72 lichkeit in eine Föderation verwandelt. Da es aber die Verfassung unserer Lordskammer bis jetzt nicht zuläßt, daß bei uns die in dem amerikanischen und australischen Senate verkörperten Ideen durchge führt werden, muß das Zahlenmißverhältnis der Wahlkreise des Hauses der Gemeinen ertragen werden. Irland und Schottland mußte ganz unabhängig von ihrer Bevölkerungshöhe eine Mindestanzahl von Ab geordneten gewährt werden, und es liegt kein Grund vor, dieses Ab kommen zu alterieren. Es wäre ein Mißbrauch demokratischer Be dürfnisse, wenn 4 500 000 Menschen in Schottland nicht mehr Ver treter ins Parlament senden sollten, als London mit seinen 5 000 000 Einwohnern, oder wenn 4 400 000 Irländer nicht mehr Macht im Par lamente hätten, als zwei oder drei überfüllte Städte Englands. Gar oft erklärt man uns, daß der stetigen Abnahme der Bevölkerung Irlands eine entsprechende Verringerung der parlamentarischen Vertretung dieser Insel parallel gehen müßte. Doch man könnte mit einem An scheine von Recht in entgegengesetzterWeise argumentieren.Denn wenn die falsche Gesetzgebung und die Nachlässigkeit des britischen Parla ments die Entvölkerung Irlands verursacht hätten und die Angemessen heit einer Vertretung an ihren Früchten zu beurteilen wäre, so könnte der Rückgang der irländischen Bevölkerung eher für eine Vermehrung, als für eine Verminderung der parlamentarischen Sitze Irlands sprechen. Über die Vertretung von Minoritäten können sehr viel unnütze Reden aufgewendet werden. Vertreten ist die Minorität immer—sobald sie nur verhältnismäßig so viel Stimmen auf sich vereinigt, daß sie auf Sitze im Parlamente Anspruch erheben kann. Die Anwesenheit eines einzelnen Mannes oder zwei einzelner Männer, die von etlichen über das Land verstreuten Wählern ins Unterhaus gesandt worden sind, ist für die Exaktheit des Repräsentativsystems bedeutungslos. Einfluß übt allein die Vertretung eines politischen Gedankenkreises, der an allgemeiner Wichtigkeit genügend gewonnen hat, politisch organisiert zu werden. Ideen jedoch, die so eigentümlich oder so akademischer Natür sind, daß sie ihre Affinität mit Salonschrullen oder den Erzeugnissen der Studierstube kaum zu leugnen vermögen, entbehren jener politischen Befähigung, die zur parlamentarischen Ver tretung berechtigt. Denn Ansichten, die in den gesetzgebenden Körper schaften Sitz und Stimme fordern, müssen auf die Probe gestellt wer den. Sind sie beschaffen, ein allgemeineres Interesse wachzurufen? Oder