58 Gegen das Referendum kann man aber noch einen weiteren Einwand erheben, der von nachdenkenden Politikern nicht leicht von der Hand gewiesen werden wird. Die Demokratie muß die elementaren Triebe gedrängter auf den Plan rufen. Der Appell an die Menge muß sich in eine unbestimmte und allgemeine Sprache kleiden, er muß funkeln und glänzen, und die um die Volksgunst konkurrierenden Politiker müssen dies beherzigen. Die Absichten, die Ideen, werden die Sorge um die prak tische Ausführbarkeit zurückdrängen. Die oft gehörte Bemerkung, daß der Redestil politischer Meetings im Unterhaus wertlos ist, weist nur darauf hin, daß die Eloquenz und die Denkgewohnheit der Volksver sammlungsredner im Parlament nicht angebracht ist. Ein Wahlaufruf an das Volk ist seiner Natur nach von der Verweisung einer Gesetzes vorlage an das Volksurteil verschieden; denn bei Wahlen hat das Volk sich über allgemeine Vorschläge zu entscheiden, das Referendum be faßt sich aber mit den praktischen Einzelheiten. Soll also das Volk überhaupt zur Einzelabstimmung über Gesetzesentwürfe bewegt und begeistert werden, so müssen der konkrete Stoff und die Gesetzgebung popularisiert werden. Dies erreicht man nicht durch ihre Verbesserung und Vollendung, sondern indem man sie sensationeller, großspreche rischer und überschwenglicher gestaltet * 1 . Dies würde die Schaufensterreklame der Gesetzgebung erhöhen, die Akkuratesse der Parlamentsakte aber verringern, die heute schon nicht liehen Maßregeln, wie die Fabrikgesetzgebung, die Verstaatlichung der Eisen bahnen, das Alkoholmonopol, dieNationalbankusw., dieder Bundesregierung aus gedehnte neue Funktionen sichern, sind in der gesetzgebenden Körperschaft früher herangereift, als im Lande selbst. Viele dieser Gesetze oder die sie ermöglichen den verfassungsmäßigen Verbesserungen wurden einmal oder mehrere Maie vom Volkeverworfen... DenmeistenderVorschlägestimmtendieeineoderbeideLegis- Iativen zu, lange bevor sie eine für das Volk annehmbare Form erhalten hatten." 1 Die Geschichte des Ankaufes der Eisenbahnen von dem Schweizer Staate ist ein warnendes Beispiel, wie unbrauchbar das Referendum in einem modernen Gemein wesen ist. Die Schweizer Eisenbahnen sind auf Grund kantonaler Freibriefe und nicht von der Bundesregierung gebaut worden. Daraus hat sich ein großes Wirrsal ergeben. Über die Verstaatlichung fanden von 1883 bis 1891 vorbereitende Diskus sionen statt. Im Jahre 1891 genehmigte die Versammlung dieErwerbung desZen- traleisenbahnsystems. Man verlangte dieEntscheidung durch dasReferendum, und es wiederholte sich die alte Geschichte. Durch eine Kombination aller Interessen und Gegenströmungen wurde das Projekt abgelehnt. Im Jahre 1897 brachte die Bundesregierung wieder einen Antrag ein. Diesmal war der Vorschlag in ein schimmerndes Gewand gehüllt; er hatte propagandistischen Schwung und siegte durch ein Referendum. Darauf entdeckte man aber, daß er sich nicht bewähren würde. Es folgte ein Streit, der endlos zu werden drohte. Neue Verhandlungen wurden angebahnt; schließlich kam ein Vergleich zustande, der 10 Jahre früher hätte kommen können, wenn das Referendum nicht existiert hätte.