, wohl aber ist sie in praktischer Hinsicht führend, d. h. sie entschließt sich zur Tat, nachdem sich die öffentliche Meinung zwar schon dafür ausgesprochen hat, aber sich über das Wie noch im Unklaren befindet. Nicht ohne guten Grund beginnen heute die antisozialistischen Inter essen, die ob der gegen sie gerichteten Kritik erschrocken aufhorchen und die sehr gut wissen, daß unter der gegenwärtigen Verfassung die Gesetzesänderung und folglich die Verschiebung in den sozialen Macht verhältnissen leicht ist, sich für das Referendum als ein Mittel zu begei stern, die Macht des Parlaments zu lähmen und den Ausdruck des allgemeinen Willens zu erschweren. Die in der Schweiz gemachten Er fahrungen beweisen dies klar und deutlich L 1 Siehe Lloyd und Hobson: The Swiss Democracy, p.219: „Die großen fortschritt-