66 Eine Vermehrung der parlamentarischen Kommissionen wird emp fohlen 1 , um die Schwierigkeit des unbehilflichen Ganges der Maschi nerie zu beseitigen. Die bereits vorhandenen Ausschüsse sind denn auch im Jahre 1906 durch zwei neue ergänzt worden. Doch ist dies ein arm seliger Notbehelf, der nicht schrankenlos ausgedehnt werden kann, weil dadurch die kollektive Verantwortlichkeit des Hauses aufge hoben würde. Außerdem kann eine obstruktionslustige Opposition die Arbeiten dieser Komitees leicht durchkreuzen, wie es seit 1906 wiederholt geschehen ist. Die allmähliche Erdrosselung des Parla mentes durch die Opposition kann nur aufgehalten werden, wenn sich die Opposition wieder auf den patriotischen Geist besinnt oder wenn sich die Wähler entschließen, dieser unehrlichen Taktik ihren Unwillen zu bezeugen. Man kann nur trauervoll darein schauen, wenn der parteilüsterne Geist der Zerstörung sein Werk vollbringt, ohne daß einflußreiche Führer kaum die Stimme erheben, um dem Verderben Einhalt zu tun. Wenn wir uns mit den unlogischen, aber umso natür licheren Gewohnheiten und Methoden des Parlamentarismus befassen, die sich im Laufe der Jahrhunderte gebildet haben und die nicht auf Gesetz oder Zwangsregeln, sondern auf dem Gedanken des Angemesse nen und Billigen fußen, so müssen wir die gänzliche Aussichtslosigkeit des Versuches erkennen, eine so geartete Organisation durch ver besserte Vorschriften oder künstliche, mechanische Mittel zu schützen. Das Gehäuse der Organisation ist aus demselben Material erbaut wor den, aus dem sich Ehre, lichter Verstand, Huldigung und Achtung zu sammensetzen, wenn aber dieser Stoff inzwischen verwittert ist, muß das System, das er stützen soll, einstürzen, der Parlamentarismus muß ver derben. Ein parlamentarisches System, bar alles konstitutionellen In stinktes und jeglicher verfassungsmäßiger Gepflogenheit abgestorben, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Und wenn immer weniger Erwartungen an dieses System geknüpft werden, wird die hohe Ausbildung seiner Organisation und Leistungsfähigkeit, die durch eine seit Menschenaltern wirkende Repräsentativverfassung möglich gemacht, wenn auch noch nicht völlig verwirklicht worden ist, zu niedrigeren Formen entarten, die mit dem rohen, unreifen Individualismus der Mandatartheorie, mit Mehrheitsherrschaft, Referendum und bis zu einem gewissen Grade 1 Insofern diese Anregung auch den Zweck verfolgt, die Kontrolle der gewählten Vertreter über die Arbeiten des Unterhauses zu erhöhen, wird sie noch in dem folgenden Kapitel erörtert werden.