peinlich genug sein kann. Die Menge ist ihrem Wesen nach nicht zum Gesetzgeber geschaffen. Wenn wir nun erwägen, welche Einflüsse durch solchen Wechsel verstärkt werden, so wird unsere Unruhe nur gesteigert. Die Presse wird an Einfluß, die sich mit Sonderinteressen befassenden Organisationen ­ werden an Macht gewinnen; die Parteien werden daher mehr und mehr von Interessen bestimmterWirtschaftskreise beherrscht werden 1 . Bestätigt wird dies durch die Erfahrung, die mit der Initiative, dem Vorschlagsrecht, gemacht worden ist. Die eifrigsten Verteidiger des Referendums stellen es als Grundsatz auf, daß das Vorschlags- und Verwerfungsrecht dem Volke reserviert werden müsse. Das Referendum habe keinen positiven Wert, es wäre höchstens ein Schutzmittel gegen korrupte und feile, aber keinHeilmittel gegen nachlässigeGesetzgebungskörperschaften. Deshalb solle das Volk die Macht haben, die Legislative an Instruktionen zu binden, ähnlich wie es in der Züricher Verfassung etwas gezwungen heißt: „Das Volk übt die gesetzgebende Gewalt unter Beihilfe der Staatslegislative aus.“ Doch auch hier erschüttern die Tatsachen ­ den Schein. Durch welchen Vorteil zeichnet sich die Macht der Initiative vor dem Einfluß derWahlen aus ? Die Kandidaten müssen sich über die Wünsche des Volkes orientieren, sich nach ihnen richten und versprechen, dem Verlangen des Volkes zu entsprechen. Wohl weiß ich, daß sich die Handlungen eines Abgeordneten nicht immer mit dem Willen seiner Wähler decken. Will man dies aber dadurch erklären, daß der Vertreter seine Verpflichtungen absichtlich verletzt, die Volksforderungen ­ mißachtet und sich Immunität erwirkt, indem er die Öffentlichkeit ­ entweder täuscht oder kauft, so muß sicherlich jede Hoffnung erlöschen, daß die Initiative bessere Resultate als das Repräsentativsystem ­ zeitigen werde, weil man damit denBankerott desRepräsentativsystems durch den Zusammenbruch der Demokratie selbst erklärt 2 . 1 Dies beobachtet man schon bei Nachwahlen, wo die Regierung manchmal wegen einer Frage bekämpft wird, um die sich zurzeit gerade die Verhandlungen im Unterhause drehen. Als die Schankkonzessions-Bill erörtert wurde, war es die Agitation der Schankwirte, und als die Achtstundenbill der Bergarbeiter zur Debatte ­ stand, war es die Kampagne der Coal Consumers’ League (die Liga der Kohtenkonsumenten), die bei den Nachwahlen den Ausschlag gaben. 2 Lloyd und Hobson: The Swiss Democracy, p. 221: „Die Initiative hat sich sicherlich bis r? ute noch nicht als ein besonders taugliches Werkzeug bewiesen. Das einzigste Mal . wo man es erfolgreich erprobte, war die am wenigsten ehrenvolle gesetzgeberische ­ Tat der schweizer Demokratie in den letzten Jahren, nämlich die Annahme des berüchtigten „Schlachthausartikels“, der unter dem Einflüsse einer antisemitischen Agitation abgefaßt wurde. 59