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        ﻿J.R.MAC DONALD
SOZIALISMUS
U.REGIERUNG

/TISCH EV
BIBLIOTHEK^
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        ﻿
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        ﻿
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LU

VORWORT DES HERAUSGEBERS

iiiiniiiiiiiimiiiiTTTnTtiiiiiniiimmiiiiniiiiiininimiiiiiiim'iiiiminnium

Für den deutschen Sozialdemokraten haben die Begriffe Sozialismus
und Regierung beinahe ausschließende Bedeutung erhalten. Hat schon
die bürgerliche Demokratie sich in Deutschland fast nur in der Oppo-
sition gesehen, so mußte deren Erbin, die Sozialdemokratie, der Natur
der Sache nach in verstärktem Maße hier die Luft der Opposition als
ihr politisches Lebenselement betrachten. Regierung wurde auf diese
Weise der Ausdruck für etwas dem Volk Entgegengesetztes oder zum
mindesten Jenseitiges. Ganz besonders in Norddeutschland ist der
Regierungsmann Teilnehmer oder Abhängiger einer über dem Volk
schwebenden Macht. Er ist ein Glied eines Beamtenapparats, dessen
Spitzen in erster Reihe Vertrauenspersonen des Monarchen sind und,
statt im Namen der in der Volksvertretung repräsentierten Nation, in
dessen Namen handeln. Bis in unsere Tage hinein hat sich die Tendenz
erhalten, dem Regierungsbeamten die Gebundenheit einer von den
übrigen Angehörigen der Nation staatsbürgerlich unterschiedenen Per-
son aufzuerlegen.

Kein Wunder daher, daß in Deutschland der demokratische Sozia-
lismus dem Beamtentum und dem ganzen Regierungsorganismus miß-
trauischen, wenn nicht feindlichen Blickes gegenübersteht und sich bis-
her mehr für die Fragen der Bekämpfung als für die der Organisierung
der Regierung interessiert hat. Weil die offiziellen Vertreter des Staats
quasi über der Nation stehen, fühlt sich der entschiedene Demokrat
halb als ein außerhalb des Staats Gestellter.

Und doch liegt es im Wesen des wirtschaftspolitischen wie des so-
zialpolitischen Programms der Sozialdemokratie, dem Staat immer
mehr Aufgaben und in Verbindung damit Regierungsfunktionen zu
überweisen. Der mit ihrem großen Wachstum steigende Einfluß der
Sozialdemokratie hat zur Folge, daß diese Tendenz sich schrittweise
in Verwirklichung übersetzt. Mit der Zunahme der Sozialdemokratie
fast parallel nehmen tatsächlich die Funktionen und Machtmittel des
Staates zu.

Wir haben es daher in Deutschland mit einem Dualismus im Ver-
hältnis der Sozialdemokratie zum Staat zu tun. Ihrem sozialpoliti-

I*

III
        <pb n="6" />
        ﻿sehen Wirken nach ist die Letztere wesentlich staatsfreundlich, als
politische Partei ist sie dagegen bisher grundsätzlich d. h. ohne Rück-
sicht auf den Wandel der Ministerien regierungsfeindlich gewesen. Ein
Zustand, der wenig verschlug, solange die Sozialdemokratie über nur
geringe politische Macht verfügte und demgemäß auch nur geringe
staatliche Verantwortung trug, der aber zu den größten Unzuträg-
lichkeiten führen kann, wenn die Sozialdemokratie größere politische
Macht erwirbt. Denn ob sie diese nun direkt oder indirekt ausübt, mit
der Macht zugleich wächst die politische Verantwortung und nötigt
die Partei, des geschilderten Dualismus Herr zu werden. Wohl oder
übel wird sie gezwungen, zu Einzelheiten der Regierung und Verwal-
tung Stellung zu nehmen, was ihr zwar erlaubt, Oppositionspartei zu
bleiben, aber das Wesen ihrer Opposition doch ändert. Aus der schlecht-
hin verneinenden wird sie zunächst eine bedingt verneinende Oppo-
sition.

In parlamentarisch regierten Ländern, wo große Parteien oder
Parteiverbindungen in der Regierung sich ablösen, bleibt es indes auch
hierbei nicht. Die Sozialdemokratie kommt in Lagen, wo Neutralität
diesem Kampf gegenüber faktisch Unterstützung der einen oder an-
dern der beiden Koalitionen heißt. Um nicht der Spielball eines rein
mechanischen Vorgangs zu werden, muß sie sich entschließen, Partei
zu nehmen, ihre Stimmenmacht bewußt und systematisch für die eine
und gegen die andere Koalition in die Wagschale zu werfen. Sie muß
dann unter Umständen sich auf die Seite der Partei stellen, die gerade
an der Regierung ist, womit ihr Einfluß auf diese Regierung, zugleich
aber auch ihr Interesse an ihr eine Steigerung erfährt. Selbst wenn sie
behufs Wahrung ihrer politischen Unabhängigkeit sich jedes formalen
Anschlusses an die Regierungskoalition, insbesondere also der Betei-
ligung an Ministerien enthält, erhält sie doch durch die Natur der
Dinge etwas vom Charakter einer Regierungspartei. Das heißt, sie
wird — um an die oben gebrauchte Wendung anzuknüpfen — nun-
mehr Partei der bedingten Bejahung.

Ganz offenbar nähern wir uns jetzt im Deutschen Reich einer
Gruppierung der Parteien, die dem parlamentarischen Regierungs-
system entspricht. Der 1907 von Bülow zusammengebrachten liberal-
konservativen folgte 1909 die konservativ-klerikale „Paarung“, und
der soeben abgelaufene Wahlkampf für den neuen Reichstag war ein
        <pb n="7" />
        ﻿Ringen der liberal-fortschrittlichen mit der konservativ-klerikalen
Koalition, bei dem die Sozialdemokratie sich in der Stichwahl ent-
schieden auf die Seite der ersteren Verbindung schlug. Ob es diesmal
auch im Parlament zu einer solchen Kooperation der Parteien der Lin-
ken kommen wird, ist namentlich wegen des zwiespältigen Charakters
der nationalliberalen Partei zweifelhaft. Ohne die Reinigung dieser
Partei von ihren konservativen Elementen wird sie schwerlich zu be-
werkstelligen und noch weniger aufrecht zu erhalten sein.

Aber die Entwicklung zum Parlamentarismus ist da, und damit
erhalten Fragen der Regierungsbildung und der Regierungsführung
für die demokratischen Parteien Deutschlands eine Aktualität, die
sie früher nicht für sie hatten, weshalb sie auch in den Publikatio-
nen dieser Parteien meist nur sehr abstrakt behandelt wurden. Im
rechten Zeitpunkt erscheint daher das vorliegende Buch des hervor-
ragenden Vertreters der englischen Arbeiterpartei John Ramsay Mac
Donald auf dem deutschen Büchermarkt, das jene Fragen als kon-
krete Angelegenheiten eines parlamentarisch regierten Staates zugleich
unter theoretischen wie praktischen Gesichtspunkten erfahrungsge-
mäß und grundsätzlich behandelt. Kaum eine zweite Persönlichkeit
des heutigen England war so geeignet, dies Thema zu behandeln wie
Mac Donald, den Freund und Feind als einen der bedeutendsten
Köpfe der so schnell zu Einfluß gelangten britischen Arbeiterpartei
anerkennen und der im Haus der Gemeinen zu den wenigen Personen
gehört, die stets das Ohr dieser verwöhnten Kammer haben.

Wie so viele — man könnte beinahe sagen alle — führende Poli-
tiker des britischen Reiches ist Mac Donald von Geburt Schotte. Er ist
im Jahre 1866 im Flecken Lossiemouth der im nördlichsten Schott-
land gelegenen Grafschaft Eigin als der Sohn armer Kleinbauern ge-
boren. Landarbeiter und Hufschmiede waren seine Vorfahren, und
auch er würde wahrscheinlich zum Pflug oder Schmiedehammer ge-
griffen haben, wenn nicht der Dorfschulmeister, dessen Schule er be-
suchte, ungewöhnliche Begabung in ihm entdeckt und sich seine Aus-
bildung zur besonderen Aufgabe gestellt hätte. Er brachte dem Kna-
ben alles bei, wozu sein Können und seine Hilfsmittel ausreichten, und
redete ihm dann zu, sich auf den Besuch der Universität vorzubereitea
Indes fehlte es Mac Donalds Eltern am Nötigsten. Sie waren vielmehr
auf des Sohnes Miterwerb angewiesen, und dieser begann als Vierzehn-



V
        <pb n="8" />
        ﻿-

jähriger seine Laufbahn als Lehramtsprüfling für den Beruf des Volks-
schullehrers. Henry George’s „Progress and Poverty“, das im Jahre
1880 in seine Hände fiel und von ihm mit Begeisterung verschlungen
wurde, gab jedoch seinem Leben eine andere Richtung. Er erwärmte
sich für die Propaganda der christlichen Sozialisten Englands, nahm,
durch falsche Vorspiegelungen verleitet, eine Stelle im südwestlichen
England an, die ihm nur Enttäuschungen brachte, und fand sich 1881
plötzlich mittellos im Menschenozean London. Eine Zeitlang ernährte
er sich kärglich durch Adressenschreiben, ward dann Schreiber in
einem Lagerhaus und erweiterte abends sein Wissen in Londons Fort-
bildungsinstituten, wo er namentlich viel praktische und theoretische
Naturwissenschaft trieb und allerhand Auszeichnungen erwarb. Zu-
gleich trat er in immer engere Beziehungen zur sozialistischen Bewe-
gung. Nach und nach fand er einen Nebenerwerb durch gelegentliche
Mitarbeit an demokratischen Blättern, mit der Zeit wurde aber daraus
der Haupterwerb, bis im Jahre 1888 ein radikal-demokratisches Par-
lamentsmitglied, der Londoner Abgeordnete T. Lough, Mac Donald als
Privatsekretär engagierte. In dieser Stellung wurde er sehr zum Vor-
teil seines politischen Urteils mit vielem vom inneren Getriebe des
englischen Parlamentarismus bekannt. Als 1893 die sozialistische Un-
abhängige Arbeiterpartei Englands gegründet wurde, trat Mac Donald
ihr bei und wurde Mitglied ihres Vorstandes, ebenso war er längere
Zeit Vorstandsmitglied des Vereins der Fabier. 1900 gehörte er zu den
Mitbegründern des die Mehrheit der englischen Gewerkschaften um-
fassenden Bundes für die parlamentarische Vertretung der Arbeiter,
aus dem sich die große Labour Party entwickelt hat, und war von An-
fang an ihr Sekretär. Er wurde Mitglied des Londoner Grafschaftsrats,
trat 1900 inmitten der Erregungen des Burenkrieges als Sozialist und
scharfer Gegner dieses Krieges in Leicester als Parlamentskanditat
auf, unterlag damals natürlich, wurde aber 1906 daselbst auf Grund
eines Kompromisses der Arbeiterpartei mit den Liberalen neben einem
bürgerlichen Radikalen als Kandidat der Ersteren zum Parlaments-
mitglied gewählt und 1910 bei den zwei Neuwahlen dieses Jahres mit
wachsenden Mehrheiten wiedergewählt.

Inzwischen hatte er 1896 mit einer Gesinnungsgenossin, Margaret
Gladstone, einerVerwandtenWilliam Gladstone’s und des großen Natur-
forschers Lord Kelvin, einen Lebensbund geschlossen, den im Sommer

VI
        <pb n="9" />
        ﻿dieses Jahres der vorzeitige Tod dieser ausgezeichneten Frau jäh be-
endet hat. Es war eine überaus harmonische Ehe, und die Wohnung
des Ehepaars Mac Donald wurde ein gern besuchter Sammelpunkt für
Sozialisten aller Schattierungen. Bei Mac Donalds haben unter anderem
zu einer Zeit, wo es anderwärts als halber Landesverrat betrachtet
worden wäre, Konferenzen mit Führern der Buren stattgefunden. Die
Cronwright Schreiner, Merriman, Sauer, Kritzinger, van Heeren sind
hier in der kritischen Zeit des südafrikanischen Konflikts mit eng-
lischen Burenfreunden zusammengekommen. Nach Beendigung des
Burenkrieges haben Mac Donald und Frau Südafrika besucht, um die
dortigen Zustände und Verhältnisse an Ort und Stelle zu studieren.
Ebenso haben sie etwas später auf einer Reise um die Erde die anderen
wichtigen Kolonien und Besitzungen des britischen Weltreichs besucht
und im persönlichen Verkehr mit dortigen Politikern und Vertretern
von Korporationen unmittelbare Einblicke in das Leben und die Be-
dürfnisse dieser Kolonien gewonnen. Dies gilt namentlich auch von
Indien und dessen Nationalpartei.

Es ist also ein Mann, der viel erfahren und viel gesehen hat, dessen
Buch wir vor uns haben. Und es ist ein Mann, der mitten im stärksten
politischen Getriebe steht, ein kämpfender parlamentarischer Partei-
führer. Das unterscheidet das Mac Donaldsche Buch von Graham Wal-
las’ in manchen Punkten kongenialer Schrift „Politik und menschliche
Natur“. Auch Wallas schreibt als Kenner. Aber er ist der abgeklärte
Kenner, der zurzeit nicht mehr im Kampf steht und die Dinge, wenn
auch durchaus nicht als indifferenter Zuschauer, so doch mit voller
Objektivität, man könnte manchmal sagen mit philosophischem Hu-
mor analysiert. Mac Donald hat mit Wallas das gemein, daß er auch
gern wie jener auf biologisch-soziologische Vorgänge und Beispiele zu-
rückgreift. Aber Beschaulichkeit darf man in seinem Buch nicht suchen.
Es ist vor allem Kritik-—oft auch da der Sache nach polemisch, wo es
anscheinend rein objektiv entwickelt. Mac Donald setzt sich hier mit
den Dogmatikern seiner Partei wie der Demokratie überhaupt über die
strittigen Fragen der Anwendbarkeit demokratischer Formeln und
sozialpolitischer Gleichheitsbegriffe auseinander. Viele eingewurzelte
Überlieferungen gilt es da zu zerstören, mit allerhand liebgewordenen
Schlagworten abzurechnen. Die britische Arbeiterpartei hat in der
sozialistischen Bewegung Englands heftige Gegner. Sie befehden sie

VII
        <pb n="10" />
        ﻿als in Grundsätzen verschwommen, in der Taktik opportunistisch und
vermittlungssüchtig, und werfen den in ihr wirkenden Sozialisten —
also namentlich Mac Donald — vor, daß sie des äußern Erfolges wegen
die sozialistische Lehre teils nur verwässert und teils gar nicht zur
Geltung brachten.

Auf diesen letzteren Vorwurf bezieht sich der für Deutschland
gegenstandslose Satz bei Mac Donald, daß nicht eine sozialistische,
sondern eine sozialisierende“ Partei not tue. Er gilt einem Dogma-
tismus, den die deutsche Sozialdemokratie in ihrer Entwicklung von
der Sekte zur politischen Partei in hohem Grade überwunden hat, der
aber in derjenigen Verbindung englischer Sozialdemokraten, die spe-
ziell den Namen „Sozialistische Partei“ trägt, noch vielfach wuchert.
Da die Labour Party in der Tat noch keine völlig gefestete politische
Partei mit programmatisch festgelegten allgemeinen Zielen, sondern
erst auf dem Wege ist, aus einer empirischen Interessenvertretung
sich zu einer solchen Partei zu entwickeln, glauben Sozialisten jener
Richtung ihr gegenüber, ähnlich wie Ibsens Hilmar Tönnesen, die
„Fahne der Idee“ schwenken zu müssen. Sie üben eine Kritik an ihr,
deren Befolgung ein Umwenden nach rückwärts zum Ausgangspunkt
der deutschen Sozialdemokratie hin bedeuten würde, wo die Partei
tatsächlich eine Entwicklung vollzieht, die sie von einem anderen Aus-
gangspunkt her direkt nach dem Endpunkt bringt, dem auch die
deutsche Sozialdemokratie zustrebt. Man mutet ihr zu, in einem
Lande, dessen Verhältnisse ihr ein unmittelbar fruchtbares Einwirken
auf die Gesetzgebung und die Verwaltung erlauben, sich freiwillig zur
parlamentarischen Unfruchtbarkeit zu verurteilen.

Gegen dies und die vorerwähnten demokratischen Doktrinarismen
kämpft Mac Donald. Und zwar nicht erst heute, wo er als Abgeord-
neter für persönlich interessiert gelten könnte. Schon vor jetzt sechs-
zehn Jahren — im Winter 1895/96 — hat er sich in einem, auch in
deutscher Sprache („Neue Zeit", Jahrgang 1895/961.) veröffent-
lichten Vortrag mit großer Schärfe gegen die Idee ausgesprochen, das
parlamentarische Regierungssystem durch die direkte Volksgesetz-
gebung ersetzen zu wollen, und sich gegen jede Änderung des Wahl-
systems erklärt, die der Zersplitterung der Parteien Vorschub leisten
würde, da nur große, zur Regierungsbildung genügend starke Parteien
die Selbstregierung der Nation zur Wahrheit zu machen vermöchten.

VIII
        <pb n="11" />
        ﻿Was er damals als ein noch außerhalb des Parlaments Stehender
entwickelt hatte, das begründet er jetzt eingehend an der Hand
seiner Erfahrungen als Parlamentarier und Parteiführer. Hat er dabei
auch überwiegend die Verhältnisse des britischen Reiches im Auge, so
sind die Fragen, die er behandelt, doch fast durchgängig solche, die
gerade jetzt auch bei uns auf der Tagesordnung stehen. Das demo-
kratische Deutschland strebt nach Verwirklichung des parlamenta-
rischen Regierungssystems. Aber große Meinungsverschiedenheiten
bestehen darüber, wie das Ziel zu erreichen sei. Wer sich mit den
betreffenden Vorschlägen befaßt, dem werden die Abschnitte dieses
Buches „Die politische Organisation des Staats“ und „Die Partei und
das Parlament“ überaus wertvolle Fingerzeige geben. Namentlich
sind die Darlegungen über die Rückwirkungen des sogenannten zah-
lengerechten Wahlsystems („Proporz“) und der Minoritätenvertre-
tung auf den Parlamentarismus höchst instruktiv. Sie werden man-
chem auf den ersten Blick als undemokratisch erscheinen. Springt
doch Mac Donald mit diesen Lieblingsprojekten vieler Demokraten
sehr unsanft um. Man hat sich in demokratischen Kreisen viel darauf
verlegt, Spezialmittel für alle möglichen Unstimmigkeiten in der
Bildung und Funktion der Vertretungskörper zu ersinnen, was in
folgerichtiger Durchführung darauf hinauslaufen würde, die Demo-
kratie als einen höchst mathematisch korrekt, damit aber notwendiger-
weise möglichst unpersönlich arbeitenden Mechanismus zu gestalten.
Mac Donald dagegen vertritt mit der organischen Auffassung von
Staat und Gesellschaft auch das Bestreben, der Demokratie orga-
nisches Leben, organische Entwicklung zu sichern, und mit dem per-
sönlichen Einfluß auch die persönliche Verantwortung beizubehalten.
Daher seine Gegnerschaft gegen die gebundenen Mandate, die mathe-
matischen Vertretungssysteme und dergleichen. Ihm sind ziffern-
mäßige Ungenauigkeiten in der Vertretung unwesentlich, sobald nur
dafür gesorgt ist, daß der Volkswille in seinen großen, umfassenden
Tendenzen die Zusammensetzung des Parlaments und damit auch
der Regierung bestimmt. Nicht nach der mathematischen, nach der
persönlichen Seite hin will er die Demokratie entwickeln. Sie soll
kein blutleerer Körper sein.

Man begreift ohne weiteres, daß_ dieses Problem, demokratische
Grundsätze mit der Erhaltung der persönlichen Verantwortung zu

IX Mac Donald, Sozialismus

IX
        <pb n="12" />
        ﻿



verbinden, kein sehr einfaches ist. Aber man wird auch ohne weiteres
zugeben, daß es für den Fortschritt der Gesellschaft von unendlichem
Vorteil wäre, wenn befriedigende Lösungen hierfür gefunden werden.
Schrecken doch viele sonst freidenkende Menschen gerade deshalb vor
der Demokratie zurück, weil sie von ihr Schädigung des Wertvollsten
an der Persönlichkeit befürchten. Umgekehrt aber fürchten viele
Demokraten und Sozialisten von der Forterhaltung bedeutungsvoller
persönlicher Mandate Schädigung demokratischer und sozialistischer
Prinzipien. Beide Elemente werden in den Mac Donaldschen Unter-
suchungen und Nachweisen viel Material zur Berichtigung ihrer
Theorien und Beklemmungen finden. Nicht daß der Versuch ge-
macht würde, Widersprechendes durch dialektische Künste hinweg-
zudisputieren oder durch äußerliche Kompromisse zu vermitteln.
Übertuschung der Gegensätze liegt Mac Donald fern. Er sucht und
zeigt die Wege zu den Lösungen durch Betonung der Grenzen, die
das organische Leben der Gesellschaft allem Überwuchern einseitiger
Tendenzen vorschreibt. Dabei ist er selbstverständlich darauf be-
dacht, nicht in die Irrgänge der Soziologen zu verlaufen, die das
organische Prinzip zu reaktionären Zwecken mißbrauchen. Das or-
ganische Leben ist zugleich konservativ und umwälzend. Es kon-
serviert das zum Funktionieren Notwendige und stößt das überflüssig
oder schädlich Gewordene ab. Es verträgt Förderung, duldet aber keine
willkürlichen Eingriffe, die das Zusammenwirken der zum Ganzen
gehörenden Teile ignorieren. Mit dieser Erkenntnis als Leitfaden geht
Mac Donald die Ämter und Aufgaben des modernen Staats durch und
zeigt er, was unter der Voraussetzung der Herrschaft sozialistischer
Ideen von oder an ihnen im Wesentlichen beizubehalten, was zu än-
dern ist und in welchem Grade und Umfange das zu Ändernde ver-
nünftigerweise umgebildet werden kann. Er hält sich dabei immer
auf dem Boden des Tatsächlichen und Möglichen und ist doch nie
Sklave des Althergebrachten. Er ist als Sozialist oft unkonventionell,
aber er ist nie paradox um der Paradoxie willen. So zieht er dem
Eingreifen des Staates in die Familie stärkere Grenzen, als dies die
meisten sozialistischen Theoretiker tun, weil er den Fortbestand der
Familie für ein wesentliches Erfordernis gesunden Lebens der Ge-
sellschaft hält, denkt aber modern und wissenschaftlich genug, um
zu begreifen, daß mit den großen Veränderungen der wirtschaftlich-

X
        <pb n="13" />
        ﻿sozialen Grandlagen des Gesellschaftslebens die Familie gewisse, bisher
von ihr erfüllte Funktionen abgeben muß. So bekämpft er scharf
den Gedanken vom Absterben des Staates, zeigt aber selbst, wie die
moderne Entwicklung neue Abgrenzung der Verwaltungsgebiete des
Staats zur Folge hat. Mit gleicher geistiger Freiheit, die zwischen dem
geschichtlich Notwendigen und dem rein Traditionellen zu unter-
scheiden weiß, behandelt er die Probleme des modernen Imperialis-
mus realistisch und doch in Übereinstimmung mit den großen Ideen
der humanitären Weltauffassung.

Jedes Land hat mit seiner eignen Geschichte auch eigne Abarten
derjenigen Probleme, die sich auf einer gewissen Entwicklungshöhe
überall einstellen. Nicht alle Ausführungen Mac Donalds haben da-
her gleichmäßige Anwendung auf Deutschland. Aber für die große
Mehrzahl der heute im Deutschen Reich zur Lösung drängenden
politischen Fragen liefert „Sozialismus und Regierung“ theoretische
Gesichtspunkte und praktische Winke von großer unmittelbarer
Nutzbarkeit.

SCHÖNEBERG-BERLIN, ENDE JANUAR 1912
ED. BERNSTEIN

wiimiiiiiiiiiiimi

miiiiiiimiiiiiiiiimiiininminiiimmmmmm

XI

II»
        <pb n="14" />
        ﻿IM..... ....... IHM............MumMmimmiUlUIlHIIIIIIIIUIIU

VORWORT DES VERFASSERS

iiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiii'nMim'n'H'iiiiiiimiimiiinnimiimnimimiiiiiiimi

Der Sozialist hat seine Auffassung von politischer Demokratie von den
individualistischen Philosophen übernommen, gegen die er als Sozio-
loge mit eingelegter Lanze sprengt. Wenn er von der Gesellschaft als
einer industriellen Organisation spricht, so versteht er unter Freiheit
die dem Einzelnen gewährte Möglichkeit, seine Persönlichkeit im Ein-
klang mit der industriellen Ordnung der Zeit zu entwickeln und zum
Ausdruck zu bringen. Er nimmt weiter an, daß das Individuum als
Produzent und Konsument, als jemand, der Reichtum erzeugt und
Reichtum verbraucht, seine Aktionsfreiheit auf Wegen findet, die
ihm von dem sozialen Milieu vorgezeichnet sind, in dem er lebt und das
den Charakter seiner Tätigkeiten und die Natur seiner Befriedigungen
in derselben Weise bestimmt, wie das Leben im Wasser die Physio-
logie des Fisches determiniert. Die auf das soziale Verhalten bezügliche
Freiheit bedeutet also nichts weiter, als die zwischen dem Einzelnen
und der Gesellschaft existierende Harmonie. Eine Gesellschaft, die nur
als eine Vereinigung getrennter und freier Individuen betrachtet wird,
liefert keinen Schlüssel zum Verständnis sozialer Probleme.

Eine Reichtumsverteilung, die sich durch den Interessengegensatz
verschiedener sozialer Wirtschaftsklassen vollzieht, von denen jede
ihren eigenen Vorteil im Auge hat, wird von dem Sozialisten nicht als
richtig oder vernünftig akzeptiert, weil der Sozialist von der Idee einer
wirtschaftlichen Koordination und einer planmäßig organisierten in-
dustriellen Ordnung beherrscht wird, die den individuellen Kampf ums
Dasein und um die Alleinherrschaft sozialen Zwecken dienstbar machen
werden. Für den Sozialisten ist deshalb der Individualismus der bür-
gerlichen Radikalen auf dem wirtschaftlichen und industriellen Ge-
biete ebenso vollständig zusammengebrochen, wie damals, wo noch
jeder Baron in seiner eigenen Baronie König, Gesetzgeber und Rich-
ter war.

Doch wenn wir von wirtschaftlichen und industriellen Erwägungen
zur Politik abschwenken, so tritt der Bankerott des radikalen Indivi-
dualismus nicht so deutlich zutage. Als eine politische Überzeugung
ist der Individualismus viel weniger angreifbar, als wenn er sich uns

XIII
        <pb n="15" />
        ﻿als ökonomische Doktrin präsentiert. Sein historischer Ursprung
wurzelt in der Politik. Selbst seine scheinbare Gutheißung, die man
damit begründete, daß der Staat der wirtschaftlichen Entwicklung
Hindernisse in den Weg gelegt habe, ist eher eine Anklage gegen die
besondere Regierungsform, die bei der Geburt der modernen Industrie
vorherrschte, als ein prinzipieller Ein wand gegen jede Intervention
des Staates in der Industrie1. So weit ihre Sozialökonomie in Frage
kommt, war die Manchesterschule schon tot, bevor sie das Licht der
Welt erblickte. Sie war nie mehr als ein „Möchte gewesen sein“. Sie
verkörperte eine Lehre, die weder dem 18. noch dem 19. Jahrhun-
dert angehörte, sondern eine Abstraktion einiger ihnen beiden ent-
lehnter Eigentümlichkeiten war. Doch die politische Philosophie, der
sie entsprang, säugte die Demokratie in ihrem zarten Alter. Dem
Evangelismus, dem Freikirchentum und dem Rationalismus alliiert,
zerbrach sie in der Form der Menschenrechte das Zepter der Aristo-
kratie, vernichtete sie den Begriff von der Regierung als der Funktion
einer privilegierten Klasse, die entweder durch Geburt oder, wie
später, durch Besitz ausgezeichnet wurde. Sie erhob die gewählte
Kammer aus einem Zustand der Unterwerfung unter die Klasse der
Bodenmagnaten zum Range der höchsten Gewalt, sie gründete die
Souveränität des Volkes. Die Wahlreform von 1832 öffnete die
Schleusen der Veränderung. Nicht einer der für diese Reform verant-
wortlichen Männer beabsichtigte die Einführung der Demokratie.
Tatsächlich beteuerten damals alle Reformer, daß dies nicht in ihren
Intentionen läge. Die Whigs handelten in dem Glauben, daß sie nur
alte konstitutionelle Praktiken stärkten, indem sie sie auf neue Be-
dingungen anwandten. Jene, die anderer Meinung waren oder die
größere Freiheiten für das gemeine Volk reklamierten, glichen dis-
harmonischen Stimmen in einer Menge. Aber als die Schleusen ein-
mal aufgerissen worden waren, stieg das Wasser trotz der Absichten
jener, die ihm den Weg geöffnet hatten. Die liebevoll gepflegten
Schutzwälle der Grey und Rüssel verschwanden in der Fülle der Zeiten,
weil eine Tat vollbracht worden war, die ihre Beseitigung involvierte.

1 Als Austin in der Edinburgh Review (LXXV) schrieb, daß „stets eine allge-

meine Voreingenommenheit gegen die Einmischung der Regierungen in die In-
teressen und Angelegenheiten ihrer Untertanen bestanden hätte“, so meinte er
in Wirklichkeit mit „Regierung“ die „Regierung, mit der ich Erfahrungen ge-
macht habe“.



XIV
        <pb n="16" />
        ﻿1867 , kam, gefolgt Von 1884. Zwingender als das Kapitel über die
Entwicklung des demokratischen Wahlrechts beleuchtet kein Ab-
schnitt in der politischen Geschichte die Tatsache, daß sich winzige
Anfänge durch ihre eigene Bedeutsamkeit bis zu ihren eigenen logi-
schen Schlußfolgerungen ausdehnen — nicht, weil die Menschen sie
bis zu Ende ausdenken und bewußt für sie kämpfen, sondern weil Ten-
denzen und Kräfte geschaffen und entbunden worden sind, die diesem
Ziele unwiderstehlich entgegenfließen. Schlüpfrige Abdachungen um-
lauern die Schritte eines jeden Staatsmannes, der sich überhaupt be-
wegt — und Erdbeben zittern unter allen, die Stillstehen.

Diese annehmbaren Früchte auf politischem Felde haben den Indi-
vidualismus in den Stand gesetzt, sich dort eines fast unumstrittenen
Besitzes zu erfreuen. Regierungsprobleme, wie: ob es Führer, Parteien,
Kabinette, ein Repräsentativsystem etc. geben sollte, erörtern selbst
Kollektivsten im allgemeinen von einem individualistischen Stand-
punkte aus, während Fragen der Industrie, wie jene, die die Fabrik-
gesetzgebung berühren, sogar von Leuten, die sich selbst Individua-
listen nannten, unter kollektivistischem Gesichtspunkte behandelt
worden sind.

Fortgesetzt interpretieren Sozialisten die Demokratie als das Recht
des Einzelnen oder einer Gruppe von Individuen, die Herrschaft aus-
zuüben — oder der Begriff Demokratie impliziert für sie, daß sämt-
liche Individuen für alle politischen Zwecke als gleichwertig angesehen
werden sollen. Das ist die Glaubensformel, die sich in Amerika zur
Praxis ausgebildet hat, daß die Genüsse des Amtes „die Runde machen
sollten"; sie ist heute die Grundlage der Theorie, daß das Referendum
die reinste Form der Demokratie sei und daß die Demokratie mit
Führern, Exekutivorganen und irgendwelchen Regierungsausschüssen
unverträglich sei. Die Demokratie wird mit anderen Worten bei den
Sozialisten oft als ein Regierungsprinzip ausgelegt, das politischer
Organisation und repräsentativer Gewalt entgegengesetzt ist und ver-
schiedene phantastische Formen der politischen Anarchie, von der
unumschränkten Macht der lokalen Organisationen bis zur zusammen-
hangslosen Regierung einer Volksabstimmung, involviert.

Dies ist zum Teil Sache der Gewohnheit. Durch Gewohnheit dringt
die Praxis des Alten in die Lehre des Neuen; sie zerstört ihren
logischen Zusammenhang und verwirrt ihre Anwendung, aber den

XV
        <pb n="17" />
        ﻿Strom des Fortschrittes unterbricht sie nicht in seinem Laufe. Der
antisozialistische Geist erhebt in unserem Sozialismus zu oft sein
Haupt, gerade so wie sich der Haushund auf seiner sorgfältig bereiteten
Schlafmatte noch heute herumdreht, wie es seine Vorfahren zu tun
pflegten, wenn sie sich auf dem Grase der Steppen eine Lagerstätte
machen wollten; genau so wie sich die Erinnerungen an heidnische
Gebräuche in unseren christlichen Zeremonien erhalten haben und
genau so wie uns unsere Hammelrippchen, die wir heute artig mit
Messer und Gabel essen, mit Papierkrausen geschmückt serviert wer-
den, welche Krausen aber einst nötig waren, als man die Koteletten
noch zwischen Daumen und Finger nahm.

Doch wenn der konstruktive Sozialismus nicht bloß der Gegenstand
einer aktiven Propaganda ist, sondern auch eine politische Partei ge-
schaffen hat, die sich im Parlament einen Platz errungen hat, so ist
es dieser Partei unmöglich, über Fragen der politischen Demokratie
Ansichten zu vertreten, die jenen Anschauungen schnurstracks zu-
widerlaufen, zu denen sie sich hinsichtlich der industriellen Demo-
kratie bekennt. Der sozialistische politische Staat kann in seinen fun-
damentalen Prinzipien nicht dem sozialistischen Industriestaat ent-
gegengesetzt werden.

Wie ich nun zu zeigen versuchen werde, ist der politische Staat von
dem Dasein des Sozialismus, ob dieser nun als eine rationelle Gesell-
schaftslehre oder als eine Form der industriellen Demokratie aufge-
faßt wird, untrennbar. Der grundlegende Unterschied zwischen dem
Anarchisten und dem Sozialisten ist, daß jener nicht glaubt, ein poli-
tischer Staat, der durch zeitweilige Kapitulation der Minorität vor
der Majorität funktioniert, nachdem sich die Mehrheit verkündet hat,
und in letzter Instanz durch die Gewalt gesichert wird, dürfe in
einem industriellen Gemeinwesen existieren. Ich kann mir eine solche
Gemeinschaft ohne politischen Staat nicht vorstellen. Die auf koo-
perative Dienstleistungen gegründete industrielle Gemeinschaft, die
eben das sozialistische Gemeinwesen ist, muß sich das Recht reservie-
ren, sagen zu können, daß der Wille der Majorität zurzeit ihr eigener
Wille sei. Auch muß sie Macht haben, diesen Willen durchzusetzen.
Dies ist ihr nur durch Gesetzgebung, durch ein Verwaltungswesen,
durch Ortsstatuten, Inspektion, Strafe und Belohnung möglich, kurz-
um, durch Ausübung der legislativen, vollstreckenden und richter-

XVI
        <pb n="18" />
        ﻿liehen Funktionen eines politischen Staates. Jedes andere System,
z. B. das des Anarchismus, wie es in dem Buche The Conquest of Bread
dargelegt wird, ist in Wirklichkeit die Proklamierung des individua-
listischen Willens als höchster Gewalt über den gemeinsamen Willen.
Das Gesetz und die Ordnung, die durch demokratische Mittel zuerst
eingeführt und gestiftet und dann durch die Zwangsgewalt des Staates
erzwungen werden, sind die einzigen Bedingungen, unter denen die
Freiheit eines Individuums bewahrt werden kann, das in einer mo-
dernen industriellen Gesellschaft lebt, deren wirtschaftliche Funk-
tionen durch die Organisation einer in Unterabteilungen gegliederten
Arbeit, durch Gemeineigentum an dem für den gemeinsamen Gebrauch
erforderlichen Land und Kapital und durch die soziale Aufrecht-
erhaltung eines großen Netzwerkes von Märkten und Austausch-
systemen verrichtet werden. Ein kooperatives Gemeinwesen muß
einen gemeinsamen Willen haben, den es in dem einen oder anderen
Grade seinen Mitgliedern aufzwingt. In einem solchen Verbände bildet
der Einzelne einen Teil eines Systems ökonomischer Kräfte, die ihn
kontrollieren werden, wenn er sie nicht beherrscht. Allein kann er
diese Kontrolle nicht ausüben, wohl aber in der Zusammenarbeit mit
seinen Nächsten, die sich ebenfalls zu schützen suchen.

Andererseits muß der Sozialist sein System der politischen Ver-
pflichtungen so sorgfältig aufbauen, daß er die Wirkungen überblicken
und sehen kann, was es involviert und was nicht. Hieraus entsteht
eine Reihe Probleme der praktischen Politik, die von großer Bedeu-
tung sind. „Die Tyrannei einer Majorität“, „das eiserne Gesetz einer
Bureaukratie“ und „die Erdrosselung durch den grünen Tisch“ und
ähnliche Ausdrücke sind nicht ohne Sinn. Hiergegen kann man sich
nur schützen, wenn man die Natur und die Grenzen der demokrati-
schen politischen Verpflichtungen und das Walten der demokratischen
Institutionen geduldig durchforscht.

Aber dem Sozialisten sind so oft politische anstatt sozialer Re-
formen dargeboten worden, daß er politische Verbesserungen einfach
als Ablenkungsmittel zu betrachten gelernt hat, mit denen ränke-
volle Kapitalisten das Volk zerstreuen wollen, wenn es im Begriffe ist,
irgendeinen wirklich ernsten Übelstand zu beseitigen. Ein Aufschrei
gegen das House of Lords, eine Forderung für das Frauenstimmrecht,
ein Protest gegen die Übergriffe der Monarchie auf konstitutionelle
        <pb n="19" />
        ﻿Freiheiten, werden von einigen Sektionen unserer sozialistischen Be-
wegung stets beargwöhnt. Es könnten nämlich nur Kniffe und Schli-
che der Schlauen sein, die Aufmerksamkeit der Einfältigen zu fesseln.
Nun zeugt dieses Mißtrauen zwar von nicht wenigem Scharfsinn. Doch
wenn es unvernünftig genährt wird, so verwandelt es sich selbst in
eine gefährliche Irreführung. Der Sozialist kann dann in der Scylla
zugrunde gehen, während er der Vernichtung durch die Charybdis
zu entrinnen sucht.

Bis zu einem gewissen Grade muß dieser Argwohn gegen politische
Reformen dem erlöschenden Liebesfeuer für die politische Freiheit
zugeschrieben werden. Die Demokratie, so wie die Radikalen sie
verstanden, übte auf den politischen Geist eine erfrischende Wirkung
aus und wappnete ihn gegen Sykophantentum und Knechtseligkeit,
feite ihn gegen korrupte Einflüsse und bewahrte ihn davor, sein Erst-
lingsrecht für ein Linsengericht, ja manchmal sogar für Hülsen, die
kein Schwein anrühren würde, zu verkaufen. Der Radikalismus der
Arbeiterklasse in den sechziger Jahren mag keine „ökonomische
Basis" gehabt haben, aber er war vom Salz der Erde. Wir mögen über
die Rhapsodien, die als Litaneien in den Tempeln der Freiheit ge-
sungen wurden, lachen, doch sie waren die Mittel, durch die sich der
Geist des Menschen die Kraft und die Entschlossenheit aneignete,
die Ketten abzustreifen. Und als diese Rhapsodien am herausfor-
derndsten erklangen, gab es Herrscher und Behörden, die nicht im-
stande waren, die Sätze zu analysieren, in denen die Litaneien abge-
faßt waren, und über das traurige Ergebnis zu lachen. Ein Volk,
das die Lobpreisungen zu Ehren der politischen Freiheit mit einem
Gähnen begrüßt, streckt seine Handgelenke schon den Fesseln der
Knechtschaft entgegen.

Die praktischen Konsequenzen dieser Mißachtung der politischen
Freiheit und Unabhängigkeit machen sich unmittelbar bemerkbar.
Sie bekunden sich in der Herabsetzung der demokratischen Institu-
tionen in der öffentlichen Wertschätzung. Eine wirkungsvolle parla-
mentarische Regierung kann nur aufrechterhalten werden, wenn das
Volk die parlamentarischen Einrichtungen respektiert, wenn es „kon-
stitutionelle Moral“ hat, wie Mill es nannte. Das Schwinden des par-
lamentarischen Einflusses betrachte ich deshalb als ein Zeichen des
demokratischen Verfalls, aber nicht als einen Beweis für eine über-

XVIII
        <pb n="20" />
        ﻿legenere demokratische Erkenntnis. Das Haus der Gemeinen zu re-
formieren verdient Lob, es aber in der Vorstellung des Volkes zu degra-
dieren, selbst wenn es sich um ein schlecht zusammengesetztes Haus
handelt, ist ein Verbrechen, für den Sozialisten ein äußerst abscheu-
liches Verbrechen. Denn da der industrielle Staat des Sozialismus
sowohl durch den politischen Staat ins Leben gerufen als auch durch
ihn am Leben erhalten werden muß, so sollte der Sozialist mehr als
jeder andere Bürger den politischen Einrichtungen der Demokratie mit
jener Achtung begegnen, die dem Volke allein die Dekrete dieser In-
stitutionen annehmbar macht. Wir ahnen kaum, wie zart das Ganze
unseres Regierungssystems angeordnet ist. Entfernten wir von ihm
das Vertrauen und die Ehrfurcht des Volkes, machten wir es gemein
und besudelten es, so zerfiele es in Staub, wie ein menschlicher Körper,
aus dem der Lebensodem entwichen ist. Und was kann an seine Stelle
gesetzt werden ? Nichts. Dann träten alle Bedingungen ins Dasein,
die eine Aristokratie und die Herrschaft der adeligen Klassen und der
gut organisierten Gruppen, die an der geistigen und politischen Unter-
drückung des Volkes interessiert sind, begünstigen; Bedingungen, die
selbst einem Despotismus, besonders wenn der Despot ein Komödiant
ist, Vorschub leisten. Die wirtschaftlichen Wahrheiten des Sozialismus,
sein Industrialismus und seine Soziologie, müssen die vergeblichsten
der vergeblichen Träumereien bleiben, wenn wir beim Volke nicht die
Geistesverfassung bewahren, die die Freiheit und den Wert der Demo-
kratie würdigen kann. Wenn „Ein Mann ist ein Mann trotz alledem“
rezitiert wird, ohne das Blut in Wallung zu bringen, so ist man über-
haupt kein Mann mehr. Der Einwand, daß die Demokratie die Gesell-
schaft desorganisieren müßte, wird heute kaum noch gehört. Oft möchte
ich gern wissen, ob der Grund hierfür ist, daß sich die Besiegung der
Demokratie durch ihre Feinde als möglich erwiesen hat und daß die
Schwäche der Demokratie inzwischen erkannt worden ist.

Hier ist vielleicht der geeignetste Ort, auf den einzigartigen Einfluß
zurückzukommen, den die Irische Partei auf die Arbeiterpartei ge-
habt hat. Wäre keine Irische Partei vorhanden gewesen, so hätte
sich die Geschichte der Politik der Arbeiterpartei total von der tat-
sächlichen unterschieden. Und doch ist es nötig, daß die Arbeiter-
partei den Abgrund versteht, der ihre Taktik von der Kampfesart der
Irischen Partei trennt und sie nicht durch falsche Analogien, die man

XIX
        <pb n="21" />
        ﻿gewöhnlich aus den Methoden dieser Partei ableitet, irregeführt werde.
Die Irische Partei orientiert ihre Handlungen an der Behauptung, daß
sie in einem fremden Parlamente sei. Sie ist dort durch den Zwang
der Verfassung. Sie will ihre Forderung einem feindlichen Volke auf-
zwingen und erhebt keinen Anspruch auf Teilnahme an der Gewalt,
sondern verlangt nur, daß man sie sich selbst überlasse. Ihre Führer
kommen zu uns, wie Moses zu Pharao, sie wünschen, daß man ihr Volk
ziehen lassen möge. Diese Partei ist kein Sprößling unserer eigenen
Entwicklung, nicht inmitten unseres eigenen Volkes entstanden. Sie
bietet weder für uns noch für sich selbst ein Problem geschichtlicher
Kontinuität; denn gegen die Geschichte ist sie in Waffen. Doch einer
solchen Schilderung entspricht nicht die Arbeiterpartei. Diese hat
den Wunsch, gerade davon Besitz zu ergreifen, wovon *die Irische
Partei erlöst werden möchte. Sie versucht nicht, das Volk zu über-
reden, daß es sie ziehen lasse, sondern daß es ihr Vertrauen schenke.
Sie befindet sich mit der Nation nicht im Kriege, sondern im Frieden.
Wollte sie das Parlament antasten, so zerstörte sie nicht eine fremde
Macht, wohl aber ihr eigenes Erbe. Die Irische Partei muß am stärk-
sten sein, wenn sie das Zünglein an der Wage der beiden Parteien ist;
die Arbeiterpartei dagegen hat die größte Aussicht, über ein Maximum
von Einfluß zu gebieten, wenn andere Parteien von ihr vollständig
unabhängig sind, weil sie dann ungehindert sprechen und stimmen
kann, wie es ihr gefällt. Wird eine Regierung von den Arbeiterpar-
teilern am Ruder gehalten oder gestürzt, so wird die Arbeiterpartei
durch ihre Verantwortlichkeiten genau so gehindert, wie die andere
Partei von ihrer Schwäche gequält wird. Der Unterschied zwischen
den beiden Parteien erstreckt sich bis in die Wurzeln der politischen
Methode. Die eine will einen chirurgischen Eingriff, die andere ver-
folgt eine organische Umwandlung. Die politische Freundschaft, die
zwischen den beiden Parteien besteht und die, wie ich hoffe, immer an-
dauern wird, muß nicht so hoch gesteigert werden, daß die junge Par-
tei ihre Taktik nach dem Muster der Methode der alten Partei bildet.

Daß die Sozialisten dem Hange unterworfen sind, die Lehren, die
ihnen die Irische Partei zu erteilen hat mißzuverstehen, erhöht nur
noch das Bedürfnis nach reiflich überlegten Schlußfolgerungen hin-
sichtlich der Regierungsmethode. Um sich die Unterstützung der
Sozialisten zu sichern, wird man von Zeit zu Zeit alle möglichen ver-

XX
        <pb n="22" />
        ﻿lockenden Vorschläge machen. Verbesserungen des Wahlrechts, des
parlamentarischen Verfahrens und der gesetzgeberischen Methoden,
die scheinbar alle recht vernünftig, alle recht gut sind, werden die
Sozialisten reizen. Und doch werden sie wahrscheinlich der Prüfung
nicht standhalten. Sie können Irrwische sein, die jene in den Moor-
sumpf führen, die närrisch folgen. Wie notwendig ist es deshalb, daß
die Sozialisten zu dem Zwecke ihre Soziologie einer Prüfung unter-
ziehen sollten, um einen politischen Wegweiser zu finden, damit ihnen
die Mühe erspart bleibe, etwas abzuschaffen, was nicht beseitigt wer-
den kann, und Formen in dem Glauben zu ändern, daß sie damit das
Wesen der Dinge ändern.

Ich habe mich in diesem Buche nicht darin versucht, den Übergang
zum sozialistischen Staate zu schildern. Niemand kennt seinen Lauf
oder seine Ereignisse. Seine ideologischen Motive zu zeigen, ist alles,
was wir tun können. Einer Sache können wir jedoch sicher sein, und
sie beherrscht als Voraussetzung dieses ganze Buch. Der Menschen-
typus, durch den der Sozialismus sich verwirklichen wird, ist nicht der
wirtschaftliche Mensch, nicht der klassenbewußte Mensch, nicht das
Individuum, das mit der Mistgabel arbeitet, sondern es ist der Mensch
der Ideale, des historischen Geistes, eine Spezies, in deren Intellekt die
Religion und ein Sinn für das, was guten Klang und Ruf hat, einen
überwiegenden Einfluß haben; ein Typus, der der großmütige und un-
verdrossene Mitarbeiter seiner Genossen ist. Bringt die Nation einen
solchen Charakter nicht hervor, so wird sie ohne ihn nicht zu leben
imstande sein. Wenn der Körper und der Geist zu hungern fortfahren,
wenn die Arbeit, die die Menschen für ihren Lebensunterhalt ver-
richten müssen, zu viel von ihrer Zeit und ihrer Energie absorbiert,
so daß ihnen keine Muße bleibt, ihre rationelle Einbildungskraft zu
kultivieren oder so viel von ihrem eigenen wirklichen Selbst zu ent-
decken, um sich selbst achten zu lernen, so wird die Nation auch nicht
durch Veränderungen gerettet werden, die man in die politische Ma-
schinerie oder in die Methoden der Abstimmung und der Schaffung
von Gesetzen einführte.

Vor einiger Zeit habe ich ein Werk veröffentlicht, das sich: Sozia-
lismus und Gesellschaft betitelt, in dem ich die Stellung der Sozia-
listen von einem biologischen Standpunkt aus dargelegt habe. Die vor-

XXI
        <pb n="23" />
        ﻿liegende Studie ist hiervon eine Fortsetzung. Es werden in ihr auf die
Politik dieselben Prinzipien angewandt, die in dem eben zitierten Buche
entwickelt worden sind. Die vorliegenden Betrachtungen gehen von
der Annahme aus, daß sich die Lebensentwicklung durch eine Diffe-
renzierung der Funktionen und eine Integration dieser Funktionen zu
einer höheren organischen Einheit vollziehe. Die Ununterschiedenheit
der Masse der Individuen, die in einem Staate wohnen, wird bestritten.
Die Theorie der Hemmungseinrichtungen, die als mechanische Ge-
wichte und Gegengewichte dienen sollen, die Lehren von den Minori-
täten und Majoritäten und von der politischen Mathematik werden
als etwas dem Geiste der sozialistischen Politik Fremdes betrachtet;
als etwas, das Relationen angehört, die nicht, wie die sozialen Be-
ziehungen, organische sind.

Obgleich es aus meiner ganzen Argumentation, wie ich hoffe, deut-
lich hervorbricht, so möchte ich es in diesem Vorworte doch noch ein-
mal kategorisch erklären, daß einer der Gründe, die mich zur Abfas-
sung dieses Buches bewegt haben, der Wunsch ist, einige jener Ein-
flüsse innerhalb der sozialistischen Bewegung zu bekämpfen, die eher
den Anarchismus als den Sozialismus, mehr die politische Lähmung
als die administrative Leistungsfähigkeit begünstigen. Ich sympathi-
siere nicht mit denen, die das Haus der Gemeinen durch ein Betragen
degradieren wollen, wie es in den Londoner „Vestries“ üblich war. Nach
meiner Meinung sollte sich das Parlament durch Vornehmheit aus-
zeichnen und Gelegenheit zur Distinktion geben. So unliebsam die
Erfahrung ist, daß die Zeit flüchtigen Fußes vorübereilt, während sich
die guten Werke fast gegen ihre Vollendung sträuben, so wenig haus-
hälterisch ist es, ein Jahr dadurch malerisch zu gestalten, daß man
den wesentlichen Fortschritt einer Generation opfert. Auf diese Weise
wird der Sozialismus nicht kommen, auf diese Weise wird sein Er-
scheinen nur verzögert. Weil ich dies zu erklären hoffe, habe ich das
Buch geschrieben. Der Himmel wird nicht im Sturm genommen, son-
dern man erobert ihn durch ehrliches Denken, das sich nicht vor einer
Selbstprüfung scheut, und durch die ehrliche Tat, die nicht abgeneigt
ist, die Probe vor der Zeit zu bestehen. Schweigend, in der Nacht,
wenn die Wächter anderswo hinschauen, formt sich der neue Geist das
Leben nach seinem Bilde. Nur wenn wir eine Periode von Jahren
rückwärtssehen, können wir den vollzogenen Fortschritt bemessen.

XXII
        <pb n="24" />
        ﻿Wenn es scheint, daß sich Ketzerei in diese sozialistischen Seiten
eingeschlichen hat, daß liebgewonnene Phrasen abgetan oder in einen
neuen Sinn gekleidet worden sind, so dürfen die Sozialisten nicht ver-
gessen, daß sie sich nach jeder Etappe von Erfolgen über die nächsten
Schritte ganz klar sein müssen. Je weiter wir Vordringen, desto sto-
ischer müssen wir werden. Die apokalyptischen Visionen, die unsere
Anstrengung anspornen, müssen vor der befriedigenden und geseg-
neten Müdigkeit weichen, die man am Ende eines Tagewerkes emp-
findet, das für eine Sache vollbracht worden ist, in die der Arbeiter seine
ganze Seele gelegt hat. Die naive Hoffnung auf die Wiederkehr Christi
war für die Gründung des Christentums notwendig; die Fortdauer der
Kirche erheischte jedoch die Verzichtleistung hierauf zugunsten eines
Glaubens an ewige Zwecke. „Gottes Mühlen mahlen langsam“, aber
denen, die sich mit ihrer schwerfälligen Bewegung ausgesöhnt haben,
bleibt die Genugtuung, daß die Mühlsteine nichts verfehlen.

Ein Schlußwort bleibt zu sagen übrig. Vielleicht muß es so klin-
gen, daß es etwas wie ein Bedauern ausdrückt. Die Zuchthaus-
arbeit, zu der es zu verurteilen die Wähler einem Parlamentsmitgliede
die Ehre erweisen, läßt ihm nicht allein für die mechanische Arbeit,
ein Buch zu schreiben, kaum die nötige Zeit, sondern verbraucht
auch den größten Fonds seiner frischen Geisteskräfte. Und wenn
er am Ende von Sessionen in christlicher Demut Zusehen muß, daß
das Werk von Monaten wie durch eine Flut unbarmherzig wegge-
fegt wird, so bleibt ihm nur ein magerer Trost, wenn er nicht allein
sieht, wie die Zeit so schnell dahinfließt, sondern auch, wie spärlich
die Anzahl der gesammelten Garben ist. Die Zeit muß kommen, wo
sich die parlamentarische Arbeit geschäftsmäßiger gestalten wird —
oder niemand, der die Zeit noch zu schätzen weiß, wird sich je auf den
grünen Bänken des Hauses der Gemeinen einen Platz suchen. Diese
Untersuchung beansprucht nichts mehr zu bieten als Gedanken, die in
zerstreuten Augenblicken der Muße in dem Geiste eines Menschen
aufgestiegen sind, der sich durch unfruchtbare Sessionen hindurch
übermäßig anstrengen mußte, der die hier behandelten Probleme prak-
tisch kennen gelernt hat, der als ein „Mann des Hauses der Gemeinen“
über die wirklichen Probleme der Regierung, wie sie sich ihm in der
Arena der politischen Diskussionen dargeboten haben, nachgedacht
hat, und der von der Sehnsucht erfüllt ist, das Parlament leistungs-

XXIII
        <pb n="25" />
        ﻿fähiger und geehrter, als es heute ist, zu sehen. Doch hinter diesem
Interesse an vergangenen Ereignissen und an der theoretischen Politik
hat die Überzeugung gelebt, daß der Sozialismus wieder und immer
wieder in den Morast geführt werden wird, bis er seine Politik mit
seiner Soziologie in Übereinstimmung gebracht und seine Theorie von
der politischen und industriellen Organisation vereinheitlich hat.

16. SEPTEMBER 1909
J. RAM SA Y MAC DONALD

liiiiiiiiiiiiiiiiHniiiiiiiiiiimininiiniiiumniniiniinnniiiiiiiiiinninmn

XXIV
        <pb n="26" />
        ﻿I.	DER STAAT

numiiniiiiimmiiiiiimiiiiiiiiiimiimiiiiiimiiiinmiimiTiiiuiiiiiiiiiirn

Der heutige, national abgegrenzte Staat, der sich in seinem Landheer
und seiner Marine mit höchster Dramatik ausprägt, ist wahrscheinlich
zum Vergehen verurteilt. Ein allgemeines, ein Menschheitsparlament
wird vielleicht einst berufen sein, die vereinigten Staaten der Welt
zu vertreten. Ja selbst der Begriff Regierung als eine Zwangsgewalt
dürfte dem Menschengeiste fremd geworden sein, wenn für unsere
entfernte Nachkommenschaft die Glückseligkeit die allgemeine Lebens-
regel geworden sein wird und sich die sittlichen Ideen der Propheten
in den landläufigen Gewohnheiten des Volkes verwirklicht haben
werden. Aber diese Vision vom Neuen Jerusalem haben wir nur,
wenn wir vom „Geiste ergriffen“ werden. Das uns gewordene Erbe
ist Patmos — mit seinem Groll, seiner Politik und seinen Problemen.
Gegenwärtig ist die Menschheit noch nach Farbe, Kultur, Rasse und
Nationalität zerklüftet. Aus ihren jetzigen Unvollkommenheiten muß
sie sich im Fortschritt der Zeit zum Reifegrad erheben, und die Auf-
gabe des Gesellschaftsreformators, der Erfolge von dauernder Wir-
kung erstrebt, besteht darin, daß sich seine verbessernde Tätigkeit
zuerst auf den empirisch gegebenen Stoff richtet. Nur dann sind
Ideale wertvoll, wenn sie dem praktischen Zwecke der Neugestaltung
der bestehenden Dinge und Verhältnisse dienen.

Die Politik des Sozialismus muß sich deshalb an der Gegenwartswelt
orientieren. Die Gesellschaft ist noch nicht ein einheitliches Ganze. Sie
ist eine ordnungslose Masse einander widerstreitender Interessen und
sich befehdender Persönlichkeiten, die vom Zwang und vom bürger-
lichen Gesetz gehemmt, geordnet und beaufsichtigt werden müssen.
Sind diese regulierenden Mittel nach einem weisen Plane eingerichtet,
so müssen sie mit den sozialen Gepflogenheiten und sittlichen An-
schauungen Zusammenwirken und sie stärken. Der gesamte Apparat
der rechtlichen und moralischen Zwangsgewalten muß von einem ein-
heitlichen Geiste getragen werden, wenn das Ergebnis nicht Verwir-
rung sein soll. Der bürgerliche Staat kann ebensowenig ungestraft eine
Ungerechtigkeit begehen, wie der Einzelne. Wer behauptet, daß nur
dann vollkommene gesellschaftliche Beziehungen geschaffen werden

I Mac Donald, Sozialismus

1
        <pb n="27" />
        ﻿können, wenn vorher Herz und Gemüt der Menschen verändert worden
seien, irrt genau so, wie der, der da glaubt, daß man nur gute Gesetze
brauche, um eine schöne Lebensführung zu gewährleisten. Diese
beiden äußersten Gegensätze sind Abstraktionen, denen keine Wirk-
lichkeit entspricht. Das Sittengesetz und das geschriebene Recht
bedürfen der wechselseitigen Unterstützung. Denn wir mögen wohl
den Mann mehr bewundern, der von der sittlichen Läuterung des
Erwerbslebens das Heil erwartet, als den, der den Eigennutz für die
vorzüglichste Richtschnur unserer Handlungen erklärt: zu Trägern
des Fortschrittsgedankens erweisen sie sich beide unbrauchbar. Der
Einzelne und seine soziale Umgebung, das, was er wünscht und was er
wünschen sollte, müssen in Übereinstimmung gebracht werden. Aus
diesem Grunde müssen Theorie und Praxis des Sozialismus die poli-
tische Tätigkeit einbegreifen und von dem Dasein des bürgerlichen
Staates ausgehen.

A. BEGRIFF, FORMEN UND AUFGABEN DES STAATES
ir müssen genau bestimmen, was wir als Staat begriffen wissen

V V wollen. Weder verstehen wir unter Staat die Regierung noch das
Parlament, noch die Beamtenhierarchie der Ministerien; andererseits
wird die Idee des Staates nicht durch den Begriff der Gesellschaft
erschöpft. Der Staat ist die organisierte politische Persönlichkeit
eines souveränen Volkes — die Organisation einer Gemeinschaft zu
dem Zwecke, ihren gemeinsamen Willen auf politischem Wege durch-
zusetzen. Die Volksvertretung drückt nur diesen Willen in derselben
Weise aus wie der Vorstand die Entscheidungen eines Vereines ver-
mittelt. Die Bureaukratie ist nur das Vollstreckungsorgan der Staats-
dekrete. Die politischen Parteien endlich organisieren und überreden
diesen Willen. In einigen Ländern, wie in Amerika und Australien
mit ihren föderativen Staatswesen, wird die Staatsautorität nicht von
einer Zentralgewalt ausgeübt, sondern die Befugnisse sind nach den
Bestimmungen einer formgerechten Verfassung verteilt, und die gou-
vernementale Zentralinstanz delegiert in fast jedem Lande den Kom-
munalbehörden gewisse Verwaltungsrechte, die ein so großes Ausdeh-
nungsbestreben zeigen, daß sie fast den Charakter von Gesetzgebungs-
funktionen erhalten. Die moderne Gemeinde gleicht politisch dem
Staatsgliede eines Staatenbundes, der den einzelnen angeschlossenen

2
        <pb n="28" />
        ﻿Staaten bestimmte gesetzgeberische Vollmachten zweiter Ordnung
überträgt. Die Gesellschaft dagegen ist der Inbegriff aller Beziehun-
gen ihrer Mitglieder in deren mannigfaltigen Betätigungen und Unter-
nehmungen und umspannt Einrichtungen wie die Familie, die der
Staat nicht in sich schließt, obwohl er sie gesetzlich anerkennt.

Spricht der Sozialist von dem Staate und der Staatshoheit, so unter-
stellt er demnach die politisch organisierte Gemeinschaft, die nicht nur
durch eine oberste Inhaberin der Gewalt, sondern auch durch die
munizipalen Vertretungskörperschaften handelt oder sich eines von
der höchsten Staatsautorität geschaffenen Leitungsorgans bedient,
um dem Willen dieser Autorität konkrete Wirklichkeit zu verleihen.
Aber diese Begriffsbestimmung bedarf noch der Ergänzung. Diese
Organisation der Gemeinschaft ist nicht einfach ein loses Gefüge ein-
zelner Personen, das sich für spezielle Zwecke bildet und sich nach
deren Erfüllung auflöst. Es ist keine bloße Versammlung, sondern
eine Form gemeinsamen Handelns, die, wie andere Institute mensch-
lichen Zusammenwirkens (Familie, Kirche), auf eine Geschichte zu-
rückschaut, in stetem Werden ist, zu einer Gewohnheit ward und von
einem Zwecke, d. h. einer Idee erfüllt ist. Religion, nationale Er-
fahrung, wirtschaftliche und gewerbliche Entwicklung haben den
Staat in eine Persönlichkeit verwandelt, die auf den Individualwillen
wirkt, dessen Richtung und Beweggründe verändert. Die Staats-
persönlichkeit tritt also dem einzelnen Willen selbsttätig entgegen;
der Einzelne als Gesellschaftsmitglied bewegt sich eben nicht in einem
leeren Raume. Es ist deshalb ein Irrtum, zu glauben, daß der Staat
nur eine Schöpfung der in ihm lebenden Personen sei oder auf Frei-
willigkeit der menschlichen Tätigkeit beruhe; auch die Vergangenheit
hat an seinem Aufbau gearbeitet. Der Staat ist eine der Bedingungen
der Willenshandlungen zusammenlebender Individuen. Wie die Ver-
richtungen der Körperzellen des Menschen von der Entwicklung des
Menschenkörpers abhängen, so beeinflussen die sich am Staatskörper
vollziehenden Wandlungen auch die Aktivität des Einzelnen, der ein
Teil des Staates ist. Die Entwicklung des Staates wie des Einzelnen
ist tatsächlich die Entwicklung beider.

Die staatliche Organisation sollte daher als ein Organismus be-
trachtet werden. Doch sei dem nun wie ihm auch wolle, jedenfalls
behauptet sich die Tatsache, daß die von politischen Theoretikern

x*

3
        <pb n="29" />
        ﻿durch Generationen geführte Kontroverse über die Beziehungen
zwischen Individuum und Staat, Freiheit und Regierung, meistens nur
an Äußerlichkeiten haftete und sich auf Worte richtete. Die Geschichte
belehrt uns nicht über jenes angeblich glückliche und freie Individuum,
das tut, was ihm beliebt, lebt wie ihm gefällt, in Besitz nimmt, was
ihm schmeichelt; nur in Hinterwäldern und an dem Saume der Zivili-
sation kann ein solches Wesen heimisch sein. Vielmehr streitet die
allgemeine menschliche Erfahrung, hauptsächlich aber das moderne
Leben, gegen eine Auffassung, nach der Freiheit für jemand die Mög-
lichkeit bedeuten soll, all das Erwähnte zu sein und zu tun, sofern nur
seine anarchistischen Annehmlichkeiten nicht die anarchistischen
Genüsse der übrigen Genossen beeinträchtigen. Seine volle Kraft und
Stärke kann der menschliche Intellekt nur in einem Gemeinwesen
entfalten, das von einem gemeinsamen Geiste angetrieben wird, der sich
teils durch die als organische Einheit handelnde Gemeinschaft, teils
durch die Gedankenarbeit der auf ihre eigene Entwicklung bedachten
Einzelnen äußert. Das Problem der Freiheit, das heute nach seiner
Lösung drängt, ließe sich etwa so formulieren: Wie kann der Einzelne
ausschließlich mit solchen sozialen Zwangseinrichtungen umgeben
werden, durch die auch ein individueller sozialer Wille freiwillig sein
Spiel begrenzen würde, und wie kann man diese Zwangsmächte in
einem ausführlichen Plane gesellschaftlicher Wirksamkeit systema-
tisch gliedern und verbinden? Oder um mit Rousseau zu reden, das
Problem der Freiheit besteht mindestens zum Teile darin, wie der Staat
das Individuum zur Freiheit zwingen kann.

Daß der Staat also nur die Hindernisse zu beseitigen habe, die der
Verwirklichung eines höheren Lebens im Wege stehen, verrät eine
beschränkte Vorstellungsweise von seinem Wesen, die nur eine Seite
seiner sittlichen Nützlichkeit zu würdigen weiß. Der Staat ist nicht
minder verpflichtet, den Weg zum Aufstieg in die Höhen zu bahnen
und edle Bestrebungen, die zu der Benutzung dieses Weges einladen,
zu nähren und anzuspornen. Der Staat erläßt gleichzeitig Befehle
und spendet Hilfe. Die Freiheit im Staate aufrechtzuerhalten, ist
nicht leichter, als sie in der Familie zu sichern. Über welche Mittel
verfügen wir nun als Gemeinschaftsangehörige, auf die Gesell-
schaftsordnung so einzuwirken, daß ihr regelndes Schalten und
Walten nicht in die Willkürherrschaft des Kerkermeisters ausarte ?
        <pb n="30" />
        ﻿Wir können uns mit der Antwort bescheiden, daß die zwischen Indivi-
duum und Gemeinschaft bestehende wechselseitige Abhängigkeit,
deren axiomatische Bedeutung heute in jeder fruchtbringenden
Diskussion der politischen Soziologie anerkannt werden sollte, alle
jene Argumente entwertet, die sich auf Vorstellungen berufen, wie sie
in der Formel: Individuum versus Staat enthalten sind. Recht,
sozialer Zwang und öffentliche Meinung, die die Erfahrungen der
Gesellschaft und des modernen Individuums widerspiegeln und den
geschichtlichen Zusammenhang der Gesellschaft wahren, gleichzeitig
aber geschmeidig genug sind, den individuellen und kollektiven
Vernunftkräften den für den Fortschritt nötigen Spielraum einzu-
räumen, schaffen die Lebensbedingungen, unter denen sich der reale
einzelne Wille von den Einfällen, dem vorübergehenden Wollen oder
dem zerstörenden Selbst seiner Träger befreit. Ich betrachte die
Gesellschaft als einen Organismus, der in einigen Teilen versteinert ist,
aber in anderen seiner Glieder die sprühendste Lebendigkeit bekundet,
der die Gebräuche und Einrichtungen der Vergangenheit zwar erhält,
doch auch den schöpferischen Zukunftsmächten seinen Gruß ent-
bietet und ihnen den Eintritt nicht verweigert. Der Individualwille
erscheint mir als eine persönliche innere Macht, die, wie die Kompaß-
nadel, von dem magnetischen Pole des Allgemeinwillens geleitet wird,
]edoch in ihren Bemühungen um die Sicherung größerer Freiheit
nnd höherer Vollkommenheit von den Gegenströmungen der Un-
wissenheit und des kurzsichtigen Eigennutzes beständig gehemmt
und abgelenkt wird. Mögen immerhin der tatsächliche und der aus-
gedrückte Wille miteinander hadern, wenn das soziale oder das mo-
ralische Selbst zeitweilig zum Schweigen gebracht wird, das letzte Wort
spricht stets die wirkliche Persönlichkeit, die im Hintergründe bleibt.

Dieser Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem verkün-
digten Willen des Individuums spielt in der Politik die wichtigste
Rolle, erst er vermittelt das Verständnis für manche anscheinende
Inkongruenz zwischen demokratischer Theorie und Praxis. Diese
Nichtübereinstimmung zu erkennen, ist gerade die Aufgabe des Staats-
mannes, der weiß, wie weit sich mitgeteilte und wirkliche Wünsche
decken, der den Herzensgedanken des Volkes, die es nicht auf den
Lippen trägt, einen beredten Mund zu leihen versteht und der
ohne Mandat, ja selbst gegen erteilte Aufträge, die wirklichen

5
        <pb n="31" />
        ﻿Bedürfnisse des Volkes-erfüllt. Eine Polemik, die jüngst in der
sozialistischen Bewegung geführt worden ist, ist geeignet, den Ge-
danken zu veranschaulichen. Einige der Unsrigen nämlich haben
gegen das System der Regierung durch Parteien die Schilde erhoben,
während sie in derselben Zeit eifrig bestrebt gewesen sind, selbst
eine neue Partei zu gründen und sie mit einer Verfassungsurkunde
auszustatten. Einen oberflächlichen Beurteiler wird dies natürlich
ein törichter Widerspruch dünken, wer aber tiefer in den Sinn der
Ausdrücke eindringt und ihren Wirklichkeitsgehalt entdeckt, wird
finden, daß von einem Widerspruch keine Rede ist. Der reale Wille
stimmt eben nicht mit dem Willen überein, der sich unter dem Ein-
druck einer Stimmung oder eines Augenblicks manifestiert, sondern
der wirkliche Wille ist vielmehr der mit anderen Willensäußerungen
sowie den Kundgebungen des Gesamtwillens koordinierte Wille.
Auf diesem realen Willen aber beruht die Freiheit.

Es ist hier der Ort, einer weiteren Überlegung hinsichtlich des
Verhältnisses des Staates zum Individuum zu gedenken, da sie die
Ansicht bekräftigt, daß diese Beziehung nicht einfach passiv und
negativ, sondern auch aktiv und positiv sein muß. Des staatlichen
Schutzes erfreut sich das Individuum nicht als Wesen, das seinen
Zweck in sich selbst trüge; denn das gehört nur mittelbar zu den
Angelegenheiten des Staates. Mit dem Menschen als Selbstzweck
beschäftigen sich vielmehr das Sittengesetz und dessen freie leitende
Hut und Aufsicht. Dagegen interessiert er die politische Persönlich-
keit der Gemeinschaft nur, weil das vollkommene Individuum einen
unentbehrlichen Bestandteil der vollkommenen Menschheit bildet,
welchem hehrsten Ziele die Gesellschaft zustrebt und der Staat seine
Dienste widmet. Für den Staat ist der Einzelne der Erbe der ver-
flossenen Erfahrung der Menschheit, der Nutznießer ihrer erworbenen
Schätze, der Arbeiter am Schöpfungswerk menschlicher Vollkommen-
heit, kein Selbstzweck, sondern nur ein Mittel zur Erreichung „jenes
in weiter Ferne liegenden göttlichen Zieles, dem die ganze Schöpfung
entgegengeht“.

Dieser Gedanke läßt sich auch so einkleiden: In erster Reihe befaßt
sich der Staat nicht mit dem Menschen als Inhaber von Rechten,
sondern als Erfüller von Pflichten. Ein Recht ist die Möglichkeit,
einer Pflicht zu genügen, und es sollte nur so weit anerkannt werden,

6
        <pb n="32" />
        ﻿als es zur Pflichterfüllung nötig ist. Deshalb sollte der Staat nie das
Vorhandensein eines Rechtes anerkennen — z. B. des Rechts, sich zu
betrinken —, wenn er weiß, daß dieses „Recht“ seinem Träger die
Erfüllung seiner Pflichten unmöglich macht. Noch sollte der Staat
das Wahl-,.Recht“ gewähren, es sei denn, daß er dadurch seine eigenen
Zwecke fördere. Ein Recht ist demnach der Menschheit nicht
schlechthin, sondern nur unter Voraussetzungen eigen. Schrittweise
erweitern sich also des Menschen Rechte, da er sich der Fülle der
Freiheit, die ihm beschert ist, nur in dem Maße nähert, als er an
Adel gewinnt. Dann bedarf er der Bevormundung nicht mehr, sein
Inneres leitet ihn. Der Staat wird daher in jener entrückten Zukunft,
wenn er zu jener Vollkommenheit gelangt ist, die ihn von der Welt-
bühne abruft, einer Art Nirwana zustreben. Bis dahin wird der
Staat jedoch den Menschen als Vermittler des menschlichen Lebens
zwischen Vergangenheit und Zukunft betrachten, indem er ihm die
Aufgabe überweist, das Reich der Zukunft aus den liefen der Ver-
gangenheit zu heben. Er zeigt ihm seinen Pfad.

Eine doppelte Reihe von Staatspflichten entwickelt sich hieraus:
einen hohen Grad persönlicher Lebenshaltung zu schaffen und zu
sichern, und die Schwachen zu schützen. Der ersten Reihe entstam-
men die Gesetze über Arbeiterschutz, Wohnungshygiene und ähnliches,
aber sie enthält auch die Rechtfertigung dafür, daß sich der Staat mit
den Erzeugnissen der Heimarbeit befassen muß und darauf zu achten
hat, daß er als Arbeitgeber Standardlöhne bezahle usw.1. Dieser
Grundsatz rechtfertigt auch eine besondere Fabrikgesetzgebung für
die Frauen, obgleich sie noch aus anderen Gründen verteidigt werden
muß. Es ist die Obliegenheit des Staates, die Gesellschaft zu erhalten,
und da die Familie im Wesen der Gesellschaft liegt, so ist der Staat
verbunden, die Zerrüttung der Familie zu verhüten. Könnte z. B.
bewiesen werden, daß die übermäßige Kindersterblichkeit auf die
Fabrikarbeit verheirateter Frauen zurückzuführen sei — die Beweise

1 Theoretisch ist nichts dagegen einzuwenden, daß importierte Waren, die im
Ausland unter Arbeitsbedingungen hergestellt worden sind, die wir bei uns ver-
pönen, mit Zöllen belegt werden. Bedeutsam ist erst der praktische Einwand,
daß ein solcher Zolltarif nicht auf die fraglichen Produkte beschränkt bleiben
könnte und seine indirekten und ferneren üblen Wirkungen die guten überwiegen
würden. Soll ein solcher Tarif seinen Zweck erfüllen, so müßte ihm daher eine
internationale Vereinbarung vorangehen, die jeden Staat verpflichtete, alle Er-
zeugnisse zu kennzeichnen, die unter Arbeitsbedingungen fabriziert sind, welche
hinter einer bestimmten Höhe Zurückbleiben.

7
        <pb n="33" />
        ﻿hierfür sind nicht zwingend —, so müßte solche Arbeit gesetzlich
verboten werden. Wollte jemand einwenden, daß der Verdienst der
Ehefrauen für die Erhaltung der Familie erforderlich sei, so wäre dies
keine ernst zu nehmende Antwort; es verurteilte einfach die moderne
Industriewirtschaft, weil sie zur Fortführung ihrer Existenz der größ-
ten Opfer an Kindern bedürfte und folglich selbstmörderisch sei. Ist
der Beruf der Schankmädchen gefährlich — und der Beweis hierfür ist
erdrückend —, so müßte der Staat dessen Ausübung untersagen. Die
Behauptung, daß eine derartige Gesetzgebung erst unternommen
werden könne, wenn die Frauen wahlberechtigt seien, hat keine
Überzeugungskraft. Ob das Wahlverfahren zum Parlament schlecht
oder gut ist, ändert nichts daran, daß dem Staate die zwingende
Pflicht obliegt, die Gesellschaft zu schützen. Er hat nach dem vor-
liegenden Tatsachenmaterial zu handeln und für sein Tun die Ver-
antwortung zu tragen. Dies wird sofort klar, wenn wir die Frage formu-
lieren, die den Frauen gestellt werden würde, sobald sie das Wahlrecht
haben, nämlich: „Würdet ihr die Frauenarbeit in diesen oder jenen
gesundheitsschädlichen Berufen gutheißen?“ Eine bejahende Ant-
wort wäre der Wohlfahrt der Gesellschaft zuwider. Soll den Frauen
die Gleichberechtigung zugestanden werden, so darf dies nimmermehr
heißen, daß sie solche Dinge unter dem Gesichtspunkt ihrer schein-
baren eigenen Interessen zu entscheiden haben sollen. Die Frauen
haben keine „Rechte“, die sie dazu berufen, die sozialen Zustände
zu verschlechtern und die selbstvernichtenden Tendenzen der Gesell-
schaft zu verstärken.

Die Rassenveredelung ist deshalb eine Staatsangelegenheit. Aller-
dings nur teilweise, denn hier findet die Nützlichkeit der Staatstätig-
keit ihre Grenzen. Bei der Erörterung von Fragen, die sich auf die
Qualität der Bevölkerung beziehen, haben wir es mit abstrakten
Staatsrechten zu tun, die, wären sie immerhin zugestanden, wegen der
unüberwindlichen praktischen Schwierigkeiten nie angewandt werden
könnten1. Doch gebietet seine Pflicht dem Staat, und es liegt auch
sehr wohl in dem Bereiche seiner Wirksamkeit, eine Methode indivi-
dueller Erziehung und Schulung einzuführen, die den Sinn für
Schönheit und Kraft so hegt und verfeinert, Bürge dafür zu sein,

1 Die beste Antwort auf Sir Francis Galton und die neue Schule der Rassen-
verbesserer findet man in „Mankind in the Making“ von H. G. Wells.

8
        <pb n="34" />
        ﻿daß die Rasse von gesunden und stattlichen Männern und Frauen
fortgepflanzt wird. Die Anwendung der Lehre von der natürlichen
Auslese durch Vernichtung ist abgetan, wohl aber kann der Staat
die sexuelle Auswahl durch Pflege des guten Geschmacks wieder zu
Ehren bringen. Viel weniger Schwierigkeit als das Vermählen der
Geschlechter, das der Staat nur mittelbar beeinflußen kann, bietet
jedoch ein anderes Gebiet der Rassenveredelung. Die hier von mir
entwickelten Prinzipien fordern für Männer, Frauen und Kinder
wegen des physiologischen Unterschiedes der Geschlechter und der
Altersstufen besondere Gesetze, namentlich auf dem Gebiet der
Fabrikgesetzgebung. Aber hiermit erschöpfen sich unsere Aufgaben
nicht, sie reichen weiter. Denn sollten z. B. wirtschaftliche Vorgänge
das Individuum irgendwie an der Ausübung seiner Freiheit, woran
der Staat interessiert ist, hindern, so müßte er diesen Erschei-
nungen prima facie seine Aufmerksamkeit widmen1. Tagtäglich
stoßen wir auf derartige Fälle. Da ringen antagonistische Interessen
miteinander und suchen sich zu vernichten. Eine Person oder mehrere
Personen oder Klassen mögen hierbei schließlich gewinnen, aber es
mangelt an einem kompetenten oder verständnisvollen Richter, der
zu urteilen hätte, ob der Vorteil dem Ganzen oder nur einem Teile
gehöre, ob er am Ende gut oder böse wirke. Ein Individuum opfert
das andere seinen Zwecken. Es hat bessere Muskeln, ist mit über-
legenen Waffen ausgerüstet oder genießt wirtschaftliche Vorrechte
oder das Glück zeigt sich ihm geneigter, aber niemand entscheidet,
ob nun der Ausgang wirklich mehr des Guten oder des Bösen bringen
wird. Die eine Klasse beraubt die andere. Die Möglichkeiten hierzu
sind im Fortschritt der geschichtlichen Entwicklung entstanden, sie
sind vielleicht in der Eigentumsverfassung begründet. Aber kein
Aufseher, der das Ganze überwacht, ist vorhanden, uns über das
Ergebnis zu unterrichten, an unser Ohr dringt darüber keine Kunde.
Der Arbeiter wiederum steht zum Kapitale nicht ausschließlich in
einem Dienstverhältnis, er ist auch sein Teilhaber. Er hat fast ein
ebenso lebendiges Interesse an der vernünftigen Leitung der Fabrik,

1 Wie weit dieses Prinzip im konkreten Fall angewandt werden kann, ist eine
Zweckmäßigkeitsfrage. Grundsätze bewähren sich nicht daraufhin, daß sie
logisch fehlerfrei sind. Indes ist ihre Verkündigung praktisch äußerst wertvoll,
da das Bekennen zum Sollen in der Regel zum Aufspüren der Mittel der Ver-
wirklichung antreibt und sie so auch findet.

9
        <pb n="35" />
        ﻿wo er tätig ist, als der Eigentümer selbst. Doch wie kann diese Tat-
sache die Industrie beeinflussen? Unter der Herrschaft des Privat-
eigentums kann sie es augenscheinlich nicht; denn es handelt sich hier
um eine sittliche Anschauungsweise, die sich in das Schema der heuti-
gen Industrieordnung nicht einfügt. Wir mögen dies zusammen mit
einer anderen Reihe von Umständen, an die wir denken, ausdrück-
lich betonen. Es kann ein Staat, wo mit größter Unparteilichkeit
Recht gesprochen wird, dennoch von der Gerechtigkeit weit entfernt
sein, weil die Lebensbedingungen der einen Klasse im Vergleich mit
einer anderen so ungleich sind, daß das Walten der Gesetzlichkeit
unbillig wird.

Der Staat, der die politische Persönlichkeit des Ganzen darstellt,
ist in diesen Dingen der allein mögliche Richter, er denkt und fühlt
für die Gesamtheit, deren Leben sein eigenes ist. Deshalb ist er am
geeignetsten, die Wirkung der individuellen Handlung auf das Ganze
und auf andere Individuen abzuschätzen. Und in seinem Tun sollte er
nicht einem Richter nacheifern, der Verdienst und Vergehen nach
vollbrachter Tat ausmißt, sondern er sollte die Umstände so organi-
sieren, daß er Übeln vorbeugt. Der kollektive Wille und das gemein-
same Interesse sollten sich die gesellschaftlichen Mächte in einer
Weise unterordnen, daß sie nur dem Wohle und nicht der Ausbeutung
des Ganzen dienten. Hier stoßen wir auf die felsige Schicht, die das
Fundament des Sozialismus trägt.

Das soziale Verantwortlichkeitsgefühl, die Schwachen zu schirmen,
entspringt einem anderen Umstande. Gewisse Rücksichten auf die
rein menschlichen oder geistigen Eigenschaften der Individualität
sind mit der Pflicht verknüpft, dem sozialen Individuum Schutz und
Freiheit zu sichern, was sich deutlich daran zeigt, daß der Widerwille,
den das soziale Individuum bei dem Anblick von unverschuldet in
Not geratenen Mitmenschen empfindet, nach der Staatshilfe ruft.
Der Staat handelt also als treue Stütze der vorwärtsschreitenden
Menschheit, indem er sich der Waisen, der Lahmen, der Krüppel, der
Blinden und der Geisteskranken annimmt, die Kinder durch Gesetze
schützt, bejahrten Männern und Frauen den Genuß einer Rente
verbürgt und dem wirtschaftlich Schwachen, wie dem Arbeitslosen
z. B., helfend die Hand reicht.

Hier erhebt sich aber ein nicht unwichtiges Problem. Es könnten

10
        <pb n="36" />
        ﻿nämlich die Gesinnungen der Einzelnen mit dem Dasein der Gesell-
schaft unverträglich sein, und der den Schwachen staatlich gewährte
Schutz könnte ihre Hilflosigkeit verewigen, Krankheitsvererbung
begünstigen und zu dem Untergange der Gesellschaft führen. Würde
die Sozialgesetzgebung nicht tatsächlich die Zwecke des Staates ver-
eiteln, wenn Geisteskranke Irre, Epileptiker ihresgleichen und Blöd-
sinnige schwachsinnige Nachkommen zeugen dürften? Und müßte
sich die soziale Lebensfähigkeit nicht verringern und der Rassen-
fortschritt bedroht sein, wenn die Sorge für die Gebrechlichen auf
Verschlechterung des Blutes der Starken hinausliefe ? Daß diese
Schlußfolgerung am Platze ist, kann nicht geleugnet werden. Wir
stehen an der Eingangspforte zu dem weiten Gebiete der Sozial-
pathologie, das von Gesetzgebern und Sozialreformatoren noch viel
emsiger als bisher durchforscht werden muß. Für meine Zwecke
genügt es jedoch, daß ich nur einen flüchtigen Blick hinüberge-
worfen habe.

Der Staat muß zweifellos die größte Vorsicht üben, daß kränkliche
Personen ihre Kränklichkeit nicht auf Kind und Gesellschaft als Erbe
verpflanzen, nur kann diese schwere Aufgabe nicht durch Behandlung
im einzelnen gelöst werden. Große Schuld an der Hilflosigkeit,
die der Staat lindern soll, trägt unser gegenwärtiger Gesellschafts-
zustand mit seiner fieberhaften Unruhe, mit den Anforderungen, die
er an die Nerventätigkeit stellt und mit der weit verbreiteten Unter-
ernährung, die durch die Armut verursacht wird. Die Vernunft hat
wohl die Wiederholung des roheren und grausameren Auslesever-
fahrens der Natur (Auslese durch gewaltsame Vernichtung, Recht des
Stärkeren) verworfen, noch immer aber ist der Vernunft ihre Mitarbeit
untersagt bei dem Hervorbringen der geeignetsten Individuen und
der Beseitigung von rasseschädigenden Einflüssen, wie Armut, denen
man zwar nicht mehr völliges Zerstören und Töten erlaubt, wohl aber
sie an der Volks Wohlfahrt sich in bestimmtem Umfange versündigen
läßt. Dies ist nur ein anderer Gedankengang, der direkt zum Sozialis-
mus führt. Soziale Mithilfe, die sich in allen sozialen Betätigungen
ausdrückt, ob sie politischen, gewerblichen oder wirtschaftlichen
Charakters sind, ist erforderlich, die Quellen des sozialen Unge-
machs zum Versiegen zu bringen, die heute die Rasse vergiften, ihre
körperliche und geistige Widerstandsfähigkeit schwächen und so, wie

11
        <pb n="37" />
        ﻿bereits betont, den Nutzen der humanitären sozialen Taten des
Staates gefährden. Der Individualist und der bürgerliche Sozialre-
former empfehlen als Vorbeugung eine Revision des Dienstes der
Armenpflege, eine Ausmerzung der Untauglichen, Tötung und ähnliche
Auskunftsmittel. Der Sozialist steht auf einer höheren Warte. Er
interpretiert den Rasseverfall als eine gesellschaftliche Erscheinung,
als ein organisches Unwohlsein, das das Zellengewebe des sozialen
Körpers zerstört. Wir befinden uns zur Stunde in einer mißlichen
Lage. Die Kranken und Schwachen müssen wir beschirmen; denn
unser moralisches Bewußtsein gebietet dies. Reine Sozialpolitik aber
läßt befürchten, daß die Schwachen den Grundstock schädigen.
Wollen wir sie eliminieren, so haben wir uns mit dem Problem der
Armut in allen ihren Verzweigungen zu beschäftigen. Die Organi-
sation der gesellschaftlichen Solidarität — der Sozialismus — ent-
sprießt dem Schoße der Gesellschaft durch denselben Naturprozeß,
der aus bestimmten mittelalterlichen Lebensnotwendigkeiten die
feudale Lehensordnung hervorrief und der den individualistischen
Liberalismus aus der Organisation des Weltmarktes erzeugt hat.

B. RECHTE DES STAATES

achdem wir die Pflichten des Staates betrachtet haben, lenken wir

L N unseren Blick unwillkürlich auf seine Taten. In der sozialistischen
Agitation ist vielfach die Auffassung vertreten worden, daß die Gesetz-
gebung überhaupt unfähig sei, ihre Funktionen zu erfüllen. Aber es
muß hier doch beachtet werden, daß die Handlungen der gesetzgeben-
den Körperschaften schließlich nur den Willen der Gemeinschaft, je-
doch nicht denWillen einer Klasse, noch einer Mehrheit oder Minderheit,
noch einer Partei, zum Ausdruck bringen können1. Beherrscht die
öffentliche Meinung die Staatsentscheidungen, so bildet sie die Grund-
lage der Regierung. Das hervorstechende Kennzeichen einer Demo-
kratie ist nun aber, daß sie die zur Erreichung dieses Zweckes erforder-
liche Macht dem Volke anvertraut, sich nicht mehr im revolutionären
Schilderheben betätigt, sondern sich als eine regierende Mehrheit äußert.

Wer in einer Demokratie nicht an der Wahlurne Sieger bleibt,

1 Hierüber -wird ausführlicher in Kap. III gehandelt, wo gezeigt wird, daß Mi-
noritäten die Initiative ergreifen können. Wollen aber solche Minoritäten er-
folgreich sein, so müssen sie den Willen der Majoritäten zum Ausdruck bringen,
selbst wenn sich die Majoritäten dessen nicht ganz bewußt sind.

12
        <pb n="38" />
        ﻿dem fehlt jegliche genügende Gewalt, dem Lande Gesetze zu geben1.
Dies bewahrheitet sich besonders in Ländern wie Großbritannien, wo
keine geschriebene Verfassung die Geltendmachung der öffentlichen
Meinung hindert. Die öffentliche Meinung ist überall dort am ein-
flußreichsten, wo keine Verfassungsurkunden und kodifizierte Gesetze
vorhanden sind, wo sich keine Pläne zur gewaltsamen Veränderung
der bestehenden Ordnung der Dinge bilden und wo keine Gefahren,
wie Sturz von Dynastien (Spanien) und Regierungsformen (Frank-
reich), drohen. Es kann nicht ausdrücklich genug betont werden, daß
sich eine demokratische Regierung auf die öffentliche Meinung stützen
muß, die ihrerseits wiederum weder die Meinung einer Partei noch
einer Koterie ist. Ja wir können selbst noch weiter gehen und mit
Hume behaupten, daß ungeachtet der Regierungsform nur die öffent-
liche Meinung der Träger der Regierung ist, und diese Maxime ließe
sich sowohl auf die ausgesprochen despotisch und militaristisch ver-
walteten Staaten als auch auf die freiesten und volkstümlichsten
staatlichen Gemeinwesen ausdehnen2. Zwar leidet dieser Satz an Un-
bestimmtheit, weil nur diejenige öffentliche Meinung wirklich befiehlt,
die Macht hinter sich hat, aber klar und durchsichtig ist immerhin
das Gesetz der Staatsleitung. Die Könige müssen das Volk über-
zeugen, daß sie mit einem göttlichen Herrscherrechte ausgestattet
sind oder müssen es den Parlamenten überlassen, statt ihrer die Re-
gierungsgeschäfte zu führen; eine regierende Klasse muß entweder die
ihr politisch Unterworfenen auf eine Stufe geduldigen Ertragens herab-
drücken — in welchem Falle sie dann doch unter allgemeiner, wenn
auch noch so mürrisch oder in einfältiger Weise gegebener Zustimmung
die Gewalt handhabt — oder ihnen einreden, daß sie aus dem einen
oder anderen Grunde in dem Genuß ihrer politischen Vorrechte bleiben

1	Um es deutlicher auszudrücken, so ist die öffentliche Meinung, die sich den

Beschlüssen fügt, mit der öffentlichen Meinung identisch, die die Macht hat — den
Befehl über die nötige bewaffnete oder politische Gewalt —, ihre abweichende
Ansicht geltend zu machen. Der eine Staat wird manchmal von einem anderen
annektiert, wie wir Transvaal an uns rissen. In diesem Falle schafft die Gewalt
allein den vereinigten Staat. Doch selbst unter solchen Umständen, wie es die
augenblickliche Lage von Transvaal veranschaulicht, sucht das Band der öffent-
lichen Meinung und der öffentlichen Zustimmung den Platz der Gewalt einzu-
nehmen. Ein ebenso auffallendes Beispiel derselben Art bietet Quebec. Die durch
eine bestimmte Nationalität vollzogene Assimilation von anderen Nationalitäten,
wovon die Vereinigten Staaten ein wunderbares Beispiel sind, bildet ein faszinie-
rendes Studium, das aber kaum die ihm zukommende Würdigung gefunden hat.

2	Essay über The First Principles of Government.

*3
        <pb n="39" />
        ﻿muß. Gewiß kann es Zeiten geben, wo eine bedeutende Persönlichkeit,
wie z. B. Friedrich der Große, dem Volke ihren eigenen Willen auf-
zwingt und eigenmächtig ihre Handlungen bestimmt, aber dann
nickt das Volk geduldig Beifall. Denn entweder richtet sich die ver-
folgte Politik nicht wirklich gegen seine eigenen Wünsche oder sie
ist die Handlungsweise einer anerkannten Gewalt, eine Betätigung,
die in einem von dem Volke gutgeheißenen allgemeinen Regierungs-
system zur Einzelerscheinung wird. Haben sich die Völker erst ein-
mal häuslich eingerichtet, so tritt die Berufung auf die Gewalt, die
stets im Hintergrund lauert, nur selten in den Vordergrund des öffent-
lichen Lebens.

Diese öffentliche Meinung, auf die sich jede Regierung gründet,
erhält immer mehr die unmittelbare Verantwortung für die Re-
gierungshandlungen. Den sich fügenden Klassen bringt die durch
Handel und Industrie erzeugte Reichtumsanhäufung die wirtschaft-
liche Macht, eine politische Machtstellung aber erringen sie, weil sie
in Kriegszeiten zur Landesverteidigung aufgerufen werden müssen
oder weil sie sich bei inneren Konflikten zwischen König, Kirche
und Adel für die eine oder andere der streitenden Parteien zu er-
klären haben. Dies aber setzt sie in den Stand, sich den Wert ihrer
Nützlichkeit mit der Münze politischer Freiheiten bezahlen zu lassen.
Die Geschichte der politischen Freiheit berichtet über die Wege, die
die Gemeinschaften einschlugen, als sie aus einem Stadium, in dem
sie einem Regierungssystem gemeinhin zustimmten, ohne für die Poli-
tik der höchsten Staatsautorität verantwortlich zu sein, in jenen Zu-
stand gelangten, in dem die öffentliche Meinung das allgemeine
System nicht allein akzeptiert, sondern sich seiner bedient und so zur
handelnden obersten Gewalt wird. Die öffentliche Meinung des Unter-
tanen verwandelt sich in die des Staatsbürgers, der Staat wird demo-
kratisch. Pläne werden ersonnen undangenommen—wie: Finanzhoheit
des britischen Hauses der Gemeinen —, durch die alle im Staate formell
von der öffentlichen Meinung unabhängigen Gewalten in ihrer wirk-
lichen Macht beschränkt werden. Die öffentliche Meinung, die an-
fangs die Herrscher in der Ausübung ihrer Regierungsrechte begrenzt,
ergreift die Initiative in der Gesetzgebung, und dies ist von wesent-
licher Bedeutung. Teilnehmen muß das Volk an der Leitung der Poli-
tik, nicht aber die Wirkungen der staatlichen Maßnahmen einfach

14
        <pb n="40" />
        ﻿gutheißen. Wie diese Macht in einem modernen Staate benutzt wer-
den kann, werden wir noch weiter unten sehen; vorläufig mag die
Bemerkung genügen, daß die Ausübung dieser Macht Sinn und Inhalt
der Demokratie ist.

Wenn ich von dem demokratischen Staate spreche, so habe ich
keine formlose und ununterschiedene Volksmasse im Auge. Die Philo-
sophen des Individualismus, deren Haupt Bentham war, und die heute
in den Befürwortern der direkten Gesetzgebung durch das Volk
mittels Referendum und Initiative Vertreter haben, betrachteten
den Staat als den Inbegriff von gleichmäßig funktionierenden Ein-
heiten. Der konsequente Sozialist kann diesen Standpunkt kaum ein-
nehmen; denn für ihn ist der Staat aus funktionell verschiedenen poli-
tischen Organen zusammengesetzt. Es ist zwischen den Empfindungs-
und Willenszentren, den Zentren, die fühlen, und denen, die denken,
zu unterscheiden, und diese Einteilung der Funktionen wird in
einem wirklichen Staate auch entsprechend berücksichtigt. In den
Begriffen Herrscher und Untertan, obgleich sie an vergangene politi-
sche Kämpfe erinnern und hiervon einen verletzenden Beigeschmack
erhalten haben, kommt nichtsdestoweniger ein tatsächlicher Unter-
schied zum Vorschein, der immer in einem Staate vorhanden sein muß.
Solange die Bezeichnungen Souverän und Untertan noch ein persön-
liches Verhältnis ausdrückten, schloß es die persönliche Hörigkeit ein,
und die Geschichte der Demokratie ist für diese Zeiten die Geschichte
von der persönlichen politischen Befreiung. Heute ist diese Tatsache
eine Quelle politischer Irrtümer geworden. In einer Demokratie be-
trifft die Unterscheidung von Souverän und Untertanen die Funk-
tionen und nicht die Persönlichkeit, sie bezeichnet nicht mehr eine
soziale Standesgliederung, auf keinen Fall bedeutet sie aber einen
durch Geburt vererbten Unterschied. Differenziert wird nur zwischen
dem Ganzen und den Teilen. Wer die Regierungsfunktionen erfüllt,
durch die der Wille des Ganzen redet und sich bekundet, übt die
höchste Staatsaufsicht über den Einzelnen, und die Souveränität des
Ganzen kann nur wirksam sein, wenn ihre Ausübung bestimmten
Organen in der Gesellschaft übertragen wird. Einst pflegte diese
Tätigkeit ausschließlich von Familien, „den Priestern und Leviten“,
besorgt zu werden, heute wird sie von den Vertretern der öffentlichen
Meinung ausgeübt, und hierin erschöpft sich das Ergebnis des histori-

15
        <pb n="41" />
        ﻿sehen Kampfes zwischen Souverän und Untertanen. Gedanklich
sollte deshalb die Souveränität der demokratischen Idee nicht mehr
widerstreben, als der zwischen dem Werkmeister und dem gewöhn-
lichen Arbeiter zu machende Unterschied — ja vielleicht nicht einmal
in diesem Maße.

Sowohl in Amerika als in England, in Frankreich wie in Deutschland
gibt es eine höchste Staatsgewalt. Sie schließt stets ein subjektives
Verhältnis ein. Zwar ist nominell der König unser Souverän, doch in
Wirklichkeit ist es die Wählerschaft, die durch das Haus der Gemeinen
handelt, aber von den Peers der Lordskammer und den allgemeinen Ar-
beitsmöglichkeiten der Regierungsmaschine im Zaum gehalten und in
der Durchsetzung ihres Willens beschränkt wird1. Verfassungsmäßig
ist der König dem System der Regierungsgewalt, worin er eingeglie-
dert ist, subordiniert, desgleichen jedes einzelne Mitglied des Hauses
der Gemeinen, obgleich die Abgeordneten als Gesamtheit über den
größeren Teil der staatlichen Machtfülle verfügen.

Es entsteht nun die Frage, wie die verschiedenen Funktionen, diese
Ausstrahlungen der Souveränität, beschaffen sein und untereinander
verbunden werden müssen, um die organische Einheit des Staates und
die Aufsicht der öffentlichen Meinung sicherzustellen. Bevor ich
diese Frage beantworte, muß ich einige allgemeine Bemerkungen über
die Persönlichkeit des Staates vorausschicken.

Durch seine Demokratisierung hat der Staat nicht bloß seine Or-
ganisation, sondern sein ganzes Wesen verändert; denn Demokratie
heißt nicht einfach eine Regierungsmethode, sondern mit ihr ver-
knüpft sich die Vorstellung eines geistigen Prinzips und eines Re-
gierungszweckes. Hier wie im allgemeinen bedeutet nun Formwandel
eine Zweckveränderung, und die Demokratie erscheint in der Fülle
der Zeiten, um das Leben des Staates auf eine höhere Entwicklungs-
stufe zu heben. Eine absolute Monarchie oder eine Aristokratie ver-
mögen wohl Staaten zu gründen und zu erhalten, ihnen durch Welt-
politik Größe zu verleihen, sie können in ihnen die schönen Künste
und die Wissenschaften pflegen, Industrie und Gewerbe fördern und
die Organe der Rechtssprechung schaffen: aber die Freiheit können
sie ihnen nicht geben. Ihre segensreichen Schöpfungen sind die guten
Taten von Protektoren, aber ihre Herrschaft birgt innerlich die Keime
1 Siehe Bd. XI, Kap. IV.	~

16
        <pb n="42" />
        ﻿einer neuen Ordnung, der Ordnung der von den freien Staatsbürgern
erhaltenen und beschirmten Freiheit1.

Beim Eintritt des Staates in dieses letzte Stadium seiner politischen
Entwicklung wird die Gemeinschaft in ihrem Erwerbsleben rüstig vor-
wärtsgeschritten und Politik und Industrie eng verkettet sein. Die
moderne Gesellschaft zeigt das Bild von politischer Freiheit und wirt-
schaftlicher Abhängigkeit. Noch immer bedrücken alle wirtschaftlichen
Leiden und Hindernisse eines gegen Lohn Angestellten den politisch
freien Arbeiter, und die Wirtschaftskräfte sind derart organisiert, daß
das wirtschaftlich unabhängige Individuum zur Fabel geworden ist,
an die nur noch törichte Leute glauben. Das Individuum ist das Mit-
glied einer wirtschaftlichen Klasse geworden. Entweder gehört es zu
der Klasse, die über die Arbeitsinstrumente rtnd sonstigen Produktions-
mittel verfügt, die die Märkte organisiert und Arbeitsgelegenheit dar-
bietet, oder aber es ist in die andere Klasse eingeordnet, die nichts
als das gemeinsame Gut der Menschheit ihr eigen nennt: die Stärke,
der die Erziehung Geschicklichkeit zugefügt hat. Wenn das Indivi-
duum zu der letzten Klasse gehört, so harrt seiner ein überaus trau-
riges Los. Unermüdlich kauert die Armut an der Schwelle seines
Hauses, und die Ungewißheit sitzt an seinem Tische. An regelmäßiger
Nachfrage nach seiner Arbeitskraft mangelt es, und sein Einkommen
reicht in der Regel nicht zur Ernährung und Erhaltung seiner Familie
hin und kann ihm bei Arbeitsstille und im Alter nicht das Nötige
gewähren. Zählt aber der Einzelne zu den besitzenden Schichten, so
ist er deshalb durchaus nicht den endlosen Unsicherheiten der gegen-
wärtigen ökonomischen Ordnung enthoben. Ob er in Wohlstand fort-
leben oder der Not anheimfallen soll, bestimmen von seinem Willen
ganz unabhängige Einflüsse, und bricht einmal das Unglück über
ihn herein, so empfindet er gerade wegen seiner höheren Lebens-
haltung die Pein und die Qualen viel heftiger. Man verspürt immer
schmerzlicher die geistige Anspannung, das finanzielle Risiko und
die Opferung jedes anderen Interesses, die die heutige Gesellschaft
ihren „Hauptleuten" als Voraussetzung des Erfolges aufzwingt. Die

1 Ich habe hier nur das Abendland im Auge, wo es der Religion in einer mehr
oder weniger abstrakten Form mißlungen ist, dem Volke ein pseudogöttliches
Regierungssystem aufzuzwingen, wie es im Orient der Fall ist. Doch selbst dort
ist die Göttlichkeit der Könige gegenüber dem Erwachen des Volkes nicht un-
bezwingbar. (Geschrieben im Jahre 1909. d. H.)

2 Mac Donald, Sozialismus

17
        <pb n="43" />
        ﻿Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht verdrängt die alte Form
der Handelsfirmen; denn so unbehaglich und beschwerlich ist der
Kraftaufwand, daß die zweite und die dritte Generation vieler unserer
Handelsfamilien schon müde geboren werden, sie sind nicht vom
alten Schrot und Korn der Ahnen und haben nichts von ihrem Geiste.
Die Finanzmacht in der Industrie neigt beständig zum Wachstum;
denn es mehren sich die Personen, die die Verantwortlichkeit fliehen,
mit ihrem eigenen Vermögen selbst etwas zu unternehmen und es
daher lieber einem anderen, einem Mietling, zur Verwertung anver-
trauen. Die amtliche und unpersönliche Verwendung des Kapitals
ist also bereits Wirklichkeit geworden. Wohl erzielt das Kapital
durch seine Konzentrierung und Organisation einen höheren Profit,
nur macht diese gesteigerte Rentabilität die Gemeinschaft noch ab-
hängiger von der Finanzwelt und gestaltet infolgedessen auch das
Walten der Industrieherrschaft unerträglicher. Das markante Be-
streben der besitzenden Schichten, nicht direkt in der Erwerbs-
sphäre als Handelnde aufzutreten, sondern sie nur als Rentenquelle
zu benutzen, verschärft den Kampf, dem sie zu entrinnen wünschen.
Vergleichsweise sorglos lebt nur jene Klasse, die über bestimmte un-
entbehrliche Vermögensobjekte, wie Grund und Boden, verfügt, deren
Einkommen sich nicht aus dem Profit ableitet, auch keinen Gewinn-
anteil an Unternehmungen verkörpert, in denen ihr Geld mit allem
üblichen Risiko arbeitet, deren Einnahmequelle vielmehr der Tribut
ist, den die Industrie ihr zu entrichten gezwungen ist, soll ihre Be-
triebstätigkeit überhaupt fortgesetzt werden. Und klagt diese Klasse,
so doch nur deshalb, weil sie sich mit zu vielen unproduktiven Per-
sonen, die ihre Luxus- und Komfortbedürfnisse befriedigen, umgeben
hat und diese Arbeiter zeitweilig nicht gemächlich zu unterhalten ver-
mag. Anarchisch ist dieser Zustand, der heute als industrielle „Ord-
nung“ gepriesen wird, ein Chaos, ein Leben von der Hand in den Mund,
eine reine Spekulation auf das Glück. Solche dräuenden Wirtschafts-
bedingungen begleiten den politischen Demokratisierungsprozeß des
Staates.

Zum richtigen Verständnis dieser Verhältnisse wird ein der Biologie
entlehntes Beispiel dienen. Durch ihre verschiedenen Zweige der Pro-
duktion, der Verteilung und des Austausches speist die Industrie die
Gesellschaft, und wie sich zum Zwecke der Ernährung des Menschen-

18
        <pb n="44" />
        ﻿körpers die Stärke in Zucker verwandelt, so empfängt der Tischler
durch einen ähnlichen Vorgang Schuh waren für seine Tische. Die
Produzenten liefern der Gesellschaft die Lebensmittel, die aifsge-
tauscht, verteilt und ihr auf eine Weise zugeführt werden, daß der
politische Körper leben, blühen und gedeihen kann. Erst wenn die
verschiedenen nationalen Einheiten fixiert sind und der in der mili-
tärischen Organisation zum Ausdruck kommende politische Kampf
ums Dasein infolgedessen aufgehört oder an Bedeutung verloren
haben wirdx, wird das Hauptinteresse der Gesellschaft um die soziale
Ernährung gravitieren, genau wie für den lebenden Körper die physio-
logische Ernährung den ersten Rang behauptet. Keinem Gebiete der
soziologischen Forschung wird heute größere Aufmerksamkeit ge-
widmet als gerade diesem. Die Untersuchungen der Herren Charles
Booth und Rowntree, die Regierungsenqueten über die körperliche
Entartung, die sozialen Studien über Geisteskrankheiten und die Ur-
sachen des Selbstmordes, die von der politischen Agitation ventilierten
Fragen der Arbeitslosigkeit, der physischen Beschaffenheit der Schul-
kinder und der Einführung der staatlichen Altersversicherung — mit
Ausnahme des Sozialisten, der in ihnen ein die Epoche charakterisieren-
des Merkmal der Entwicklung sieht, erscheinen all diese Bestrebungen
jedem anderen als zusammenhangslos, ad hoc, aufs Geratewohl unter-
nommen ■— sind Beiträge zum Problem der sozialen Ernährung und
beweisen die Unzulänglichkeit der bestehenden Anfänge eines gesell-
schaftlichen Ernährungssystems. Unvermeidlich muß dies zu Ideen
und Experimenten führen, die die Vernünftigkeit und Durchführbar-
keit des Sozialismus dartun werden.

Man kann den Sozialismus in der Tat nicht besser definieren, als
daß er diejenige Phase der sozialen Organisation repräsentiere, in der
von Staats wegen ein zweckmäßiges Ernährungssystem für die Ge-
sellschaft errichtet wird. Die demokratische Regierung aber kündigt
diesen Umschwung an. Für die Notwendigkeit des Staates in der
sozialistischen Gesellschaft sprechen auch noch weitere Gründe. Das
Ernährungssystem muß in seinem Verhältnis zum ganzen Körper und
nicht zu den einzelnen Teilen bestimmt und von dem ganzen Organis-
mus durch ein Nervensystem differenzierter Funktionen beaufsich-

1 Obwohl natürlich bis zur Zeit, wo die friedliche Schlichtung nationaler Kon-
flikte fest gesichert ist, die Landesverteidigung in jedem Augenblicke von größter
Bedeutung werden kann.

2*

19
        <pb n="45" />
        ﻿tigt werden. Der Umwandlungsprozeß von Arbeit und Rohmaterial in
Güter, von Werten in Gebrauchswerte und die völlige Durchführung
des als Austausch bekannten Assimilationsverfahrens müssen von
einem Organ vollzogen und geleitet werden, das sämtliche Bedürfnisse
des politischen Körpers vertritt. Und diese Auffassung von der sozia-
len Organisation ist es eben, die den Sozialismus von bloßer Philan-
thropie und der anarchistischen Gedankenwelt deutlich unterscheidet.

Es ergibt sich also, daß der Gesellschaft von den Gesetzen ihres Da-
seins die Notwendigkeit aufgezwungen wird, den Staat zu erhalten.
Der Staat erfüllt eine notwendige Funktion, er ist ein Teil der sozia-
len Ökonomie, und dies wirft ein neues Licht auf das Steuerwesen.
Der Staat bedarf der Einnahmen, die aber nicht notwendigerweise
aus den Einkommen der Einzelnen zu stammen brauchen, wie die
Ökonomen der individualistischen Schule behaupteten. Das Einkom-
men des Staates wird genau so gut erworben, wie ein persönliches
Einkommen, und die überlegene Richtigkeit der sozialistischen Lehre
bewährt sich auch hier wieder. Hinsichtlich der Steuergesetzgebung
ist der Individualist nie mit sich ins Klare gekommen. Wohl war es
ganz unbestreitbar, daß der Staat durch Kreierung einer diploma-
tischen Körperschaft für die auswärtigen Angelegenheiten, durch
Schaffung einer Armee für Verteidigungszwecke, durch Einsetzung
eines Richterstandes für die Rechtsprechung und durch die Errich-
tung von Zivilbehörden für den Verwaltungsdienst den Reichtum und
die Wohlfahrt der Nation erhöht hat. Sobald aber die Kosten hier-
für aufgebracht werden sollten, fand der Individualist zuerst nichts
gerechter als die Besteuerung des Luxus und späterhin die Umlagen
auf große Einkommen. Mit Entschuldigungen ist das System der Be-
steuerung eingeführt worden. Man setzte voraus, daß die besteuerten
Einkommen verdient worden wären, und es war der mächtige Staat,
der mit der Pistole in der Hand den wehrlosen Bürger vor die Wahl
stellte: 5 % deiner Börse oder das Leben. In ihrer glücklichsten Aus-
prägung vertrat die Lehre die Ansicht, daß das Einkommen einer
Person das Maß des Nutzens anzeige, den sie dem Staate verdanke,
obgleich dies natürlich nicht den Tatsachen entspricht. Bezieht je-
mand aus Konsols ein Jahreseinkommen von 100 Pfund Sterling, so
erwächst ihm aus dem Staate mehr direkter Vorteil als einem anderen,
der durch seine ärztliche Geschicklichkeit jährlich 1000 Pfund Sterling

20
        <pb n="46" />
        ﻿verdient, und wessen Jahreseinkommen an Grundrenten 500 Pfund
Sterling beträgt, wird vom Staate mehr begünstigt als ein Kaufmann,
der das Zehnfache als Durchschnittsgewinn in den Geschäften ein-
streicht. Für ein wissenschaftliches System der staatlichen Steuer-
gesetzgebung ist der Ursprung des Einkommens selbst noch wichtiger
als seine Höhe1. Aus natürlichen Monopolen wie Grund und Bo-
den, aus politisch geschaffenen Monopolen wie Schanklizenzen, aus
Überschüssen der Kommunalbetriebe wie Postämter, Gasversorgung
und Straßenbahnen, mit anderen Worten, aus seinen eigenen Wert-
schöpfungen sollte dem Staate der größte leil seiner Einkünfte
fließen. Auf diese Weise hätte nicht allein des Staates Finanzminister
gefüllte Kassen, sondern auch die Reichtumsverteilung unter die Ein-
zelnen wäre gerechter, als wenn die Monopole wie gegenwärtig von
Interessenten als Ausbeutungsmittel benutzt werden. Deshalb begeht
der Staat eine Tat der Selbsterhaltung, wenn er sich seines Eigentums
bedient, das er sich durch die gleiche Art von Dienstleistungen er-
worben hat, die den Einzelnen berechtigen, Eigentum zu besitzen und
zu gebrauchen.

C. STAAT UND GESELLSCHAFT

ir müssen darauf achten, daß zwischen dem Staate und der Ge-

’ ’ Seilschaft und zwischen dem Staate und den übrigen gesellschaft-
lichen Organen keine Verwirrung entsteht. Der Staat ist nur eins der Or-
gane der Gemeinschaft, die alle zusammen den Organismus Gesellschaft
bilden. Daß Organismus und Organe und die Organe untereinander
verwechselt werden, könnten viele Beispiele nachweisen, die sämtlich
die üblen Wirkungen dieses Durcheinanders enthüllen würden. Nur
auf ein Beispiel will ich hinweisen, auf die Beziehungen der Kirche
zum Staate. Die Kirche ist eine Anstalt der Gemeinschaft zur Er-
füllung moralischer Zwecke und geistlicher Bedürfnisse und hat als
solche ihren eigenen Stoff und ihre eigene Methode. Historisch ist

1 Es wird manchmal behauptet, daß eine Abstufung der Einkommensteuer
einer Unterscheidung hinsichtlich der Einkommenquelle gleichkäme, weil der
gesellschaftlich hergestellte Reichtum notwendigerweise in der Regel einen viel
größeren Bestandteil der großen als der kleinen Einkommen bilde. Flüchtig
betrachtet, mag es der Fall sein, aber es berührt mein Argument nicht, weil
jene, die eine abgestufte Einkommensteuer einem Steuersysteme vorziehen, das
auf der Gattung der Einkommenquelle beruht, dies nur aus Gründen der be-
quemeren Erhebung tun. Jedoch geraten sie in eine endlose Verwirrung, wenn
sie sich mit den Prinzipien der Billigkeit rechtfertigen wollen.

21
        <pb n="47" />
        ﻿sie zum Staatskirchentum geworden; denn sie fordert Anerkennung
und Unterstützung vom Staate und begründet diesen Anspruch da-
durch, daß ihr Gedeihen zur Erfüllung der Staatsaufgaben beitrage.
Zweifellos ist der Staat verpflichtet und daran interessiert, dem
Einzelnen die Kultusfreiheit zu sichern und die sittlichen und geist-
lichen Errungenschaften hochzuhalten, nur liegt es in der Natur des
moralischen und geistlichen Lebens, daß der Staat ihm durch sein
aktives Eingreifen keine neuen Impulse geben kann. Vielmehr er-
folgt die entgegengesetzte Wirkung: das Leben stagniert, und es ist
eine bemerkenswerte Erscheinung, daß sich das Wiedererwachen dieser
Lebensenergien jedesmal durch mehr oder weniger prononzierte Ab-
weichungen von den Formeln und Gebräuchen charakterisiert hat —
ich erinnere an unsere eigene Hochkirchen-Bewegung —, auf die der
Staat, der Religionsbeschützer, als Merkmale und Zeichen der von
ihm virtuell anerkannten Sache hat bestehen müssen. Die geistliche
Freiheit der Kirche ist mit dem Staatspatronate unvereinbar. Reli-
giöse Gemeinschaften, wie die Hochkirche, können wohl in geistlichen
und rituellen Dingen den Ruf nach Freiheit erheben, ja sie mögen ihre
Forderungen selbst eine Zeitlang mit Erfolg verfechten, weil der Staats-
schutz kaum noch mehr als eine Formsache ist und nur fortdauert,
um politischen Parteigängern der jeweiligen Parlamentsmehrheit Kir-
chenämter 1 zu reservieren, aber solange diese Assoziationen innerhalb
der Staatskirche bleiben, können sie in erwähnten Angelegenheiten
offenbar keine Freiheit beanspruchen. Im Mittelalter war die Ver-
bindung zwischen der Kirche und dem Staate eine logische Folge der
damaligen Denkart, die beide Mächte als Offenbarungen von Gottes
Gegenwärtigkeit auf faßte und von ihnen die Verehrung des göttlichen
Vertreters erwartete. Doch über die Zeiten konnte dieser Geist nicht
triumphieren: heute ist das Bündnis nur noch ein Trümmerhaufen
von Zeremonien und Formen, die verwelken und dahinsiechen, nach-
dem des Lebens Glut und Wärme längst erloschen ist.

In manchen Punkten reicht die Bedeutung dieser Verknüpfung
allerdings über die bloße Form hinaus und wirkt direkt schädigend.
Die verhängnisvolle Verquickung der Funktionen der Kirche und des

1 Die staatliche Anerkennung der Religion in Schottland ist noch bedeutungs-
loser. Sie besteht aus einem Vertreter des Königs, der alljährlich in Holyrood
einen Empfangstag abhält, wo die Prediger, die an der Generalversammlung
der Staatskirche teilnehmen, zugegen sind.

22
        <pb n="48" />
        ﻿Staates tritt uns mit glänzender Anschaulichkeit und kräftiger Gebärde
in der Forderung entgegen, daß in den Staatsschulen Religionsunter-
richt erteilt werden sollte, noch plastischer aber in dem Anspruch, daß
der Glaube der Eltern dort auch ihren Kindern zu lehren sei. Schon der
Ausdruck: Religionsunterricht — „Religion“, die Domäne der Kirche;
„Unterricht“, das Gebiet des Staates — symbolisiert die irreligiöse
Narrheit des Versuches, die charakteristischen Funktionen der beiden
Organisationen zu vereinigen. Zwei Richtungen vertreten in dieser
Frage klare und folgerichtige Ansichten: i. der römische Katholik, der
lehrt, daß die Schule, weil sein Staat seiner Kirche untergeordnet sein
muß, ein Vorzimmer und ein Glied seiner Kirche und von dem Dufte
ihres Weihrauches erfüllt sein soll und daß die Lehrkräfte seine
Glaubensgenossen sein müßten. 2. Der Anhänger der weltlichen
Erziehung, der für Moralunterricht plädiert, den allein eine bürger-
liche Gewalt erteilen kann. Die katholische Auffassung streitet
wider die bürgerliche Freiheit, und ein Kompromiß zwischen ihr und
ihrem Antipoden wäre eine Säkularisierung des religiösen Geistes.
Der von der staatlichen Autorität eingeführte „Religionsunterricht“
gibt den Gemütern entgeistigte religiöse Werte, reicht ihnen die
Schale ohne den Kern, die Spreu ohne den Weizen. Und wer kann
den verheerenden Einfluß auf das seelische Leben ganzer Genera-
tionen einer Nation erfassen, der die bloße Kenntnis von Tatsachen
eingedrillt wird, welche als die besonderen Träger der religiösen Über-
zeugungen gelten, denen aber die schöpferische Begeisterung, die
alles verwandelnden, alchemistischen Eigenschaften mangeln, die das
eigentliche Wesen der Religion ausmachen ? Hierdurch wird einem
Volke nur die Möglichkeit geraubt, daß ein verjüngendes religiöses
Leben in ihm schäume und sprudele. Der geistige Wahn und die
seelische Nacht, worin Leute leben, die auf einen in den Staatsschulen
erteilten „Religionsunterricht“ Wert legen, können einen in ihrer zwin-
genden und bündigen Klarheit nur darüber entsetzen, wie wenig wir
überhaupt auf dem Wege des geistlichen Lebens fortgeschritten sind.

Immerhin ist nicht zu leugnen, daß die verschiedenen Sphären der
unterschiedenen gesellschaftlichen Organe, wie Kirche und Staat,
keine deutlich bestimmbaren Grenzen haben. Sie verschwimmen inein-
ander, und hier und da umfassen sie dasselbe Gebiet. Der Staat und
die Kirche haben z. B. beide in der Pädagogik Pflichten zu erfüllen,

23
        <pb n="49" />
        ﻿nur variieren ihre charakteristischen Methoden und Zwecke trotz
sonstiger enger Verknüpfung. Erklärt wird dies dadurch, daß der
Staat auf die Menschheit und nicht auf das Individuum abzielt, und
doch gleichzeitig die Eigenschaften des Einzelnen ausbilden und er-
höhen muß. Manchem wird dies ein handgreiflicher Widerspruch zu
weiter oben entwickelten Gedanken erscheinen; tatsächlich ist dies
jedoch nicht der Fall. Die Antriebe zum Fortschritt und die Kräfte,
die in den Gesetzen der Aufwärtsentwicklung ausgedrückt sind, be-
ziehen sich sowohl auf eine vollkommene Menschheit, die durch das
Medium des Individuums denkt und handelt, als auch auf das sich
bildende Individuum, das in seinem eigenen Denken und Tun ein
stets wachsendes Maß des menschlichen Typus entdeckt. Der mensch-
liche Fortschritt prägt sich in der Annäherung an den vollendeten
Typus aus und gestattet einen Einblick in das Studium der Gesetze
des schwankenden Gleichgewichts eines Organismus, der sich eine
edlere und feinere Gliederung gibt. Deshalb befaßt er sich mit dem
Ziele und den Mitteln, es zu erreichen. Die Lebensfähigkeit des Or-
gans hängt von der Gesundheit der Zellen ab und vice versa; in dieser
höheren Einheit, zu der der Sozialismus gelangt ist, vermählen sich
Individualismus und Kollektivismus. Nur kann diese Einheit nicht
durch eine Verquickung der Funktionen der verschiedenen Gruppen
und Organe gewonnen werden; denn die Synthesis wird nicht durch
unmittelbares Ineinanderfließen verwirklicht, vielmehr liegt sie in
einem gemeinsamen Hinarbeiten auf dasselbe Ziel. Wenn wir also an
die Vereinigung von Kirche und Staat, von geistlicher und admini-
strativer Tätigkeit denken, so sollten wir darunter nicht direkte gegen-
seitige Berührung verstehen, sondern ihr harmonisches Zusammen-
wirken, über dem maßgebend ihre Einheit schwebt: die Gesellschaft.

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        <pb n="50" />
        ﻿■Mmmimmiiiiimm

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II.	DAS WAHLRECHT

niiimimiiiimimiiiiriTniiiiiHTmiiiiiiiiiii'iminniTiiiiunmimimmiiiiT

Das die Liberalen und bürgerlich Radikalen beherrschende Thema war
die Zusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaft. Wer sollte
wählen? Wie sollte man wählen? In welches Verhältnis sollten Parla-
ment und Wählerschaft zueinander treten?

Der Liberalismus ist zur Beantwortung dieser politischen Fragen,
die ein philosophisches Gewand begehrten, geschaffen worden; jetzt
hat der Sozialismus das Erbe dieser politischen Philosophie und Lei-
stung des Liberalismus angetreten.

Sollen die politischen Grundsätze des Sozialismus mit seiner Ge-
sellschaftslehre in Übereinstimmung gebracht werden, so muß die
individualistische Grundlage der liberalen politischen Philosophie,
worauf ich bereits hingewiesen habe, durch anderes ersetzt werden.
Zeitgemäß ist außerdem die Ausbesserung der Gesetzgebungsmaschine
in allen ihren Teilen, und das Vorrücken der sozialistischen Gesetz-
gebung treibt obendrein ihre Widersacher dazu, verfassungsrechtliche
Veränderungen zu fordern, um die Gesetzgebung zu erschweren. Der
Sozialist muß sich deshalb anschicken, die ihm wünschenswert er-
scheinenden Reformen von seinem eigenen Standpunkte aus zu er-
örtern, er muß eine klare Einsicht in das Wesen seiner demokrati-
schen Grundsätze haben, so daß er sich allen Änderungen entgegen-
stemmen kann, die sein begonnenes Werk verzögern, und dafür sor-
gen, daß die Zeit nicht mit anderen, für das Staatsleben praktisch
bedeutungslosen Sachen vergeudet wird. Richtig geschätzt wird eine
solche Erkenntnis erst, wenn man sich daran erinnert, daß der Re-
gierungsapparat den Fortschritt aufhalten oder beschleunigen kann.
Einige Sozialisten, die sich durch gleißnerische Äußerlichkeiten und
tönende, dem Gefühlsleben entlockte Phrasen haben betören lassen,
haben sich in unüberlegten Augenblicken für das Referendum ver-
pflichtet. Es sind gerade die individualistischen Gegner des Sozialis-
mus, die heute dasselbe Referendum als einen der sichersten Schutz-
wälle der bestehenden Interessen preisen.

Gelegentlich haben sich Sozialisten in der Verwaltung ihrer eigenen
Geschäfte zu den urwüchsigsten Begriffen demokratischer Kontrolle,

25
        <pb n="51" />
        ﻿wie sie im 18. Jahrhundert gang und gäbe waren, bekannt, und viele
Anzeichen deuten im übrigen darauf hin, daß die Bewegung zum
Sozialismus vorläufig noch von Meinungsverschiedenheiten nicht so
sehr über die Natur der Gesetzgebung als über das Wesen des Staates
begleitet werden wird. Soll eine solche Auseinandersetzung nicht
unnötig verlängert und soll sie erfolgreich abgeschlossen werden, so
müssen sich die Sozialisten darüber klar sein, wie ihre Grundsätze
sozialer Organisation und ihre Auffassung von der Natur der Ge-
sellschaft auf die demokratische Souveränität angewandt werden
können.

Wie steht nun der Sozialismus zu diesen Dingen? Da er den Staat
als eine Persönlichkeit betrachtet, beschäftigt ihn das Problem, wie
sich aus dieser Persönlichkeit eine getreue Vertretung des organischen
Lebens der Gemeinschaft gestalten läßt. Es handelt sich insoweit nicht
um eine Frage der Vertretung von Klassen (selbst nicht der arbeiten-
den), von Interessen oder der Bildung, all dies ist dem Sozialisten
Frage zweiter Ordnung. Der Whig ereiferte sich für eine aufgeklärte,
der Tory strebte nach einer starken und dauerhaften Regierung, und
um dies zu erreichen, versuchten es beide mit den künstlichen Mitteln
des Wahlzensus, der Bildungsmerkmale, der Klassenvertretung. Auch
der Sozialist ist ein Freund der Aufklärung und der Beständigkeit,
nur weiß er, daß sie nicht durch besondere Verfassungsvorrichtungen
herbeigeführt und erreicht werden können, sondern daß sie nur Be-
dingungen eines gut regierten Staates sind. Eine gute Regierung
bedingt sich selbst, und Erleuchtung und Dauerhaftigkeit sind die
Folgen, keineswegs aber die Prämissen eines vortrefflichen Staates.
Deshalb strebt der Sozialist nach Umfassenderem als Stabilität und
Aufklärung: ihn bewegt der brennende Wunsch nach jener guten
Regierung, die sich aus einer getreuen Vertretung der Staatspersön-
lichkeit ergibt. Wir haben demnach die an die Wahlfähigkeit zu
knüpfenden Voraussetzungen, die eine gute Regierung verbürgen, zu
eruieren.

Das besondere Entwicklungsstadium, das eine Gemeinschaft in
einem gegebenen Zeitpunkt erreicht hat, unterscheidet sich von den
früheren und späteren Phasen und ist durch die Suprematie der im
Staate wirkenden verschiedenen Einflüsse gekennzeichnet. Niemand,
der mit historischem Sinn begabt ist, wird mit der Geschichte rechten,

26
        <pb n="52" />
        ﻿weil die bürgerlichen Klassen den Feudalismus in seiner beherrschen-
den Stellung im Staatsleben abgelöst haben oder weil sich die Ver-
wirklichung der vollen Demokratie eine Zeitlang verzögerte, weil die
Ausübung des Wahlrechts an eine bestimmte Höhe des Besitzes ge-
bunden war, noch den Ausschluß der Frauen vom Parlamentswahl-
recht einfach dadurch erklären, daß der Mann ein Tyrann seiner weib-
lichen Gefährtin sei. Niemals wird solch ein kultivierter Geist ferner
davon träumen, daß politische Argumente, die in den Jugendtagen
des Liberalismus und im kräftigen Mannesalter der Whigs im Kurse
standen, die Umstände und Zusammenhänge überleben können, die
ihnen Geltung verliehen. Die Zeit naht, wo der individuelle und kol-
lektive Wohlstand der Gemeinschaft nur von einem Staate gefördert
werden kann, in dem all und jeder an der Schaffung der gesetzgeben-
den und vollziehenden Tätigkeit interessiert ist. Dann kann keine
noch so fortgeschrittene Klasse die ganze Gemeinschaft vertreten und
können keinem noch so unentbehrlichen Interessenkreis alle Regie-
rungsaufgaben anvertraut werden. Vielmehr müssen dann die Er-
fahrungen aller durch den Staat zum Ausdruck kommen: der Reichen
und Armen, der Besitzenden und der Besitzlosen. Dem Staate die
soziale Erfahrung aller Erwachsenen dienstbar zu machen, die nicht
aus stichhaltigen Gründen ihre Wahlfähigkeit verwirkt haben, sollte
das politische Ziel des Sozialismus sein. Auf die Erfahrung der nichts-
tuenden Klassen und Interessengruppen, der antisozialen Schichten,
die von der Gesellschaft leben, ohne ihr irgendwelchen Dienst zu
leisten, aller jener, die Staat und Gesellschaft Gewalt angetan, Be-
stechungen angeboten und empfangen oder abscheuliche Verbrechen
begangen haben, wird in der Theorie gern verzichtet. Praktisch ist
aber das Sichten der Spreu von dem Weizen, das Sondern zwischen
dem, was sozial ist und was nicht, so mühsam und bedenklich und
von so vielen Umständen abhängig, die meistens nicht bestimmter sind
als die dem Urteil und selbst der Vermutung unterworfenen Sachen,
daß solche Versuche — ausgenommen in Kriminalangelegenheiten, wo
die Tatsachen eine klare Sprache reden — lieber ganz unterbleiben
sollten. Den Staat gegen die Gefahr dieser parasitären Interessen zu
schützen, wäre alles, was uns in der Praxis zu tun übrigbliebe. Um
dies zu erreichen, müssen hinsichtlich der Einflüsse der Finanzwelt
und anderer Mächte, die bei Wahlen geltend gemacht werden können,

27
        <pb n="53" />
        ﻿Bedingungen hergestellt werden, die es der Wählerschaft so schwer wie
möglich machen, Entscheidungen zu treffen, die nicht ihre eigenen Er-
fahrungen, Hoffnungen und Befürchtungen, Bestrebungen und Schreck-
nisse reflektieren — Entscheidungen, die durch Bestechung und an-
dere Formen des Stimmenkaufes gefälscht sind. Um diesen Schutz
wirksam zu gestalten, sollte eine Reihe von Maßregeln durchgeführt
werden, die Bestechung und Korruption in aller Form bestrafen, die
die Wahlen mit geringen Kosten verknüpfen, damit der einfache Mann
wählen und gewählt werden kann, und die endlich die Mühen und die
Arbeit der Vertretung als eine gesellschaftliche Dienstleistung qualifi-
zieren, die die Gemeinschaft entlohnen muß. Ein solches Programm
hätte folgende Forderungen zu enthalten: Vornahme der Wahlen an
einem und demselben Tag, feste Grenzen für direkte und indirekte
Geldaufwendungen für Kandidaturen, Bezahlung aller amtlichen, na-
tionalen und vorzugsweise kommunalen Ausgaben durch den Staat,
Diäten für die Parlamentsmitglieder. Die Anwesenheit und das Be-
nehmen der Arbeiterparteien in den Parlamenten haben in schlüssiger
Weise gezeigt, daß je weiter sich die Tore auftun, desto einsichtsvoller,
beständiger und tüchtiger der Staat sein wird. Die Erfahrung hat die
Behauptung widerlegt, daß ein Mann, der seine Jugend oder die Früh-
zeit seiner Mannheit an der Arbeitsbank, in einem Bergwerk oder in
einer Fabrik verbracht hat, für die parlamentarischen Arbeiten seines
Landes untauglich sei. Die wohlwollenden Äußerungen, daß die Ar-
beiterabgeordneten im Parlamente sehr viel gelernt hätten, sind nur
Formen bürgerlicher Anmaßung. Die Erwählten der Arbeiterschaft
haben sowohl belehrt als gelernt, und ihre Gegenwart im Haus der
Gemeinen hat die Größe der Staatspersönlichkeit erhöht, was der ein-
zige Zweck und das entscheidende Merkmal jeder Wahlmaschinerie
sein muß.

Diese Lehre steht in schneidendem Widerspruch mit der Theorie
der individualistischen Liberalen, die die Demokratie als die Verwirk-
lichung der Gleichheit interpretieren1. Nicht in der Gleichheitsidee
sehe ich das Fundament des demokratischen Wahlrechts, sondern in der

1 Siehe die Kapitel in de Tocquevilles Buch: De la Democratie en Amerique, diedas
Verhältnis zwischen der Gleichheit und den freien Institutionen erörtern. Siehe
auch Godkin: Problems of Modern Democracy, p. 285: „Die Demokratie ist
nur ein Instrument bei der Anwendung des Gleichheitsprinzipes auf die Leitung
der gemeinsamen Angelegenheiten der Gemeinschaft“.

28
        <pb n="54" />
        ﻿Anerkennung des Wertes der persönlichen Erfahrung für den Staat,
oder etwa, um mich präziser auszudrücken, der Erfahrung derjenigen
Gruppe der Gemeinschaft, der ein Individuum angehört. Denn nicht
einzelne, sondern Klassen oder Schichten von Individuen werden von
Zeit zu Zeit zum Wahlrecht zugelassen.

Wenn wir also den Grundsatz aufstellen, daß das Ziel der politischen
Organisation der Demokratie die vollendete Staatspersönlichkeit ist,
können wir dann die Gewißheit, dies zu erreichen, dadurch erhöhen,
daß die Wahlberechtigten an Hand von Kriterien, die über die bereits
erwähnten hinausragen, bestimmt würden? Sollte z. B. der Besitz eben-
sogut als die Persönlichkeit vertreten sein? Deutet er auf besondere
Wertung von Erfahrungen? Wäre es ein Naturgesetz, daß hervorragende
soziale oder persönliche Vortrefflichkeit zur Eigentumserwerbung un-
bedingt nötig sei, so könnten die Konservativen ihre Rolle mit Erfolg
behaupten. Aber materielle Güter werden mit allen möglichen Mitteln
und aus den verschiedensten Beweggründen erworben. So könnte der
Besitz von verkommenen Wohnhäusern sehr wohl die Entziehung der
Wahlfähigkeit begründen, während das Vorhandensein der von südafri-
kanischen Minenmagnaten aufgekauften Villenviertel uns geradezu
verbietet, den Eigentumsbesitz mit besonderer bürgerlicher Auszeich-
nung zu bedenken. Man kann sowohl durch Ausbeutung der Gesell-
schaft als durch Dienste, die man ihr erweist, Eigentum erlangen, und
ein Schibboleth, das die Angehörigen der vermögenden Klassen in
solche scheidet, deren Besitz den Stempel sozialer Tugend und Red-
lichkeit trägt, und in solche, die durch Preisgebung dieser Eigen-
schaften reich geworden sind, gibt es nicht. Im übrigen sind die Be-
dingungen, unter denen die gewaltige Konkurrenz des Erwerbslebens
und die hastige Jagd nach dem Reichtum stattfinden, derart beschaf-
fen, daß sie die bürgerlichen Tugenden, wie sie der Besitz von irdischen
Gütern anzuzeigen schien, mehr als bisher in Frage stellen. Nicht
allein, daß der Reichtum oft auf unehrliche Weise erworben wird,
sein Anhäufen, das auf der ruhelosen Wachsamkeit unserer großen
Plusmacher und der von ihnen geforderten Vernachlässigung des
Schicksals anderer beruht, beschränkt den Geist und verkleinert die
Interessen. Man hat der Plutokratie in keinem Abschnitt der Welt-
geschichte allzuviel soziale Kultur und bürgerliche Rechtschaffen-
heit nachgerühmt. In unserer eigenen Zeit hat man der Geldaristo-

29
        <pb n="55" />
        ﻿kratie nachgewiesen, daß sie für die Herrschaft der Bestechung und
Korruption verantwortlich sei, daß sie den Geist der Politik verdorben,
das Niveau der Presse erniedrigt und die Gesellschaft herabgewürdigt
habe.

Doch abgesehen von allem diesen, übt der Besitz noch einen spe-
ziellen, wenn auch indirekten Einfluß aus, der sich jenseits der im
bloßen Wahlakt der Begüterten gelegenen Macht erstreckt. Der Be-
sitz hat seine Anhänger und verfügt über deren Kräfte; er bezahlt den
Flötenspieler und kann die politischen Parteien nach seiner Melodie
tanzen lassen. Der Besitz kontrolliert die Presse, und er hat zahllose
Mittel, die öffentliche Meinung bald nach dieser, bald nach jener
Richtung zu beeinflussen. Wer das Geld in der Politik spielen lassen
kann, hat trotz allen Verbots korrupter Praktiken und trotz demokra-
tischen Wahlrechts jedem den Vorsprung abgewonnen, der in gleicher
Wehr nicht streiten kann. Auch ohne das geringste Wahlprivilegium
wird der Besitz über politische Vorteile gebieten und sie auch stets
ausnutzen.

Aber der entscheidendste Einwand gegen die Idee, daß der Besitz die
Bedingung und das Merkmal der Wahlfähigkeit sein soll, muß noch erst
angeführt werden. Durch die Erweiterung ihrer Eigentumssphäre wird
die Gesellschaft wirksamer organisiert. Die persönliche Freiheit kann
erst nutzbringend werden, wenn die gesellschaftlichen Eigentums-
rechte an den hauptsächlichsten Produktionsmitteln das Individuum
gegen die Wirrnis schützt, die das System der privatrechtlichen Rege-
lung dieser Objekte verursacht; die individuelle Freiheit, Eigentum
zu besitzen, wird erst möglich, wenn sie durch das gesellschaftliche
Eigentum an jenen Sachgütern bedingt ist, die als Materie des Privat-
eigentums Armut erzeugen. In einer Zeit gesellschaftlicher Zerrüttung,
die unter dem bekannten Zeichen des ökonomischen Individualismus
steht, ranken die Privatinteressen an jeder Form der Ungerechtig-
keit, der Ausbeutung und des Verfalls empor. Der Heller der Witwe
findet im Landmonopol Verwendung, und die Ersparnisse des Arbei-
ters werden in elenden Behausungen investiert. Unrecht wird ins so-
ziale Gewebe gewoben, und die Fäden können ohne Beschädigung des
Gewebes nicht entfernt werden. Die moralischen Ansprüche, die der
Einzelne mit steigender Beharrlichkeit an die Gesellschaft stellt, und
der Druck der Konkurrenz zwingen uns, über die Mittel zur Aufhebung

30
        <pb n="56" />
        ﻿dieser wirtschaftlichen Ungerechtigkeit nachzudenken, die sich mit
unserem Gesellschaftsleben so unentwirrbar verknüpft hat. Um diesen
Zweck zu erreichen, befürwortet der Sozialist nicht die Abschaffung
des Privateigentums, sondern die Beschränkung seiner Operations-
basis. Und die moderne Gesetzgebung bewegt sich denn auch in dieser
Richtung: Gesetzesvorlagen, die die Munizipalisierung der Straßen-
bahnen begünstigen, wie auch das Budget von 1909 sind von diesem
Geist beseelt. Wenn diese Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
die weitere Entwicklungslinie bleibt, so ist es vollkommen klar,
daß die Beständigkeit, die eine nach dem Besitz abgestufte Wahl-
fähigkeit der Gesetzgebung verleihen soll, keine Dauerhaftigkeit des
Lebens, sondern Todesstarre wäre. Zum Wesen des Fortschritts ge-
hört ein Wechsel in der Methode und dem Geiste des Eigentums, ver-
bunden mit einer veränderten Auffassung über das, was als Privat-
eigentum zu behalten ratsam ist und was nicht — z. B. Privatbesitz
an Menschen, Sklaven. Wenn deshalb der Staat den Besitz als Prüf-
stein der Wahlberechtigung erklären wollte, so gliche er einem Manne,
der durch sein ganzes Leben die Gepflogenheiten der Jugend zu be-
obachten sich entschlossen hätte, oder den amerikanischen Südstaaten
vor dem Bürgerkrieg, hätten sie darauf bestanden, daß nur Sklaven-
besitzer wählen dürften. Wollte man die Gebräuche der Zukunft
im voraus festlegen, so wären die vorübergehenden sozialen Gewohn-
heiten mit der höchsten Gewalt ausgestattet.

Von derselben fundamentalen Bedeutung ist das Argument, daß
jeder Bürger an der moralischen und politischen Leistungsfähigkeit
seines Staates interessiert ist, was die Sonderinteressen der besitzenden
Klassen an Wichtigkeit und Wert weit überschattet. Einem wohlge-
fügten Staatswesen sind die Erfahrungen der besitzlosen und der ver-
mögenden Klassen in gleichem Grade unentbehrlich. Die Lebenspraxis
des Armen, dem niedriger Lohn, unregelmäßige Beschäftigung oder
sonstiges Mißgeschick nie die Möglichkeit zur Eigentumserwerbung ge-
boten haben, ist politisch so hoch zu werten wie die Erfahrung des
Millionärs, dessen einzige Beschwerden und Plackereien der Überfülle
von Besitz entsprungen sind. Beim expropriierten und landlosen Kät-
ner ist viel eher eine sozial vernünftige Ansicht über Landbesitz vor-
auszusetzen, als beim Grundbesitzer, der dem Jagdvergnügen frönt,
and der beschäftigungslose Lohnarbeiter, dem ein Unterstützungs-

31
        <pb n="57" />
        ﻿komitee Hilfe spendet, ist genau so berufen, über die Folgen der be-
stehenden Ordnung für die Menschheit ein Urteil zu fällen, als der er-
folgreiche Arbeitgeber. Gelingen und Mißerfolg müssen in der Staats-
persönlichkeit zu gleichem Recht vertreten sein, der Unglückliche und
der Gesegnete müssen beide auf dem Richterstuhle sitzen.

Beunruhigen könnte von meinem Standpunkt nur der Gedanke, wie
man sich gegen die Demoralisation des Esaus der Gesellschaft wapp-
nen soll, der täglich gewillt ist, sein Geburtsrecht für ein Linsengericht
zu verkaufen. Um aber die Gefährlichkeit unserer Esaue gründlich zu
erkennen, müssen wir die Gemeinschaft der politisch Verkommenen
bis in die Wurzeln durchforschen. Wohl mag der Preis des Armen ein
verächtliches Linsengericht sein, aber das Übel liegt nicht in dem un-
bedeutenden Preise, sondern daß der Arme überhaupt verkäuflich ist.
Es gibt eine Entsittlichung, die Folge ist sowohl des Nichtstuns und der
Abhängigkeit von bestehenden Gebrechen — z. B. von Einkünften aus
dem Alkoholkonsum und anderen Dingen, die eine reiche Ernte sozialer
Degradation bringen — als auch der Armut. Des Reichen Anhänger
sind illegitimen Einwirkungen in demselben Grade ausgesetzt, als der
Landstreicher auf den Heerstraßen oder der Zechbruder in den Gast-
häusern. Politische Unfähigkeit, geistige Schlaffheit und moralische
Entgleisungen sind unter den Wohlhabenden Großbritanniens gerade
so häufig wie bei den Armen. Man begeht den Fehler, Kleidung, Kul-
tur des Benehmens und des Bankiers Bilanzen mit Weisheit und Bil-
dung zu verwechseln. Auch kann man diese Sittenverderbnis nicht
einfach aus den politischen Einflüssen sondern, wie man Spreu vom
Weizen scheidet, da die Krankheit nicht etwa durch eine Mischung
von Spreu und Weizen, sondern durch eine schlechte Weizenart ver-
ursacht wird. Hier handelt es sich um eine organische Schwäche des
politischen Körpers, die nur durch ein Stärkungsmittel gehoben wer-
den kann, wie eine Erziehungsmethode es bietet, die die Staatsbürger
für hohe soziale Gesichtspunkte empfänglich macht und sie lehrt,
hauptsächlich für den allgemeinen Nutzen zu wirken und zu schaffen.
Könnten die kranken Teile abgetrennt werden, so wäre ich damit ein-
verstanden, aber die bis jetzt vorgeschlagenen Mittel sind dazu unge-
eignet. Der unzweckmäßigste Prüfstein wäre jedoch der Besitz; denn
er konservierte im politischen Körper nicht allein die Krankheitsfor-
men, sondern würde ihren Einfluß noch vermehren.

32
        <pb n="58" />
        ﻿DieGründe, den Besitzlosen das Wahlrecht vorzuenthalten, berühren
sich eng mit der Forderung, daß Steuerleistung und Vertretung Hand
in Hand gehen sollten. Zwar stützt sich diese Theorie nicht gerade
darauf, daß der Besitz ausschließlich zum Wählen berechtigte, sondern
daß die Steuerzahler auch des Staates Ausgaben bestimmen sollten.
Obgleich nun dieses Kennzeichen der Wahlfähigkeit gelegentlich noch
in politischen Programmen aufgeführt wird, ist es aus der Praxis so
gut wie verschwunden. Das Staatsleben bedarf ganz anderer Dienste
als Steuerentrichtungen, und wäre das Merkmal zutreffend, so müßte
der Einfluß, d. h. die Anzahl der Stimmen, des Steuerzahlers seinen
finanziellen Leistungen proportioniert sein. Eine weitere Frage erhebt
sich betreffs der Form der Steuern. Selbstverständlich müssen indi-
rekte und direkte Steuern berücksichtigt werden. Vorher muß jedoch
die ungleich wichtigere Frage entschieden werden, wer denn überhaupt
eigentlich die Steuern entrichtet. Der Lohnarbeiter trägt die Bürde
genau so wie der Aneigner des Mehrwerts. Wollten wir also dies Kri-
terium gerecht handhaben, so gerieten wir in ein Labyrinth voller Täu-
schungen und Fehlschlüsse. Die Parole: Keine Steuer ohne Vertretung
war daher nur ein politisches Stichwort von zeitweiligem Wert, das
die Ansprüche der bürgerlichen, der handeltreibenden und industri-
ellen Klassen auf Ausübung des Wahlrechts begründete. Den beson-
deren Dienst, den die Mittelschichten dem Staate leisteten, ballten sie
ln diesem Kriegsruf zusammen, nach oben war er der Rechtstitel,
mit den privilegierten Ständen auf dieselbe Linie gerückt zu werden,
nach unten die Scheidewand, die sie vom gemeinen Volke, der Demo-
kratie, trennte. Als Schlachtruf bewährte er sich ferner, um die
Kolonisten zum Widerstand anzufeuern und die herrschenden Mächte
des Mutterlandes in Bestürzung zu versetzen, als sich die steuer-
zahlenden Erwerbsklassen der amerikanischen Kolonien durch die
Dummheit unseres Königs und seiner Minister verletzt und gekränkt
fühlten. Heute hallt er in der Agitation für das Frauenstimmrecht
wider und spottet in den Fällen aller Widerlegung, wo sie weiter nichts
sagt, als daß nur steuerzahlende Frauen wählen sollten; doch er be-
friedigt keinen der Gründe, die für die Gewährung des unverkürzten
Wahlrechts an die Frauen oder sonst jemand sprechen. Ein demo-
kratisches Prinzip ist er ganz und gar nicht, nur ein politischer Wahl-
spruch für eine Mittelstandsbewegung.

3 Mac Donald, Sozialismus

33
        <pb n="59" />
        ﻿An dieser Stelle tritt ein weiterer Vorschlag in den Kreis der Be-
trachtungen. Können wir nicht ein Bildungsnierkmal ersinnen, das
die Wirkung hätte, den Einfluß der demoralisierenden Teile der Wäh-
lerschaft zu verringern? Können wir nicht Leuten mit gewissem Bil-
dungsgrad zwei Stimmen geben und so den Grundsatz der besonderen
Vertretung der Universitätskörperschaften ausdehnen? Oder könnten
wir nicht von den Bewerbern um das Wahlrecht den Nachweis eines
bestimmten Bildungsganges fordern, ähnlich wie die Behörden in den
Vereinigten Staaten von Nordamerika die Einwanderer prüfen?

Zuerst machen sich uns immer wieder die praktischen Schwierig-
keiten fühlbar. Was soll geprüft werden? Offenbar nicht die Kennt-
nisse allein; denn der Landstreicher würde nicht ausgejätet werden,
und viel Wissen blüht hinter den Gefängnistoren. Soll irgend etwas
erprobt werden, so müssen es Charakter, Urteilskraft und Begabung
sein. Aber gerade diese Eigenschaften werden von den schulmäßig ge-
arteten Prüfungen ausgeschlossen. Die Vertreter der Universitäten
bestehen nahezu ausnahmslos aus solchen Männern, deren aka-
demische und berufliche Distinktion sie daran gehindert zu haben
scheint, parlamentarischen Einfluß und hervorragende politische Be-
deutung zu erringen. Und wird eine Universität durch einen Mann ver-
treten, der seltenes Talent mit unabhängigem Urteil vereinigt, so pflegt
sie ihn gewöhnlich zu wechseln. Der fast typische Mangel an poli-
tischem Verständnis, den die Abgeordneten der Universitäten gezeigt
haben, hat die Ausdehnung dieser Gattung von Vertretung in Verruf
gebracht, anstatt ihr Sympathien zuzuführen, und die Hauptsache
ist hierbei, daß nicht die Vertreter selbst zu tadeln sind; denn in ihren
engeren Fächern sind sie oft glänzende Kapazitäten gewesen. Der
Irrtum wurzelt in der Idee einer solchen Vertretung. Eine erfolgreiche
Laufbahn an der Universität ist gelegentlich das Zeichen, daß sich
über eines Menschen Geist tiefe Dunkelheit in bezug auf alle mensch-
lichen Angelegenheiten ausgebreitet hat und daß sein staatsbürger-
licher Wert nicht von hoher Prägung ist.

Wenn wir nun mit gewissenhafter Sorgfalt untersuchen, welche
Eigenschaften zur vernünftigen Ausübung des Wahlrechts wirklich er-
forderlich sind, so finden wir, daß Kriterien wie akademische Würden
völlig bedeutungslos sind, weil die wohl an sich wertvollen Erfahrungen
einer Universitätslaufbahn für gute Regierung keine überwiegende oder

34
        <pb n="60" />
        ﻿bestimmte Bedeutung haben. Politisches Talent deckt sich durchaus
nicht mit Hochschulbildung und Prüfungsreife. Um nur einen Unter-
schied herauszugreifen, so muß jedermann einsehen, daß ein Bildungs-
nachweis weniger eine wohl erwogene und durchdachte Meinung be-
zeugt, als die Auszeichnung einer Klasse, die hohe Gebühren bezahlen
kann, und als einen intellektuellen Mechanismus, der bezeugt, daß er
zur Zeit der Prüfung bestimmte Fragen beantworten konnte.

Selbst wenn es der Demokratisierung der Universitäten gelänge,
meinen Einwand zu beseitigen, wäre die Stichhaltigkeit eines Bildungs-
grades als Erfordernis der Wahlfähigkeit noch nicht gesichert. Er-
innert man sich nur der Tatsache, daß es Aufgabe der Wählerschaft
ist, der ganzen, ungeteilten Erfahrungsskala im Staatsleben eine Ver-
tretung zu verbürgen, so macht Unkenntnis des Lesens und Schrei-
bens zur Ausübung des Wahlrechts nicht unfähiger als Weltfremdheit,
gelehrte Abgeschlossenheit in der Lebensweise oder als jeder andere
soziale oder intellektuelle Defekt, der den Menschen von der innigen
Berührung mit den weltlichen Geschäften abschneidet. Seinen Namen
nicht schreiben zu können, ist dem praktischen Urteil eines Menschen
über die allgemeinen Lebensangelegenheiten bei weitem nicht so ver-
hängnisvoll, als die erwähnten Nachteile der Bildung, die seine Weis-
heit verdunkeln und seinen Ausblick verengen. Vielmehr kann be-
hauptet werden, daß eine oberflächliche Bildung, die zur Verschlin-
gung wertloser Literatur, von den Zeitungen bis zu den Romanen,
geführt hat, die politische Tüchtigkeit des Gemeinwesens verschlechtert
und die öffentliche Meinung unter das Niveau gedrückt habe, auf dem
sie sich befand, als die Bücherweisheit weniger verbreitet war, als
sie heute ist.

Es wäre jedoch nutzlos und Zeitvergeudung, wollte ich die Kritik
an diesem Vorschlag fortsetzen. Die Wählerschaft hat nicht Wissen,
sondern Verstand und Klugheit zu zeigen. Unsere Erziehungsanstalten
haben allerdings heute noch kaum den Unterschied zwischen beiden
erkannt. Jemand, der z. B. gern wählen möchte, mag imstande sein,
eine Prüfung zu bestehen, die ihm Anwartschaft auf die höchsten aka-
demischen Grade gäbe, doch wenn er unter Sozialismus Vernichtung
der Familie oder Konfiskation verstände oder glaubte, daß die Frie-
denspartei unpatriotisch sei, so fiele er bei einer entsprechenden Prü-
fung seiner politischen Intelligenz sofort durch, zu seinen Studien

3
        <pb n="61" />
        ﻿würde er heimgeschickt werden als viel zu unwissend, um mit der Be-
fugnis ausgestattet zu werden, für einen parlamentarischen Vertreter
zu stimmen.

Vergebens sehen wir uns nach mechanischen Mitteln um, die uns
die Scheidung der guten von den schlechten Staatsbürgern ermög-
lichten. Unbedeutend sind die vorhandenen Kennzeichen wie Irrsinn
und Verbrechertum; an sie reiht sich das Erwachsensein, da das Indi-
viduum vor dieser Periode dem Kinde an Erfahrung gleicht, dessen
Geist noch nicht genügend geschult ist, gültige Entscheidungen zu
treffen. Seine Fähigkeiten haben sich bis dahin zu üben und sich auf
die bevorstehenden Verantwortlichkeiten vorzubereiten1. Ausländer
müssen ebenfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, da sie dem
Staate nicht zur Gefolgschaft verpflichtet sind, sondern sich nur in
ihm aufhalten und seine Gäste sind. Doch schädlich und unklug wäre
es, über diese einfachen und handgreiflichen Gründe des Ausschlusses
vom Wahlrecht hinauszugehen. Der einzige Prüfstein ist das Leben,
die Erfahrung, und der einzige Schutz die Pflege eines guten staats-
bürgerlichen Sinnes, der sozialen Intelligenz und des sittlichen Gefühls.
Der Staat muß alle zur Mitarbeit herbeirufen, und er kann sich nur
selbst beschützen, wenn er darauf sieht, daß überdemGanzenUmstände
walten, die ein rationelles Leben ermöglichen und ein gutes erleichtern.
Und wir dürfen nie vergessen, daß die Unwissenheit und der antisoziale
Geist, auch wenn sie wahlunfähig sind und politisch nicht anerkannt
werden, den Staat genau so bedrohen, als wenn sie wählen könnten.
Am Ende beherrschen doch die allgemeine öffentliche Meinung, die
allgemeinen nationalen Ideale, die allgemeine geistige Emsigkeit und
die moralischen Aspirationen die Situation. Sie können durch das Mo-
nopol der politischen Gewalt einer Klasse gehemmt oder verwirrt wer-
den, bei der Entscheidung geben sie trotzdem den Ausschlag, wie das die
Reformkämpfe in den ersten sechs Dezennien des 19. Jahrhunderts
bewiesen haben. Viel ratsamer ist es, der Unwissenheit und dem anti-
sozialen Geiste die Verantwortlichkeiten, die sie in Wirklichkeit schon

1 Man hat als passenden Zeitpunkt für die Anerkennung der Mannheit das
21. Lebensjahr angesetzt. Doch dies scheint mir mit Rücksicht auf die Erzie-
hung, die heute unserer J ugend gegeben wird, und auf dieVerantwortlichkeiten,
die die meisten der jugendlichen Personen im gewerblichen Leben vor dieser
Zeit übernehmen müssen, etwas zu hoch zu sein.

36
        <pb n="62" />
        ﻿tragen, direkt aufzubürden und sie den erzieherischen und mäßigenden
Wirkungen des uneingeschränkten Wahlrechtes zu unterwerfen.

Übrig bleibt noch die Frage, wie weit das Geschlecht ein Grund der
Ausschließung sein soll. W’äre der Staat noch in seiner militärischen
Entwicklungsperiode, in der seine Hauptaufgabe ist, sich mit Waffen-
gewalt zu behaupten und in der die gewerblichen Arbeiter ebenfalls
nicht wahlberechtigt sind, so hielte ich das Argument, daß die Frauen
ausgeschlossen werden müssen, weil sie dem Staat bei feindlichen An-
griffen nicht helfen können, für die Sache der Frauen verhängnisvoll,
seine sachliche Richtigkeit immer vorausgesetzt.

Doch erstens ist es gar nicht so fest ausgemacht, daß die Frauen
nicht das gleiche Maß Verantwortung für die Landesverteidigung wie
die Männer trügen, wenn wir noch in jenem Stadium lebten. Die
Rolle, die die holländischen Frauen während unseres Krieges gegen
die südafrikanischen Republiken spielten, indem sie die Männer zum
Kampfe entflammten, kann jeden Vergleich mit der Arbeit der Feld-
dienst verrichtenden Soldaten aushalten. Stets haben die Frauen in
hervorragender Weise in die Verteidigung von Nation und Rasse ein-
gegriffen. Wurde unter den primitiven Völkern ein Stamm überwun-
den, so zog er sich manchmal in abgelegene Orte zurück, bis die Lücken
der männlichen Bevölkerung genügend ausgefüllt waren, das Kriegs-
glück von neuem zu versuchen1. Der Einfluß der Mütter drängte wäh-
rend dieser Schonzeit alles zurück. In ihren Herzen waren der Haß
und die Bestimmung ihres Stammes konzentriert, und die sexuelle
Auswahl, die sie beaufsichtigten, diente nur militärischen Zwecken.
Je deutlicher und kräftiger ihr Wille den auf seine Daseinserhaltung
gerichteten Willen des Stammes ausdrückte, desto erfolgreicher ge-
staltete sich dieses Ringen des Stammes.

Dasselbe beobachten wir beim Rassegefühl, das in politische Be-
wegungen mit entsprechenden Zielen ausbricht, wo mehrere Rassen
Zusammenleben. In Indien behandeln die Frauen jeden mit der größ-
ten Härte, der sich mit Angehörigen fremder Rassen vermischt, und
in Amerika beschwingt der Zorn der Frauen die Leidenschaft, die in

1 Dies war der Fall bei den Maori, demzufolge ihr System des Landeigentums,

das dem Stamm gehörte, modifiziert wurde. Ein eroberter Stamm behielt stets
ejne Art Retentionsrecht auf das ihm abgenommene Land, so daß der Besitz ihrer
Eroberer niemals ein ganz ausschließlicher werden kann, weil diese zu jeder Zeit
von einer Armee der ursprünglichen Eigentümer herausgefordert werden können.

37
        <pb n="63" />
        ﻿den Südstaaten zum Lynchen der Schwarzen führt. In Natal sind die
Frauen äußerst verbittert gegen die Eingeborenen, und in Australien
findet der Entschluß der weißen Rasse, sich rein zu halten — die Lehre
vom weißen Australien — unter den Frauen die begeistertsten An-
hänger. Die Furcht vor Vergeltungsmaßregeln der Japaner macht dort
die weiblichen Wähler so willfährig wie die Männer, die allgemeine
Wehrpflicht zu unterstützen. Nie haben die Frauen eines Stammes
oder einer Nation die Stammes- oder Nationalinstinkte verleugnet, nie
haben sie es unterlassen, die Leidenschaften des Kriegers zu schüren,
und die geschlechtliche Auswahl hat unter den Kriegsstürmen der
Stämme und Nationen die Männer bevorzugt, die nach Schlachten-
ruhm lechzten. Bei Menschen und Tieren zeigt es sich in gleicher Weise,
daß sich Weib und Mann um die Erhaltung der streitbaren Kräfte der
Rasse bemühen.

Obgleich nun solche rastlose Mitarbeit stets als Möglichkeit in den
Unterströmungen der modernen Gemeinwesen vorhanden sein mag,
so kann sie doch nicht als die charakteristische Äußerung des ge-
wöhnlichen Lebens gelten. Damit jedem ein „anständiges Leben“ ge-
sichert werde, zu welchem Zweck der heutige Staat existiert, ist eine
vernünftige Staatspolitik erforderlich, die nur möglich ist, wenn der
Staat, wie ich bereits dargelegt habe, die Erfahrungen aller wider-
spiegelt. Wenn daher überhaupt etwas für das Frauenstimmrecht
sprechen soll, so muß es der Beweis sein, daß die Frauen über einen
anderen Erfahrungsschatz verfügen als die Männer. Daß die Frau
unterdrückt wird, daß sie Steuern zahlt, daß sie die eine Partei gegen
die andere unterstützen wird, daß sie den Gesetzen, an deren Zustande-
kommen sie nicht direkt mitwirkt, gehorchen muß, mag wahr oder
falsch sein. Soweit es richtig ist, trifft es für andere Schichten der Ge-
sellschaft ebenfalls zu und berührt nicht die spezielle Frage der Wahl-
unfähigkeit auf Grund des Geschlechtes. Es mögen sich alle diese
Dinge bestätigen und trotzdem nicht die Frauen zum Wählen berech-
tigen. Die schimpfliche Klassifizierung der Frauen mit Kindern und
Geisteskranken könnte politisch durch die Tatsachen begründet sein;
in diesem Falle sollten wir die Frauen bedauern, ihnen aber nicht
das Wahlrecht erringen helfen.

Gibt es Gründe, warum die Erfahrung der Frauen dem Staate ge-
fährlich sein sollte? Und warum sie heute für ihn notwendig ist? Die

38
        <pb n="64" />
        ﻿Frau erwirbt ihre eigentümliche Erfahrung im Hauswesen, und es ist
behauptet worden, daß sie in das Staatsleben Begriffe der Familien-
zucht und der Familienmoral verpflanzen würde, die die zwischen
Staat und Individuum bestehenden Beziehungen zerstören würden.
Die bedeutendsten der modernen Individualisten betonen diesen Ein-
wand. Wäre er an sich richtig, so könnte er höchstens die Verwirk-
lichung des Frauenstimmrechts begünstigen, soweit die sozialistische
Auffassung in Betracht kommt. Denn genau so wie die Familie als
Regierungseinheit gegründet worden ist, als eine wirtschaftliche Ge-
meinschaft, die ihre Mitglieder beschützte und ernährte, und als kleine
Organisation gegenseitiger Hilfeleistung, da der Einzelne seinen sitt-
lichen Frieden nur im Streben mit seinesgleichen nach einem gleichen
Ziele findet, so muß auch der Staat in unserer Zeit des schnellen Ver-
kehrs, des in weite Fernen sich erstreckenden Güteraustausches, der
Kapitalkonzentration und der verzweigten industriellen Organisation,
in seinem eigenen großen Reiche einen Teil der Verantwortlichkeit einer
Familie mit ihrem Schirm und Schutz übernehmen, soll der einzelne
Staatsbürger gedeihen. Die industrielle Entwicklung hat den Kreis
der Beziehungen der Individuen so erweitert — die Leute, mit denen
sie arbeiten; die Märkte, die ihnen Beschäftigung bieten —, daß die
Familienfürsorge nicht mehr wie einst die Tätigkeiten der Familien-
mitglieder deckt; deshalb müssen die Moralanschauungen der Fa-
milie den Staat lenken, wenn der Einzelne denselben Vorteil gegen-
seitiger Unterstützung wie früher empfangen soll1. Der Zweck der
Gemeinschaft erhält mehr und mehr eine menschliche Bedeutung, in
ihr und durch sie werden die Individuen enger miteinander verknüpft.
Da sich die Gesellschaft dem Muster organischer Vollkommenheit in
der Gleichstellung und dem Zusammenwirken der Funktionen nähert,
wird sich das Individuum immer deutlicher bewußt, daß sein Glücks-
gefühl und sein Wohlstand von ihr abhängen, und die sittlichen und
ökonomischen Beziehungen, die das Familienleben zärtlich gestaltet

Ha es ein Lieblingszeitvertreib einiger antisozialistischer Kritiker ist, Sätze

a«s dem Zusammenhänge zu reißen und so bei dem Publikum über die Ab-
sichten der Sozialisten falsche Vorstellungen zu erwecken, so bin ich vielleicht
verpflichtet, kategorisch zu erklären, daß diese Auffassung von der Staatsver-
antwortlichkeit in keiner Weise die Schlußfolgerung involviert, daß die Familien-
organisation ihre Bedeutung eingebüßt hat, seit das Fabriksystem eingeführt
Wurde. Die ökonomische Funktion der Familie ist verändert und durch andere
Aufgaben reichlich ersetzt worden; ihre erzieherischen und idealen Werte haben
jedoch an Bedeutung gewonnen.

39
        <pb n="65" />
        ﻿haben, schicken sich an, der Gesellschaft selbst ihr Gepräge zu ver-
leihen. Der Umfang der Gesetzgebung wächst jedes Jahr, was so viel
bedeutet, daß der Staat mit seinen erweiterten Beziehungen die Ver-
antwortung einer Familie akzeptiert; durch seinen Geist und seine
Taten wird er einer Familie ähnlich. Neun Zehntel unserer Arbeiter-
gesetzgebung befassen sich mit dem Schutz, den die Familie zu ge-
währen pflegte, den sie aber unter den modernen Bedingungen der In-
dustrie nicht mehr geben kann. Neun Zehntel unserer Gesetzgebung,
die sich der Schwachen annimmt, von der staatlichen Jugenderziehung
bis zu den staatlichen Altersrenten, sind eine Durchdringung der gan-
zen Gemeinschaft mit der Familienidee, sind die Wirkungen des Fa-
miliengeistes auf den Staatswillen, weil sich inzwischen Umstände ge-
bildet haben, die das Walten dieses Geistes, wenn nur die Familie sein
Träger ist, vereiteln und zunichte machen. Tatsache ist nicht nur,
wie ich oben schon angeführt habe, daß sich das Gebiet der mensch-
lichen gegenseitigen Abhängigkeit vergrößert hat, sondern diesem Pro-
zesse ging eine durch die moderne soziale Entwicklung erzeugte Schwä-
chung der wirtschaftlichen und gewerblichen Macht der Familie pa-
rallel, die sie unfähig macht, ihre Aufgaben als Beschützerin erschöp-
fend zu erfüllen. Jeder Kulturstaat zeigt diese Tendenz, die offenbar
der unaufhörlich fließende Strom des Fortschrittes ist.

Wenn aber der Familiengeist der Frau der modernen sozialen Ent-
wicklung wesensgleich ist und ihre Erfahrung deshalb dem Geiste des
heutigen Staates durchaus nicht widerspricht, sind ihre Lebens-
praxis und ihr Standpunkt für die Regierungszwecke auch erforder-
lich? Dem Frauenstimmrecht steht nichts entgegen, aber ist es nötig?
Ich denke: ja; denn abgesehen von der Tatsache, daß, wenn der Weg
zum Wahlrecht offen ist, es stets gegeben werden soll, kann der allein
von den Männern durch den Staat interpretierte und angewandte
Familiengeist für die Gesellschaft die größten Gefahren heraufbe-
schwören. Der Mann ist weder der Schöpfer noch der Hüter der
Familie, sondern das ist das Werk der Frau gewesen. Ursprünglich
wuchs die kleine Gemeinschaft um ihren Herd, sie war der feste Punkt,
um den sich ringsum die Kinder versammelten, an dem der Mann sich
niederließ. Sie formte das Haus, ihren Geist hauchte sie dem Heime
em. Und jetzt, wo die Verwaltung des Herdes nicht länger die der
großen Welt deckt oder allen Bedingungen des modernen Lebens gerecht

40
        <pb n="66" />
        ﻿werden kann, wo der Staat einschreiten muß, um die menschheitlichen
Eigenschaften zu schützen und zu erhalten, nachdem er sich vorher
beim Familienbegriffe beraten hat, möge der Mann, der Gründer von
Stämmen und Nationen, der Verehrer in den geräumigeren Tempel-
hallen des Staates, nur versuchen, — ohne die Konsequenzen dieses
Tuns recht eigentlich zu überschauen — die Familie durch den Staat
zu ersetzen, anstatt ihn einfach mit dem Familiengeiste zu beleben:
und Unheil wird die Folge sein.

Doch kehren wir zu der Erwägung zurück, daß die Frauen für die
Landesverteidigung nicht bewaffnet werden können. Wollte man
ihnen deshalb das Wahlrecht verweigern, so wäre die nächste Folge,
daß das nationale Dasein in den langen Friedenszeiten durch eine
schlechte Gesetzgebung gefährdet werden müßte, während Erfahrun-
gen und Ansichten, die eine Nation vor diesem Unglück behüten kön-
nen, ausgeschaltet und nicht verwertet werden sollen, nur weil mit
Rücksicht auf eine in ferner Zukunft liegende Invasionsmöglichkeit
die Frauen nicht mit dem Gewehr auf den Schultern unsere Baum-
hecken besetzen oder in unseren Gräben sterben können. Zugrunde-
gerichtet soll der Staat im Frieden werden, weil nicht alle seine Bürger
imstande seien, im Kriege zu kämpfen \

Meine Ansicht kann durch verschiedene uns beschäftigende Fragen
illustriert werden, die die dunklen Seiten eines Sozialismus beleuchten,
der den Akzent auf die männlichen Interessen legt. Für die Verpfle-
gung der Schulkinder auf öffentliche Kosten wird z. B. eifrig agitiert.
Wenn dies verallgemeinert und nicht auf Fälle wirklichen Notstandes
beschränkt werden würde, so wäre der Familie eine ihrer wesent-
lichsten Aufgaben abgenommen und dem Staate übertragen. Die wirt-
schaftliche Selbstgenügsamkeit der Familie wäre in ihrer Grundlage
angegriffen, die Familie wäre in ihren moralischen Möglichkeiten be-
schränkt. Und erst recht wäre dies der Fall, wenn der Unterhalt neben
der Ernährung die Regel würde. Der männliche Geist bewegt sich
über in dieser Richtung, so will es die Macht seiner Logik. Wenn er
sich beherrscht und bemüht ist, sich die Beziehungen der Geschlechter

1 Ich betrachte dieses Argument nicht für sich allein und weise darauf hin,
daß selbst männliche Wähler nicht alle kampffähig sind. Das ganze Argument
erscheint mir so absurd und hat so wenig mit dem Thema zu tun, daß ich nur
deshalb darauf Bezug genommen habe, weil es für die Betrachtung der Funk-
tionen der Frauen in der Beschützung und der Aufrechterhaltung der Staaten
einen bequemen Anknüpfungspunkt bietet.

41
        <pb n="67" />
        ﻿im Zukunftsstaate vorzustellen, so berückt ihn zu leicht der Gedanke
einer Weibergemeinschaft nach Platonischem Muster, oder er erklärt,
gleich einigen modernen Gelehrten und Anhängern des maskulinen
Sozialismus, daß der Staat die Mütter zu unterhalten und auszuwählen
habe. Natürlich malt diese Spielart des Sozialismus, die sich nicht
verwehren kann, über die Gestaltung des zukünftigen Familienlebens
einige, wenn auch vage Vorstellungen zu haben, die Familie hin
und wieder ohne einige ihrer wesentlichsten Merkmale, und die
Kritik des Philisters zeigt sich infolgedessen sehr entrüstet, obgleich
er selbst weder in der Theorie noch in der Praxis so reine Absichten
hegt wie der böse Sozialist.

Die Erfahrung und der Geist der Frauen sind deshalb erforderlich,
zu verhindern, daß der vom Familiengeiste getragene Staat seine
Struktur nur von der Erfahrung der Männer empfange. Wer glaubt,
daß die von mir angedeutete Tendenz den Sinn hätte, der Staat werde
die Familie verdrängen, irrt sich, aber die Frauen allein werden dafür
sorgen, daß dies nicht geschehe. Der politische Einfluß der Frauen
wird sich sowohl der Erhaltung der Familie zuwenden als auch den
sich vom Familiengeiste nährenden Staat unterstützen, zwischen tem-
porärer Notwendigkeit und dauernder Veränderung wird er zu unter-
scheidenwissen. Dieser Einfluß wird die Verpflegung von Schulkindern,
die von ihren Eltern vernachlässigt werden oder durch die Armut der
Familie hungern, nicht verwerfen, aber für die Obhut der Jugend
wird ihm die Familie und nicht der Staat als Ideal vorschweben. Nach
Kräften wird er sich deshalb bemühen, der Familie eine gesunde wirt-
schaftliche Grundlage zu schaffen, damit sie ihre Pflichten erfüllen
könne. Es wird ihm keine großen Schwierigkeiten bereiten, den schein-
baren Dualismus einer Familie, die mit ihrer eigenen Wirtschaftsführung
einem Familiencharakter tragenden Staate eingegliedert ist,aufzuheben.

Außerdem wird der weibliche Geist auf dem Wege zum Sozialismus
wertvolle Arbeit vollenden, indem er zwischen Eigentumsformen, die
ihrer Natur nach von den Einzelnen und der Familie kontrolliert
werden müßten, undFormen, die der gesellschaftlichen Aufsicht unter-
stehen sollten, Abstufungen vornimmt. Die Frau wird bei der Frie-
densstiftung zwischen den scheinbaren Feinden: Individualismus und
Sozialismus, die dem Sozialismus gelingen muß, will er sich siegreich
behaupten, behilflich sein, weil ihre Erfahrung und ihre sozialen Funk-

42
        <pb n="68" />
        ﻿tionen sie in Sachen des Gehorsams und der Freiheit im Betragen
Dinge gelehrt haben, von denen die Männer nichts wissen.

Der Sozialismus ist eine Gesellschaftsform, in der die Disziplin und
die Autorität des Staates neben der individuellen Freiheit einen
befriedigenden Ausdruck finden. Das beste uns bekannte Beispiel
einer solchen Organisation ist aber die Familie, und sie ist keine
männliche Einrichtung, weshalb das Schicksal des sozialistischen
Staates auch nicht ausschließlich den Männern anvertraut werden kann.
Dieselben Erfahrungen, Motive und Empfindungen, die die Familie ge-
schaffen haben, müssen auch ihn errichten. Die Familie ist in einem
wörtlich strenger zu nehmenden Sinne, als es gewöhnlich geschieht,
die Grundlage des Staates. Kurzum, die Sozialisten sollten sich nicht
zum Frauenstimmrecht bekennen, bloß um den Frauen Gerechtigkeit
widerfahren zu lassen, bloß um sie mit staatsbürgerlichem Geiste zu
erfüllen, ich sage: bloß, d. h. aus Gründen, deren sich der bürgerliche
Radikalismus bedient, wenn er das Wahlrecht für die Landarbeiter for-
dert, — sondern weil sie über andere Erfahrungstatsachen gebieten als die
Männer, sollten die Frauen mit der Wahlfähigkeit ausgestattet werden.

Die Auffassung über das Wahlrecht, seine Gründe und seine Unver-
meidlichkeit deckt sich mit den Grundsätzen der sozialistischen
Organisation. Der vom Toryführer Disraeli definierte Begriff der
Whigs von der Volksvertretung war, daß „alle Teile des Volkes, diesich
Ansehen erwerben und Interessen des Landes vertreten, wählen sollten".
Zur Zeit dieses Ausspruches betrachtete man die Masse des Volkes
gegenüber den bevorrechtigten Klassen als minderwertige Geschöpfe,
Qualitätsunterschiede sollten sie angeblich von den Hohen der Erde
trennen. Die Ansicht, daß diese Artverschiedenheit bestehe, hat
nicht die Erfahrung der letzten zwei oder drei Generationen überlebt.
Alle Volksschichten genießen heute die Achtung des Landes und
beanspruchen sein Interesse, und die Gründe, die Wahlfähigkeit durch
Besitz, Bildung und Geschlecht einzufriedigen, sind vollständig ver-
schwunden. Auf halbem Wege darf nicht endgültig Rast geboten wer-
den, kein phantastischer, erträumter Ruheplatz kann dem Waffengang
ein Ziel setzen. Draußen im Lande ist eine Bewegung zur Erringung
des Wahlrechts im Flusse; sie wird anhalten, bis alle Erwachsenen
stimmberechtigt geworden sind — es sei denn, die politischen Instinkte
sterben aus.

43
        <pb n="69" />
        ﻿III.	DIE POLITISCHE ORGANISATION
DES STAATES

...............iiiniiimiiiiinuminiiiiinminiTiiii'miiiiiiiiiiiiiiiinTT

Wir sind zu der Schlußfolgerung gekommen, daß das Leben der wich-
tigste Prüfstein für die Wahlfähigkeit ist und daß die Anforderung des
Staates an die stimmberechtigten Bürger darin besteht, durch ihre
Lebenserfahrung seine Gedanken zu bereichern und seine Tätigkeit
zu erhöhen. Wir wollen nunmehr untersuchen, wie die Wähler ihren
Willen fühlbar machen müssen.

A. MEHRHEITSHERRSCHAFT UND GEMEINWILLE
T Tir müssen wieder von der sozialistischen Staatsauffassung aus-
’ ’ gehen. Der Staat ist die Verkörperung des allgemeinen Willens,
des Willens der organisch geeinten Gesamtheit. Er ist das Organ der
Gemeinschaftswünsche und nicht der Bestrebungen einzelner Schichten
oder Parteien. Die besonderen Ideale jeder Gruppe finden in dem
Ganzen so viel Resonanzboden, wie ihnen das Ganze durch seine
Lebensbedingungen zu geben verpflichtet ist. Der Sozialist versteht
unter dem Staate weder eine Zwangsgewalt, die von außen her über
den Individuen thront und sie regiert, noch eine Majorität, die ver-
bietet und befiehlt, sondern etwas, das einem Organismus gleicht, eine
einheitliche Persönlichkeit, worin die verschiedenen Organe eingefügt
sind und ihre Freiheit finden. Der Staat ist deshalb die politische Per-
sönlichkeit der ganzen Gemeinschaft in ihren äußeren und inneren Be-
ziehungen.

Von den individualistischen Radikalen hat der Sozialist die Be-
zeichnung und den Gedanken einer „Mehrheitsherrschaft“ übernom-
men ; infolgedessen ist er hinsichtlich der Bedeutung der Begriffe Demo-
kratie und Staatsautorität irregeführt worden. Eine Wahl findet
statt, die eine oder andere Partei erhält die Majorität, und ein Mini-
sterium wird zur Durchführung eines Programmes von Wahl Ver-
pflichtungen gebildet. Weil aber die Regierung nicht allein ihrer
Majorität, sondern auch der oppositionellen Minderheit verantwortlich
ist, wird sie wahrscheinlich das verpfändete Wort nicht einlösen
können, ja kann sie vielleicht niemals ihren Arbeitsplan nach den

44
        <pb n="70" />
        ﻿Richtlinien der Wahlreden verwirklichen. Die Regierung wird zur Ver-
treterin der Gesamtheit. Die Vorschläge der Mehrheit, die durch die
verständige Kritik und die wirksame Opposition der Minorität modifi-
ziert werden, verwandeln sich nach vorangegangener Diskussion in
Gesetze. Die Mehrheit bestimmt die Grundsätze und die Ziele der
Gesetzgebung, aber die Minorität hat ein gewichtiges Wort mitzu-
reden, wenn es zu entscheiden gilt, wie weit die Prinzipien angewandt
werden sollen und wie nahe dem Ziele zu rücken sei. Als gesetzgebende
Macht ist die Mehrheit nicht für sich selbst tätig, sondern sie arbeitet
für die Gesellschaft. Wir lernen die Idee, die in diesem Argument
liegt, durch die Kritik der Anhänger des Proportionalwahlsystems
und der Individualisten im allgemeinen näher kennen. Sie behaupten,
daß nur ein rühriger Teil des Volkes und nicht das ganze Volk regiere.
Hierauf ist zu erwidern, daß die Stimmen der Mehrheit den allgemeinen
Willen anzeigen, daß aber die gewählten Vertreter der Majorität in ihren
Handlungen die Wünsche der Minorität zu berücksichtigen haben1.

Die Macht der Mehrheiten wird jedoch noch weiter beschränkt.
Sie können die Vernunft der Gemeinschaft nicht vergewaltigen. Dies
schließt Bedingungen verschiedener Art ein. Die Majorität muß zei-
gen, daß sie ihre Entwürfe praktisch ausführen kann, auch dürfen
keine allzu heftigen Erschütterungen ihre geplanten Veränderungen
begleiten. Vor allen Dingen aber können Mehrheiten weder etwas
gegen die moralischen Anschauungen ihrer eigenen Parteigänger noch
gegen die einer bedeutenden Minderheit unternehmen. Nicht durch
Gewalt regiert eine Mehrheit, sondern sie muß das Land durch Über-
zeugung gewinnen, sie muß sich auf die Gerechtigkeit stützen und
nicht auf die Macht. Eine politische Gewalt gewinnt nur Anerkennung,
wenn sie eine moralische ist.

Dies zeigt sich in den gesetzgebenden Handlungen einer jeden
Regierung. Wenn das Leben des Parlamentes wie in Großbritannien
verlängert wird, so mag die Minorität über Gebühr darunter leiden,
daß die Legislative die Fühlung mit der öffentlichen Meinung verliert.
Doch wesentlich ist, daß der Ausdruck „Mehrheitsherrschaft“ unter
einer demokratischen Regierung eine ungenaue Bezeichnung für die

1 Sie tun dies nicht immer bewußt, aber der Druck der öffentlichen Meinung
»acht sich bald bei den Regierungen geltend. Einer der offenkundigsten Irr-
tümer der modernen politischen Phraseologie ist die Anwendung des Wortes:
Kompromiß auf diesen Zustand der Dinge.

45
        <pb n="71" />
        ﻿regierende Macht ist. Unter dem Repräsentationssystem verwaltet
die Regierung trotz gelegentlicher entgegengesetzter Erfahrung nicht
die Geschäfte der Mehrheit, sondern die des ganzen Volkes.

Dies ist von Leuten, die von der Demokratie eine individualistische
Auffassung haben, bezweifelt worden. Sie betrachten den Staat als
eine bloße Vereinigung isolierter Individuen, die alle die gleichen
politischen Funktionen erfüllen; für sie sind die Mitglieder der Ver-
tretungskörperschaften einfach Diener, die den Willen der Wähler
nach Vorschrift zu vollstrecken haben. Biologisch gedacht, findet
sich weder in der Sprache noch in den Ideen dieser Kritiker eine
Spur vom Begriffe der Staatsorganisation. Nach ihnen ist die Wahl
eine Umfrage bei den Wählern. Von ihrem Standpunkte aus ist die
einzige Aufgabe der Vertreter, die Meinung anderer möglichst getreu
wiederzugeben — die Abgeordneten sollen weniger führen, als gewisser-
maßen ein mechanisches Sprachrohr sein, ein Grammophon, das genau
die Worte, die Modulation und den Ton der Stimme wiederholt. Dies
harmoniert sehr schön mit dem Ideale Rousseaus, doch mit dem
Sozialismus hat es nichts gemein. Nur wer glaubt, daß der Gesell-
schaftsvertrag dem einzelnen Bürger seine Freiheit geraubt und die
Demokratie die Mission habe, den Kontrakt wieder aufzuheben und
dem Menschen seine natürliche Freiheit zurückzugeben, kann hierin
eine wohlbegründete politische Ansicht erblicken. Tatsächlich ge-
hört sie eher zu dem politischen Ideenschatz des 18. als zu dem des
20. Jahrhunderts.

Der sozialistische Staat ist keine Vereinigung einzelner Personen,
nach Analogie des Steinhaufens, sondern ein Körper, der sich wie ein
höherer Organismus in Organe und Funktionen differenziert. Sein
Regierungsorgan wird nicht von getrennten Abteilungen von Indivi-
duen kontrolliert, vielmehr empfängt es sein Leben und seine Ordnung
von dem allgemeinen Leben der Gesellschaft. Eine Wahl ist keine
Umfrage bei den Wählern, sondern ein Urteil des Gemeinwesens über
die von der Regierungsgewalt geleistete oder noch zu verrichtende
Arbeit. Nicht fremder Leute Meinung, sondern seine eigene bringt der
Politiker zum Ausdruck. Wähler und Abgeordnete leiten ihr geistiges
Sein und ihre sozialen Ideen aus der Gesellschaft ab, in der sie leben,
und deshalb besteht zwischen ihnen kein Subordinationsverhältnis
des Herrn zum Diener, sondern sie regeln ihre Beziehungen wie Per-

46
        <pb n="72" />
        ﻿sonen, denen die Lebensenergien aus derselben Quelle Zuströmen und
die in ihren gemeinsamen Interessen übereinstimmen oder divergieren.
Soll aber der Gedanke von Herr und Diener als zur repräsentativen Re-
gierung gehörig beibehalten werden — und er ist sehr irreleitend —, so
hätte die Gesamtheit der Gesellschaft, nicht etwa eine Partei oder eine
Mehrheit, die Herrenrolle zu spielen. Der Abgeordnete vertritt die Ge-
sellschaft, er ist kein einfacher Delegierter der Mehrheit, die ihn ge-
wählt hat; dem Ganzen und nicht einzelnen Teilen schuldet er Rechen-
schaft. Er entwickelt seine Ansichten, macht seinen Standpunkt klar,
entwickelt und erläutert seine unmittelbaren Vorschläge und wird dar-
aufhin akzeptiert oder abgelehnt. Gehört er zu einer anerkannten
Mehrheit, so hat ihm die Gesellschaft bekundet, daß sie seine allge-
meine Auffassung gutheißt. Beunruhigen jedoch seine praktischen An-
regungen die Gesellschaft, zeigt er ihr seine Unfähigkeit oder bedient
er sich Methoden, die ihren Gerechtigkeitssinn verletzen, so wird sie
ihn verwerfen. Sie wird ihn aus einem von zwei Gründen oder aus
beiden zurückweisen. Entweder wird die Gesellschaft alles Vertrauen
zu seinen Grundsätzen verloren haben oder, wenn dies nicht der Fall
wäre, seiner Person, ihm selbst, nicht mehr trauen. Gerät er und sein
Anhang durch die Entscheidungen der Gesellschaft in die Minderheit, so
bedeutet dies entweder, daß die Gesellschaft sich zu den Grundsätzen
und dem Standpunkt einer anderen Richtung bekennt oder, wenn
dem nicht so wäre, sie nichtdestoweniger empfindet, daß ihr die Herr-
schaft jener Richtung unangenehme Erfahrungen, die sie zurzeit
sehr fürchtet, ersparen wird. Im ersteren Falle muß die geschlagene
Minorität einen Feldzug der Erziehung unternehmen, um den Glauben
an sie wieder aufzurichten, das Vertrauen zu ihren Ansichten und
Plänen wieder herzustellen und die Haltung des Landes gegenüber den
Grundsätzen der am Ruder befindlichen Partei zu verändern. Im
anderen Falle ist es Aufgabe der Minorität, darüber zu wachen, daß
auf dem von der Mehrheit eingeschlagenen Weg der Gesetzgebung
prinzipiell die Bedürfnisse des Volkes befriedigt werden — und trotz-
dem sie schwächer ist, wird sie hierfür den Beifall des Landes ernten.
Per parlamentarische Kampf wird sich in diesem Falle viel mehr
um Einzelheiten, als um Grundsätzliches drehen.

So vollzieht sich der Lauf der Geschichte. Wenn große prinzipielle
Prägen, wie z. B. ob die Demokratie oder die Aristokratie herrschen

47
        <pb n="73" />
        ﻿soll, die Parteien trennen und sich die Nation für die eine derselben ent-
schieden hat, so gibt die entgegengesetzte Partei ihre Prinzipien preis,
und indem sie die geschaffene Lage akzeptiert, findet sie tatsächlich ihr
Ende, obgleich sie in der Geschichte in eine neue Tätigkeit aufzugehen
scheint, die aus einem neuen Konflikt über Prinzipien geboren wird, Prin-
zipien, die den veränderten Bedingungen entsprießen1. Der Erfolg der
Reformbewegung von 1832 löste die alte Torypartei auf und rief eine
neue ins Leben; die allgemeine Anerkennung des kollektivistischen
Prinzips, die der Erringung des Wahlrechts für die Arbeiterklasse in
den Jahren 1867 und 1884 auf dem Fuße folgte, tötete die alte libe-
rale Partei. Eine neue ist jetzt im Entstehen. Unsere moderne Ar-
beiterpartei ist nur der Kern einer neuen Partei, die einige unserer
dringendsten sozialen Probleme in Übereinstimmung mit gewissen
allgemeinen Grundsätzen der Staatsverantwortlichkeit zu lösen hat,
deren Darlegung und Erörterung die Marksteine des Überganges des
19. in das 20. Jahrhundert bilden.

Es wäre verkehrt, wollte man diesen Fortschritt als Zwangsgewalt
einer „Mehrheitsherrschaft" oder als die Hörigkeit politischer Ver-
treter bezeichnen, Ausdrücke, die der Terminologie der individuali-
stischen Demokratie entlehnt sind. Er kann nur im Sinne eines orga-
nisierten Staatswesens aufgefaßt werden, dessen Organe und Aufgaben
sich ständig differenzieren, das mit eigenem „Leben“ versehen ist,
das wächst und sich entwickelt und dem die Prinzipien entquellen,
die die Parteien schaffen und denen die Individuen ihre politischen
Überzeugungen verdanken.

Meine Beweisgründe könnte ich auf die verschiedenste Weise ver-
stärken, so könnte ich z. B. von Disziplinen der Naturwissenschaft
aus eine Parallele ziehen. Im Beginn des verflossenen Jahrhunderts
hatten die auf den Gebieten der Geologie und Biologie gemachten
Entdeckungen eine Masse von Material angehäuft, das schon durch
sein bloßes Vorhandensein den Menschengeist aufforderte, es in einem

1 Bedacht muß auch werden, daß bei den politischen Truppenkörpern in solchen
Zeiten der Neubildung von Parteien tatsächlich eine vollständige Interessen-
verschiebung stattfindet. So bemerkt Cobden in einem Briefe an Parkes: „Die
große kapitalistische Klasse hat für die Corn Law-Bewegung eine vortreffliche
Grundlage gebildet, . . . aber ich bezweifle sehr, ob ein solcher Gesellschafts-
zustand einer demokratischen politischen Bewegung günstig ist. Sollte Bright
wieder genesen und imstande sein, eine Partei für die Parlamentsreform zu
führen, so wird nach meinem Ermessen Birmingham ein besserer Platz für ihn
sein als Manchester.“ (Morley: Life of Cobden, Bd. 2, pp. 199—200.)

48
        <pb n="74" />
        ﻿Systeme zu verknüpfen und ihm dadurch überhaupt erst Sinn
und Bedeutung zu verleihen. Warum war die Organismenwelt der
kambrischen Gruppe und der silurischen Formation so einfach, das
Leben der Lias (der schwarzen Jura) verwickelter und das der Ter-
tiärschichten noch komplizierter? Warum kehren in der Biologie
bei verschiedenen Tieren ähnliche Organe wieder ? Weshalb wieder-
holen die höher entwickelten Tiere in ihrer embryonalen Periode die
Formen der niedrigeren Tierwelt ? Warum hatten Tiere rudimentäre
Organe, die sie nicht gebrauchten? Das Suchen nach einer system-
bildenden Idee war nicht das Werk eines Mannes, sondern hierzu
wurde jeder geistig bedeutende Gelehrte durch den Stand der Natur-
wissenschaften gezwungen. Versuch auf Versuch folgte. Erasmus,
Darwin, Lamarck und eine Reihe anderer Forscher dachten und
spekulierten, bis schließlich zwei Männer gleichzeitig die Wahrheit
fanden: Darwin und Wallace, während ein dritter, Spencer, mit dem-
selben Gedanken ein angrenzendes Gebiet befruchtete. Die Geschichte
der Einbürgerung der Entwicklungslehre im Reiche der allgemein
angenommenen Wissenschaftsaxiome verknüpft sich nicht mit dem
Genie eines Einzelnen, sondern ist in das Wachstum des menschlichen
Wissens verflochten. Kleine Entdeckungen ziehen weitere nach sich;
alte Gedankensysteme reichen zur Erklärung neuer Tatsachen nicht
mehr aus. Das alte Universum des Geistes wird auf den Kopf gestellt.
Schöpfungszwecke scheinen nacheinander enthüllt zu werden. Die
Forscher placken sich nicht ab wie Hunde, die mit gesenkten Köpfen
die Spur auf dem Boden verfolgen, sondern sie gleichen Männern,
die vom Glanze einer Vision erfüllt sind, deren Deutung sie suchen.

Doch es ist nicht nötig, fremden Gebieten die Illustrationen zu ent-
nehmen. Die Politik selbst versieht uns mit allem Erforderlichen,
and damit die Untersuchung streng im Rahmen dieses Buches bleibe,
Werde ich mich nur auf jene Kräfte und Gebilde beziehen, die aus dem
Verfall der Gesellschaftsorganisation im ausgehenden Mittelalter ent-
standen sind. Das Mittelalter ließ Europa in einem verworrenen und
sich fortsetzenden Kampfe zurück, der sich zwischen den vom Feuda-
lismus geschaffenen militärischen Gewalten und den produzierenden,
der Lehensordnung unterworfenen Klassen, insbesondere den Or-
ganisationen dieser Klassen in den großen, oft als Stadtrepubliken,
Wie Florenz, errichteten Handelszentren abspielte. Es war ein Kom-

4 Mac D

onald, Sozialismus

49
        <pb n="75" />
        ﻿plex aktiver politischer, ökonomischer, religiöser Kräfte, reich an
Problemen; sie drängten den Menschengeist dazu, diese Probleme zu
studieren und ein Verhältnis zu ihnen zu gewinnen. Militärisch und
wirtschaftlich brach das Feudalsystem zusammen. Das Schießpulver
war berufen, auf Staatskunst und Kriegswissenschaft denselben
Einfluß auszuüben, während die Erweiterung des Marktes, auf dem
sich die Waren austauschten, der Herrschaft des grundbesitzenden
Adels, nicht minder aber auch der Weltherrschaft des Heiligen Roms
eine tödliche Wunde schlug. Die Befreiung der bürgerlichen Klassen,
das Anschwellen der Nonkonformistischen Bewegung, die Politik
der Tudor- und Stuartdynastien entstammten den gleichen Gesell-
schaftsbedingungen, deren verschiedene Ausdrucksformen sie waren,
riefen die Parteien ins Leben, erzeugten die Lehrmeinungen, erweckten
die Vorkämpfer, die allesamt in diese Zeiten verwoben waren. Abä-
lard, Scotus Erigena, Luther, Wycliffe, Roger Bacon, Hobbes, Locke
und die übrigen führenden Geister dieser langen Übergangsperiode
fanden ihren Stoff und ihre Inspiration in ihrer Gesellschaft, sie dienten
der Menschheit als Dolmetscher. Sie erfüllten den Einzelnen mit dem
Bewußtsein des Zweckes und des Planes der sich vollziehenden
sozialen Veränderungen. Durch ihre Vermittlung wurde Ordnung
und Zusammenhang in den regellosen sozialen Willen gebracht, was
mit anderen Worten nichts anderes heißt, als daß die Beziehungen
zwischen den Führern und der Menge, dem Menschen und der Gesell-
schaft, der Partei und dem Staate, hergestellt wurden.

Deshalb muß eine klare Vorstellung vom Wesen des allgemeinen
sozialen Willens in seiner Beziehung zu den politischen Parteien und
den Parlamentsmehrheiten jeder gewissenhaften Spekulation über die
Art und Weise voraufgehen, wie sich die Gesellschaft durch die Tätig-
keit ihrer politischen Funktionen ausdehnt und wandelt. Dieser allge-
meine Wille ist nicht die Übereinstimmung der Wähler in Programm-
fragen, nicht der Wille aller Einzelnen. Die Gesellschaft hat, als
Ganzes genommen, ererbte Gewohnheiten, Denkweisen, Verhaltungs-
regeln, ihre Ideen und ihr praktisches Handeln werden von der Tradi-
tion beeinflußt; sie hat in ihrem Schoße, gleich einem lebenden Orga-
nismus, gewisse Kräfte und Tendenzen angesammelt. Und dieses
Vermächtnis ist der allgemeine Wille, der als eine Macht gewertet
wird, die Veränderungen herbeiführt oder sich ihnen entgegenstemmt.

50
        <pb n="76" />
        ﻿Schneller Wechsel ist zwar nicht ausgeschlossen, wie wir es gelegentlich
in den letzten Tagen des Mittelalters, an der Neige des 18. Jahr-
hunderts und beim Siege des Entwicklungsgedankens beobachten
können1. Aber wenn sich einzelne oder Organisationen gewaltsam
gegen den allgemeinen Willen aufbäumen, konzentriert er seine Kraft
und erzeugt als Form der Notwehr eine Reaktion. Seine Stärke, Er-
leuchtung und Bereitwilligkeit bestimmen das Tempo und die Rich-
tung des Fortschrittes, und wenn Politiker von der öffentlichen
Meinung als einer sie überwachenden Instanz sprechen, so ahnen sie
die Macht und die Unabhängigkeit dieses Willens. Die Konservativen
zollen seiner Beständigkeit übertriebene Ehre, während die individua-
listischen Radikalen und jene Sozialisten, die die Irrtümer der radi-
kalen Politik teilen, seine gewaltige Widerstandsfähigkeit gegen Ver-
änderungen nicht zu schätzen vermocht haben, wenn gegen ihn Sturm
gelaufen wird, anstatt ihn zu überreden. Selbst wenn wir uns also eine
gewaltsame soziale Revolution als möglich vorstellen können, so wäre
ihr einziges mit Gewißheit vorausbestimmbares Ergebnis eine wütende
Reaktion des allgemeinen Willens, der sich zur Verteidigung der all-
gemeinen Sitte und Gepflogenheiten entschlossen erhebt.

Sozialisten sollten deshalb den Staat und die politische Gewalt nicht
als Ausdruck einer Mehrheitsherrschaft oder desW illens einer Partei auf-
fassen, sondern sollten in ihnen die Verkörperung des Lebens der ganzen
Gemeinschaft erblicken, die sich durchVererbungVeränderungen wider-
setzt, gleichzeitig aber alle Potenzen größerer Vervollkommnung in sich

birgt, weil ihre Vergangenheit in ihrer Zukunft Früchte tragen muß2.

B. VOLK UND PARLAMENT: DIE PROBLEME DER
VOLKSGESETZGEBUNG

s handelt sich hier durchaus nicht um bloße akademische Unter-
scheidungen oder um Variationen im Gebrauche des Ausdruckes.

Die Unterschiede sind wirklich vorhanden, sie sind in den Tatsachen

In dieser Beziehung scheinen die Experimente, die De Vries im Anschluß an

nie Versuche von Mendels unternommen hat, ein neues Licht über die Bewe-

gungen des allgemeinen Willens zu verbreiten. DieBedingungen unter d
die Revolutionen dauerhafte Ergebnisse erzeugt haben gehören sicherUcü zu

den offenbar wichtigsten Zweigen der soziologisc en , r.i-herSorsfalt unter-
noch niemand, soviel ich weiß, diese Sache f't w.ssenschaf thche^^Sorgfalt unte£
sucht 2 Ich brauche wohl kaum meine Leser daran zu erinnern, daß die in
diesem Abschnitte vorgetragenen Ansichten von der Annahme ausgehen, daß
sich die Gesellschaft als Ganzes und nicht bloß eine Klasse in ihr zum Soziali

4*

51

/
        <pb n="77" />
        ﻿begründet. Sie entscheiden über das Verhalten der Sozialisten zu
Maßnahmen, die bezwecken, das Leben des Gemeinwesens so voll-
kommen wie möglich im Staate zu verkörpern. Wenn wir diese
Ansicht vom Staate und seinen Äußerungsweisen als Ausgangspunkt
wählen, so deucht es mich, daß eine ganze Serie politischer For-
derungen, die sich im Punkte Demokratie auf individualistische An-
schauungen stützen, von den Sozialisten fallen gelassen werden müssen,
da sie von der sozialistischen Betrachtungsweise des Staates und der
Regierung abweichen. Wie können wir mit der sozialistischen Auf-
fassung z. B. die Forderung vereinigen, das repräsentative Regierungs-
system durch ein Mandatarsystem, das verantwortliche Regierungs-
system durch dasReferendum und die mitProgrammen und Grundsätzen
ausgefochtenen Wahlen durch die Initiative des Volkes zu verdrängen?

Weil sich der Abgeordnete gelegentlich zum Herrn aufwirft, sind
manche geneigt, dies sofort zu verallgemeinern; im Anschluß hieran
wird dann der Grundsatz aufgestellt, daß die Parlamentsmitglieder
bloße Bevollmächtigte sein sollen, die ihre Entschlüsse einer Volksab-
stimmung unterwerfen müßten usw. Doch wären die Volksvertreter
wirklich nur Bevollmächtigte, so frage ich: wessen? Beauftragte der
ganzen Gemeinschaft können sie offenbar nicht sein, da in jedem
Wahlkreis eine Minorität vorhanden ist, noch können sie die Mandatare
ihrer Wähler sein; denn viele Fragen sind in den kurzlebigsten Parla-
menten — selbst innerhalb einer Session — zu erledigen, deren Dring-
lichkeit bei der Wahl nicht vorausgesehen werden konnte und wor-
über die Abgeordneten keine Instruktionen erhalten haben1. Ferner
können sich die Kandidaten bei den Wahlen wohl über die allgemeinen
Prinzipien der Gesetzesvorlagen äußern, aber sie sind nicht in der
Lage, die Einzelheiten zu prüfen, die erst beim Erscheinen der Gesetz-
entwürfe bekannt werden. Nun haben jedoch einige der heißesten
parlamentarischen Kämpfe gerade um das konkrete Detail getobt, und
es ist vollständig unmöglich, ein Verfahren zu ersinnen, das den ge-
sunden Menschenverstand und das Gewissen berechtigte, die Ab-
stimmungen der Abgeordneten in solchen Fällen als Entscheidungen

mus hin bewegt. Der konsequente Verteidiger des Klassenkampfes muß natür-
lich diese Theorien zurückweisen, aber dann hat der Klassenkampf viel mehr
Berührungspunkte mit dem Radikalismus als mit dem Sozialismus. 1 Bei der
Betrachtung des Proportional-Wahlsystems wird dies von einem anderen Stand-
punkt erörtert. Vgl. Kap. 3, Abt. IV.

52
        <pb n="78" />
        ﻿von Bevollmächtigten anzusprechen. In der Praxis bewährt sich die
Theorie der Bevollmächtigung nicht, sie kann niemals den Regierungs-
realitäten entsprechen. Und sollte darauf bestanden werden, so
würde sie nur die Leistungsfähigkeit der Gesetzgebung beeinträchtigen,
und insofern sie beabsichtigt, die öffentlichen Bedürfnisse durch das
Parlament besser zum Ausdruck zu bringen, wäre die auf ihre Propa-
gierung verwandte Mühe verloren. Bewußtsein und Überzeugung
können niemals von der parlamentarischen Tätigkeit abstrahiert und
in die von der Theorie der Bevollmächtigung vorgeschriebenen engen
Grenzen der Aktionssphäre gebannt werden. Die Aufgabe der ge-
wählten Vertreter besteht darin, das Leben des Staates richtig zu
erfassen und zu deuten, seine unmittelbaren Tendenzen zu ver-
stehen, die Stärke seiner Lebensimpulse zu messen und deren Rich-
tung zu ermitteln, die Hindernisse für alle jene wegzuräumen, die
für das Recht die Klinge führen, den Mächten der Ungerechtigkeit
aber Schwierigkeiten aufzutürmen. Ein Beauftragter ist jedoch für
ein solches Werk nicht geeignet; nur ein Mann, der seinem Charakter
und seiner Intelligenz verantwortlich ist, kann solchen Anforderungen
genügen. Das Volk muß allerdings den allgemeinen Standpunkt und
die Grundsätze dieses Mannes gutheißen, doch dessen Hand kann
niemand lenken und niemand kann ihm Worte in den Mund legen. Mit
dem Gedankenschema der individualistischen Volkssouveränität kann
die Rolle des Volksvertreters nicht erklärt werden.

Doch selbst die Bevollmächtigungstheorie kann nicht alle An-
sprüche der individualistischen Ansicht von der Volkssouveränität be-
friedigen, weshalb denn eine umfassendere Veränderung der parlamen-
tarischen Praxis empfohlen wird. Der Zusammenhang parlamentari-
scher Regierung soll ganz und gar zerrissen werden; das Referendum
wird im Namen abstrakt demokratischer Vollkommenheit individua-
listischen Charakters befürwortet. Zwar wird das Parlament unter
diesem Regierungssystem noch Gesetze entwerfen und beraten, doch
müssen alle Vorlagen dem Volke zur Abstimmung unterbreitet werden.
Sie können in dieser entweder angenommen oder abgelehnt, aber nie-
mals abgeändert werden.

Beim ersten Anblick scheint das Referendum insofern demokratischer
zu sein, als durch sein Walten die effektive Kontrolle des Volkes über
die Gesetzgebung erhöht werde In Wirklichkeit verstärkt es nur die

53
        <pb n="79" />
        ﻿Macht der Interessen, die den Status quo ante vertreten; denn tat-
sächlichen Einfluß hat das Referendum nur im negativen Sinne. Wird
eine Gesetzesvorlage vom Volke sanktioniert, so übt es keine Macht
aus. Das Referendum bedeutet eben kein Mitwirken des Volkes an den
Gesetzgebungsakten, wohl aber dient es dem Volke als Mittel, der
Gesetzgebung entgegenzuhandeln1. Am besten kann das Sachverhält-
nis durch eine Schilderung der Etappen veranschaulicht werden,
die ein Gesetzentwurf bei uns durchlaufen muß, bis er gesetztes
Recht wird. Zuerst wird er dem Hause vorgelegt, doch ist dies ge-
wöhnlich reine Formalität, obgleich seine allgemeinen Bestimmun-
gen schon in diesem Stadium begründet werden, und eine Debatte
sich daran anschließen kann. Alsdann wird die Vorlage gedruckt.
Hierauf wird die zweite Lesung vorgenommen; alle Abgeordneten,
die für eine zweite Lesung stimmen, bekunden dadurch, daß sie mit
den Hauptzielen des Entwurfes genügend übereinstimmen, seine
Überweisung an einen Ausschuß zur ausführlichen Beratung und
Amendierung zu unterstützen. In der Kommission wird nun Wort
für Wort, Artikel für Artikel erwogen, alle Wirkungen und Möglich-
keiten der Vorlage werden ins Auge gefaßt, und sie verläßt die Kom-
mission oft in ganz veränderter Gestalt. Nur wer die Verhandlungen
im Ausschüsse genau und aufmerksam verfolgt hat, ist zur Verteidi-
gung des modifizierten Gesetzentwurfes hinreichend gerüstet. Jetzt
folgt die Berichterstattung in der Plenarsitzung; das versammelte
Haus hat Gelegenheit, die Bestimmungen des von der Kommission
amendierten Entwurfes zu prüfen und zu erklären, ob es die einzelnen
Paragraphen genehmigt. Die dritte Lesung schließt die Kette: das
Parlament entscheidet, ob die Vorlage in ihrer endgültigen Form und
als Ganzes genommen Gesetz werden soll oder nicht.

Wenn ein Referendum diese Prozedur ergänzen würde, was ge-
schähe dann tatsächlich ? Welcher erhöhte Anteil wäre dem Volke
an der Leitung der Regierung wirklich gegeben? Jeder Abgeordnete
weiß, daß das Parlament über die Gesetzgebung eine wirkliche Aufsicht

1 So mag man das Referendum in einem Staate befürworten, der dermaßen

korrumpiert ist, daß seine Gesetzgebung ein Handelsobjekt geworden ist, oder
wo das Referendum schon so lange ausgeübt wird, daß es mit den nationalen
Gewohnheiten verwachsen ist. Siehe Oberholtzer: Referendum in America;
Common's: Races and Immigrants in America betont ebenfalls nachdrücklich,
daß das Referendum in Staaten mit gemischten Nationalitäten einen unifizie-
renden Einfluß habe.

54
        <pb n="80" />
        ﻿nur während der Spezialberatung eines Entwurfes ausübt, wo detail-
lierte Amendierungen und Informationen über jeden zweifelhaften
Punkt gemacht resp. gegeben werden. Das Volk kann aber nichts amen-
dieren, sich nicht über alle Details informieren. So etwas ist schon phy-
sisch unmöglich. Selbst wenn Vorkehrungen getroffen werden könnten,
damit zwei- oder dreihundert j ährlicheVolksabstimmungen stattfänden
oder selbst nur ein halbes Dutzend, wenn nur wichtige Gesetzesvor-
lagen dem Volksvotum unterworfen werden sollten —, wäre die Be-
fragung zwecklos. Das Referendum gestattet dem Volke höchstens, an
der Abstimmung in dritter Lesung zu partizipieren.

Und selbst dies könnte sich nur in sehr unvollkommener Weise voll-
ziehen. Nachdem die Grundzüge und die Einzelheiten eines Entwurfes
in Anwesenheit des Abgeordneten oder seiner Fraktionsgenossen ein-
gehend besprochen worden sind, stimmt er in der dritten Lesung ent-
weder mit Ja oder mit Nein. Während der Behandlung der Vorlage im
Plenum des Hauses wird dem Abgeordneten ein umfassender Infor-
mationsstoff in Form von Reden, Amendements, Dokumenten, Denk-
schriften zugesandt. Hat er nun eine endgültige Entscheidung zu tref-
fen, so ist er imstande, gewesen, vorher die prinzipielle Berechtigung
der Maßregel und den praktischen Wert ihrer Einzelbestimmungen zu
erwägen, ihr Verhältnis zu bestehenden Gesetzen zu untersuchen, ihre
Fähigkeit, die beabsichtigten Zwecke zu erfüllen, zu prüfen und die
Notwendigkeit ihrer Kompromisse zu erkennen — kurz, er ist in der
Lage, den Entwurf in seinen sozialen Rahmen einzufügen und nach
sorgfältiger Abwägung des Für und Wider sein Urteil über die Vorlage
zu fällen. Das ist der Gedanke der dritten Lesung. Er kann nur von
einem Parlamente ausgeführt werden, das im Leben der Nation ein
besonderes Organ bildet, recht eigentlich zu dem Zwecke eingerichtet,
die notwendigen gesetzgebenden Funktionen in der Gesellschaft aus-
zuüben.

Die von der Volksabstimmung vorzunehmende dritte Lesung wäre
aber etwas Grundverschiedenes. Eine Gesetzesvorlage besteht aus ver-
schiedenen Abschnitten, umschließt mehrere Satzstücke, von denen
jedes vielleicht einer änderen Formulierung fähig ist. DieWählermassen
von John o’Groats bis Land's End hätten keine Möglichkeit gehabt,
detaillierte Amendierungen in den Kommissionen vorzuschlagen oder
den Beweisgründen in den Ausschüssen zu lauschen. Sie hätten sich

55
        <pb n="81" />
        ﻿/

deshalb auch nicht die nötigen Kenntnisse aneignen können, den Ent-
wurf als praktisches Ganze richtig zu schätzen — als „das Beste, was un-
ter denUmständen geschaffen werden kann“. IhrVotum könnte nur eine
zusammenhangslose und flüchtige Mischung von Motiven ausdrücken,
die teils einer zweiten Lesung angemessen wären: den Prinzipien, teils
der Kommisionsarbeit: den Details, und teils der dritten Lesung: der
Zweckmäßigkeit von Kompromissen. In einem Lande wie die Schweiz,
wo die Legislative durch die Dezentralisierung des politischen Lebens,
die sich aus der politischen Vergangenheit des Gemeinwesens ergeben
hat, von sekundärer Bedeutung ist, oder in Gegenden wie die westli-
chen Staaten Amerikas, wo sich die soziale Organisation noch in den
Anfängen befindet, oder in Staaten wie wiederum die Schweiz, wo der
Träger eines wirtschaftlichen Interesses und ein Charaktertypus: der
Bauer, in den nationalen Geschicken dominiert, oder in Gemeinschaften
wie einige amerikanische Städte, wo sich der Krebs der Korrup-
tion bis in die edlen Teile des Volkes gefressen hat, vermag die durch
das Referendum charakterisierte Methode der demokratischen Kon-
trolle nur geringen Schaden anzustiften, ja selbst als kleinstes Übel
kann man dort seine Zuflucht zu ihr nehmen. Auch in Staaten von der
räumlichen Ausdehnung der griechischen Stadtstaaten, wo ein stimm-
begabter Redner von der Tribüne aus jeden Wähler anreden kann, ist
die Methode anwendbar. Unter solchen Bedingungen ist das Referen-
dum der Ausdruck eines primitiven Gesellschaftstypus oder der unvoll-
kommene, einem unglücklichenGesellschaftszustand angepaßte Mecha-
nismus. Doch in einem Lande wie Großbritannien, wo das politische
Leben der Gesellschaft für die soziale Wohlfahrt von höchster Wichtig-
keit ist und wo die komplizierten Beziehungen der verschiedenen
Klassen der Staatsbürger oder der einzelnen Individuen zu einander nur
durch ein ausgearbeitetes Gesetzgebungssystem gesichert werden kön-
nen, müßte ein Referendum ein unnötiges Hinausschieben der Gesetzes-
schöpfung, ein Erstarren der sozialen Struktur, eine Unbeweglichkeit
der Gesellschaft und eine Verzögerung sozialer Experimente auf legis-
lativem Wege ergeben L Soll das Referendum zum Ersatz für eine Zweite
Kammer dienen, so wird es grundstürzenden gesetzgeberischen Ver-
änderungen größere Hindernisse bereiten als das House of Lords, und

1 Dicey in Law and Opinion in England, p. 61, nennt das Referendum „einen Me-
chanismus, der sozialistische Neuerungen verzögert“.

56
        <pb n="82" />
        ﻿nicht etwa, weil das Volk reaktionär wäre, sondern weil die Maschinerie
des Referendums unter den politischen Bedingungen des modernen
Industriestaates zusammenbricht. Das Referendum auf unsere politi-
schen Verhältnisse anzuwenden, gliche dem Versuche, die alte
„Rocket“-Lokomotive 50 Meilen in einer Stunde laufen zu lassen.

Mit dieser am Referendum geübten Kritik soll die Intelligenz der
Wähler nicht geschmäht werden. Volksentscheidungen über eine Fülle
von Einzelheiten eines Gesetzentwurfes müssen ihrer Natur nach
reaktionär wirken, eben weil das Verfahren schwerfällig ist. Es mögen
Leute wohl Umwandlungen in gewisser Richtung begünstigen, aber sie
sind wegen Gewohnheitsrücksichten oder persönlicher Interessen nicht
gewillt, irgendwelchen spezifischen Vorschlägen, die den Wechsel her-
beiführen sollen, zuzustimmen. Wem die Tendenz der Vorlage nicht
gefällt, wird natürlich mit Nein stimmen; Bevölkerungsschichten, die
diese und jene Einzelheit energisch mißbilligen, obgleich sie mit dem
Prinzip konform gehen, werden sich zu bedeutenden Massen gegen den
Entwurf koalieren. Andere Klassen und Kreise wieder, die das Prinzip
zwar anerkennen, denen es aber zu weit durchgeführt oder nicht weit
genug erscheint, werden den Widerstand verstärken. So wird das Re-
ferendum allen durch den Gesetzentwurf bedrohten Interessen als be-
sondere Wehr dienen, oder, wie wir uns auch ausdrücken können, das
Referendum wendet sich nicht an die Ideen, sondern an die Interessen;
es erhöht daher nicht die idealistischen Kräfte in dem Gemeinwesen,
von denen der Fortschritt abhängt. Die parlamentarische Gesetzgebung
eilt nicht immer der öffentlichen Meinung voraus, wohl aber ist sie in
praktischer Hinsicht führend, d. h. sie entschließt sich zur Tat, nachdem
sich die öffentliche Meinung zwar schon dafür ausgesprochen hat, aber
sich über das Wie noch im Unklaren befindet.

Nicht ohne guten Grund beginnen heute die antisozialistischen Inter-
essen, die ob der gegen sie gerichteten Kritik erschrocken aufhorchen
und die sehr gut wissen, daß unter der gegenwärtigen Verfassung die
Gesetzesänderung und folglich die Verschiebung in den sozialen Macht-
verhältnissen leicht ist, sich für das Referendum als ein Mittel zu begei-
stern, die Macht des Parlaments zu lähmen und den Ausdruck des
allgemeinen Willens zu erschweren. Die in der Schweiz gemachten Er-
fahrungen beweisen dies klar und deutlich L

1 Siehe Lloyd und Hobson: The Swiss Democracy, p.219: „Die großen fortschritt-

57
        <pb n="83" />
        ﻿Gegen das Referendum kann man aber noch einen weiteren Einwand
erheben, der von nachdenkenden Politikern nicht leicht von der Hand
gewiesen werden wird. Die Demokratie muß die elementaren Triebe
gedrängter auf den Plan rufen. Der Appell an die Menge muß sich in
eine unbestimmte und allgemeine Sprache kleiden, er muß funkeln und
glänzen, und die um die Volksgunst konkurrierenden Politiker müssen
dies beherzigen. Die Absichten, die Ideen, werden die Sorge um die prak-
tische Ausführbarkeit zurückdrängen. Die oft gehörte Bemerkung, daß
der Redestil politischer Meetings im Unterhaus wertlos ist, weist nur
darauf hin, daß die Eloquenz und die Denkgewohnheit der Volksver-
sammlungsredner im Parlament nicht angebracht ist. Ein Wahlaufruf
an das Volk ist seiner Natur nach von der Verweisung einer Gesetzes-
vorlage an das Volksurteil verschieden; denn bei Wahlen hat das Volk
sich über allgemeine Vorschläge zu entscheiden, das Referendum be-
faßt sich aber mit den praktischen Einzelheiten. Soll also das Volk
überhaupt zur Einzelabstimmung über Gesetzesentwürfe bewegt und
begeistert werden, so müssen der konkrete Stoff und die Gesetzgebung
popularisiert werden. Dies erreicht man nicht durch ihre Verbesserung
und Vollendung, sondern indem man sie sensationeller, großspreche-
rischer und überschwenglicher gestaltet* 1.

Dies würde die Schaufensterreklame der Gesetzgebung erhöhen, die
Akkuratesse der Parlamentsakte aber verringern, die heute schon nicht

liehen Maßregeln, wie die Fabrikgesetzgebung, die Verstaatlichung der Eisen-
bahnen, das Alkoholmonopol, dieNationalbankusw., dieder Bundesregierung aus-
gedehnte neue Funktionen sichern, sind in der gesetzgebenden Körperschaft früher
herangereift, als im Lande selbst. Viele dieser Gesetze oder die sie ermöglichen-
den verfassungsmäßigen Verbesserungen wurden einmal oder mehrere Maie vom
Volkeverworfen... DenmeistenderVorschlägestimmtendieeineoderbeideLegis-
Iativen zu, lange bevor sie eine für das Volk annehmbare Form erhalten hatten."

1 Die Geschichte des Ankaufes der Eisenbahnen von dem Schweizer Staate ist ein
warnendes Beispiel, wie unbrauchbar das Referendum in einem modernen Gemein-
wesen ist. Die Schweizer Eisenbahnen sind auf Grund kantonaler Freibriefe und
nicht von der Bundesregierung gebaut worden. Daraus hat sich ein großes Wirrsal
ergeben. Über die Verstaatlichung fanden von 1883 bis 1891 vorbereitende Diskus-
sionen statt. Im Jahre 1891 genehmigte die Versammlung dieErwerbung desZen-
traleisenbahnsystems. Man verlangte dieEntscheidung durch dasReferendum, und
es wiederholte sich die alte Geschichte. Durch eine Kombination aller Interessen
und Gegenströmungen wurde das Projekt abgelehnt. Im Jahre 1897 brachte die
Bundesregierung wieder einen Antrag ein. Diesmal war der Vorschlag in ein
schimmerndes Gewand gehüllt; er hatte propagandistischen Schwung und siegte
durch ein Referendum. Darauf entdeckte man aber, daß er sich nicht bewähren
würde. Es folgte ein Streit, der endlos zu werden drohte. Neue Verhandlungen
wurden angebahnt; schließlich kam ein Vergleich zustande, der 10 Jahre früher
hätte kommen können, wenn das Referendum nicht existiert hätte.

58
        <pb n="84" />
        ﻿peinlich genug sein kann. Die Menge ist ihrem Wesen nach nicht zum
Gesetzgeber geschaffen.

Wenn wir nun erwägen, welche Einflüsse durch solchen Wechsel
verstärkt werden, so wird unsere Unruhe nur gesteigert. Die Presse
wird an Einfluß, die sich mit Sonderinteressen befassenden Organisatio-
nen werden an Macht gewinnen; die Parteien werden daher mehr und
mehr von Interessen bestimmterWirtschaftskreise beherrscht werden1.

Bestätigt wird dies durch die Erfahrung, die mit der Initiative, dem
Vorschlagsrecht, gemacht worden ist. Die eifrigsten Verteidiger des
Referendums stellen es als Grundsatz auf, daß das Vorschlags- und Ver-
werfungsrecht dem Volke reserviert werden müsse. Das Referendum
habe keinen positiven Wert, es wäre höchstens ein Schutzmittel gegen
korrupte und feile, aber keinHeilmittel gegen nachlässigeGesetzgebungs-
körperschaften. Deshalb solle das Volk die Macht haben, die Legislative
an Instruktionen zu binden, ähnlich wie es in der Züricher Verfassung
etwas gezwungen heißt: „Das Volk übt die gesetzgebende Gewalt unter
Beihilfe der Staatslegislative aus.“ Doch auch hier erschüttern die Tat-
sachen den Schein. Durch welchen Vorteil zeichnet sich die Macht der
Initiative vor dem Einfluß derWahlen aus ? Die Kandidaten müssen sich
über die Wünsche des Volkes orientieren, sich nach ihnen richten und
versprechen, dem Verlangen des Volkes zu entsprechen. Wohl weiß ich,
daß sich die Handlungen eines Abgeordneten nicht immer mit dem
Willen seiner Wähler decken. Will man dies aber dadurch erklären, daß
der Vertreter seine Verpflichtungen absichtlich verletzt, die Volksfor-
derungen mißachtet und sich Immunität erwirkt, indem er die Öffent-
lichkeit entweder täuscht oder kauft, so muß sicherlich jede Hoffnung
erlöschen, daß die Initiative bessere Resultate als das Repräsentativ-
system zeitigen werde, weil man damit denBankerott desRepräsentativ-
systems durch den Zusammenbruch der Demokratie selbst erklärt2.

1 Dies beobachtet man schon bei Nachwahlen, wo die Regierung manchmal wegen
einer Frage bekämpft wird, um die sich zurzeit gerade die Verhandlungen im
Unterhause drehen. Als die Schankkonzessions-Bill erörtert wurde, war es die
Agitation der Schankwirte, und als die Achtstundenbill der Bergarbeiter zur De-
batte stand, war es die Kampagne der Coal Consumers’ League (die Liga der Koh-
tenkonsumenten), die bei den Nachwahlen den Ausschlag gaben. 2 Lloyd und
Hobson: The Swiss Democracy, p. 221: „Die Initiative hat sich sicherlich bis
r?ute noch nicht als ein besonders taugliches Werkzeug bewiesen. Das einzigste
Mal. wo man es erfolgreich erprobte, war die am wenigsten ehrenvolle gesetz-
geberische Tat der schweizer Demokratie in den letzten Jahren, nämlich die
Annahme des berüchtigten „Schlachthausartikels“, der unter dem Einflüsse einer
antisemitischen Agitation abgefaßt wurde.

59
        <pb n="85" />
        ﻿Aber wir müssen die Sache noch etwas genauer betrachten. Der
durch die Initiative ausgedrückte Volkswille zeigt das Wirken von Mo-
tiven und Impulsen, die den von dem Referendum auf das Kampffeld
gerufenen Kräften entgegengesetzt sind. Die Initiative einigt die Menge
in Bestrebungen, Schlagworten und allgemeinen Absichten; durch das
Referendum wird das Volk dagegen in persönliche Interessen gespalten.
Das Verfahren des Vorschlagsrechts und des Referendums heißt also,
daß der Ruf zuerst an die einenden Neigungen und Wünsche des Vol-
kes zu ergehen habe, und dann an seine trennenden Interessen zu rich-
ten sei. Es läßt sich nun mit größter Gewißheit behaupten, daß ein
Fortschritt hierdurch überhaupt nicht erzielt werde; denn da die aus-
einanderstrebenden Interessen das letzte Wort sprechen, so vermag
die Initiative im positiven Schaffen niemals so wirksam zu sein als das
Referendum im Vereiteln von Aktionen. Andererseits vermischen sich
im Spiel des Repräsentativsystems die einenden Bestrebungen mit den
antagonistischen Interessen; sie verbinden sich, indem sie die eine oder
andere Partei ermächtigen, sich in einer bestimmten Richtung, eine be-
stimmte Strecke und in einem bestimmten Tempo fortzubewegen. Das
Getriebe des Repräsentativsystems kombiniert die widerstreitenden
Tendenzen, und wie die miteinander verknüpften zentripetalen und
zentrifugalen Kräfte des Universums die Bewegung hervorrufen, durch
die die Himmelskörper in ihren Bahnen gehalten werden und die Ver-
hältnisse des Kosmos in ihrer festen Ordnung bleiben, so besteht auch
die Staatskunst darin, die sich feindlich gesonnenen Motive und die
sich gegenseitig anziehenden geistigen Sympathien der Staatsbürger
zu vereinigen, damit ein geordneter und dauernder Fortschritt möglich
sei. Die Auflösung des politischen Kräftekomplexes in seine Kompo-
nenten würde in der Gesellschaft eine ähnliche Katastrophe herbei-
füliren, als wenn die kombinierten Bewegungsursachen des Weltalls
einen Augenblick in ihre Elemente auseinanderfielen.

C. REFORMBEDÜRFNIS DES ENGLISCHEN
PARLAMENTARISMUS

"TA aß man so häufig liest und hört, das Repräsentativsystem sei zu-
^-^sammengebrochen, hat verschiedene Gründe. Es arbeitet nicht
stets so befriedigend wie es sollte, weil die Parlamentsmitglieder nicht
immer so vortrefflich sind als zu wünschen wäre und weil die Parla-

60
        <pb n="86" />
        ﻿mentsmaschine etwas veraltet und erneuerungs- und verbesserungs-
bedürftig ist. Auch gibt es in jedem Staate eine begeisterte Minori-
tät, die den Fortschritt zu langsam und die Arbeitsweise des Parla-
mentes zu schwerfällig findet und nun einfach zu dem Schlüsse eilt,
daß die erste Erscheinung aus der zweiten folge. Sie ist deshalb fest
davon überzeugt, daß das „Volk" nicht allein gerecht, sondern auch
schnell verfahren würde, wenn es nur die Gelegenheit dazu hätte.
Gegen eine solche großmütige Ansicht kehrt man nicht gern dieWaffen,
aber unglücklicherweise ist sie ein Irrtum und muß betrübnisvoll preis-
gegeben werden. Sie verrät gewissermaßen einen Mangel an „konsti-
tutioneller Intelligenz“, gerade so wie es zutreffend als Abwesenheit
von „konstitutioneller Moral" bezeichnet werden kann, wenn sich das
Parlament nicht im Geiste seiner nationalen Verpflichtungen erinnert.
Die Langsamkeit des Fortschrittes und die Unbehilflichkeit des parla-
mentarischen Räderwerkes sind nicht kausal verbunden, sondern be-
weisen nur, daß das Volk selbst noch aufgeklärt werden muß. Der Wille
des Volkes ist es, der hier fehlt. Nicht weil Charlatane ihre Sprachor-
gane sind, ist die Volksstimme nicht Gottesstimme, sondern weil die
mens fiofinli von der mens Dei abweicht. Sollte ein Systemwechsel
wirklich zeigen, daß helles Licht den Geist des Volkes während der
ganzen Zeit durchflutet hätte, so wäre die Offenbarung ein Wunder.
Die Masse des Volkes bewegt sich immer schwer, aber unter unserem
modernen Repräsentativsystem vollziehen sich ihre Bewegungen
schneller und genauer als unter irgendeinem anderen System. Die un-
geduldigen Idealisten müssen sich damit bescheiden, den Tatsachen
ms Gesicht zu sehen, deren wichtigste die ist, daß sie in der Minderheit
sind und daß ihnen kein einfacher Wechsel in der Regierungsmaschi-
nerie ein höheres Maß von Sympathie, als sie heute schon genießen,
bringen kann. Kein mechanischer Zwang kann einer Minorität die
Gewalten einer Majorität in die Hände spielen. Natürlich ist es richtig,
daß der Regierungsmechanismus fehlerhaft sein mag und nach einem
falschen Plane aufgebaut sein kann, doch habe ich mich zu zeigen
bemüht, daß die sozialistische Auffassung von dem Staate und der
Politischen Organisation, die vor der vollständigen Verwirklichung
der sozialistischen Grundsätze in der Gemeinschaft entwickelt sein
müssen, sich nur mit irgendeiner Form des Repräsentativsystems ver-
trägt. Oder biologisch gesprochen, wie der Verdauungsprozeß in einem

61
        <pb n="87" />
        ﻿tierischen Organismus, so muß auch die politische Funktion in dem
sozialistischen Staate spezialisiert sein. Sie kann nicht von der Masse
des Gemeinwesens ausgeübt werden.

Von größter Bedeutung bleibt es, daß dieses Organ den höchsten
Grad der Leistungsfähigkeit erreiche, damit seine Tätigkeit nicht den
Willen der Staatsbürger hemme, sondern deren Zwecke erfülle. Des-
halb ist es angebracht, daß wir uns an dieser Stelle darüber klar wer-
den, was die Funktionen dieses politischen Organes sind und wie sie
wirkungsvoll gestaltet werden können.

Zu oft wird behauptet, daß der einzige Zweck des Parlamentes sei,
Gesetze zu machen, und weil es sich hierin nicht überstürzt, wird es
eine Schwatzanstalt genannt. Aber so glänzend auch das Genie eines
Staatsministers oder so geschickt der Urheber von Gesetzentwürfen
sein möge, erst die im Parlamente gepflogene Diskussion verbessert
die Vorlagen und macht das Land mit ihren Grundsätzen und Details
bekannt. Deshalb muß das Parlament beraten, bevor es Gesetze
schafft. Nicht allein, daß zwei Umstände es an dieser Pflichterfüllung
hindern, sondern sie drohen sogar, ihm dies überhaupt unmöglich zu
machen. Der erste Umstand ist die Anzahl der Abgeordneten und der
zweite ist die ungebührliche Parteisucht der Opposition. Die Anwesen-
heit von 670 Deputierten im Westminsterpalast vernichtet das Parla-
ment als beratende Körperschaft. Die Hälfte der Mitgliederanzahl wäre
ein großer Gewinn für die gesetzgeberische Tätigkeit und sicherte oben-
drein erheblich bessere Gesetze. Die unbeholfene Größe des Hauses der
Gemeinen veranlaßt einen guten Teil der an ihm geübten Kritik, und
einige der von Zeit zu Zeit gemachten Reformvorschläge — z. B. die
Redezeit abzukürzen — werden an der Situation ganz und gar nichts
ändern, solange eben die jetzige Anzahl der Abgeordneten aufrecht-
erhalten bleibt. Das Unterhaus ähnelt zu sehr einer Menge und nimmt
deren Gebrechen an: Geschwätzigkeit, saloppe Vernachlässigung der
Einzelheiten, Verschwommenheit der Zwecke, Unterwerfung unter
Autoritäten, Mangel an persönlicher Auszeichnung, an individuellem
Hervorragen. Ein vielköpfiges Parlament ist gleichbedeutend mit
Herrschaft des Kabinetts und der Einpeitscher, was die Ausschaltung
des einzelnen Abgeordneten zur unvermeidlichen Folge hat. Gewöhn-
lich werden diese Dinge auf das Sündenregister des Parteisystems ge-
setzt. Die Parteimaschine kann sich ihrer wohl bedienen und sie für

62
        <pb n="88" />
        ﻿ihre Zwecke verwenden, aber mit dem System der Parteien haben sie
nicht mehr zu tun, als ein heißer Sommer, der einer Regierung inso-
fern ganz gelegen kommen mag, als sie nun ihre Widersacher noch
vor Sessionsschluß auf die Moore und in die Berge senden kann. Diese
Übelstände werden hauptsächlich dadurch erzeugt, daß das Parlament
eine Menge ist und keine Versammlung geschäftlichen Charakters.
Wenn die Einführung der Diäten das Personal des House of Commons
auf die Hälfte reduzierte oder ein Staatsmann kühn genug wäre, dies
im öffentlichen Interesse zu tun, so verlöre die der parlamentarischen
Regierung feindselige Kritik viel von ihrer Berechtigung. Das Parla-
ment fühlte dann seine Geschlossenheit und Einheit, es gewänne an
Zusammenhang und könnte fruchtbringender wirken.

Der zweite Grund der parlamentarischen Mißerfolge wurzelt in der
ersten Ursache. Eine parteisüchtige Opposition kann in einem Parla-
mente, das eine Menge ist, viel leichter leben und sich ungezwungener
bewegen, als in einem Hause, dessen numerischer Umfang die schick-
lichen Grenzen der Arbeitsmöglichkeiten nicht überschreitet. Die mo-
derne Theorie, an der die Opposition ihre Handlungen orientiert, wird
ganz allgemein der Vierten Partei zugeschrieben, mit der die Laufbahn
des Lord Randolph Churchill und des Herrn Balfour verknüpft ist.
Diese Politiker, besonders der erstgenannte, haben in das Parlaments-
leben die Methode des Meuchelmörders eingeführt. Obgleich Lord Ran-
dolph den Aphorismus: Die Pflicht der Opposition ist, zu opponieren,
nicht geprägt hat, so sank seine Sittenlehre doch tiefer als dieses Witz-
wort zuläßt. Offen und rücksichtslos bekannte er sich zu der Lehre,
daß es in der Politik weder Ehrlichkeit noch Patriotismus gäbe. Das
Land und das Haus der Gemeinen wären Parteigängerinteressen unter-
zuordnen und zu opfernx, ihretwillen müßten Regierungen mürbe ge-
macht und die Nation irregeführt werden. Die Opposition hätte alle
Mittel eines boshaften Geistes anzuwenden, damit ihre Kriegsführung
nicht „schwach und nichtig“ werde, wie Lord Randolph Churchill einst
dem Lord Salisbury entgegnete. Die Prozedur des Unterhauses ist
auf diese Weise zu einem interessanten Spiel geworden, das die Par-
teien spielen und woran sich rücksichtslose Naturen ergötzen.

Diese Auffassung von der Opposition ist für die systematische Ob-

1 Was die parlamentarische Moral von Lord Randolph Churchill anbetrifft, so ver-
weise ich auf Herrn Winston Churchills Buch: Lord Randolph Churchill, beson-
ers pp. 188 und ff., 2. Auflage.

63
        <pb n="89" />
        ﻿struktion verantwortlich, die tagtäglich im Unterhause und in den
parlamentarischen Kommissionen gegen die Abwicklung der öffent-
lichen Geschäfte getrieben wird. Wenn eine Frage ordnungsgemäß
erörtert worden ist, so ist sie deshalb noch nicht als eine Selbstver-
ständlichkeit abgetan. Dies hängt ganz davon ab, ob die Einpeitscher
übereinstimmen, ob vorgemerkte Tagesordnungen irgendeiner kleinen
Gruppe im Hause annehmbar erscheinen oder nicht. Nicht lange nach
meinem Eintritt ins Parlament, als mir seine Gepflogenheiten noch un-
bekannt waren, sagte eines Tages ein Unionist zu mir: „Weshalb er-
regen Sie sich über unsere Rederei? Hat die Regierung nicht die zweite
Lesung eines Entwurfs erzielt ? Sie mißbraucht ihre mechanische
Mehrheit, wenn sie noch eine zweiteVorlage durchzudrücken versucht.“
Und er fuhr fort, mich darüber zu belehren, wie die Regierung selbst
zur Obstruktion griff, als sie sich in der Opposition befand. Eine deut-
liche und aufrichtige Sprache führte auch Herr Balfour gegenüber
einem Komitee, das jüngst über die Angelegenheiten des Hauses zu be-
raten hatte. In Beantwortung einer Frage über Gesetzentwürfe, die
ohne Debatte das Haus passieren1, führte er aus: „Nicht umstrittene
Vorlagen werden sofort kontrovers, wenn eine Diskussion die Regierung
geniert resp. diese Wirkung vermutet wird. Das ist das wirkliche Sach-
verhältnis. Um es mit unverhüllter Wahrheit zu bekennen: so, wie ich
es geschildert habe, geht es zu, und zwar wird es stets so bleiben, so-
lange eine Regierung dadurch in Verlegenheit gesetzt wird.“

Das Parlament sucht sich deshalb mit Gewalt gegen bewußte Bös-
willigkeit zu schützen. Es erreicht dies durch ein Guillotinierungs-
system, das für die Diskussion der einzelnen Abteilungen einer Vor-
lage die Zeitdauer bemißt. Als Ergänzung hierzu dient dann noch das
gewöhnliche Schlußantragverfahren, wenn eine systematische Ob-
struktion einsetzt oder eine Frage hinreichend erörtert worden ist, be-
sonders aber, wenn die von der Opposition ausgedehnte Diskussion
eine Entscheidung zu verhindern bezweckt.

Doch in Wirklichkeit tötet die Guillotine das Parlament. Wenn sie
auch den unmittelbaren Zweck der Obstruktion vereitelt: Fall der dis-
kutierten Vorlage, so bereitet sie jedoch der Obstruktion kein Ende.
Die Guillotine macht die Obstruktion höchstens satanischer; in ihren

1 Select Committee on House of Commons (Procedure) 89 and 181, 1906. Ques-
tion 2x2.

64
        <pb n="90" />
        ﻿unmittelbaren Absichten zurückgeschlagen, macht sich die Obstruk-
tion nun an die Erniedrigung des Parlamentes selbst. Denn durch die
Begrenzung der Redezeit wird die Opposition durchaus nicht gezwun-
gen, ihre Aufmerksamkeit auf wichtige Amendements zu konzentrie-
ren. Wäre dies der Fall, so hätte die Guillotine Erfolg, doch die Oppo-
sition bietet unter ihrem Walten allen Scharfsinn auf, um die bemessene
Zeit an nichtige Sachen zu verschwenden, so daß der kaum diskutierte
Gesetzentwurf schließlich das Unterhaus verläßt, ohne mit derjenigen
Autorität ausgestattet zu sein, mit der ein im Haus der Gemeinen be-
ratener Gegenstand versehen sein muß. Das Ende vom Liede ist, daß
das Parlament der Lächerlichkeit anheimfällt und alle Würde und alles
Ansehen einbüßt.

Um die Geschütze der Majorität zu vernageln, droht die Minorität
dem Parlamente mit Vernichtung, sie strebt nach der Tyrannei. Sie
kann die Prinzipien der Gesetzgebung nicht fixieren und so die Mehr-
heit bezwingen; entwaffnen kann sie die Majorität aber, indem sie
den Umfang der Gesetzgebung bestimmt. Es ist natürlich klar, daß
sich die Mehrheit gegen die Minorität schützen will, doch alle ihre bis
heute unternommenen Versuche haben nur zu einer Unterminierung
des Parlamentarismus geführt. Dies ist die bedenklichste Seite des
Verbrechens. Das Haus der Gemeinen wird entehrt, ein degradiertes
Parlament bedeutet aber eine entwürdigte demokratische Autorität.
Die Aristokratie und die Plutokratie ziehen hieraus Nutzen. Der Kampf
zwischen ihnen und der Demokratie ist nicht um die Frage entbrannt,
ob überhaupt Achtung und Ehrerbietung bekundet, sondern ob sie
aristokratischen oder demokratischen Einrichtungen bezeugt werden
sollen. Gehorsam ist in einer durch Gesetz und Ordnung stabilisierten
Gesellschaft unbedingt notwendig. Wenn aber demokratische Institu-
tionen, die Wächter der demokratischen Gewalt, verächtlich gemacht
werden und keinem Respekte mehr begegnen, worauf soll sich dann
noch die demokratische Autorität gründen ? Die Kreise, die mit Be-
unruhigung das Anwachsen der demokratischen Macht verfolgen und
den Entschluß beargwöhnen, diese Macht zur Realisierung nationaler
Ziele zu gebrauchen, wissen sehr gut, daß, wenn sie das gewählte
Haus verunglimpfen, sie die Zitadelle der Demokratie ins Wanken
bringen — und die Huld des Glückes assoziiert ihnen Teile der Demo-
kratie, die in dieses tolle Spiel einstimmen.

5 Mac Donald, Sozialismus

65
        <pb n="91" />
        ﻿Eine Vermehrung der parlamentarischen Kommissionen wird emp-
fohlen1, um die Schwierigkeit des unbehilflichen Ganges der Maschi-
nerie zu beseitigen. Die bereits vorhandenen Ausschüsse sind denn auch
im Jahre 1906 durch zwei neue ergänzt worden. Doch ist dies ein arm-
seliger Notbehelf, der nicht schrankenlos ausgedehnt werden kann,
weil dadurch die kollektive Verantwortlichkeit des Hauses aufge-
hoben würde. Außerdem kann eine obstruktionslustige Opposition
die Arbeiten dieser Komitees leicht durchkreuzen, wie es seit 1906
wiederholt geschehen ist. Die allmähliche Erdrosselung des Parla-
mentes durch die Opposition kann nur aufgehalten werden, wenn
sich die Opposition wieder auf den patriotischen Geist besinnt oder
wenn sich die Wähler entschließen, dieser unehrlichen Taktik ihren
Unwillen zu bezeugen. Man kann nur trauervoll darein schauen, wenn
der parteilüsterne Geist der Zerstörung sein Werk vollbringt, ohne daß
einflußreiche Führer kaum die Stimme erheben, um dem Verderben
Einhalt zu tun. Wenn wir uns mit den unlogischen, aber umso natür-
licheren Gewohnheiten und Methoden des Parlamentarismus befassen,
die sich im Laufe der Jahrhunderte gebildet haben und die nicht auf
Gesetz oder Zwangsregeln, sondern auf dem Gedanken des Angemesse-
nen und Billigen fußen, so müssen wir die gänzliche Aussichtslosigkeit
des Versuches erkennen, eine so geartete Organisation durch ver-
besserte Vorschriften oder künstliche, mechanische Mittel zu schützen.
Das Gehäuse der Organisation ist aus demselben Material erbaut wor-
den, aus dem sich Ehre, lichter Verstand, Huldigung und Achtung zu-
sammensetzen, wenn aber dieser Stoff inzwischen verwittert ist, muß das
System, das er stützen soll, einstürzen, der Parlamentarismus muß ver-
derben. Ein parlamentarisches System, bar alles konstitutionellen In-
stinktes und jeglicher verfassungsmäßiger Gepflogenheit abgestorben,
ist ein Ding der Unmöglichkeit. Und wenn immer weniger Erwartungen
an dieses System geknüpft werden, wird die hohe Ausbildung seiner
Organisation und Leistungsfähigkeit, die durch eine seit Menschenaltern
wirkende Repräsentativverfassung möglich gemacht, wenn auch noch
nicht völlig verwirklicht worden ist, zu niedrigeren Formen entarten,
die mit dem rohen, unreifen Individualismus der Mandatartheorie,
mit Mehrheitsherrschaft, Referendum und bis zu einem gewissen Grade

1 Insofern diese Anregung auch den Zweck verfolgt, die Kontrolle der gewählten

Vertreter über die Arbeiten des Unterhauses zu erhöhen, wird sie noch in dem
folgenden Kapitel erörtert werden.

66
        <pb n="92" />
        ﻿auch mit dem Proportionalwahlsystem vereinbar sind. In dem Reiche
der Naturwissenschaften sind die edleren Lebewesen oft am gebrech-
lichsten. Sie sind wunderbarer Anstrengungen und Leistungen fähig,
aber sie fallen auch Krankheiten und Katastrophen, die die Schatten-
seiten ihrer staunenswerten Möglichkeiten sind, zum Opfer. Mit dem
politischen Organ und der politischen Funktion in der Gesellschaft ver-
hält es sich ebenso. Wenn sie eine hohe Stufe der Verfeinerung er-
klommen haben, so können sie schnell und pünktlich arbeiten, um den
Staatswillen auszudrücken, ihn zu ermitteln und die Staatsaktionen
der individuellen Freiheit anzupassen. Doch Parteigängerschaft und
skrupellose Ausnutzung der Möglichkeiten, die ein solcher politischer
Zustand den partikularistischen Interessen und politischen Rivalitäten
bietet, bedrohen beständig die politische Organisation. Solange diese
Mächte nicht bezähmt sind, können sie die politische Organisation
gänzlich auflösen und den Staat zwingen, seine Zuflucht wieder bei
unbeholfeneren, schleppenderen und nicht so sorgfältig genau funk-
tionierenden Regierungsmethoden zu suchen1.

Außer den der Form und dem Geiste nach mehr revolutionären
Veränderungen, die ich bereits berührt habe, gibt es noch eine oder
zwei Reformen, die es dem Parlamente ermöglichen könnten, seine Ar-
beitsfähigkeit zu steigern. Die Unsumme von Geschäften, die ein Parla-
ment, wie das unsrige, zu bewältigen hat, macht es leicht, Obstruktion
zu treiben; deshalb müssen wir in die erste Reihe der Reformen, die
dem Parlamente seine eigene Würde wiedergeben sollen, einen Plan
der Arbeitsentlastung rücken: Home Rule, Selbstregierung, auf der
ganzen Linie. Eine freimütige Anerkennung der besonderen Interessen
von England, Irland, Schottland und Wales diente nicht allein zur
Erhaltung jener bunten Mannigfaltigkeit des Lebens, die den Stamm
eines Reiches stärkt, sondern würde auch die Wirksamkeit unserer
Gesetzgebung in ausgedehnter Weise erhöhen und Spielraum für Ver-
suche und Betätigungen schaffen, die den Weg des Fortschrittes er-
weiterten und ebneten.

1 Die Achtung, die das Parlament und seine Ausschüsse ihrem Sprecher zollen,
ist gerade jetzt wieder als ein Heilmittel gegen einige Übel gebraucht worden,
die aus der Tyrannei der Minoritäten entstehen. Durch eine neue Geschäfts-
ordnung wird der Sprecher mit der Befugnis ausgerüstet, aus einer Anzahl von
Amendements diejenigen auszusondern, denen erwirklich Bedeutung beimißt und
nur diese zur Diskussion zuzulassen. Dies ist ein großer Fortschritt gegenüber
allen früheren Guillotinearrangements.

5

67
        <pb n="93" />
        ﻿Unsere paxlamentarischen Gepflogenheiten ermutigen außerdem die
gegenwärtigen Methoden der parlamentarischen Opposition. Während
der Nachmittags- und Abendsitzungen des Unterhauses erfüllen eine
Atmosphäre und ein Geist der Arbeitsunlust den Saal. Nachmittags-
sitzungen können nie von Dingen wie Scherz und eitlen Demonstrationen
getrennt werden, ihr praktischer Wert ist gering. Käme das Haus ab-
wechselnd um io Uhr morgens und um 2 Uhr nachmittags am nächsten
Tage zur Beratung zusammen und vertagte sich regelmäßig um 7 Uhr
abends, so würde das Parlament viel mehr und bessere Arbeit als heute
leisten. Ebenso könnten Qualität und Quantität der Gesetzgebung er-
höht werden, wenn im Sommer Ferien wären und die Session im Herbst
wieder begänne.

Solche Umwandlungen könnten den „Berufspolitiker“ über uns
bringen. Dieser Beiname ist so häßlich geworden, daß nur wenige über
seinen Sinn nachdenken oder sich fragen, wodurch er sich von unserem
jetzigen Zustand unterscheidet. Der Name erschreckt sie, das genügt.
Ein Berufspolitiker ist jemand, der seine ganze Zeit den öffentlichen
Angelegenheiten widmet, was aber nicht heißt, daß er ein Demagog
werden muß. Wenn dem so wäre, könnte die traurige Tatsache nicht
vergessen werden, daß der Demagog, der in allen Parteien heimisch
ist und der allen Gesellschaftskreisen entstammt, schon heute unter
uns weilt. Es besagt aber auch nicht, daß er ein minderwertiger Cha-
rakter sein muß. Unter unserem heutigen aristokratischen und pluto-
kratischen System wird die Politik bewußt für Parteigängervorteile er-
niedrigt. Leute, die über Muße und Geld verfügen, mögen sie zum Par-
lamente zählen oder nach einem Mandate streben, haben es offenbar
noch niemals als eine ihrer Pflichten angesehen, sich oder ihrer Klasse
eine Überlegenheit des politischen Charakters zu sichern. Ebenfalls wird
unser „Berufspolitiker“ nicht notwendigerweise seine Stellung für
seinen eigenen Vorteil oder den seiner Kaste benutzen. Heute gibt
es im Haus der Gemeinen reiche Mitglieder, die aufrichtig und ehrlich
glauben, daß die Interessen des Handels und des Erwerbs oder die
Interessen der Klasse, zu der sie selbst gehören, alle anderen natio-
nalen Rücksichten verdrängen müssen. Das Haus der Lords ist eine
Einrichtung, deren einziger Daseinsgrund darin besteht, die Inter-
essen ihrer Mitglieder wahrzunehmen.

Außerdem ist es schwer, für des Reichen oder Adeligen Sohn, den

68
        <pb n="94" />
        ﻿von Jugend an gelehrt wird, daß er einst die Vertretung eines Wahl-
kreises zu erwarten habe, einen passenderen Ausdruck als „Berufs-
politiker“ zu finden. Zutreffender können die Mitglieder einer Familie
wie die Cecils oder eine Reihe anderer Häuser nicht bezeichnet werden,
deren Söhnen die Parlamentstätigkeit eine natürliche Beschäftigung
ist, die sie oft in den Stand setzt, ihren Lebensunterhalt zu gewin-
nen. Ganz und gar unmöglich ist es aber, Männer wie Burke, Pitt,
Peel, Gladstone überhaupt mit einem anderen Namen anzusprechen.
Wenn nun ein Mann, der zu den wohlhabenden oder adeligen Klassen
zählt und aus seiner Zugehörigkeit zum Parlamente indirekten Vorteil
zieht, sich fast nur mit der Politik beschäftigt, so wird seine staats-
bürgerliche Gesinnung gelobt. Ist er jedoch ein Sohn des Volkes,
wird sein Wert vom Staate direkt anerkannt und werden seine Lei-
stungen bezahlt, so ist er dann nur der verdächtige Streber, der „Berufs-
politiker“. Wird derselbe Mann wiederum Minister, erhält er ein schönes
Gehalt und beansprucht er nachher eine verhältnismäßig noch schö-
nere Pension, so bleibt ihm das Odium der Berufsmäßigkeit fern; er
erfreut sich allgemeiner Hochschätzung. Diese verschiedenen Schat-
tierungen des öffentlichen Urteils entbehren der Folgerichtigkeit und
des gesunden Menschenverstandes. Sie beweisen höchstens, wie die
Macht der Gewohnheit, trotz unserer demokratischen Neigungen, die
Sanktion für ein Verhalten aufrechterhält, das bei dem armen Manne
verurteilt und bei dem Reichen gepriesen wird.

Tatsache ist, daß ein so hoch entwickeltes politisches Organ wie
unser Parlament, das sich mit den reichhaltigsten und komplizier-
testen Sachen befaßt, seine Aufgaben nicht erfüllen kann, wenn es
mit einer Menge müßiger, reicher Leute ausgestattet ist, deren Mehr-
heit den Zenith des Lebens überschritten hatten, als sie sich lebhaft
und eingehend für die Gesetzgebung zu interessieren begannen, von
denen nur wenige den Problemen, die sie als Gesetzgeber lösen wollen,
ein sorgfältiges Studium widmen. Der „Berufspolitiker“ bedürfen wir
genau so sehr, wie der gelernten Ingenieure, Mediziner oder Schorn-
steinfeger. Regierungskunst und Regierungswissenschaft gehören zu
den schwierigsten Künsten und Wissenschaften, und es sollte da-
für Sorge getragen werden, den Beruf so auszubilden, daß er über
die geübtesten Talente verfügen kann Für die Verwaltungsaufgaben
wird der ständige Beamte nach vielen Prüfungen, nach wiederholtem

69
        <pb n="95" />
        ﻿Sichten und Vergleichen ausgewählt, aber von der legislativen Tätig-
keit mit ihren Momenten der Initiative, der Staatskunst, der Füh-
rung, des Entwerfens von Plänen und der Direktionsarbeit, halten
wir den geschulten Mann noch viel zu behutsam fern, der sein Leben
darauf verwandt hat, sich über die Gesellschaftsverfassung, in der
Volkswirtschaft und in sozialen Experimenten gründliche Kenntnisse
anzueignen, die der Grundstein des Gebäudes jeder klugen Gesetz-
gebung sind. Der Berufspolitiker ist einfach jemand, der sein Ge-
schäft versteht und der mit Herz und Gedanken bei der Arbeit ist.
Ohne solche Kräfte kann sich kein parlamentarisches System in demo-
kratischen Staaten behaupten. Er wird nicht mehr Untugenden als
der Amateurpolitiker aufweisen, jedoch Fähigkeiten und vorzügliche
Eigenschaften haben, die diesem fehlen1.

Doch noch nach einer anderen Seite fordert das Parlament die
Kritik heraus. Der historische Inhalt seiner Zeremonien ist kostbar und
sollte niemals vertilgt werden; dagegen ist der historische Teil seines
Verfahrens albern. Weshalb sollen wir uns z. B. bei der Arbeit da-
durch länger stören lassen, daß bei Finanzvorlagen erst Resolutionen,
die deren Einbringung ermächtigen, angenommen werden müssen?
Einst war dies eine Schutzwehr der Freiheit, doch diese Tage sind
längst vorüber. Heute versperrt das Bollwerk den Weg. Während
ich diese Zeilen niederschreibe — Mai 1909 —, finden die Etats-
debatten statt. Die Vorschläge des Kanzlers des Schatzamtes, in
Form weitreichender Resolutionen, die zwar keine Einzelheiten ent-
halten, aber doch so abgefaßt sind, daß sie dem Finanzminister das
Einbringen seiner Entwürfe gestatten, werden ohne Interpretierungs-
versuche erörtert und — mißverstanden. Sie müssen die Kommission
passieren und Berichterstattungen erdulden. Hierauf beginnt die
zweite Lesung der Finanzbill, an die sich Kommissionsverhandlungen,
Berichterstattung und dritte Lesung reihen. Die Budgetvorschläge
werden also bei sechs verschiedenen Gelegenheiten beraten — sie stoßen
ebensooft auf Obstruktion. Bei gewöhnlichen Gesetzentwürfen ist die
Prozedur auch noch nicht viel besser. Komitee und Berichterstat-
tung suchen einander ihre Arbeit zu verdoppeln. Auf diese Weise

1 Die Stellung der Bürgermeister in den deutschen Städten mit derjenigen der
Mayors in englischen Städten zu vergleichen, wäre eine interessante Unter-
suchung über die komparativen Vorzüge der Berufs- und der Amateuradmini-
stratoren.

70
        <pb n="96" />
        ﻿wird mindestens ein Monat in jeder Session vergeudet, ohne daß dies
ein sicherer Bürge dafür wäre, daß die Vorlagen durch diesen lästigen
Prozeß nun auch wirklich verbessert würden, womit man doch die
Verzögerung entschuldigen will. Klar ist die Bahn für eine Reform
vorgezeichnet. Im Plenum des Parlaments müßten die Prinzipien
bestimmt werden, nach denen sich die Gesetzgebung zu richten hätte.
Zu diesem Zwecke könnte es die Methode der Resolutionen neu be-
leben. Die Resolutionen könnten einer für die Ausarbeitung der Vor-
lagen verantwortlichen Kommission überwiesen werden; die Bericht-
erstattung an das ganze, gegen Mißbrauch sorgfältig gefeite Haus
folgte, woran sich dann die dritte Lesung schlösse. Diskussion und
Beratung müßten gesichert werden, desgleichen die Möglichkeit, bis
zum letzten Augenblicke, wo das Haus den Entwurf verabschiedet,
Detailabänderungen vorzunehmen. Alles dies im Einklang mit einer
schnellen, geschäftsmäßigen Erledigung der Gesetzgebung. Wie diese
Erfordernisse kombiniert werden können, ist das Problem der parla-
mentarischen Arbeitsmethode.

D. MINORITÄTENVERTRETUNG, PROPORTIONAL-
VERTRETUNG UND DERGLEICHEN
eit einem Jahrhundert bemüht man sich vergebens um die prak-

^tische Lösung der Frage, wie die gesetzgebende Versammlung mit
der öffentlichen Meinung in Fühlung bleiben kann. Damit unser Parla-
ment durch Wahl berufen werden kann, ist das Vereinigte Königreich
in 630 Wahlkreise eingeteilt1. Der kleinste enthält weniger als 3000,
der größte zählt 50 000 Wähler, während jeder Abgeordnete durch-
schnittlich ca. 11 500 Wähler vertritt. Diese numerische Ungleichheit
kann man bis zu einem gewissen Grade damit verteidigen, daß sie für
die Vertretung von Minoritäten sorgt. Auch gibt es unter jedem
System föderativer Regierung Interessen, die nicht durch Rücksichten
auf bloße Zahlenverhältnisse angemessen vertreten werden können.
Die Staaten der nordamerikanischen Union sind unbeschadet ihrer
verschiedenen Bevölkerungsdichtigkeit gleichmäßig stark im Senate
vertreten, und dasselbe ist in Australien der Fall. Die Unionsbeschlüsse
von 1707 zwischen England und Schottland und von 1800 zwischen
Großbritannien und Irland haben das Vereinigte Königreich in Wirk-

1 Sie wählen 670 Abgeordnete.

71

t
        <pb n="97" />
        ﻿lichkeit in eine Föderation verwandelt. Da es aber die Verfassung
unserer Lordskammer bis jetzt nicht zuläßt, daß bei uns die in dem
amerikanischen und australischen Senate verkörperten Ideen durchge-
führt werden, muß das Zahlenmißverhältnis der Wahlkreise des Hauses
der Gemeinen ertragen werden. Irland und Schottland mußte ganz
unabhängig von ihrer Bevölkerungshöhe eine Mindestanzahl von Ab-
geordneten gewährt werden, und es liegt kein Grund vor, dieses Ab-
kommen zu alterieren. Es wäre ein Mißbrauch demokratischer Be-
dürfnisse, wenn 4 500 000 Menschen in Schottland nicht mehr Ver-
treter ins Parlament senden sollten, als London mit seinen 5 000 000
Einwohnern, oder wenn 4 400 000 Irländer nicht mehr Macht im Par-
lamente hätten, als zwei oder drei überfüllte Städte Englands. Gar oft
erklärt man uns, daß der stetigen Abnahme der Bevölkerung Irlands
eine entsprechende Verringerung der parlamentarischen Vertretung
dieser Insel parallel gehen müßte. Doch man könnte mit einem An-
scheine von Recht in entgegengesetzterWeise argumentieren.Denn wenn
die falsche Gesetzgebung und die Nachlässigkeit des britischen Parla-
ments die Entvölkerung Irlands verursacht hätten und die Angemessen-
heit einer Vertretung an ihren Früchten zu beurteilen wäre, so könnte
der Rückgang der irländischen Bevölkerung eher für eine Vermehrung,
als für eine Verminderung der parlamentarischen Sitze Irlands sprechen.

Über die Vertretung von Minoritäten können sehr viel unnütze
Reden aufgewendet werden. Vertreten ist die Minorität immer—sobald
sie nur verhältnismäßig so viel Stimmen auf sich vereinigt, daß sie
auf Sitze im Parlamente Anspruch erheben kann. Die Anwesenheit
eines einzelnen Mannes oder zwei einzelner Männer, die von etlichen
über das Land verstreuten Wählern ins Unterhaus gesandt worden
sind, ist für die Exaktheit des Repräsentativsystems bedeutungslos.
Einfluß übt allein die Vertretung eines politischen Gedankenkreises,
der an allgemeiner Wichtigkeit genügend gewonnen hat, politisch
organisiert zu werden. Ideen jedoch, die so eigentümlich oder so
akademischer Natür sind, daß sie ihre Affinität mit Salonschrullen
oder den Erzeugnissen der Studierstube kaum zu leugnen vermögen,
entbehren jener politischen Befähigung, die zur parlamentarischen Ver-
tretung berechtigt. Denn Ansichten, die in den gesetzgebenden Körper-
schaften Sitz und Stimme fordern, müssen auf die Probe gestellt wer-
den. Sind sie beschaffen, ein allgemeineres Interesse wachzurufen? Oder

72
        <pb n="98" />
        ﻿so bedeutend, daß sie die soziale Intelligenz in Bewegung setzen?
Berühren sie Lebensfragen, und sind sie folglich organisiert ? Wenn
ja, so müssen sich ihnen in einem demokratisch regierten Lande auf
dem einen oder anderen Wege die Pforten des Parlamentes öffnen;
bleiben ihnen diese verschlossen, so kann man ruhig glauben, daß die
Bestrebungen keine soziale Bedeutung haben. Im schlimmsten Falle,
wenn sie in der politischen Welt keine Flut zu erzeugen vermögen,
können sie zum Anschwellen der Gewässer beitragen. Stets sind
Minoritäten vertreten, ausgenommen unter den gröbsten Formen der
Tyrannei, wo sie dies im Übermaße sind. Kein besonderes System
der Minoritätenvertretung könnte Minderheiten legitimeren Einfluß
verleihen, als sie ihn heute in Großbritannien haben.

Um die Idee der Minoritätenvertretung gebührend zu würdigen, muß
man sie gegen eine klare Auffassung vom Wesen des Parlamentes halten.
Das Parlament ist kein Diskutierklub, sondern das gesetzgebende Or-
gan des Staates. Bestrebungen müssen bestimmten Anforderungen ge-
n%en, bevor sie auch im geringsten die legislative Tätigkeit beein-
flussen können. Ein Parlament, das den Geist der Nation verkörpert,
bedarf in seiner Mitte nicht Männer, die sich zu allen möglichen ver-
einzelten Anschauungen bekennen, die draußen im Lande von 1000
oder 2000 Wählern propagiert werden. Bevor sich eine Idee oder ein
Ideenzirkel das Recht auf parlamentarische Vertretung erworben hat
(d- h. ihre Nützlichkeit hierfür), sollte man sie zwingen, erst einen
gewissen Entwicklungsgang durchzumachen. Sie müßten das Feuer
der öffentlichen Kritik bestehen und so vernünftig und praktisch
sem, nicht allein Anhänger zu rekrutieren, sondern eine Gefolgschaft
zu gewinnen, die auch die Idee für wichtig genug hält, sie auf
wgendeinem der verschiedenen offenen Wege in die politische Arena
zu führen. Sie müßten sich ebenfalls einen Platz in dieser Arena er-
obern und sich dort gleichzeitig in Beziehung auf andere Anschau-
ungen einrichten. Dies ist nötig, damit die Gesetzgebung den allge-
meinen Willen widerspiegele. Schließlich sollte von jeder Meinung,
die auf parlamentarische Anerkennung prätendiert, der Beweis dauer-
hafter Lebenskraft verlangt werden, um zu verhüten, daß sie durch die
Gunst vorübergehender Umstände zu kürbisartiger Größe anwachse.
Wenn eine Ansicht diese Prüfungen erfolgreich bestanden hat, so hat
sich entweder um sie eine achtunggebietende nationale Organisation

73
        <pb n="99" />
        ﻿kristallisiert, oder sie hat die ganze Gesellschaft durchdrungen. In
beiden Fällen bedarf sie aber zu ihrer Vertretung keines besonderen
Wahlkreises; denn sie ist in der Lage, jedes geltende demokratische
Wahlsystem in ihren Dienst zu stellen.

Parlamentarische Vertretung ist die Frucht eifriger Ideenpropa-
ganda, nicht etwa ein Recht, das für die Idee einfach auf Grund ihres
Daseins reklamiert werden kann. Das große Aufheben, das von der
Minoritätenvertretung gemacht wird, ist meistens ein Popanz, von
oberflächlichem Denken erzeugt1.

Eine Schwierigkeit entsteht erst, wenn eine Reihe politischer An-
schauungen genügend lebensfähig geworden ist, sich zu organisieren,
wenn eine neue politische Partei auf die Bühne tritt. Wirkt die Partei
durch die Vermittlung der bereits bestehenden politischen Parteien, so
ist eine besondere Wahlbewegung überflüssig. Die neue Partei verwan-
delt zwar die alten Parteien, trotzdem sie ihren alten Namen konser-
vieren, nimmt jedoch mit ihren Organisationen keine plötzlichen Ver-
änderungen vor. Aber wenn die neue Partei unabhängig ist und nach
eigenen Mandaten strebt, so können sich mehr als zwei Kandidaten
um einen Sitz bewerben mit dem Ergebnis, daß der gewählte Vertreter
nur eine Minderheit der Stimmen erhalten haben mag2. Wie wirkt
dies auf die Funktion des Repräsentativsystems? Anscheinend wird
es dadurch aufgehoben, doch die Wahlstatistik ist sehr verwickelt,
und das durch den Wahlkampf von drei Parteien aufgeworfene Pro-
blem kann nicht im Handumdrehen gelöst werden.

Unser heutiges System, unter dem der Kandidat gewählt ist, der die
meisten Stimmen erhalten hat, gleichgültig ob sie die Majorität dar-

1 Eine Form ist besonders absurd. Es wird behauptet, daß die Tory-Minorität

von Irland, Wales und Schottland nicht vertreten sei. Aber sie ist es doch. Sie
hat keine ihr eigentümlichen Eigenschaften. Versetzte man ein Tory-Mitglied von
Birmingham nach Swansea, so modifizierte es seine Haltung im Unterhaus
nicht im geringsten, ausgenommen insofern es lokale Fragen, die abseits der
Parteipolitik liegen, berühren. Doch die örtlichen Interessen gehen den Libe-
ralen genau so gut an, wie den Tory. Dieser Gedanke der lokalen Repräsentation
des allgemeinen Willens entspringt einer unklaren Auffassung von der Ver-
tretung, die, soweit sie überhaupt rationell ist, davon ausgeht, daß das Indivi-
duum als Person und nicht als Bürger und Teil des nationalen Lebens vertreten
werden müßte. Diese Idee ist wohl mit den unreifen Vorstellungen, die der Indi-
vidualismus das 18. und 19. Jahrhundert hatte, vereinbar, aber mit der soziali-
stischen Gesellschaftsanschauung ist sie unverträglich. 2 Als Argument für eine
Reform der Wahlmaschinerie fällt dieser Umstand um so schwerer ins Gewicht,
sobald behauptet wird, wie es gegenwärtig geschieht, daß die Kandidatenzer-
splitterung die eine alte Partei mehr affiziere als die andere.

74
        <pb n="100" />
        ﻿stellen oder nicht, scheint sich beim ersten Anblick selbst zu verur-
teilen, weil es häufig bedeuten kann, daß ein Wahlkreis durch den Er-
korenen seiner Minorität vertreten wird. Und wären „dreieckige“
Wahlen allgemein, so träfe es auch zu. Doch dieser Grund verbietet
es gerade, daß solche Kämpfe zur Regel werden. Unter unserem Sy-
stem müssen die Parteien ihre Aussichten abschätzen. Es ergibt sich,
daß dieses Ringen einem allgemeinen Gesetze der Durchschnittsberech-
nung gehorcht und in ein Verhältnis zu den Chancen und der Stärke
der Parteien gesetzt wird. Und dies geschieht, weil die Parteiorgani-
sationen die Wahrscheinlichkeiten abzuwägen haben. Bei den letzten
allgemeinen Wahlen trugen in wenigstens 70 oder 80 Fällen die Wahlen
den Charakter von Stichwahlen1. Die Parteien hatten ihre Stärke ge-
prüft, ihre Interessen genau ermittelt und dann nicht in Übereinstim-
mung mit ihren abstrakten Rechten, sondern mit den sie umgebenden
Umständen gehandelt.

Unser gegenwärtiges Wahlverfahren begünstigt politisch aktive Mi-
noritäten. Die ihm anhaftenden Ungewißheiten ermöglichen es einer
neuen, aggressiven und begeisterten Bewegung, die sich noch in kei-
nem Wahlkampfe erprobt hat, alten Parteien einigen Schrecken ein-
zuflößen, mit ihrem Geiste und mit ihrer Stimmenmacht ein Maximum
von Eroberungen zu machen. Deshalb werden solchen Bewegungen in
ihren frühen und kritischen Stadien, nachdem sie die erste Prüfung

1 Ich möchte die Tatsache unterstreichen, daß heute schon viele unserer parla-
mentarischen Wahlkämpfe den Charakter von Stichwahlen tragen, wo je ein
Arbeiterparteiler oder ein liberaler Kandidat bei der Entscheidung nicht mehr
ln Frage kommt. Weit davon entfernt, die Bewerbung der Arbeiterpartei um
Einfluß zu unterdrücken oder die Reaktion zu begünstigen, hat unser heutiges
System meiner Meinung nach den Arbeiterkandidaten Chancen gegeben, die
ihnen eine Stichwahl nicht gewährt hätte. Auch ist es ein großer Anreiz zu einer
energischen politischen Tätigkeit gewesen. Ich bleibe deshalb dabei, daß diese
Ergebnisse gebührend berücksichtigt werden müssen, wenn man irgendwelche
besondere Art des Wahlverfahrens beurteilt. Ein Einwand, der oft von Sozia-
listen, besonders von jenen, die die Proportional Vertretung fordern, hiergegen
erhoben wird, ist, daß dieses System sie der Gnade anderer Parteien überliefere.
Doch das ist nicht richtig; denn die übrigen Parteien können nicht nach Belieben
launenhafte Dinge tun, sondern sie haben zu überlegen, was hinsichtlich der be-
stehenden Verhältnisse die angemessenste Politik ist. Einerder hauptsächlichsten
Faktoren dieser Umstände ist nun aber eine rührige dritte Partei. Der Einwand
ist auch sonst noch irrelevant. Werden die sozialistischen Kandidaten ins Par-
lament gewählt, so haben sie die neue Gesellschaft nicht durch revolutionäre
Mittel anzustreben, sondern auf dem Wege der organischen Umwandlung. Wäre
ihre Methode revolutionär, so müßten sie notwendig darauf achten, daß sie nur
sozialistische Stimmen erhielten. Da ihre Methoden aber evolutionär sind, so
brauchen ihnen die für sie eintretenden Wähler nur bei der Ausführung ihres un-
mittelbaren Programmes zu folgen.

75
        <pb n="101" />
        ﻿ihrer Tüchtigkeit abgelegt haben, Wahlaussichten geboten, wie sie sie
sonst nicht hätten. Die Unsicherheit und die scheinbare Unbilligkeit
des jetzigen Systems verhindern es, daß es mit tyrannischer Partei-
strenge gehandhabt werden kann. Diese Geschmeidigkeit schafft nur
Gutes; denn sie berücksichtigt Potenzen der öffentlichen Meinung,
die politische Größen sind, deren Wert aber durch mechanische Mittel
nicht festgestellt werden kann: nämlich die Energie und das Schwer-
gewicht des Willens der Wahlgruppen.

Weit verbreitet ist jedoch der Glaube, daß unser heutiges System
der Entstehung neuer Ideen und ihrer Kundgebung bei Wahlen nicht
günstig sei. Man nimmt an, daß viele Wähler neue Bestrebungen und
unabhängige Kandidaten zu unterstützen geneigt seien, trotzdem aber
die Kandidaten der einen alten Partei vorzögen, weil sich sonst die
Wahlchancen des Kandidaten der von ihnen bekämpften anderen tradi-
tionellen Partei erhöhten. Sie ließen sich nicht von Prinzipien leiten,
sondern träfen ihre Wahl, um sicher zu gehen. Manche Sozialisten sehen
hierin die Erklärung für verlorene Schlachten. Vielleicht mag dies für
die ersten Zeiten der unabhängigen Feldzüge wahr sein, hat aber sonst
weiter keine Bedeutung. Ich bezweifle, ob in der ganzen Geschichte
unserer Bewegung auch nur ein einziger Sozialist oder Kandidat der
Arbeiterpartei, der im Kampfe unterlag, unter irgendwelchem Stich-
wahlsystem gewählt worden wäre. Als tatsächliche Wirkung scheint sich
ergeben zu haben, daß sich unsere Bewegung gezwungen sah, da ihr
mancherlei Hindernisse den Weg ins Parlament erschwerten, sich ihre
ersten Sporen auf dem engeren Felde der Kommunalverwaltung zu ver-
dienen und sich so mit den praktischen Gedanken und Problemen der
Zeit vertraut zu machen. Dem Lande und dem Sozialismus ist dies
zugute gekommen. Als sich dann die neuen Ideen hinreichend bewährt
hatten, den wirklichen Bedürfnissen angepaßt worden waren und eine
genügend starke Anhängerschaft gesammelt hatten, im Parlamente
festen Fuß zu fassen, sind sie in der Lage gewesen, sich des gegenwär-
tigen Wahlsystems ebenso vorteilhaft wie jede andere Partei zu be-
dienen. Wenn eine Minorität die nötige Bedeutung erlangt hat, daß
ihr Anspruch auf parlamentarische Vertretung gerechtfertigt ist, so
legt ihr das bestehende System keine Hindernisse in den Weg.

Nachstehend versuche ich die Wirkungen unseres Systems, das nur
einmaligen Wahlgang kennt, kurz zusammenzufassen.

76
        <pb n="102" />
        ﻿1.	Es begünstigt die Vertretung von Parteien und erschwert die
Wahl außerhalb der Parteien stehender Persönlichkeiten.

2.	Es errichtet gegen neue Parteien Schranken, die den Charakter
von Schutzwehren haben, Hindernisse, die jedoch unwirksam werden,
wenn die neue Partei sich erfolgreich behauptet und einen gewissen
Grad von Vertrauen gewonnen hat. Diese Hemmnisse bedeuten nur,
daß die neue Partei erst dann einen Teil der Verantwortung für die
Gesetzgebung übernehmen kann, wenn sie sich vorher im Verwaltungs-
wesen erprobt hat.

3-	Es verringert die Anzahl der Kandidaten, die eine neue Partei
bei irgendeiner Wahl aufstellen kann. Hierdurch zwingt es die Par-
tei in ihrem eigenen Interesse, ihre ersten Sträuße in den günstigsten
Plätzen auszufechten und ihre Kraft von der Eroberung der Zitadelle
der gesetzgebenden Gewalt fernzuhalten, bis sie durch die Besetzung
der weniger wichtigen Posten der administrativen Instanzen einige Er-
fahrungen in der Regierungskunst gesammelt hat. Während dieser
Zeit werden der Propaganda neuer Ideen keine wirklichen Hemm-
nisse bereitet. Fesseln werden einer neuen Partei nur darin auferlegt,
daß sie nicht vorzeitig an der legislativen Verantwortung teilnehmen
kann, was ihren eigenen wirklichen Interessen und der sozialen Be-
quemlichkeit zuwider wäre.

4-	Es drängt den Partikularismus zurück und hilft die für die Praxis
wertlosen dogmatischen und akademischen Unterschiede in den Par-
teien zerstören.

Diese Wirkungen scheinen mir erstens die Kontinuität der politi-
schen Entwicklung sicherzustellen und zweitens dafür zu bürgen, daß
die Essenz und nicht die Launen und Grillen der neuen Bewegungen
parlamentarische Vertretung finden. Das gegenwärtige System scheint
mir demnach kein System zu sein zur Unterdrückung von Minoritäten
und um neue Strömungen aufzuhalten, sondern um sie zu prüfen und
ihnen auf gewisse Weise eine Vertretung zu sichern.

Aber wenn das Eingreifen dritter Parteien die Stimmen zersplittert
und wenn Entscheidungen fallen, die scheinbar aller Vertretung von
Majoritäten widersprechen, findet es selbst der Besonnenste schwer,
nicht in den Ruf nach einer Reform einzustimmen. Wenn man
hinter die bloßen statistischen Tabellen solcher Wahlkämpfe geht
und sich bemüht, die Kraft und die Richtung der um Vertretung rin-

77
        <pb n="103" />
        ﻿genden Idee zu bemessen, so verspürt man in diesen Gefechten die
Anstrengungen des politischen Organs, sich neue Bedingungen zu as-
similieren, das Aufbäumen des heißblütigen, aufstrebenden Neuen,
das zeitweilig mit dem entnervten Alten zusammenprallt; man erkennt
dann die geringe Bedeutung der mathematischen Narrheit, mit der
oft „dreieckige“ Kämpfe enden. Trotzdem raten oberflächliche Äußer-
lichkeiten so dringend davon ab, sich in Geduld zu fassen, bis sich die
Bedingungen selbst rektifiziert haben und eine neue, entscheidende
Phase im politischen Leben des Volkes begonnen hat, daß die Zeit
gebietend zu heischen scheint, das Verlangen nach einer mechanischen
Regulierung zu befriedigen, um während der Sturm- und Drangperiode
der neuen Ideen den Anforderungen einfacher Mathematik zu ge-
nügen.

Der erste auf diesen Zweck gerichtete Vorschlag war die Stichwahl,
doch sprechen die mit ihr gemachten Erfahrungen nicht sehr für sie. Zu-
nächst modifiziert sie das Wahlresultat nur wenig1; dann hat sie den
politischen Ton und Charakter und die politische Moral nicht gehoben.
Wen das Schicksal auf einer kurzen Liste von Rivalen an die erste Stelle
gerückt hat, der kann im allgemeinen, selbst wenn er nicht die absolute
Stimmenmehrheit erhalten hat, auf genügende Unterstützung durch
Wähler eines seiner Gegenkandidaten rechnen, um das entscheidende
Gottesurteil zu bestehen. Bei der Hauptwahl an der Spitze zu mar-
schieren, ist für die Stichwahl von großem Vorteil; denn das siegreiche
Pferd erhält in der Regel am leichtesten Hilfe. Der Mann oder die Partei,
der resp. die schon am Kelche nippt, wird peinlichst versucht, in den

1 Siehe die Independent Review, Februar 1905, worin ich die Resultate der für

den Pariser Gemeinderat im Jahre 1904 stattgefundenen Stichwahlen und eben-
falls die kurz darauf vollzogenen Wahlen zur italienischen Kammer analysiert
habe. Im ersten Falle habe ich gezeigt, daß, wenn man sich an die nackten Zahlen
hält, das Ergebnis der Stichwahl war, die republikanische Mehrheit von 3 auf 9
zu erhöhen, was einer Differenz von fast 4 Proz. des Gesamtresultates gleich-
kommt. Es war j edoch offenbar, daß sich die Anzahl der Kandidaten am 1. Mai in
einigen Arrondissements unnötigerweise vermehrt hatte, weil die Parteien wußten,
daß sie sich am 8. Mai einen offenen, geordneten Kampf sichern konnten. Dies
war der Fall in wenigstens 3 Arrondissements, wo die Kandidatenliste reduziert
worden wäre, hätte keine Stichwahl stattgefunden. Das Resultat der Stichwahl
hätte sich dann schon bei der Hauptwahl ergeben. Deshalb war das wirkliche
Ergebnis nichtssagend. Was die italienischen Wahlen anbetrifft, so hat die Stich-
wahl nur in 15 Fällen die Chancen der Parteien verändert, verglichen mit dem
Resultat, das sich ergeben hätte, wenn die bei der Hauptwahl an die Spitze der
Listen gerückten Kandidaten als erwählt erklärt worden wären. Diese Wahlen
wurden unter Bedingungen ausgefochten, die im zweiten Wahlgang eigentlich
em Maximum der möglichen Verschiebungen hätten bringen müssen.

78
        <pb n="104" />
        ﻿Mitteln nicht allzu wählerisch zu sein, die Wonne des Leerens zu ge-
nießen. Während wir also unter dem gegenwärtigen System das kleinere
Übel gelegentlicher Mißgriffe bei Wahlen erdulden müssen, schirmt es
uns gleichzeitig gegen entwürdigendes Feilschen und Markten, gegen
Bestechung und andere Arten des Bettels um Majoritäten, was alles der
Bekanntmachung der Resultate der Hauptwahl folgen und bis zum
Schluß der Stichwahl anhalten würde. Die Macht des politischen
Mechanismus, der im Dunklen arbeitet, wird zu einer Gefahr; könnte
er das bekannte Zahlenmaterial der Hauptwahl verwenden, so müßten
sich seine dunklen Seiten noch um viele Grade tiefer nuancieren. Wir
wehren die widerlichen Ergebnisse des Parteihasses ab, wie sie in
Belgien, durch das Stichwahlsystem begünstigt, zutage treten, wo
Liberale für die Katholiken stimmten, um die Sozialisten zu ärgern,
und die Sozialisten Katholiken wählten, um die Liberalen zu krän-
ken (1894 und 1896). Wir schützen uns gegen das bedenklichere
Übel, daß die Gewalt kleiner Koterien geistig beschränkter Wähler,
die irgendein eigenes Elixir über die allgemeine Wohlfahrt stellen —
oder vielleicht auch nicht intelligent genug sein mögen, zu erkennen,
daß sie dies wirklich tun —, bei der Stichwahl darüber entscheiden
soll, wer von zwei Konkurrenten in das Parlament zu senden sei, um
un der Regierung des Reiches teilzunehmen. Alle diese Übelstände
sind heute schon vorhanden, nur daß ihnen die Einführung der Stich-
wahl neue Wirkungsmöglichkeiten eröffnen und eine erweiterte Macht-
sphäre verleihen würde.

Wenn auch unser heutiges System hinfällig und veraltet ist, so wird
doch ein System von Stichwahlen, möge es nach außen immerhin den
Eindruck einer mechanischen Verbesserung machen, weder den wirk-
lichen Fortschritt erleichtern, noch den demokratischen Willen in
seiner politischen Ausprägung befestigen, noch die politische Urteils-
kraft erhöhen: ja wahrscheinlich wird es durch die konzentriertere
Reizbarkeit und durch das intensivere Schachern und Handeln, die
bei Wahlen erzeugt werden, die parlamentarische Vertretung noch un-
genauer als heute gestalten.

Nun sind dem Stichwahlsystem, das lange Zeit als der einzigste
praktische Ausweg gegenüber unserem bestehenden Wahlsystem be-
trachtet wurde, auch in den Verteidigern der Verhältniswahl Kritiker
erstanden. Einst war das Proportionalwahlsystem, das zuerst von Herrn
        <pb n="105" />
        ﻿Hare popularisiert und von John Stuart Mill vertreten wurde, als ganz
unpraktisch verpönt (ausgenommen bei Wahlen zu den Schulbehör-
den, wo ihm jedoch die Wirkungen einer seiner verschiedenen Formen
nur wenige Freunde gewonnen haben), und obgleich noch einige her-
vorragende Männer dafür eintraten, die die Politik aber mehr bei der
Studierlampe, am Schreibtisch und im abstrakten Denken trieben,
hatte es fast jede Bedeutung eingebüßt. Der nach drei Seiten geführte
Wahlkampf, den die Intervention der Arbeiterpartei ergeben hat, ließ
die Wage wieder zugunsten der Proportionalisten sinken. Die plau-
siblen Einwände gegen die Stichwahlen haben ihnen günstige Perspek-
tiven eröffnet; das System der Verhältniswahl hat in der politischen
Kontroverse von neuem ein lebendiges Interesse erweckt.

Einfach und anziehend ist die fundamentale Annahme, von der
es ausgeht. In den Vertretungskörperschaften sollen die Mehrheiten
und Minderheiten im Verhältnisse zu ihren Wahlstimmen vertreten
sein. Nur auf diese Weise können alle möglichen berechtigten An-
sichten gebührenden Einfluß im Staate erlangen. Majoritäten werden
wohl Majoritäten bleiben, aber sie werden nicht, wie heute, ungehörig
über das Maß ihrer Macht hinauswachsen ’. Ich werde noch später
untersuchen, was dieser einfache und anscheinend einwandfreie Vor-

1 Die Wortführer des Proportionalwahlsystems gehen hierüber hinaus. Sie wei-
sen darauf hin, daß in einigen Distrikten, die in eine Anzahl von Wahlkreisen mit
einem Abgeordneten geteilt sind, eine Minorität von Wählern eine Mehrheit von
Abgeordneten entsendet. Wenn jedoch die nationale Mehrheit eine Parlaments-
majorität ergibt, so sind solche örtliche Unterschiede bedeutungslos. Aber, hört
man sagen, hinter parlamentarischen Majoritäten haben schon nationale Minori-
täten gestanden. Die allgemeine Wahl von 1874 wird dann gewöhnlich als Bei-
spiel angeführt. Es wird dargelegt, daß 1874 die Liberalen 1 418 000 und die
Konservativen 1 222 000 Stimmen erhielten. Trotzdem verfügten aber die Kon-
servativen über eine Mehrheit von 50 Abgeordneten. Doch dies ist nur eine Seite
der Tatsachen. Die gewichtigste Stimme, die sich öffentlich über diese Wahl
vernehmen ließ, war Gladstones Artikel in dem Nineteenth Century, November
1878: „Manche Ausführungen über den Gegenstand, die mir zu Augen gekommen
sind, lassen viel zu wünschen übrig. Selbst in einigen, die von liberaler Seite
herrühren, habe ich unhaltbare Behauptungen gefunden. Man hat z. B. konsta-
tiert, daß bei der letzten Wahl mehr liberale als konservative Stimmen gezählt
worden sind. Zu schnell ist dann hieraus die Schlußfolgerung gezogen worden,
daß die Liberalen selbst damals über die Mehrheit der Wähler, wenn auch nicht
über die der Sitze, geboten hätten. Dies ist natürlich eine Täuschung; denn die
Tory-Partei hatte eine große Majorität der Wahlkreise inne, wo keine Gegen-
kandidaten im Felde standen“. Wahrlich, man könnte schwerlich ein glückli-
cheres Beispiel finden, als die Wahl von 1874, zu zeigen, wie unter dem heu-
tigen System die wirklichen Absichten des Volkes zum Ausdruck kommen. Der
Verlauf der Nachwahlen bis 1876 beweist zwingend, daß das Wahlresultat die
öffentliche Meinung wiedergab.

80
        <pb n="106" />
        ﻿schlag hinsichtlich der wirklichen Organisation des Staates bedeutet,
vorläufig will ich ihn nur erläutern. Konsequent zu Ende gedacht,
fordert das Mittel der Verhältniswahl, daß die ganze Nation ein einziger
Wahlkreis sein soll und alle Wähler auf Grund derselben Kandidaten-
liste zum Parlamente wählen sollen. Nur wenn sich Minoritäten von
einem Ende des Landes bis zum anderen vereinigen können, um für
eine Anzahl Kandidaten zu stimmen, vermögen sie die ihnen zukom-
mende Vertretung zu erhalten. Dies wäre jedoch so schwerfällig, daß
es sich als ganz unpraktisch erwiese. Trotzdem kann für das Propor-
tionalsystem, selbst wenn es fehlerhaft angewandt wird, so viel gesagt
werden, daß die Formen, in denen es in der Praxis auftritt, diskutiert
werden müssen.

Angebracht ist es, eine seiner Modalitäten herauszugreifen, die bei
uns die Freunde der Proportionalvertretung ablehnen, über die sich
jedoch sehr viel sagen läßt, wenn man die dem Proporz zugrunde
liegenden Ideen prinzipiell anerkennt. Ich meine die in Belgien übliche
Wahlmethode, wo die Parteien Kandidatenlisten präsentieren1. —
Unter diesem System stimmt man, anstatt für einzelne Kandidaten,
für Parteien; jede Partei oder Richtung erhält dann so viel Sitze, als
im Verhältnis Stimmen für sie abgegeben worden sind. Durch diese
Methode wird die Parteigruppierung zum einflußreichsten Faktor bei
der Bildung des gesetzgebenden Organs; deshalb kommt dieses Ver-
f ähren den Regierungswirklichkeiten näher, als alle anderen V ariationen
des Proportionalwahlsystems. Die belgische Methode hat die Tendenz,
Mle Kandidaten auszuschalten, die nicht national denken, die keine

* fh Belgien stimmt man für Parteien. Die Wahlkreise sind in der Regel groß
(Brüssel wählt z. II. 21 Abgeordnete), obgleich einige nur 3 Vertreter entsenden.
Die Parteiorganisationen arbeiten nicht allein die Liste der Kandidaten aus,
sondern sie bestimmen auch die Ordnung, in der sich die Namen auf den Listen
folgen. Mit anderen Worten, wenn eine Partei infolge der erforderlichen Stimmen-
anzahl, die für ihre Liste abgegeben worden ist, auf eine bestimmte Anzahl von
Sitzen Anspruch hat, so entscheidet sie, welche Vertreter auserlesen werden sol-
len. Eine ähnliche Methode herrscht in Finnland, wo seit 1906 die Wahlen in
Kreisen mit 6 bis 23 Abgeordneten stattfinden (ausgenommen Lappland, das
nur einen Vertreter wählt); irgendeine Gruppe von 5° Wählern kann eine Liste
von nicht mehr als 3 Kandidaten nominieren. Die Wähler stimmen dann nicht für
Männer, sondern für Listen, obgleich sie bestimmten Kandidaten auf der Liste
den Vorzug geben können. Eine Partei kann mehr als eine Liste aufstellen. Die
überschüssigen Stimmen der einen Liste können dann auf die andere übertragen
werden. Dies ist der Gedanke einer Parteivertretung, jedoch so modifiziert, daß
die Wähler auf die Nominierung einigen Einfluß haben und auch befugt sind,
zwischen einzelnen Kandidaten eine Auswahl zu treffen.

6 Mac D

onald, Sozialismus

81
        <pb n="107" />
        ﻿großen Ideen verkörpern. Da nun jede Partei das größte Interesse
daran hat, daß die Verteidigung und Verwirklichung ihrer Prinzipien
und Programme den tüchtigsten Männern anvertraut werden, so müßte
das Parlament nicht allein mit mathematischer Genauigkeit die ver-
schiedenen Stimmungen des Landes widerspiegeln, sondern auch die
befähigtesten Vertreter dieser Meinungen enthalten. Große Entschei-
dungen in der allgemeinen Staatspolitik und wichtige prinzipielle
Fragen bestimmten dann die Wahlresultate. Die Wähler würden stim-
men, weil sie Liberale, Konservative oder Anhänger der Arbeiterpartei
sind; sie würden sich mit einem allgemeinen politischen Standort und
Glauben identifizieren. Allmählich müßte auch der häßlichste Zug
unseres gegenwärtigen Systems verschwinden: der Kandidat, der sei-
nen Wahlkreis mit Geld bedenkt und mit festlichen Gelagen regaliert.
Hätte dann ein gewöhnlicher Volksversammlungsredner gute Aussicht,
dessen Sitz einzunehmen, so wäre dies immerhin ein Gewinn.

Der britische Geist würde sich jedoch dieser höchst einfachen
und wirkungsvollsten Form der Proportionalvertretung nicht unter-
werfen. Obgleich die modernen Verkehrserleichterungen und die Ge-
bietsausdehnung des Warenaustausches die sozialen lokalen Ver-
schiedenheiten zerstören und in jeden Distrikt Gleichförmigkeit der
Gepflogenheiten und der Denkweise verpflanzen, so sind die geschicht-
lichen Grenzen der Grafschaften und die historischen Gesinnungen
betreffs der Städte doch noch stark genug, den bestehenden politischen
Brauch, nach Wahlkreisen zu stimmen, aufrechtzuerhalten. Dagegen
macht der Umstand, daß die Parteien weithin mit Mißtrauen betrach-
tet werden, den von mir diskutierten Vorschlag, wie ich befürchte, zur
Unmöglichkeit. Wir müssen deshalb andere Wege in Betracht ziehen,
auf denen die Proportionalvertretung logisch durchzuführen wäre.

Für die praktische Anwendung des Proportionalwahlsystems sind
von Zeit zu Zeit verschiedene Methoden ersonnen worden. Sie haben
um ihr Dasein kämpfen müssen; zwei überleben gegenwärtig. Die
erste Methode will an der heutigen Beschaffenheit der Wahlkreise
nichts ändern, nur sollen die Wähler auf den Wahlzetteln vermerken,
welchen Männern sie nächst ihrem Lieblingskandidaten den Vorzug
gäben. Wenn kein Bewerber eine absolute Majorität erstgradiger
Gunstbezeugungen erhalten hat, so wären die nächstfolgenden im
Range zu zählen; auf diese Weise könnte der Wille der Mehrheit kon-

82
        <pb n="108" />
        ﻿statiert werden. Dies Verfahren hätte nur in Kraft zu treten, wenn
sich mehr als zwei Bewerber für einen vakanten Sitz meldeten. Die
praktische Schwierigkeit, die verschiedenen Titel der subsidiären Be-
vorzugungsskala zu bewerten, ist nie erfolgreich überwunden worden;
denn es ist eine einfältige Behauptung, daß eine Wahl in zweiter
Linie einer Wahl an erster Stelle gleichwertig sei. Der allgemeine
Wille, den eine gesetzgebende Versammlung ausführen soll, ist nicht
etwas, das mit uniformer Regelmäßigkeit über die ganze Gesellschaft
ausgebreitet wäre; er kennt Intensitätsdifferenzen. Bei der Fixierung
der Auswahl zweiten und dritten Grades zeigt sich eine steigende
Ermüdung, die den politischen Wert dieser Nominierungen im Ver-
gleich mit dem der Prioritätskandidaten vermindert. Diesen Faktor
der Ermattung müssen wir berücksichtigen, wenn wir ein System
mathematischer politischer Kalkulationen aufzubauen versuchen. Die
Wortführer der Proportionalvertretung sind jedoch immer davor zu-
rückgeschreckt. Sie nehmen ganz irrtümlicherweise an, daß sich in
der Auslese keine politischen Wertunterschiede bergen.

Nun entspricht aber die übertragbare Stimme in Wahlkreisen mit
einem einzigen Vertreter nicht dem, was Plare vorschlug, Mill vertei-
digte und die Gesellschaft für Proportionalvertretung (Proportional
Representation Society) fordert, aber sowohl das mangelhafte als das
vollkommene System begeht in seiner politischen Mathematik den
oben gerügten Fehler. Die übertragbare Stimme ist nur eine Alterna-
tive der Stichwahl. Sie beseitigt die Versteigerungspraktiken, die die
Parteien zweifellos zwischen Hauptwahl und Stichwahl üben würden,
sie verringert die Motive der Rachsucht und lindert die Verbitterung,
die so oft die Ergebnisse der Stichwahlen beherrschen, sie zügelt den
Anreiz, für die vom Glück begünstigte Partei zu stimmen, der sich in
der britischen Politik nach dem Resultat der Hauptwahl stürmisch
regen würde. Sie erreicht also viel besser die von den Stichwahlen
angestrebten Ziele. Aber eigentliche Proportionalvertretung ist sie
nicht. Vielmehr ist die übertragbare Stimme eine Methode, die die
Vertretung von Mehrheiten sichert, während die Verhältniswahl die
Vertretung von Minoritäten bezweckt. John Stuart Mill behandelte in
seinem Werke: Die Repräsentativverfassung (Representative Govern-
ment) das Thema der Proportionalvertretung unter dem Titel: Die
Vertretung der Minoritäten (Representation of Minorities).

6*

83
        <pb n="109" />
        ﻿Zum Wesen des Proportionalwahlsystems gehört vor allen Dingen
die Vergrößerung der Wahlkreise, so daß um jeden mindestens fünf
oder sechs Kandidaten kämpfen können1. Bevor ich hierauf weiter
eingehe, muß ich bemerken, daß die erste Wirkung dieser Veränderung
offenbar wäre, die Macht des Reichtums in den Wahlkampagnen recht
wesentlich zu erhöhen. Nicht allein müßten die Wahlkosten für Kandi-
daturen mit dem Umfang der Wahlkreise wachsen, sondern selbst wenn
der Staat diese Auslagen übernähme, wären die Kosten für Aufrecht-
erhaltung einer Organisation in den Wahlkreisen erheblicher, ausge-
nommen für Mitglieder einer Partei, die ein bedeutendes Übergewicht
an Stimmen hätte. Bedacht muß ferner werden, daß in solchen großen
Wahlkreisen, die so reiche Möglichkeiten der Manipulierung und der
Disziplinierung der Stimmen2 gewähren — und die politischen Bedin-
gungen erheischen es, daß solche Gelegenheiten ausgenutzt werden —,
der „Caucus" an Macht gewänne, da seine Existenz wichtiger würde.
Man kann es als gültiges politisches Gesetz aufstellen, daß der Ein-
fluß des „Caucus“ mit der Kompliziertheit des Wahlzettels wächst.
Nun ist aber gerade der „Caucus“ der angreifbarste Teil unseres
Systems der Regierung durch Parteien. Das einzigste Gegengewicht,
das als Ergebnis des großen Wahlkreises in die Wagschale geworfen
werden könnte, wäre die dem Volksredner gebotene größere Leichtig-
keit, ins Parlament zu dringen. Schwellen die Gaben der Beredsamkeit
die Segel, so kann man wohl größere politische Erfolge in großen als
in kleinen Wahlkreisen erringen, aber empfehlen möchte ich diesen
Wechsel nicht.

Doch angenommen, diese Dinge wären alle richtig, bis zu wel-
chem Grade könnte dann die Verhältniswahl die Vertretung von Mino-
ritäten sicherstellen? Die Minderheiten können Parteien beeinflussen,
wenn der „Caucus“ schwach ist. Das Proportionalwahlsystem stärkt
ihn aber. Minoritäten mögen mit angemessenen Kosten einige der
vielen kleinen Wahlkreise gewinnen, weil die nationale Stärke auf die

1 Die Proportional Representation Society nimmt als Minimum 3 an, aber das
ist offenbar viel zu niedrig. 2 Wer einmal den wachsenden Einfluß des „Caucus“
auf die Wahlen zu den Schulbehörden und die Entwicklung geschickter
Methoden der Stimmenmanipulierung beobachtet hat, bedarf über diesen Punkt
keiner eingehenderen Belehrung. Nun waren aber diese Wahlen untergeordnete
Dinge; sie geben nur die unvollkommenste Vorstellung davon, was der Kraftauf-
wand wäre, wenn die Parlamentswahlen in Wahlkreisen mit derselben breiten
Basis und derselben Kompliziertheit der Wahlzettel geführt würden.

84
        <pb n="110" />
        ﻿lokale Politik einwirken muß, jedoch ist unter einem System von großen
Wahlkreisen schon eine Kandidatur so kostspielig wie eine ganze Liste,
und Minoritäten, die ihre Kraft erproben wollen, haben deshalb die-
selben Auslagen wie Majoritäten, die bei den Wahlen siegen. Aus
diesem Grunde kann die Proportionalvertretung, was man auch
immer für sie als abstrakte Theorie anführen mag, nur einer politischen
Maschinerie einverleibt werden, die Minoritäten Hindernisse bereitet,
die sie jetzt noch nicht kennen. Analysiert man die Einzelheiten
systematisch, so ergibt sich folgende interessante Tatsache. Alle
Wahlsysteme sichern in irgendeiner Weise den Minoritäten eine Ver-
tretung, nur errichtet jedes System einen ihm eigentümlichen Prüf-
stein, der bestimmt geartete Minoritäten begünstigt. Zweifellos bevor-
zugt unser heutiges System Minoritäten von starkem politischen Willen,
es ist darnach angetan, dem politischen Eifer zu einer übertriebenen
Machtfülle zu verhelfen. Andererseits fördert das Proportionalwahl-
system Minderheiten von Wohlhabenden, die zu der politischen Klasse
der,,Wichtigtuer“ gehören. Unbestreitbar bleibt jedoch, daß die Mi-
noritäten der ersten Kategorie am ehesten versprechen, der allgemei-
nen Wohlfahrt und dem Fortschritt zu dienen.

Wir können nun unsere Betrachtung weiter ausdehnen und unter-
suchen, ob das Hauptziel der Proportionalvertretung dem Staate
greifbaren Nutzen bringt. Als diesen Kardinalzweck betrachte ich
eine Vertretung, die alle in der Gesellschaft vorhandenen Anschau-
ungen mit mathematischer Genauigkeit reflektiert. Wenn also die Ma-
schine nach Wunsch funktioniert, müßte im Parlamente eine Gruppe
nicht untereinander verbundener Abgeordneten sein, die die Stim-
mungen und Vorurteile von einzelnen und unorganisierten Wählern
vermittelten. Woraus bestehen nun diese Minoritäten? Distinguierte
Männer, die von dem lebendigen Strome der Gedanken und Aktionen
ihrer Zeit isoliert geblieben sind, bilden einen Minoritätstypus, den
die Proportionalisten vorzugsweise im Auge haben. Diese Männer
haben entweder niemals in dem Strome gestanden, oder sie sind in
irgendeinem Augenblick herausgeschleudert worden. Diese Minorität
würde Vertreter von Rang und Würden in einer Lebenssphäre suchen,
die der Politik fremd wäre, und wenn die Wahlkreise groß sind, kann
ihr auch die Wahl von einem oder zwei Kandidaten gelingen. Dies war
denn auch die Auffassung der ersten Befürworter des Proportionalwahl-

8*5
        <pb n="111" />
        ﻿Systems, als sie so wacker darauf bestanden, daß die Elite der Nation
durch die Elite vertreten sein sollte — als sie hervorhoben, daß die Ver-
hältniswahl neben der Vertretung der Massen auch für eine Vertretung
der Individualitäten sorge. Doch könnten weder diese Elite noch ihre
Kandidaten die Leistungsfähigkeit des Staates erhöhen. Hielten wir
nach Bedingungen der Wahlfähigkeit Umschau, die die Wählerschaft
der Zahl nach beschränken könnten, ohne ihre politische Tüchtigkeit
zu schwächen, so wäre eine der Voraussetzungen, ob der Wähler
zu einer kleinen Minorität gehöre, die wohl hätte wachsen können,
aber nicht gewachsen ist, die Parteien hätte beeinflussen können, es
jedoch nicht vermocht hat, die orientierend hätte sein können und es
nicht gewesen ist, die den nationalen Fortschritt hätte beschleunigen
können und es nicht getan hat. Anders ausgedrückt, dienichtpolitischen
Kreise des Staates können mit Ausnahme von unpraktischen Kritiken
und Ratschlägen ihm nur wenig Diskussionsstoff liefern. Es ist eine
falsche Auffassung vom Wesen des Repräsentativsystems, wenn man
meint, es habe jenen Gruppen die parlamentarische Vertretung be-
sonders zu erleichtern.

Minoritäten, die im politischen Leben der Gesellschaft etwas gelten,
wie die Sozialisten, schließen sich entweder zu Parteien zusammen, die
sich unter irgendwelchen Bedingungen einen Platz in der Legislative
zu erobern haben, oder sie bilden die Flügel von schon vorhandenen
Parteien, um auf diese Weise die Gesetzgebung zu beeinflussen. Mi-
noritäten, die relativ klein bleiben, aber äußerst lebenspendend sind,
weil sie die öffentliche Meinung durch eine Bildungs- und Erziehungs-
arbeit formen und die Axiome des öffentlichen Denkens verändern,
können zwar eine Vertretung beanspruchen, aber sie erfreuen sich be-
reits einer solchen dadurch, daß ihre Tätigkeit allen Parteien eine be-
stimmte Politik aufzwingt, und durch Mitglieder bestimmter Parteien,
die besonders mit den Bestrebungen dieser Minorität sympathisieren1.
Ihre eigenen Vertreter senden diese Minoritäten nicht in das Haus der
Gemeinen, aber sie machen es anderen Parteien unmöglich, sie nicht zu
vertreten. Die toten oder gestrandeten Minoritäten haben sich kein
Recht auf Parlamentssitze erworben; wollte man es ihnen zugestehen,
so könnten ihre Abgeordneten nur die Unfruchtbarkeit und politische

1 Dies ist, wie ich glaube, die Verteidigung der von den Fabiern verfolgten Politik
der Durchdringung, die davon absieht, irgendeine neue Partei als Träger der
sozialistischen Gesetzgebung ins Leben zu rufen.

86
        <pb n="112" />
        ﻿Unzuständigkeit ihrer Anhänger draußen im Lande exemplifizieren.
So gut wie es tote Männer gibt, so gut gibt es auch tote Ideen. Die
Deputierten der Minoritäten könnten die Anzahl der Fragen, mit denen
sich zu befassen das Parlament gezwungen ist, vermehren, ohne jedoch
deshalb eine durchdachte, wohlüberlegte Gesetzgebung im geringsten
zu bereichern oder den Nutzen parlamentarischer Diskussion auch nur
durch einen Satz zu vergrößern. Folglich ist auch die Minoritätsver-
tretung keine so einfache und unwiderlegbare Forderung elementarer
Gerechtigkeit, wie es beim ersten Anblick erscheint.

Wir haben noch den Fall aktiver und organisierter Minoritäten, die
einen bedeutenden Umfang erreicht haben, zu behandeln. Bei der Er-
örterung mag uns die Temperenzlerpartei im Geiste als Typus vor-
schweben. Gegenwärtig müssen diese tätigen Minoritäten ihre beson-
deren Zwecke in einem Programme formulieren, das noch andere Ziele
postuliert. Sie haben ihre Forderungen mit anderen Interessen und
Ansprüchen zu verknüpfen und müssen bei einer Partei und in einem
Programme Unterschlupf finden. Unserem heutigen Systeme wird vor-
geworfen, dies bedeute einerseits, daß eine einflußreiche Richtung die
Bedingungen diktiere, unter denen sie sich mit einer anderen Partei ver-
binden will, und folglich die ganze Partei als Preis ihrer Gefolgschaft
gefangen nähme; und andererseits, daß es Leute zwänge, die über einen
Punkt ein überzeugtes Urteil haben, für ihnen in Wirklichkeit unsym-
pathische Vorschläge zu stimmen, nur um dadurch ihre eigenen Haupt-
interessen zu fördern. Diese Anklagen werden jedoch gewöhnlich aus
Parteitaktik erhoben und von Oppositionen verwertet, um ihren
Gegensatz gegen Regierungsprogramme zu rechtfertigen. Das Körn-
chen Wahrheit, das sie enthalten, ist wirklich bedeutungslos. Eine
Partei kann man nicht von ihren Taten trennen; ihre Flügel sind nicht
durch ein mechanisches Band an sie geknüpft, sondern sie werden
durch einen gemeinsamen Zweck vereint. Wenn die Temperenzler-
partei in der Regel mit den Liberalen zusammen arbeitet, so nur
deshalb, weil irgendein Teil des ihm zugrunde liegenden Prinzips
die übrigen Programmpunkte des Liberalismus mit den Hauptbestre-
bungen der Temperenzlerbewegung verbindet. Wie ich jetzt darlegen
werde, muß der Abgeordnete der Temperenzler, auf welche Weise er
auch gewählt worden sein mag, mit irgendeiner Partei kooperieren,
um seine Wünsche durchzusetzen. Die Koalition muß also im Parla-

87
        <pb n="113" />
        ﻿mente vollzogen werden, wenn sie nicht vorher draußen auf der Wahl-
statt zustande gekommen ist. Handelt es sich um ein parlamentari-
sches Bündnis, so wird es aller Wahrscheinlichkeit nach das Ergebnis
eines unverhüllten Verhandelns um Stimmen sein, aus dem allerdings
eine verständige und moralische Kombination entstehen kann, wie es
in Frankreich der republikanische Block unter Waldeck-Rousseaus
Ministerpräsidentschaft war, das aber viel wahrscheinlicher zu einem
rein geschäftlichen Abkommen führen wird, wie es kürzlich der Fall in
Australien gewesen zu sein scheint, als die Arbeiterpartei Herrn Deakin
im Amte gehalten hat, und wie es dort zurzeit, wo ich dieses schreibe,
in der Deakin-Cook-Allianz existiert. Doch ob die Verbindung mora-
lisch oder unmoralisch ist, ob sie sich aus nationalen oder persönlichen
Gründen gebildet hat, wird sie nur im Parlamente hergestellt, so wird
die hieraus entspringende Regierung nicht dasselbe Verhältnis von
Kind und Eltern zum Volke haben, wie es heute bei den Regierungen
der Fall ist. Das Volk wird dann die Regierung nicht an die Macht ge-
bracht haben, und die Wähler, die für bedeutende Sektionen der Mini-
steriellen gestimmt haben, werden für die Bildung des Kabinetts nicht
verantwortlich sein. Gruppen von Parlamentsmitgliedern werden dann
ohne die Sanktion des Volkes und vielleicht gegen den Willen des Lan-
des Ministerien ins Leben rufen.

Soll das Volk die Regierung bestimmen, so muß es die Kombina-
tionen, die das Kabinett konstituieren, gutheißen. Mit anderen Worten,
Regierungskombinationen sind worden Wahlen bekanntzumachen. Die
Wahlen haben sich um sie zu drehen, weil die öffentliche Meinung nur
unter solchen Umständen sich für sie erklären kann oder nicht .Mehr oder
weniger sind dann die verschiedenen Artikel des Programms einer Partei
durch das Band eines gemeinsamen Standpunktes oder einer gemein-
samen Idee verbunden. Zwar kann der Handel mit Stimmen fortge-
setzt werden, aber er wird immer auf Schwierigkeiten stoßen. Minori-
täten, deren Solidarität sich nur auf beschränkte Interessen erstreckt,
werden sich gemäß dem Grade der Bedeutung, den sie diesen Inter-
essen beilegen, spalten; dies ist dem Lande zum Vorteil, weil es der
partikularistischen Sonderbündelei bei den Wahlen wenig Einfluß ein-
räumt. Soll das System der Regierung durch parlamentarische Er-
örterung der staatlichen Willensakte Bestand haben, so muß das voll-
ständige Programm der Majoritäten in erster Linie Gegenstand der

88
        <pb n="114" />
        ﻿Wahldebatten sein. Das Volk muß bei Wahlen nicht nur für einen Ver-
treter, sondern für eine politische Gruppierung stimmen. Es ist ebenso
wesentlich, daß sich die Wähler für einen Bewerber entscheiden, von
dem man weiß, er werde mit einer bekannten Gruppe arbeiten, als daß
sie einem Kandidaten die Stimme geben, der bestimmte Reformen ver-
sprochen hat. Das demokratische Erküren ist nicht allein eine Per-
sonenfrage, sondern nicht minder eine Gruppenangelegenheit. Demo-
kratie bedeutet, daß man nicht nur einen Vertreter, sondern eine Re-
gierung zu wählen hat.

Man möge mir gestatten, daß ich meine Behauptung erhärte, indem
ich das Schicksal der Temperenzlerstimmen unter der Verhältniswahl
durch alle seine Stadien verfolge. Die wahlfähigen Temperenzler wür-
den in den großen, für die Zwecke der Proportionalvertretung geschaf-
fenen Wahlkreisen ziemlich geschlossen für den Kandidaten der Mäßig-
keitsbewegung ins Feuer rücken, und mehrere dieser Bewerber würden
auch gewählt werden. Diese Abgeordneten hätten im Parlament irgend-
einer Regierung ihre Unterstützung zu geben. Sie hätten Abmachun-
gen zu treffen, doch würden die Notwendigkeiten der Sache nicht er-
lauben, das Übereinkommen so zu stipulieren, daß die Temperenzler
der Regierung nur dann zu folgen hätten, wenn sie sich mit den Bestre-
bungen der Mäßigkeitsvereinler befasse. Vielmehr hätte das Abkom-
men so zu lauten, daß, wenn die Regierung während ihrer Amtsdauer
Gesetzentwürfe hinsichtlich des Temperenzlertums einbrächte, die
Temperenzler ihr auch in allen ihren übrigen Unternehmungen zur
Seite zu stehen hätten. Eine Regierung muß die allgemeine Unter-
stützung der mit ihr alliiertenGruppen haben .Nun wollen wir annehmen,
das Wahrscheinlichste träfe ein: die Temperenzlerabgeordneten ver-
ständigten sich mit einer liberalen Kombination. Auf einen einzigen
Programmpunkt hin wären sie gewählt worden, aber sie haben als V er-
deter nicht allein allgemeine Befugnisse, über alles und jedes Gesetz
zu beschließen, sondern sie sind hierzu auch verpflichtet. In Fragen der
allgemeinen Politik würde jedoch ein Teil ihrer Anhänger nicht für sie
gestimmt haben. Sie wären durch eine Kombination gewählt worden, die
nicht existierte, mit Ausnahme des einen Punktes, auf den hin sie allein
deputiert worden wären. Über alle anderen Fragen sind sie Autokraten
nnd haben keine Vollmacht, im Namen ihrer Wähler zu sprechen.
Unter dem heutigen Systeme würden diese Wähler ihre Stimmen auf

89
        <pb n="115" />
        ﻿alle Parteien verteilen, die Zusammensetzung der Volksvertretung
käme folglich der Wirklichkeit viel näher. Sie würden für oder wider
den entworfenen parlamentarischen Arbeitsplan stimmen, aber nicht
für eine Frage demonstrieren, die in jenem Parlamente vielleicht nie-
mals zur Beratung käme. Einige von ihnen würden ausschließlich als
Mäßigkeitsreformer wählen und damit ein für allemal bekräftigen, daß
sie bereit wären, ein besonderes Programm mit Haut und Haar zu ver-
schlingen, wenn es nur Forderungen der Temperenzlerbewegung ent-
hielte. Ein Teil der Wählerschaft würde aber diese Art Ausübung der
Wahl verwerfen, da er anderen Programmartikeln mehr Wichtigkeit bei-
mißt. Vertreter also, die unter dem Proportionalwahlsystem durch eine
Kombination solcher Gruppen gewählt worden wären, wrürden ihre An-
hänger, wenn sie das Budget, Fabrikgesetze und andere Vorlagen gut-
heißen, bei weitem nicht so gut vertreten wie die Abgeordneten, die
heute auf Grund gemischter Programme ins Unterhaus gesandt wer-
den. Von zwei Dingen geschähe eins. Entweder müßten die Mäßig-
keitsvereinler bald entdecken, daß die Verhältniswahl ihnen in Wirk-
lichkeit keine Vertretung gegeben hat; dann hätten sie sich mit den
größeren politischen Kombinationen zu befreunden, wie sie es heute
tun. Oder sie würden fortfahren, ihre eigenen Abgeordneten zu wählen;
dann entspräche die Tätigkeit des Parlamentes dem Willen der Wähler
weniger als heute.

Die Gründe hierfür werden einem klar, wenn man die Funktion des
Parlamentes und die Natur seiner gesetzgeberischen Kräfte näher un-
tersucht. Unter aristokratischem Regime ist das Parlament haupt-
sächlich eine administrative und vollziehende Gewalt, aber unter der
Demokratie wird es seinem Wesen nach zu einer gesetzgebenden Kör-
perschaft. Das Parlament ist das Vollstreckungsorgan des Staats-
willens und sollte daher von diesem Gesichtspunkte aus beurteilt wer-
den. Die Legislative nur als einen Spiegel der nationalen Meinung auf-
zufassen, darin liegt das Mißverständnis, das wieder eine Reihe anderer
Irrtümer der Proportionalisten involviert. Das Parlament ist mehr als
ein Reflektor, es ist ein tätiges Organ zur wirksamen Ausführung des
Staatswillens. Wertmesser für die Vollständigkeit der Vertretung ist
das Parlament nicht nach seiner ruhenden Seite, sondern in seiner tä-
tigen, schaffenden Bewegung. Mit anderen Worten, nicht an die Vor-
stellungen der 670 Männer, die heute im Haus der Gemeinen sitzen,

90
        <pb n="116" />
        ﻿haben wir den Maßstab anzulegen, sondern den gemeinsamen Willen
der Regierungsmehrheit haben wir zu würdigen. Die Proportionalisten
sind der irrigen Meinung, daß die Repräsentanz durch die Wahlen be-
stimmt werde: eine individualistische Ansicht; wohingegen erst die
Taten der Abgeordneten von der Vertretung Zeugnis ablegen: die so-
zialistische Betrachtungsweise. Die Regierung oder die Opposition zu
stärken, ist das Höchste, wenn auch nicht alles, was die Wähler durch
ihr Votum für einen Kandidaten tun können. Bei dieser Aufgabe harrt
auch für die nach der Verhältniswahl gewählten Vertreter der Minori-
täten die Verantwortung, es sei denn, daß eine Partei die absolute Mehr-
heit im Parlamente bildete, was unter solchem System kaum zu erwarten
wäre. Eine Majorität muß stets für Arbeitszwecke geschaffen werden,
sie muß dauerhaft sein, wenn sie eine konsequente Politik verwirklichen
will. Nur braucht sie nicht der Anzahl ihrer Wähler mathematisch
genau proportioniert zu sein. Sehr viel kann noch für die Ansicht vor-
getragen werden, daß sich eine Regierung auf eine Parlamentsmehrheit
stützen sollte, die das Zahlenverhältnis ihrer Wähler überstiege, da die
Regierung von allen Sektionen, aus denen sie nicht zusammengesetzt
wird, unabhängig sein muß. Das ist die Bedingung vollständiger Ver-
antwortlichkeit.

Allerdings soll diese Regierungsmajorität auch die Mehrheit draußen
im Lande darstellen, aber wie ich bereits gezeigt habe, braucht dies
unter dem Proportionalwahlsystem nicht einzutreten. Eine aus unab-
hängigen Abgeordneten und Gruppen gebildete parlamentarische Mehr-
heit, von der die Regierung abhängt, braucht keine Majorität von
Wählern zu vertreten. Unter dem jetzigen System mögen Scharen von
Wählern gezwungen werden, für Programme in Bausch und Bogen zu
stimmen, obgleich sie Teile von ihnen nicht akzeptieren, und möglich
wäre es, daß sich die Majorität der Abgeordneten durch ein seltenes
Spiel des Zufalls mit der Mehrheit der Wähler nicht decke. Unter der
Proportionalvertretung können die wahlberechtigten Bürger gezwun-
gen werden, eine Regierung zu akzeptieren, die zu bilden ihre Abgeord-
neten kein Mandat erhalten hätten, und eine Politik der Gesetzgebung
hinzunehmen, der sie stets ihre Sanktion verweigert hätten. Doch hier-
von ganz abgesehen, müßte eine nach diesem System konstituierte
Regierung an allen Schwächen einer mechanischen Zusammenfügung
kranken, wie sie den kontinentalen Blocks anhaften. Ein partikularisti-

91
        <pb n="117" />
        ﻿scher Geist würde ihre Aktionen leiten, und die Summe ihrer Arbeit
wäre fragmentarisch, wie es überall der Fall ist, wo sich das System der
Regierung durch Gruppen eingebürgert hat.

Ein System der Proportionalvertretung wird demnach die Schwierig-
keiten eher verschärfen als beseitigen, die in der Tatsache wurzeln, daß
Regierungen des wirklichen repräsentativen Charakters ermangeln
können. Es ist eine Wahlmethode, die Vertretung von Bruchteilen
politischen Denkens und politischer Sehnsucht zu sichern und diese ab-
gerissenen Teile anzureizen, sich nach und nicht vor der Wahl zu ver-
binden. In Zeiten politischer Wandlungen, wenn sich alte Parteien
zersetzen, werden sie vom Geist des Sektenwesens als einem ihrer Auf-
lösungssymptome aufgewühlt. Jede ihrer einzelnen Gruppen versenkt
sich in ihr eigenes Universalmittel ohne irgendwelche Perspektive auf
größere nationale Interessen und bietet es auf den Märkten feil, wie ein
Quacksalber seine Pillen. Die Proportionalvertretung sucht diese Ubel-
stände, von denen die Perioden politischer Übergänge und Unbestän-
digkeit begleitet werden, in unserem Regierungssystem zu fixieren; sie
sucht die unversöhnlichen dogmatischen Differenzierungen, die die
Elite als kostbar betrachtet, mit Nachdruck hervorzuheben und an den
Peripherien der Parteien und Parteigruppen den gegenseitigen Kreu-
zungsprozeß der Anschauungen zu verhindern, der einem geordneten
und organischen sozialen Fortschritt so wesentlich ist. Unglücklich wird
das Land sein, das, nachdem es ursprünglich bessere Wege gewandelt
hat, auf jene verhängnisvolle Bahn getrieben wird, oder sie in Un-
kenntnis eigenmächtig wählt1.

Aufrichtig stimme ich mit nicht wenigen der kritischen Ausführungen
überein, die die Proportionalisten gegen das heutige System richten.
Die größte Sorgfalt muß darüber walten, daß eine nationale Stimmen-
mehrheit von der Majorität des Hauses der Gemeinen widergespiegelt
werde2. Dies erheischt eine häufige Grenzregulierung der Wahlkreise.
Die durch Stimmenzersplitterung herbeigeführte Repräsentation der

1 Ich habe hier nicht die praktischen Schwierigkeiten, die sich bei der Anwen-
dung des Systems ergeben, erörtert. Ihrer sind viele. Der komplizierte Wahl-

zettel ist bedenklich, noch ernster ist die Tatsache, daß bei der Auslese der Wahl-
zettel, die nicht für die Vorzugskandidaten ersten Grades, sondern für jene zwei-
ten Ranges und noch tiefer herab, zu benutzen sind, das Glück walten muß. Am
schwierigsten ist aber vielleicht vor allen Dingen die Unmöglichkeit, auf Grund
des Proportionalwahlsystems Nachwahlen zu vollziehen. 2 Obgleich der föde-
rale Charakter unserer Wahlkreise dies manchmal mathematisch unmöglich
machen kann.

92
        <pb n="118" />
        ﻿Minorität halte ich für eine sehr geringe Gefahr, die sich stets selbst zu
korrigieren strebt, die auf die allgemeinen Wahlen wenig Wirkung
hat und sich am lärmendsten bei Nachwahlen gebärdet. Daß aber die
Parlamentsmehrheit im exakten Stärkeverhältnis zur Majorität des
Landes stehen soll, ist durchaus nicht nötig. Rein mathematische Vor-
stellungen führen zu falschen Schlüssen; denn die öffentliche Meinung
im Rücken des Parlamentes ist nur teilweise eine Frage der Statistik,
die Willensintensität der Wähler bildet ihre andere Seite. Majoritäten
sollten hinreichen, Verbindlichkeiten einzulösen und Verantwortlich-
keiten zu übernehmen. Vorausgesetzt, daß die Legislaturperiode eines
Parlaments nicht zu lang ist, wie gegenwärtig, so harmoniert es
mehr mit den Bedürfnissen einer Volksherrschaft, daß die Regierung
sich auf eine Mehrheit stütze, die sie ausschließlich für ihre Handlun-
gen verantwortlich macht, als daß sie Kompromisse und Koalitionen
schlösse, die die Volkswünsche nicht reflektieren oder ihnen nicht ent-
springen. Ein System, das das Land davor schützte, daß eine Minori-
tät von Wählern eine Majorität von Abgeordneten entsende, und das
gleichzeitig bewirkte, daß die Parlamentsmehrheit im Stärkeverhältnis
die Größe der Mehrheit der von ihr verkörperten Wahlstimmen um eine
Idee überschritte, ein solches System müßte in Wirklichkeit dasWalten
der repräsentativen Einrichtungen erleichtern. Auf den Ruf nach Pro-
portionalvertretung antwortet die Demokratie mit dem Feldgeschrei:
Kürzere Legislaturperioden, Bezahlung der offiziellen Kosten, häufige
Neueinteilung der Wahlkreise. Das ist meine Replik auf die Frage:
Wie können die Abgeordneten mit den Wählern in Fühlung bleiben?

/



T

niiiiiiminnuiiniuiiimunmiiiiiiniii

93
        <pb n="119" />
        ﻿.......

IV.	DIE PARTEI UND DAS PARLAMENT

'iimiiii'iiiiiminiiiiniiiiiniiiimiiiiiiiiniiiiiiiiiniiiiimirnniiiiiimimiim

A.	DIE NOTWENDIGKEIT UND DER UMFANG DER PARTEI
Eine kritische Prüfung der Pläne, die ersonnen worden sind, um die
Schöpfungen des Repräsentationssystems einem höheren Grade von
Genauigkeit zu nähern und um seine Beziehungen zu dem nationalen
Willen inniger zu gestalten, hat bis jetzt nicht nur zur Verwerfung der
Vorschläge selbst geführt, sondern auch ihre Nichtübereinstimmung
mit den Leitmotiven ergeben, von denen sie ausgehen.

Hinter den meisten dieser Entwürfe birgt sich die täuschende Hoff-
nung, daß sich an den Erzeugnissen der Gesetzgebung Qualitätsunter-
schiede herausbilden könnten, wenn die Stimmen verschieden gewer-
tet und die Wahlmethoden verändert würden. Lassen sich jedoch die
Wähler unter dem einen Systeme betören, bestechen und durch ein-
schmeichelnde Worte beschwatzen, so werden sie diese Charakter-
schwäche auch unter jedem anderen Systeme zeigen. Bleibt den Wäh-
lern durch mangelnde Intelligenz ihre eigene Gedankenwelt verschlos-
sen oder können sie ihrer Seele kein eigenes Ideal einprägen, so wer-
den auch kein Referendum, keine Proportionalvertretung oder ähn-
liche Energieformen der demokratischen Maschine ihren Intellekt
retten1. Kein Wechsel im Wahlsystem vermag die politischen Ein-
flüsse eines Gesellschaftszustandes umzuwandeln, der, wie der unsrige,
das Individuum auf Schritt und Tritt verlockt, den Reichtum und den
äußeren Glanz zu verehren, und ihn dazu erzieht, das Opfer dieser An-
reizungen zu werden. Kein mechanisches Kunstwerk kann die Rein-
heit der demokratischen Regierung schützen, durch eigene Tatkraft
muß das Volk dies tun. Wie sie ihre Wähler erziehen sollen und mit
welchen Mitteln sie die Leistungsfähigkeit des Repräsentationssystems
aufrecht erhalten können, ist das Grundproblem aller Staaten.

Hielte sich die große Mehrheit der Wähler über die Einzelheiten der

1 In dem Buche, worauf ich mich schon in der Fußnote S. 54 bezogen habe, behauptet
Herr Professor Commons, daß das Referendum, indem es die Aufmerksamkeit
von den Männern auf die Maßregeln lenkt, die Wähler in den Stand setze, eine
sachgemäßere Entscheidung zu treffen. Auf diese Weise erscheint das Referendum
das Wesen der Politik und nicht bloß ihre Form zu verändern. Die Kraft dieses
Arguments ist in einer Gemeinschaft mit gemischter Nationalität, die Professor
Commons im Auge hat, am größten. So schlecht nun auch ein System ist, das
darauf beruht, daß die Wähler ihre Stimmen nur ihren Landsleuten geben (der

94
        <pb n="120" />
        ﻿Gesetzgebung beständig auf dem Laufenden, und wäre sie von über-
raschend gerader, aufrechter Gesinnung, so könnte das Referendum eine
geeignete Lösung sein. Auch wo sich die Wähler versammeln könnten,
wie in St. Gallen oder auf der Insel, und einzeln (doch unter der
Direktion von Führern) für Gesetzesvorschläge stimmten, erfüllte es
seinen Zweck. Oder wenn es möglich wäre, Vorkehrungen zu treffen,
daß Gesetzentwürfe bis ins Detail hinein durch Volksentscheidung ver-
bessert werden könnten, wäre das Referendum ein gangbarer Weg.
Doch alle diese Möglichkeiten kommen unter den Bedingungen des mo-
dernen Industriestaates ganz außer Frage. Auf dem Gebiete der Gesetz-
gebung gestaltet sich die Rolle, welche die Wähler unmittelbar spielen,
wie das allgemeine Leben eines Organismus, wenn es eine seiner beson-
deren Funktionen modifiziert. Leben durchströmt den ganzen Körper,
die Glieder tragen ihren Teil zum Leben bei und passen sich dieser Auf-
gabe an. Ein Staat muß sich den Idealen und Überzeugungen hinsicht-
lich der Ökonomie, der internationalen Einwirkungen, der Gerechtigkeit
und der Endziele der Gesellschaft, zu der er gehört, assimilieren. Ein
Organismus gestaltet seine speziellen Organe, die ihn befähigen, sich
den Verhältnissen anzuschmiegen und sich weiter zu entwickeln.
Durch gesetzliche Eingriffe verändert ein Staat die Gesellschaftsstruk-
tur und fördert das Streben des Gemeinwesens nach einem Maximum
von Macht, Gerechtigkeit und irdischem Glück, was immer auch dieses
Höchstmaß sein möge. Ein Lebewesen prüft sozusagen die sich ent-
wickelnden Organe, oder an seine Stelle tritt die Natur mit ihrer Aus-
lese, indem sie den Organismus vernichtet, wenn dessen Anpassungen
untauglich sind. Wenn ein Staat seine Minister wechselt, seine Gesetze
verbessert und neue Wendungen in der Politik vollzieht, so drückt er
in diesen Aktionen die Erfahrungen der Gesellschaft aus. Schweift er
aber weit vom Wege ab, läßt er zu, daß die Rasse zu sehr entartet oder
verweichlicht oder sich sonstwie verschlechtert, so wird die Gesell-
schaft, gleich vielen Tierformen, durch natürliche Auslese untergehen.
So wirkt und reagiert die Gemeinschaft auf ihr gesetzgebendes Organ:
das Parlament1. Dieses Verhältnis bezeichnet die Natur des Problems,

ßeutschcüder in den Vereinigten Staaten den Deutschen, der Irländer, der den
Irländer wählt usw.), so glaube ich nicht, daß es viel schlechter als jenes ist, unter
man aus Gründen des persönlichen Interesses, z. B. für Maßregeln, stimmt.

Es muß beachtet werden, daß, genau genommen, das Parlament nicht allein
das Organ ist, sondern die’ ganze politische Organisation: Parteien, Politiker,
Wahlkampagnen, Wahlen, Parlament.

95
        <pb n="121" />
        ﻿das die Repräsentativverfassung aufgibt, und ist erst klar und deutlich
erkannt, daß hiermit begonnen werden muß, so wird sich das Irrtüm-
liche von nicht wenigen volkstümlichen Ideen und Vorschlägen sofort
herausstellen.

Man kann den Gang der legislativen Tätigkeit kurz so skizzieren.
Die gesetzgebende Körperschaft erweitert als erste den Horizont der
Ideen, sie regt neue Ziele und Zwecke an, macht Vorschläge und er-
zieht die Gemeinschaft in diesen Dingen, damit sie sich diese Ideen und
Bestrebungen aneigne. Die propagandistischen Zirkel vermitteln diesen
Prozeß. Am Anfang des letzten Jahrhunderts entstand z. B. die Schule
Benthams, die als solche nie mehr als einen kleinen Kern in der Ge-
sellschaft bildete. Die Männer, die sich ausdrücklich als Individua-
listen und Utilitarier bekannten und die planvoll ihre Philosophie
auf die Gesetzgebung anwandten, waren der Anzahl nach sehr gering,
wenn auch an Geistesgaben glänzend und voll unermüdlicher Schaf-
fensfreude. Doch die für die Arbeiten des legislativen Organes ver-
antwortlichen Personen, ob innerhalb oder außerhalb des Parlamentes,
konnten nicht umhin, den gesunden, verständigen Teil des Bentha-
mismus zu akzeptieren. Getrennt von seiner Philosophie, sah Ben-
tham in sich selbst keinen Commonsense. Seinen gesunden Menschen-
verstand adoptierten die politischen Organe Englands, seine Philo-
sophie dagegen überließen sie den Professoren zum Zerkleinern und
Zerhacken. Stets wiederholt sich dies, und dem Sozialismus widerfährt
heute genau dasselbe. Ein positiver Staat, der mit den Individuen tätig
zusammen wirkt, der Eigentumsobjekte kontrolliert und besitzt und
eine Gemeinschaftsorganisation aufbaut, in der der Einzelne Freiheit
und Verwirklichung seiner Persönlichkeit findet, wird ein Axiom der
Gesetzgebung — nicht etwa, weil die Philosophie und die Utopien
des Sozialismus mit Bewußtsein akzeptiert werden, sondern weil sie
die bestehenden Verhältnisse so treu und wahr erklären und in den
öffentlichen Angelegenheiten ein Wegweiser sind, den intelligente Men-
schen nicht abweisen können. Obgleich diese Prinzipien an sich ver-
spottet und verhöhnt werden, sind sie es also erst, die die praktischen
Programme der Parteien speisen. Sie sind mit anderen Worten ein Haupt-
bestandteil jener Gesinnung, die nach Mark Pattison „tiefer als die Mei-
nung“ reicht, weil sie „die Meinung vorausbestimmt". Die Funktions-
äußerungen des politischen Organs befinden sich hier auf ihrer ersten

96
        <pb n="122" />
        ﻿Stufe, wo sie sich zuerst mit der idealen Absicht, mit der Seele des Volkes
berühren. Sieverleihen dieser Seele einenWillenund geben diesemWillen
eine Richtung, weisen ihm einen Standpunkt an, zeigen ihm einen Weg.

Das nächste Stadium ist in der politischen Welt unter dem Namen
Programmaufstellung bekannt, d. h. die Anwendung der neuen Emp-
findungen, des neuen Rechtsgefühls, des neuen Imperativs, auf jene
Teile der Gesellschaft, die am vollständigsten mit ihr im Widerspruch
sich zu befinden scheinen und am dringendsten der Versöhnung mit
ihr bedürfen. Das allgemein Verständliche des Benthamismus wurde in
zwei deutlichen Richtungen verwirklicht. Einmal wurde eine Reform
des Justizwesens angebahnt, und zweitens vollzog sich eine Ausgestal-
tung der politischen Demokratie, eine Erhöhung politischer Gerechtig-
keit und Freiheit. Der gesunde Menschenverstand des Sozialismus
setzt sich praktisch auf den Gebieten der Reichtumsverteilung, des
Einschätzungs- und Steuerwesens, der Heilung der Mängel der kapita-
listischen Anarchie: wie Arbeitslosigkeit, Unterernährung der Kinder
und übermäßige Arbeitszeit, durch. Er befaßt sich mit der sozialen Ge-
rechtigkeit und Freiheit. Die nächstfolgende Phase im legislativen Pro-
zeß beginnt dann, wenn die gesetzgebende Körperschaft aufgefordert
wird, die Anwendung der neuen Gedanken auf ganz bestimmte Punkte
zu sanktionieren. Auf dieser Stufe muß den Wahlen mit ihren Auf-
rufen, Argumenten und Stimmabgaben, der wichtigste Platz einge-
räumt werden1. Im Vorübergehen muß jedoch bemerkt werden, daß
die Vollständigkeit der demokratischen Kontrolle sehr von der Weite
der Programme abhängt. Sind sie so nichtssagend, daß die Wahl nur
eine Art Referendum darstellt — wie es 1900 der Fall war, wo der süd-
afrikanische Krieg das einzigste Streitobjekt bildete —, so ist die de-
mokratische Kontrolle über die Gesetzgebung gering. Strotzen sie da-
ngen von Versprechungen, wie das Programm von Newcastle, so er-
weist sich die demokratische Kontrolle für nicht minder schwach, denn
die vorgelegten Fragen sind zu unbestimmt und stiften Verwirrung an.
Programme entwerfen ist eine Kunst, die auf die Frage der Lebens-
dauer der Parlamente unmittelbar zurückwirkt._____________________

Eine kurze Bemerkung ist hier nicht unangebracht. Als ein Teil des Kapitels,
das sich mit dem Proportional Wahlsystem befaßt, in der Socialist Review erschien,
brachte die Daily News einen Leitartikel als Entgegnung. Es wurde darin aus-
geführt, daß ein Teil meiner Kritik gegenstandslos würde, wenn man die Wahl-
versammlungen und die Wahlliteratur einschränkte und die Aufrufe usw. an den
Anschlagwänden unterließe.

7 Mac D- • - - -

°nald, Sozialismus

97
        <pb n="123" />
        ﻿

Ein weiteres Stadium wird mit der Gesetzesschöpfung und der Durch-
führung des festgestellten Willens der Gemeinschaft eingeleitet. Wie
ich bereits betont habe, verbieten die gesellschaftlichen Verhältnisse
auf dieser Stufe dem Volke, an solchen Handlungen direkt teilzuneh-
men, abgesehen von höchst bedeutsamen Ausnahmefällen. Dem Volke
diese Funktion aufzwingen zu wollen, käme dem Versuche gleich, die
soziale Organisation herabzudrücken und müßte sie genau so unwirk-
sam machen, wie es die Physiologie der Cölenteraten für das Leben der
Säugetiere erster Ordnung wäre. Was andere Schulmeinungen auch
immer vorschlagen mögen, der Sozialismus stellt sich nicht solche un-
möglichen Probleme. Ihm liegt es ob, einen hohen Typus der sozialen
Organisation mit individueller Freiheit zu vereinen. Programmforde-
rungen zu Gesetzen zu erheben, muß zum Aufgabenkomplex eines hoch-
entwickelten Organs der Gesellschaft gehören.

In der letzten Phase spielt das Volk die einzige Rolle. Nachdem die
Gesetze erprobt worden sind, muß das Volk sie entweder gutheißen oder
verurteilen. Haben sie ihren Zweck verfehlt? Haben sie mehr Befürch-
tungen hervorgerufen als Hoffnungen erweckt ? Kann man ihnen in
den Grundzügen zustimmen? Haben sie die Verhältnisse mehr zerrüttet
als geordnet? Hierüber hat das Volk bei den Wahlen zu entscheiden.
Sein Votum kreiert und stürzt Regierungen.

Der Gang der demokratischen Gesetzgebung erscheint mir so, wie ich
ihn vorstehend geschildert habe. Sie muß eine umfassende Idee oder
Gesinnung in vielerlei Formen und Richtungen verkörpern. Jeder kon-
stitutionelle Wechsel, der die Tendenz hat, die Geschlossenheit eines
Programmes zu durchbrechen und das Volk zu ermuntern, für einzelne
und nicht für Gruppen von Maßregeln zu stimmen, die alle gleichmäßig
notwendig sind, wenn die Zeitideen ausgeführt werden müssen, ist reak-
tionär und hemmt die organische Entwicklung, den Fortschritt des
sozialen Willens auf der ganzen Linie. Weder in dieser Hinsicht noch
in anderen Punkten schließe ich mich daher den hypothetischen Gegen-
stücken einer alten politischen Phraseologie an: ob wir für Maßregeln
oder für Männer stimmen sollen. Solange sich Maßregeln nicht mit
Männern verbinden und sich Männer nicht an Maßregeln knüpfen, sind
beide äußerst nutzlos.

Die Genesis und das Leben einer Idee, die durch eine politische Pe-
riode hindurch fruchtbringend ist, verlaufen folgendermaßen. Die Idee
        <pb n="124" />
        ﻿wird im Geiste eines oder weniger Menschen konzipiert. Sie fällt nicht
vom Himmel herab, sondern entsprießt den Verhältnissen. Um poli-
tisch wirkungsvoll zu werden, erhält sie in einer Partei Form und Be-
stimmtheit. Hier wird sie gehegt und gepflegt und bekommt schließ-
lich in Gestalt eines Programmes einen festen Körper. Hierdurch ver-
schafft ihr die Partei Anerkennung in den Gesetzen und ist darauf be-
dacht, daß sie das ganze Gesellschaftsleben durchdringe. Hat sie dann
ihren praktischen Zweck erfüllt, so gebiert sie eine neue Idee: sie gehört
der Geschichte an. Soll sie aber weiter richtunggebend sein, so führt sie
auf falsche Bahnen. Auch die Geschichte der Parteien vollzieht sich
nicht anders.

Hieraus ergibt sich als Korollarium die Berechtigung für das Dasein
der politischen Parteien. Weitgreifende, umspannende Ideen können
von isolierten Individuen nicht gefördert werden. Hierzu bedarf es der
Vereinigung von Individuen, die ein gemeinsames Ziel aufstellen und
es gemeinsam zu erreichen streben. Jede Partei hat verschiedene
Lebensperioden. Eine von ihnen zeigt uns nach ihrem Ablauf die
Parteiorganisation, wie sie mehr durch Tradition als durch ein Lebens-
prinzip zusammengehalten wird. An dieser Phase darf jedoch das
System der Regierung durch Parteien nicht beurteilt werden. Um der
Propagierung einer Idee Schwungkraft zu verleihen und sie zu syste-
matisieren und um den Programmforderungen, zu denen der neue Ge-
danke sich verdichtet hat, Anhänger zu gewinnen, muß eine Partei
gegründet werden. Sie vereinigt die Personen, die denselben Glauben
haben und ein gemeinsames Ziel verfolgen. Den einzelnen Willen be-
aufsichtigt sie, so daß er im Effekt ein sozialer wird. Gegen das in der
Politik auftretende persönliche Interesse bildet sie ein Gegengewicht,
und von verschiedenen möglichen Methoden der Staatskunst wählt sie
diejenige, die am allgemeinsten Zustimmung findet. Sie schärft jene
Mäßigung und Selbstbeherrschung ein, die das Wesen der Ordnung
und eine Bedingung organischen Fortschrittes sind.

Für den Sozialisten erhält diese Art der Betrachtungsweise eine be-
sondere Bedeutung; denn sie bestimmt die Natur der Beziehungen, die
zwischen dem Sozialismus und den politischen Parteien herrschen sollen.
Der Sozialismus ist ein Aufriß von der zukünftigen Gesellschaft, wenn
sie ein weiteres Stadium ihrer Entwicklung vollendet hat; eine poli-
tische Partei verkörpert dagegen ein praktisches Aktionsprogramm,

7

99
        <pb n="125" />
        ﻿mit dem sie in die Tageskämpfe eingreifen will. Der Sozialist spricht
jedem das Recht ab, sich so zu nennen, es sei denn, er glaube an die
Wahrheit gewisser Lehren und daß bestimmte Dinge geschehen müssen.
Doch wie machtvoll auch der Gedanke bei der Gestaltung der Schick-
sale wirken möge, er muß sich erst in der Praxis bewähren, auf ver-
wilderten Wegen müssen seine idealen Ausprägungen erreicht werden.
Die Entfernung zwischen dem „Sein“ und dem „Soll sein“ muß durch-
messen werden. Die Tagesereignisse sind politische Geschehnisse, die
Geschichte des Tages ist die Geschichte der politischen Parteien. Un-
widerstehlich drängt sich deshalb die Schlußfolgerung auf, daß die Sozia-
listen, die im politischenLeben stehen, sich nicht dieSchaffung einer dog-
matisch sozialistischen Partei zum Zwecke setzen sollten, sondern einer
Partei, die dem Sozialismus entgegenschreitet. Die sozialistischen Vor-
aussetzungen gleichen dem Lichte und der Luft, sie werden zu den
Lebensbedingungen des Volkes, das ebensowenig imstande ist, über
sie zu theoretisieren und dogmatisieren, sie zu erklären und ihre wissen-
schaftlichen Formeln herunterzuplappern, als es fliegen kann. Der Ruf
nach einer dogmatisch sozialistischen Partei schallt noch aus der revolu-
tionären Periode herüber, oder er ist eine Nachahmung von Methoden,
die Ländern angemessen sind, wo die parlamentarische Regierungsform
nur dem Scheine nach existiert. Bei uns ist eine Partei vonnöten, die den
sozialistischen Gesichtspunkt akzeptiert und der bei der Behandlung
des Industrieproblems der Gesellschaft die sozialistischen Postulate
als regulative Idee vorschweben. Wenn meine Vorstellung über die
Art und Weise, wie die Parteien die Ideen repräsentieren und sie natur-
gemäß zurVollendung und Reife bringen, richtig ist, so muß der Sozialis-
mus durch eine sozialisierende politischePartei und nicht durch eine dog-
matisch sozialistische herbeigeführt werden. So seltsam es auch klingen
mag, das Kommen des Sozialismus wird durch eine sozialistische Par-
tei, die vermeint, sie wäre einer sozialisierenden überlegen, verzögert
werden, weil ihre Methoden denen entgegengesetzt sind, nach welchen
sich die Gesellschaft entwickelt. Außerdem spotten die Formen gesell-
schaftlicher Dynamik in allem, was das soziale Wachstum betrifft, den
dogmatischen Wünschen und Schöpfungen der Menschen. Jene So-
zialisten, die sich einbilden, daß einer dogmatisch sozialistischen Partei
besondere Tugenden anhaften, lehnen es nicht allein ab, sich zur Er-
reichung ihrer Ziele der vorhandenen Mittel zu bedienen, sondern sie

100
        <pb n="126" />
        ﻿versuchen noch obendrein, auf stacheligem und unfruchtbarem Wege
eine Maschine aufzubauen, die, sollte ihnen die Konstruktion gelingen,
nicht anders als der moderne Mechanismus funktionieren kann, dessen
Mechanik sie doch so verschmähen.

Eine Demokratie ohne Partei wäre eine Menge ohne Ziel. Jede Per-
son würde den Verlockungen ihrer eigenen persönlichen Interessen oder
ihres eigenen persönlichen Willens folgen. Ein politischer Staatsver-
band ohne Parteien gliche einem moralischen Staatswesen ohne das In-
stitut der Familie: beide könnten auf die Dauer nicht existieren. Oder
um die symbolische Vergleichung zu variieren: die Parteien leisten dem
Strome des Fortschrittes, der seine Fluten unaufhörlich zum Ozeane
der Vollendung rollt, denselben Dienst, den die natürliche Terrainfor-
mation eines Landstrichs, welche die Bäche einfängt und sie in ein ge-
meinsames Bett leitet, einem Flusse erweist. Als eine politisch wir-
kende Ursache muß das Volk die Fähigkeit entwickeln, seinen eigenen
Willen auszudrücken und eine Methode zur Geltendmachung dieses
Willens zu entdecken. Nur die Parteien in irgendeiner Form oder Ge-
stalt ermöglichen dies allein. Der Unterschied zwischen einem Parla-
mente, das in seiner Politik die Kontinuität bewahrt und ununter-
brochen, jahraus jahrein, seinenLauf verfolgt, und einer Reihe vereinzel-
ter Zusammenkünfte, auf denenReihen getrennter Gegenstände beraten
werden, besteht darin, daß indem einenFalle die Parteien alsVorinstanz
dafür sorgen, daß die Fragen nicht „rein meritorisch“ behandelt wer-
den, sondern in Beziehung auf allgemeine Prinzipien und in verbun-
denen Gruppen, während in dem zweiten Falle jene Führung mangelt
und die Entscheidungen in keinem Zusammenhänge stehen, von keiner
allgemeinen Idee getragen werden. Folgenreiche Ereignisse müssen mit
kausalen Geschehnissen verknüpft werden, in allen Richtungen sind die
Ideen und Prinzipien anzuwenden. Was deshalb so oft an Parteien be-
mängelt wird, daß ihre Mitglieder sie nämlich als Ganzes nehmen müssen
oder überhaupt nicht, mag damit zutreffend begründet werden können,
daß die Partei zu autoritär geworden ist. Wahrscheinlicher ist jedoch,
daß es die Tatsache anzeigt, daß die Partei der folgerichtige und orga-
nische Weg für die Anwendung eines Grundsatzes ist und sie daher un-
geteilt und nicht stückweise akzeptiert werden will. Das Dasein von
Parteien bürgt dafür, daß ein richtunggebender Strom durch die
menschlichen Angelegenheiten fließt. Man darf die Augen nicht vor

101
        <pb n="127" />
        ﻿der Tatsache schließen, daß die Parteien heute in ihrer realen Tätig-
keit weit von ihrem idealen Werte entfernt sind und oft das schimpf-
liche Epitheton „Faktion" verdienen. Doch bergen sie in der Regel
auch ideale Impulse, und was uns obliegt, ist nicht, die Parteien
wegen ihrer Mängel zu zerstören, sondern ihre besseren Äußerungen
zu verstärken.

Die Entwicklung, die die britische Politik jüngst durchgemacht hat,
hat zu der Ventilation der Frage geführt, wieviel Parteien wohl erfolg-
reich nebeneinander im Staate existieren können. Bis zu einem hohen
Grade hängt dies offenbar von den Umständen ab. Sind politische
Fragen gut geklärt, so genügen natürlich zwei Parteien, obgleich ein-
gewandt werden kann, daß zwei Parteien die verschiedenen Bestand-
teile — hauptsächlich die Ideen und die Interessen —, aus denen die
gegenüberliegenden Heerlager sich zusammensetzen, selbst unter den
denkbar günstigsten Verhältnissen viel zu sehr vereinfachen, schabio-
nisieren, und daß das Gruppensystem die Volksmeinung getreuer ver-
träte1. Hiermit stimme ich jedoch nicht überein. Meistens können die
Ziele der Fortschrittspartei und die Forderungen der Partei des Status
quo in klarer und allgemeinerWeise formuliert werden. Außerdem müs-
sen Parteien stets Meinungsschattierungen enthalten, die sich jedoch
um ein Parteizentrum gruppieren. Eine Partei ist eine Organisation von
Gruppen, die in ihr im ganzen eine kongenialere Waffengemeinschaft
finden als in einer anderen Kombination und in ihrem Rahmen eine
größere Wirksamkeit entfalten können, als wenn sie ihr nicht ange-
gliedert wären. Die Farbenabtönungen bewahren die Partei vor dem
Stillstand und der Sprödigkeit; denn das Gleichgewicht der in ihr ver-
tretenen Meinungen verschiebt sich immer wieder.

Werden j edoch die politischen Probleme durch das Ausleben der alten
Ideen verwirrt, so neigen die Parteien zur Zersplitterung und zur Auf-
lösung in eine Serie von Gruppen, die sich von der äußersten Linken
bis zur extremsten Rechten kettenförmig gliedern. Auch entsteht ge-
wöhnlich eine neue und unabhängige Partei, wenn eine neue erobernde
Idee, wie der Sozialismus, auftaucht, oder wenn eine Parteiorganisation
von einem ihrer äußersten Flügel aus anderen als politischen Gründen
beherrscht wird, wie die Whigs die Politik des Liberalismus in seiner

1 Siehe Kapitel III, Abt. 4. Irland bildet einen unserem gegenwärtigen politischen
Zustand entsprechenden Spezialfall.

102
        <pb n="128" />
        ﻿Frühzeit auf Grund historischer Tradition zu bestimmen suchten. Ob
aber die neue Partei eine getrennte Gruppe bleiben wird, hängt nicht
wenig von der Wahlmaschinerie ab. Zum Beispiel würde die Einfüh-
rung des Stichwahlsystems oder der Verhältniswahl bei uns die Wähler-
schaft in Gruppen spalten und sie der Notwendigkeit entheben, die
Gruppen zu einer geschlossenen Parlamentsmehrheit zu vereinigen.
Diese Aufgabe fiele dann den parlamentarischen Vertretern zu. Wo
aber, wie gegenwärtig in Großbritannien, der Wahlapparat das Grup-
penwesen nicht begünstigt und der parlamentarische Brauch akade-
mischer und dogmatischer Politik keinen Nährboden bietet, zeigen die
Gruppen die Tendenz, durch Koalition und Anpassung zu verschwin-
den. Ein Spaltungs- und Assimilationsprozeß begleitet das Vorrücken
neuer Ideen. Unter der Herrschaft des Gruppensystems bringt eine
neue politische Idee eine neue Gruppe hervor, während die alten
Gruppen zuerst hübsch stationär bleiben. Die neue Gruppe ist isoliert,
ihre Bestrebungen ergreifen nicht die draußen stehenden Massen, aus-
genommen durch eine vollständige Bekehrung. Inzwischen verbinden
sich die alten Gruppen zu „Blocks“, um nach altem Schema weiter zu
regieren; langsam und katastrophenartig vollzieht sich dann der Fort-
schritt. Noch nachdem alles Leben längst aus ihnen entflohen ist und sie
in andere Formen übergehen müßten, setzen die alten Gruppen ihr
Schattendasein fort. Leicht durchdringen dagegen unter dem Partei-
system die neuen Ideen die Masse der aktiven Parteiangehörigen. Die
Partei, die mit dem ganzen Volke in Fühlung bleiben muß, ist für ver-
änderte Standpunkte des Volkes viel empfänglicher als die Gruppe,
die nur an eine besondere Schicht oder eine kompakte Strömung von An-
schauungen appelliert. Von Grund aus wird die Partei umgestaltet.
Als Assimilationsprodukt und Erzeugnis des konsequenten Wechsels
erscheint, vielleicht unter dem alten Firmenschilde, eine neue Partei.
Auf diese Weise verwirklicht sich der Aufstieg durch einen organischen
Wachstumsprozeß. Die nationale Wohlfahrt zieht hieraus nur Nutzen;
denn eine beständig wechselnde Gruppierung von Minoritäten, die zur
Bildung von Majoritäten ohne anderes gemeinsames Verbindungsband
als zeitweiligen Vorteil oder vorübergehende Notwendigkeit führt, ist
eine der schlimmsten Formen, die Regierungen annehmen können.

Einige Sozialisten befürworten in hellem Widerspruch mit ihren
eigenen Lehren das Gruppensystem, da es zur Freiheit der Wähler bei-

103
        <pb n="129" />
        ﻿trage, wie sie behaupten. Doch dies ist ein Irrtum. Nur wo eine Ma-
jorität vorhanden ist, kann eine verantwortliche Regierung bestehen.
Keine Gruppe kann aber heute zur Majorität gehören und sich morgen
wieder von ihr lösen. Die Gruppe, die sich mit anderen Gruppen zur
Konstituierung eines Ministeriums koaliert hat oder die trotz ihrer Un-
abhängigkeit keinen Regierungswechsel wünscht, muß die Majorität
bei den verschiedensten Gelegenheiten beharrlich unterstützen, wenn
ihre Abstimmungen die parlamentarische Situation beeinflussen. Die
Vorstellung, daß es einer parlamentarischen Gruppe erlaubt wäre,
einen Tag die Regierung zu installieren, um sie den nächsten Tag wie-
der zu stürzen, ist einfach albern, so schön sich dieser Gedanke auch
auf dem Papiere ausmacht. Alles in allem genommen, scheint mir nun
die außerhalb des Parlaments vollzogene Verschmelzung der Gruppen
weit besser zu sein als ihre Koalition in der gesetzgebenden Körperschaft.
Draußen im Lande wird es ein natürlicher Prozeß sein. Alle Gruppen der
Linken werden zur Linken gravitieren, die Gruppen der Rechten zur
Rechten; sie werden übereinstimmend handeln und denselben allge-
meinen Impulsen gehorchen. So werden sich zwei Parteien bilden, die
jede ihren Schwerpunkt hat, der nicht durch das Feilschen parlamen-
tarischer Dirigenten und durch den Handel mit parlamentarischen Äm-
tern, sondern durch die öffentliche Meinung bestimmt wird. Und so
kehre ich zu meinem Argumente zurück, dessen ich mich schon in einem
früheren Kapitel bedient habe: Das System der Regierung durch Grup-
pen ist nicht so demokratisch als das durch Parteien, weil dieses den
Wählern ein höheres Maß von direktem Einfluß auf den Charakter der
Regierung einräumt als jenes1.

Daß das System der Parteien stets der Gefahr ausgesetzt ist, in ein
System der Parteigängerschaft auszuarten, ist eine seiner Schwächen.
Bedeutend verschärft wird diese Tendenz jetzt durch die neue Theorie
von der Opposition, worüber ich mich schon verbreitet habe. Eine der
tadelnswertesten Seiten der so degenerierten Parteien ist ihr Versuch,

1 Es ist unmöglich, diese Fragen nur abstrakt zu behandeln. So darf man also
nie vergessen, daß Politiker, die sich um theoretische Politik nur wenig kümmern,
diese Seiten durchjagen können, um passende Auszüge für Parteizwecke zu fin-
den. Ich möchte deshalb kurz erwähnen, daß die Moral dieses Abschnittes nun
nicht ist, die Arbeiterpartei sollte zu existieren aufhören. Sie soll nur ihren Assi-
milationsprozeß weiterführen, bis sie eine der beiden großen Parteien geworden ist
oder ihre Grundsätze und Ziele die einer der beiden großen Parteien geworden
sind.

104
        <pb n="130" />
        ﻿



die souveräne Macht der Wähler durch ihre Disziplin und Organisation
zu schmälern. Wenn die sozialistische Demokratie an der Auffassung
vom Abgeordneten als einem bloßen Diener Anstoß nimmt, so hat
sie die Vorstellung, die dem Volksvertreter eine Herrenrolle vindiziert,
nicht minder kräftig zu perhorreszieren. Er ist ein Teil einer speziali-
sierten Funktion der Gesellschaft, genau so wie ein Klavierstimmer
oder ein Schornsteinfeger, ein Zimmermann oder ein Schuhmacher,
ein Rechtsanwalt oder ein Geigenspieler. Doch kann er sich unter dem
Schutze der Parlamentsmehrheit, zu der er gehört, und im Vertrauen
auf die Organisation und die Tradition seiner Partei Unterlassungen
oder Handlungen schuldig machen, die die Volkssouveränität ver-
letzen. Wie kann diesem Einhalt geboten werden? Wahlmechanismen,
wie Stichwahl oder Proportionalwahlsystem, können hierin offenbar
keinen Wandel schaffen.

Die Volkssouveränität anzutasten wagt nur dann eine Partei, wenn
sie vor dem Volksgericht bei den Wahlen durch eine so große Zeit-
spanne geschützt ist, daß sie annehmen kann, ihre Taten werden ver-
gessen sein, bevor sie wieder an das Land appellieren muß. Auch eine
Quelle vieler Pflichtversäumungen der Abgeordneten ist der Umstand,
daß man den Wahltermin noch in ziemlicher Entfernung weiß. Des-
halb muß die Körperschaft, der die Wählerschaft jeweilig die höchste
staatliche Machtfülle delegiert hat, mit dem souveränen Volke in
engster Fühlung bleiben. Aus diesem Grunde müßten kürzere Legis-
laturperioden nicht allein die Gefahr mißbräuchlicher Anwendung der
Parteigewalt verkleinern, sondern auch die von der Partei ausgeübte
Administration der Staatsgeschäfte mit der allgemeinen Stimmung des
Landes inniger in Einklang bringen.

Ferner könnten wir hierdurch eine andere wertvolle Maxime guter
Regierung, wie sie sich vom allgemeinen Standpunkt dieser Studie er-
gibt, wirksam machen, ohne die Gefahr zu befürchten, die langlebige
Parlamente involvieren. Von seiner funktionellen Seite aus betrach-
tet, braucht das Parlament nicht einfach mikrokosmisch die Meinun-
gen aller Volksteile in exakt mathematischen Verhältnissen wieder-
zugeben. Bedingung ist nur, daß eine Minderheit von Wählern nicht
durch eine Mehrheit von Abgeordneten vertreten werde. Ist dies er-
füllt, so ist das Land mit einer gut fundierten Regierung desto besser
daran. Denn eine Regierung, die von der Gnade der Opposition lebt





105
        <pb n="131" />
        ﻿oder von Scheingefechten gegen die Opposition abhängt oder auf eine
Gruppe angewiesen ist, die durch Konzessionen befriedigt werden
muß, kann ihre eigene Politik nicht entwickeln, kann ihren Ideen und
ihrem Programm keine Entfaltung gewähren. Ihr Werk ist deshalb ge-
brechlich; infolgedessen leidet das Land. Die demokratische Souve-
ränität impliziert nicht allein Macht, sondern schließt auch Verant-
wortlichkeit in sich. Jedes Ministerium sollte in dem Sinne eine ver-
antwortliche Regierung sein, daß sie über eine Majorität verfügt, die
sie zurVerwirklichung ihrer eigenen Tendenzen befähigt. Deshalb sollte
die Legislaturperiode zwei Erfordernissen genügen. Sie sollte so kurz be-
messen sein, daß die Regierungen von ihren allgemeinen Instruktionen
nicht erheblich abweichen können, aber doch wieder ausgedehnt ge-
nug, daß die Regierung ihre Gedanken auszuführen vermag. Eine Dauer
von 3 oder 4 Jahren scheint der goldene Mittelweg zu sein. Wäre dies die
reguläre Amtszeit der Parlamente, so verlören manche der beunruhigen-
den Probleme, die sich auf den Gegensatz zwischen parlamentarischer
Freiheit und Verantwortlichkeit einerseits und der Kontrolle und Sou-
veränität des Volkes andererseits beziehen, ihre praktische Bedeutung.

Das System der Regierung durch Parteien zeichnet sich jedoch durch
zwei häßliche Eigenschaften aus, die von den Kritikern scharf ins Auge
gefaßt und auf den Markt gezerrt worden sind, um dort an den Pranger
gestellt zu werden. Die eine ist der „Caucus“, die andere das Kabinett.

Der „Caucus“ ist eine späte Entwicklung. Bis zu den Wahlen von
1874 päsentierten sich die Kandidaten direkt den Wählern. Stand
mehr als ein Kandidat von derselben allgemeinen Couleur im Felde,
so wurde gewöhnlich eine provisorische Wahl vorgenommen oder auf
irgendeinem anderen Wege versucht, den überflüssigen Bewerber zu
eliminieren. Dies war leicht, solange die Wahlkreise klein waren und
die mit dem Wahlrecht frisch ausgestatteten Wähler noch mehr als
ein schläfriges Interesse für ihr neues Spielzeug, die Wahlstimme, be-
kundeten. Im Jahre 1874 gab es nicht weniger als 34 Fälle liberaler
Kandidatenzersplitterung, was damals wesentlich zur Niederlage der
Liberalen beitrug. „Offenbar muß etwas geschehen", sagten sich die
Parteiführer. Die großen Kreise und der sorglose Durchschnittswähler
machten dies ziemlich leicht. Die Funktion der Nominierung der Kan-
didaten wurde differenziert. Ein Komitee ernannte den Kandidaten und
eichte ihn mit dem offiziellen Stempel, so daß ihm niemand sein Recht

106
        <pb n="132" />
        ﻿auf die Stimmen der Partei streitig machen konnte. Wir mußten in
die Fußstapfen Amerikas treten. Die Urheber der amerikanischen Ver-
fassung legten auf die Nominierung viel Gewicht. Sie waren es, die
der großen amerikanischen Freiheitscharte die Wählerversammlungen
Neu-Englands einverleibten. So ist die Vorversammlung der einge-
schriebenen Wähler, die ihren Parteikandidaten proklamieren, in das
politische Leben eingeführt worden. Sie hat gute Dienste geleistet, was
aber aufhörte, als die Bevölkerung an Größe gewaltig zugenommen und
sich in ihr eine Qualitätsmischung vollzogen hatte. Die Vorversamm-
lung kam unter die Herrschaft politischer Kampfhähne. Da die demo-
kratische Masse nicht mehr in der Lage war, selbst die Ernennung zu
bestimmen, mußte sie zusehen, wie sich die Mietlinge der Parteien der
Vorversammlung bemächtigten. Das Nominierungsorgan war vorhan-
den, aber nicht die Möglichkeit, sich seiner zu bedienen. Die Dinge hatten
sich verändert. Was einst die Freiheit sicherte, war ein Werkzeug der
Sklaverei geworden. Der „Caucus“ ist herangewachsen, weil es nötig
war, aus der Masse der Wahlberechtigten Personen zu ernennen, die
sich mit der Nominierung der Kandidaten zu befassen hatten. So ist
der „Caucus“ als die aktive Intelligenz der Partei entstanden. Sobald
die Wählerschaft zu einer Masse anschwillt, ist sein Dasein ein Be-
dürfnis. Ist die Masse schlaff und gleichgültig, so wird er zu mächtig;
umgekehrt wird er gebeugt und eingeschüchtert, wenn sie von eigenen
Ideen und Zielen aufgewühlt wird. Doch stets muß der „Caucus“ ge-
bildet werden, wenn eine Partei machtvoll wird und sich weithin er-
streckt. Bei uns ist diese Einrichtung so schnell herangereift, daß die
uieisten Kandidaten, die bei den Wahlen von 1880 in den städtischen
Wahlkreisen, und einige, die in den Grafschaften um das Mandat ran-
gen, von dem „Caucus“ nominiert wurden. Tatsächlich waren alle jene,
die sich 1885 um die Vakanzen bewarben, in dem Sinne regulär, als
sie die Feldzeichen des „Caucus“ trugen und jeden anderen „Verräter“
nennen konnten1.

In seinem Buche: Government of England, II., pp. 77 nnd ff., unternimmt es
Herr Lowell, das Wachstum des Parteiwesens in unserem parlamentarischen Leben
zu schätzen, indem er die Abstimmungen, die in einer Serie von Jahren im Unter-
hause stattgefunden haben, klassifiziert. In Prozenten ausgedrückt, gibt er über
die streng parteiischen und die parteilosen Abstimmungen folgende Aufstellung:

1836	1850	1860	1871	1881	1894	1899
22.65	I5-89	6.22	35-16	46-73	76.03	68.95
25-97	33-96	5°-I9	18.75	9-05	4-13	2.28

Parteigemäß

Parteilos
        <pb n="133" />
        ﻿Als die Unabhängige Arbeiterpartei (Independent Labour Party)
und später die Arbeiterpartei (Labour Party) entstanden1, hatten sie
ihre ersten Scharmützel mit den „Caucussen“ der anderen Parteien aus-
zufechten, aber bald haben sie sich ihr eigenes Nominationsorgan ge-
schaffen. Heute hat die Arbeiterpartei die durchgebildetste und gleich-
zeitig die demokratischste Form der Kandidatenernennung. Jede Ge-
werkschaft oder sozialistische Organisation eines Wahlkreises kann die
Einberufung einer Konferenz fordern, auf der alle Gewerkvereine und
sozialistischen Gruppen des Wahlkreises vertreten sind, um gemeinsam
darüber zu beraten, ob eine Arbeiterkandidatur unterstützt werden soll
oder nicht. Wird ihre Begünstigung beschlossen, so ergeht an sämtliche
der Partei affiliierten Organisationen der Ruf, geeignete Kandidaten
vorzuschlagen. Eine besondere Konferenz wird dann abgehalten, um die
Auswahl vorzunehmen; manchmal erfolgt die endgültige Auswahl so-
gar durch Urabstimmung aller Mitglieder des Wahlkreises. Für poli-
tische Agenten ist es sehr schwer, diesen Nominationsmechanismus
in ihre Gewalt zu bringen, obgleich er gegen die Angriffe einer stre-
berhaften Tätigkeit nicht lückenlos gepanzert ist. Er ist mit einer
demokratischen Macht ausgerüstet, worüber die Exekutivorgane der
übrigen politischen Parteien nicht verfügen. Die Überlegenheit des
„Caucus“ der Arbeiterpartei ist unzweifelhaft darauf zurückzuführen,
daß die finanzielle Grundlage der Partei demokratisch ist. Da die an-
deren Parteien hauptsächlich von den Geldzuwendungen wenigerLeute
abhängen, deren Einfluß sich natürlich an ihren wertvollen Diensten
mißt, so kann der „Caucus“ nicht streng im Sinne der großen Masse der
Parteiangehörigen handeln. Wohl mag die Parteidisziplin dem „Cau-
cus' ' noch eine Zeitlang die nötige Unterstützung gewähren, aber früher
oder später wird die breite Anhängerschaft fragen, weshalb sie Be-
schlüssen gehorchen soll, die ohne ihr Mitwirken gefaßt werden. Hier-
gegen ist die Arbeiterpartei sorgfältig geschützt.

Es ergibt sich also folgende Situation. Wenn in einer Partei eine Er-
nennungsinstanz vorhanden ist, so sollte sie von der Meinung der
ganzen Partei streng abhängig sein. In die Hände einiger Parteibeam-
ten oder reicher Mitglieder darf sie nicht fallen. Die gewöhnliche Par-

1 Ihren ersten politischen Wahlkampf hat die Unabhängige Arbeiterpartei im

Jahre 1892 in West Bradford geführt, obgleich sie sich erst das folgende Jahr eine
nationale Organisation geschaffen hat. Die Arbeiterpartei hat zuerst bei den all-
gemeinen Wahlen von 1900 eingegriffen.

108
        <pb n="134" />
        ﻿t ei Wachsamkeit und einige mechanische Schutzeinrichtungen können
dies schon erreichen. Mangelt es jedoch an einem Nominierungsorgan
und treten die Kandidaten aus eigenem Antriebe in die Arena, so ist
irgendeine Form der Stichwahl oder des Proportionalwahlsystems nö-
tig. Ich möchte mich nicht wiederholen. Was ich ausdrücklich hervorzu-
heben wünsche, ist nur die Schlußfolgerung, daß die ungeordnete Menge
fürNominationszwecke wertlos ist und für die Erledigung geschäftlicher
Angelegenheiten nicht ihr eigener Vollstreckungsausschuß sein kann.
Etwas dem „Caucus“ Verwandtes wird nötig. Hiermit verschlingt sich
das Problem, wie eine solche Einrichtung der Meinung der Partei
passend untergeordnet werden kann. Trotz seines häßlichen Namens
muß sich der „Caucus“ in jeder Partei, die über zahlreiche Mitglieder
gebietet und eine Politik großen Stils betreibt, stets vorfinden.

Doch die ganze Kraft der Kritik, die sich am System der Regierung
durch Parteien versucht hat, ist wohl gegen das System der Kabinette
gerichtet worden. Beim ersten Anblicke erscheint eine Kabinettsre-
gierung vernunftwidrig. Daß eine Handvoll Männer, die von einem
Manne auserkoren werden, privatim Zusammenkommen und Staats-
geschäfte erledigen, daß sie von Ressort zu Ressort versetzt werden,
um das eine Jahr im Unterrichtsministerium und das nächste im
Marineamt zu erscheinen, daß das Versehen des einen das aller anderen
ist, daß die von ihnen getroffenen Entscheidungen ihrer Partei ohne
Diskussion und mit wenig Aussicht auf grundlegende Verbesserungen
aufgezwungen werden, muß als ein wunderbarer Beweis von der
Dummheit unserer konstitutionellen Praxis erscheinen, wenn all dieses
dann noch in einer Sprache vorgetragen wird, die gewählt ist, um die
ersichtliche Albernheit selbst der farblosesten Darlegung des Systemes
zu erhöhen. Jedoch ist diese Folgerung bei näherer Prüfung nicht so
einleuchtend. Ganz und gar verblaßt sie aber, wenn die Kritiker ihre
eigenen Heilmittel vorschlagen, von der Kontrolle der Ministerialab-
teilungen durch Ausschüsse bis zum System der Ernennung der Mi-
nister durch Wahlen.

Alle tätigen Gesellschaften haben die Tendenz, einen engeren Kreis
oder Rat, einen Ausschuß der Ausschüsse, einen Oberausschuß (a Ca-
binet), herauszubilden. Je wichtiger ihre Aufgaben sind, desto nötiger
wird dies. Der Grund dafür liegt darin, daß die Diskussion wohl die
Angelegenheit vieler ist, daß aber die Ausführung nur einer oder we-

109
        <pb n="135" />
        ﻿nigen Personen übertragen werden muß. Die Vielen haben Wünsche,
die Wenigen wollen. Das „Kabinett“ mag aus Beamten oder einem
Komitee von Mitgliedern zusammengesetzt sein, oder ein spezielles
Organ bilden, das regelrecht konstituiert worden ist. Doch kann
es auch gewohnheitsmäßige, statutarisch nicht geforderte Zusammen-
künfte hervorragender Mitglieder einer Vereinigung bedeuten, die ge-
meinsam arbeiten und in solchen Sitzungen ihre Gedanken auszu-
tauschen pflegen. Jedenfalls existiert das,, Kabinett“, irgendwie müssen
seine Funktionen erfüllt werden. Es ist im Londoner Grafschaftsrat
vorhanden, wenn es auch dort nicht so offen zur Erscheinung kommt
wie im Parlamente. In rudimentärer Form ist das „Kabinett" fast in
jedem bedeutenderen Stadtrat anzutreffen1, obgleich der Prozeß der
,, Kabinetts“ bildung niemals über bescheidene Ansätze hinausgehen
kann, wo es sich um reine Verwaltungsfragen handelt. Er kann z. B.
niemals bis zur Stufe kollektiver Verantwortlichkeit emporsteigen,
trotzdem der Wechsel der Ausschußobmänner, der sich bei einer ver-
änderten Majoritätsgruppierung im Stadtrate vollzieht, sehr daran er-
innert. Das parlamentarische „Kabinett" ist deshalb eine besonders dif-
ferenzierte Form dessen, was in j eder aktiven Assoziation vorhanden ist.

Wir müssen nun die Einwände gegen den üblichen Modus der Mini-
sterberufung prüfen. Es ist ganz richtig, daß alte Gewohnheiten in die-
sen inneren Schlupfwinkeln der Parteiorganisation ihr Dasein am läng-
sten fristen. Der Geist der Demokratie durchsäuert zuerst die Gemeinen
in Reih und Glied, bevor er die Beratungen des Offizierkorps revolu-
tioniert. Von Ministerpräsidenten der jüngsten Zeit weiß man, daß
sie Ämter an Verwandte und an „Familien“ gegeben und dadurch
ihr Kabinett geschwächt haben. Dies nimmt ab neben anderen alten
schlechten Gepflogenheiten, und die Parteiführer kommen immer
mehr zu der Überzeugung, daß sie sich mit einem Stab ihrer tüchtig-
sten Anhänger umgeben müssen. Mit der öffentlichen Meinung muß
bei der Konstituierung eines Kabinetts gerechnet werden2.

1 Dr. Dale erzählt, wie das,, Kabinett“ des alten Stadtrates von Birmingham in dem
Speisezimmer einerWirtschaft zusammenzukommen pflegte. Als ich einst eineSpin-

nerei in Lancashire besichtigte, führte man mich in die Ecke eines der Fabriksäle
und benachrichtigte mich: „Hier versammelt sich das .Kabinett' unseres Stadt-
rats." 2 Für jemand, der über solche Sachen theoretisiert, wird es stets eine inter-
essante Tatsache bleiben, daß die Mängel des von Sir Henry Campell-Bannerman
im Jahre 1905 gebildeten Kabinetts nicht dadurch verursacht wurden, daß der
Ministerpräsident seine Wahl auf gewisse Leute zu beschränken hatte. Der Grund

110
        <pb n="136" />
        ﻿Vor allen Dingen wird der Premierminister selbst vom Volke bezeich-
net, er ist das nationale Haupt seiner Partei. Selbst in den Tagen, wo
es noch kein demokratisches Wahlrecht gab, konnte Georg III. Pitt
nicht lange vom Amte entfernt halten. Die Königin Viktoria konnte
sich Palmerstons nicht entledigen, solange das Volk fest zu ihm hielt,
und durfte ihren feindseligen Gefühlen gegen Gladstone nicht im Wider-
spruch mit der öffentlichen Meinung frönen. Als 1880 der Ruf an die libe-
rale Partei erging, die Geschicke des Landes in die Hand zu nehmen,
konnte Lord Hartington, der damals ihr Chef war, das Ministerium
nicht bilden, noch vermochte es Granville; denn Gladstone war des
Volkes Erwählter. Der Ministerpräsident ist in Wirklichkeit der Aus-
erwählte des Volkes, was immer die nominellen Formalitäten seiner
Berufung sein mögen.

Mir liegt nichts daran, daß das Haus der Gemeinen die Minister direkt
wähle. Eine zu hohe Prämie würde dann auf das bloße Reden gesetzt wer-
den. Große Personengruppen, wie parlamentarische Parteien, schenken
eben eloquenten Appellen, die die Urteile einer Menge in Gefühlssachen
oder Prinzipienfragen ins Schwarze treffen lassen, ihnen aber in konkre-
ten Einzelheiten undVerwaltungsangelegenheiten so unheilvoll sind, ein
geneigteres Ohr. Außerdem wäre ein vom Parlamente direkt nominier-
tes Ministerium nicht einen Deut unabhängiger, als ein nach heutiger
Methode zusammengesetztes, während es Elemente lästiger, unbe-
quemer Reibung viel leichter enthalten und ausbrüten kann. Wenn
auch das jetzige Verfahren willkürlich erscheinen mag, so haben die
Ministerpräsidenten doch keine absolute Freiheit bei der Verteilung
der Portefeuilles. Indem das Haus zeigt, daß es von bestimmten Män-
nern beeinflußt wird und ihren Ratschlägen Aufmerksamkeit spendet,
wählt es sie für die Ministerposten aus. Der Chef der Regierung muß
ihnen bei nächster Gelegenheit ein Amt überlassen, will er sich nicht
das Vertrauen seiner Partei verscherzen. Gewiß kennt diese Regel
schreiende Ausnahmen, aber eine Regel bleibt es trotzdem.

Es ergibt sich eine ganz natürliche Ordnung von Verantwortlich-
keiten. Der Ministerpräsident ist eine nationale Gestalt, er wird vom

lag vielmehr in erster Linie darin, daß das Glück der Liberalen nach einer langen

Periode der Opposition ganz plötzlich umschlug und die Männer, die einen Posten
hätten erhalten können, nicht erprobt waren. Der andere Grund war, daß das
Kabinett vor den allgemeinen Wahlen konstituiert werden mußte und der Pre-
mierminister deshalb über die wirklichen Anforderungen der öffentlichen Meinung
im dunklen war.

111
        <pb n="137" />
        ﻿Volke auserwählt. Das Kabinett ist eine Einrichtung parlamentari-
scher Bequemlichkeit, seine Mitglieder werden vom Parlamente be-
zeichnet, aber vom Ministerpräsidenten ernannt, der letzten Endes für
die Politik der Regierung genau so verantwortlich ist, wie für die Taten
seiner Partei. Das Kabinett steht ihm als eine Art beratender Aus-
schuß bei der Durchführung der Parteipolitik zur Seite.

Die kollektive Verantwortlichkeit des Ministeriums ist nicht allein
für ein System der Regierung durch Parteien nötig, sondern auch für
den organischen Zusammenhang irgendwelcher Regierungspolitik.
Soll der Begriff Gesetzgebung mehr bedeuten als eine Reihe Parla-
mentsakte, die nur durch die zufällige Tatsache miteinander verbun-
den sind, daß sie das Haus in demselben Jahre oder unter derselben
Regierung passiert haben; soll das Werk einer Regierung die folge-
rechte Verwirklichung einer schöpferischen Idee oder eines positiven
Zweckes in mannigfachen Formen und Richtungen sein, so muß das
Kabinett die kollektive Verantwortung tragen, weil die Tätigkeit eines
j eden Ministers nur einen Teil der Arbeit aller bildet. Das Ministerium ist
kein Diskussionsausschuß, sondern eher ein Direktorium, eine leitende
Behörde. Seine kollektive Verantwortung fließt aus der Tatsache, daß
alle die verschiedenen Regierungsressorts in demselben Geiste verwal-
tet werden, daß die Regierung eine Einheit und ihre Politik ein ge-
schlossenes Ganze ist. Das Tadelsvotum für einen Minister erstreckt
sich deshalb auf das ganze Ministerium1. Die individuelle Verantwort-
lichkeit der Minister verneint die sozialistische Anschauung, daß sich
der soziale Fortschritt organisch vollzieht und die Bewegung eines
Ganzen, nicht aber die Veränderung von Teilen ist. Soweit Sozialisten
jener Ansicht zuneigen, die sich nach meinem Ermessen mehr mit dem
philosophischen Individualismus deckt, läßt es sich dadurch erklären,
daß sie die Methoden der Verwaltung mit denen der Gesetzgebung ver-
wechseln.

Auf dieselbe Weise verschwindet bei genauer Betrachtung die schein-
bare Ungereimtheit, daß ein Minister das eine Jahr dem Unterrichts-
wesen vorsteht, um dieses Amt das nächste Jahr mit dem Portefeuille

1 Man hört sehr oft, daß die Demission des Rosebery-Ministeriums, die auf die
feindliche Abstimmung über den Vorrat an Cordite-Pulver folgte, ungerechtfer-
tigt war. Aber wenn der Corditevorrat, den Sir Henry Campell-Bannerman für
genügend hielt, durch die Politik der Regierung in Europa bestimmt war, so invol-
vierte das Tadelsvotum den Minister des Auswärtigen ebenso sehr, als den Kriegs-
minister, und den Chef des Ministeriums noch mehr, als die anderen beiden.

112
        <pb n="138" />
        ﻿des Marineministeriums zu vertauschen. Das Kabinett ist keine Ver-
einigung von Sachverständigen in irgendeiner Sache. Wäre dem so, so
wäre seine korporative Verantwortlichkeit für die Regierungsakte nur
ein Schein. Das Kabinett ist ein Kollegium von Männern, die einerseits
gesunden Menschenverstand bekunden, intelligent, geschäftskundig
und von praktischer, erprobter Tüchtigkeit sind und mit der öffent-
lichen Meinung in Fühlung stehen und deshalb eine bestimmte Politik
verfolgen; andererseits ist es eine Kontrollbehörde über einen Stab von
Fachleuten, die die Detailarbeit der einzelnen Ministerien kennen. Die
ständigen Beamten befolgen die Direktiven ihrer Minister, diese ge-
horchen wieder der öffentlichen Meinung. Das Kabinett ist die Brücke,
die das Volk mit dem Fachmanne verbindet, das Prinzip mit der Praxis
verknüpft. Seine Funktion besteht darin, die von den Empfindungs-
nerven übermittelten Instruktionen in Befehle zu verwandeln, die durch
die Bewegungsnerven vermittelt werden. Es hält dieBureaukratie nicht
im Gange, sondern gibt ihr nur eine bestimmte Richtung an. Dies ist
die maßgebende Ansicht von den Beziehungen zwischen den Ministern
und den Staatsbeamten. Von diesem Standpunkte ist es also durchaus
nicht nötig, daß die Minister während ihrer Amtsdauer nur in einer und
derselben Abteilung der Staatsverwaltung bleiben sollen, wenn auch ein
häufiger Wechsel natürlich zu verwerfen ist. Es ist nicht wünschenswert,
daß die Minister dieselben Portefeuilles konservieren; denn die kollektive
Verantwortlichkeit desKabinetts, die wir als ein wesentliches Stück einer
verantwortlichen Regierung betrachten, wird um so wirkungsvoller,
wenn die Minister in mehr als einem Zweige Erfahrung gesammelt haben.

Daß das System der Kabinette die Fehler seiner Vorzüge hat, ver-
steht sich von selbst. Stets droht die Gefahr, daß es das Monopol we-
niger Familien oder einer bestimmten Klasse oder selbst von Männern
wird, die dasselbe College besucht haben. Vor allem hat es die Tendenz,
eine Kabinettsfreimaurerei zu schaffen und Interessen ins Leben zu
rufen, die denen des Hauses der Gemeinen entgegengesetzt sind. Dies
kann am besten dadurch illustriert werden, daß einige Regierungsde-
partements die Immunität von der Kritik beanspruchen und auch erhal-
ten, wie z. B. das Auswärtige Amt. Die Behauptung, die Tätigkeit dieser
Abteilung sei so verzwickt und delikat, daß sie den eisigen, frostigen Ost-
wind der öffentlichen Meinung nicht vertragen könne, ist reine Einbil-
dung. Doch strebt sie wahr zu werden, weil die Methoden der

8 Mac Donald, Sozialismus

113
        <pb n="139" />
        ﻿Heimlichkeit ihre eigene Rechtfertigung erzeugen. Sie formen eine
Bureaukratie, die sich dem Blicke der Öffentlichkeit entzieht und sich
vor der öffentlichen Kontrolle durch Fiktionen über das wunderbare
Werk des Fachmannes und der staunenswerten Allwissenheit des stän-
digen Beamten schützt. Gerade über diese Ämter, die schwierige Ge-
schäfte zu erledigen haben, sollte der Wind der öffentlichen Meinung am
ungehindertsten und freiesten dahinfegen. Daß sich die auswärtige Poli-
tik in die geheimen Gemächer der Bureaukratie zurückzieht, ist durch-
aus zu bedauern. Die Parteidisziplin hat dieser Absonderung Vorschub
geleistet, mit ihr wird sie auch verteidigt. Dies erscheint mir eines der
beunruhigendsten Vorzeichen des gegenwärtigen Kurses der Kabinetts-
autorität. Ganz besonders während der letzten zehn Jahre oder der
letzten zwei Dezennien sind die politischen Ereignisse in der Richtung
verlaufen, die Macht der Parteien im Parlamente zu organisieren mit
dem Ergebnis, daß das Parlament selbst fast aufgehört hat, der Wäch-
ter über die Exekutivgewalt zu sein, die von dem Kabinett usurpiert
worden ist. Dies hat zu der Auffassung geführt, daß dem Parlamente
die Exekutivbefugnisse zurückgegeben werden würden, wenn die von
ihm eingesetzten Ausschüsse die Geschäfte der Kabinettsminister über-
nähmen. Mir erscheint dies ein wertloser Vorschlag1. Hätte ein Ko-
mitee des Unterhauses die Arbeiten der Minister zu erledigen, so müßte
es ein Parteiausschuß sein, der die Instruktionen des ersten Einpeit-
schers der Regierung oder irgendeines Komitees für allgemeine Ange-
legenheiten (General Purposes Committee), das sich überwiegend aus
Mitgliedern der Regierungsmehrheit zusammensetzt, akzeptiert. Aber
wie könnte die Opposition in einer solchen Kommission tätig sein? Wie
könnte z. B. ein Budget auf diesem Wege fertiggestellt werden? Wäre
das Komitee unabhängiger und weniger offiziell als ich voraussetze, so
könnte es nur dann arbeitsfähig sein, wenn die Verantwortung für die
Politik und für die Arbeitszeit des Parlamentes von den Schultern der
Regierung genommen würde. Dies würde die Einheitlichkeit der Gesetz-
gebung zerstören, und die verantwortliche Majorität der Kontrolle
über die Geschäfte des Hauses berauben. Die Folge wäre, daß die re-
präsentativen Einrichtungen zu einem Possenspiel herabsänken. Die
dem Lande gegenüber kontrahierten Verbindlichkeiten müßten von

1 Es ist auch vorgeschlagen worden, daß eine jede mit Ausgaben verbundene Mini-
sterialabteilung einen Parlamentsausschuß zur Seite haben sollte. Ich wäre hier-
mit einverstanden, nur dürfte sich dieser Ausschuß nicht mit der Politik befassen.

H4
        <pb n="140" />
        ﻿diesen Kontrollausschüssen eingehalten werden, was bedeutet, daß die
Komitees sich der Parteidisziplin fügen müßten. Endlich gewännen diese
Ausschüsse, ganz abgesehen davon, ob sie offiziell oder unabhängig
sind, bald die Macht über das Unterhaus, wie es der Fall mit ähnlichen
Komitees in Washington1 gewesen ist. Dies würde bis zu einem außer-
gewöhnlich hohen Grade die Fehler zusammenfassen, die heute gegen
die Kabinette mit der Begründung betont werden, daß diese die
Vorrechte des Hauses ihrer eigenen Autorität unterwürfen. Eine Re-
gierungsgewalt, die von Ausschüssen gehandhabt wird, unterscheidet
sich nicht von einer durch Kabinette ausgeübten Regierung. Höch-
stens ist sie ein wenig schwerfälliger und undemokratischer.

Was wirklich demHause der Gemeinen einige seiner verlorenen Frei-
heiten zurückerstatten würde, wäre eine bereits von mir angedeutete
Veränderung: die Parteidisziplin müßte sich nur auf alle größeren und
fundamentaleren Fragen der Staatspolitik erstrecken. Wenn kleine
Detailangelegenheiten und unwichtige Geschäfte in einer Weise be-
handelt werden, als involvierten sie die Existenz eines Ministeriums;
aber Sachen, in denen das Kabinett den frei ausgedrückten Willen der
Majorität respektieren sollte, von offiziellen Einpeitschern geregelt
werden, die die Abgeordneten zur Unterstützung von vorher vom Mi-
nisterium getroffenen Entscheidungen zwingen, so droht die Kontrolle
des Kabinetts ihre legitimen Grenzen zu überschreiten und den einzel-
nen Abgeordneten aus einem freien und verantwortlichen Vertreter, der
durch eine aus ähnlichen freien und verantwortlichen Deputierten zu-
sammengesetzte Partei handelt, in einen bloßen Beigeordneten des
Willens einiger auserwählter Wenigen zu verwandeln. Wenn dies ge-
schieht, so ist das System der Kabinette positiv schädlich geworden.
Doch auch in diesem Falle kann der Schaden wiederum nicht durch
Veränderungen beseitigt werden, die wohl die Form und die Prozedur
tangieren, aber das Wesen unberührt lassen.

Was vor allen anderen Dingen erforderlich ist, sind eine klare Auf-
fassung von der Tätigkeit eines Kabinetts und der Entschluß jedes Ab-
geordneten, es abzulehnen, seine Parteiloyalität dadurch zu beweisen,
daß er sich jeglichen Rechtes des eigenen Urteils in Sachen entäußert,

1 „Eine Oligarchie der Obmänner der leitenden Ausschüsse ist im Repräsentanten-
haus als eine Folge der wachsenden Inanspruchnahme seiner Zeit und des Wal-
tens des Systems der Ausschüsse entstanden.“ Bryce: American Common-
wealth, I., p. 530.

8*

115
        <pb n="141" />
        ﻿die die Parteieinigkeit nicht in Frage stellen. Erstünde ein Parteiführer,
der mit ganzem Herzen an die Notwendigkeit einer Regierung durch
Parteien glaubte, aber nichtsdestoweniger sich dessen bewußt wäre,
daß es eine Partei zerstören hieße, ließe man sie so verknöchern, daß
sie nur noch einem bloßen Mechanismus gliche; oder wenn sich eine
Gruppe von Mitgliedern bildete, um die Auswüchse der Parteidisziplin zu
beseitigen, bei alledem aber die Partei selbst als das bei weitem beste
Werkzeug einer guten Regierung liebte und pflegte, so verschwänden
die meisten dieser Klagen, Albernheiten und Gefahren. Unsere Auf-
merksamkeit könnte sich dann ungehindert der Betrachtung der wirk-
lichen Probleme zuwenden und wäre nicht mehr durch das Herumdok-
tern an Formen in Anspruch genommen.

B.	DIE MONARCHIE

Unser Regierungssystem besteht nicht einfach aus dem Haus der Ge-
meinen, die Monarchie unddie Lordskammer gehören ebensogut da-
zu. Die Monarchie ist jedoch mehr eine soziale als eine politische Macht,
obgleich die publizierteKorrespondenzder verstorbenen Königin gezeigt
hat, daß die Krone ein aktiver Faktor in der Politik ist. Die persönliche
Rolle, die der gegenwärtige König [Eduard VII.] in der internationalen
Diplomatie spielt und der Versuch, den er im Sommer 1908 gemacht
hat, über gewisse Parlamentsmitglieder wegen ihrer politischen Über-
zeugungen das Scherbengericht zu verhängen, deuten darauf hin, daß die
Monarchie unter bestimmten Verhältnissen der Mittelpunkt einer po-
litischen Partei werden könnte. Der Kampf zwischen ihr und dem Vol-
ke müßte dann erneuert werden. Diese Möglichkeit rückt bedeutend
näher, sobald das Volk einen regen Anteil an der äußeren Politik nimmt.
Die Briefe der verstorbenen Königin, die ihre Sympathie mit der Tyran-
nei in Österreich enthüllt haben, die Betrügereien Leopolds, die Pläne
Wilhelms I., und die vom Zaren über sein Volk verhängte Unterdrük-
kungspolitik könnten sehr gut von einer republikanischen Gesellschaft
veröffentlicht werden, sollte eine solche irgendwo existieren. Was der
Monarchie besonders Stärke verleiht, ist ihre persönliche Seite. Das
Interesse, das stets einer Person entgegengebracht wird, ist ein Re-
servefonds politischer Macht, auf den in jedem Augenblick zurückge-
griffen werden kann. Dies bedeutet aber auch, daß der ungeliebte
Monarch dem Zorne des Volkes schutzlos preisgegeben ist.

116
        <pb n="142" />
        ﻿Von der Monarchie als politischer Macht kann jedoch behauptet wer-
den, daß sie nur potentiell existiere. Solange dies der Fall ist, mag der
politische Reformator achtlos an ihr vorübergehen, selbst wenn er theo-
retisch ein Republikaner ist. Er kann ihr einen Nützlichkeitswert
zuschreiben. Wenn sie, wie bei uns, ein alter und fest gesicherter Be-
standteil der Verfassung ist, so befreit sie den Staat nicht allein von
der lästigen Mühe, einen ersten Beamten zu wählen, einen nominellen
Träger der Exekutivgewalt, einen Führer nationaler Zeremonien, eine
Person, um die herum sich das Verfassungsleben betätigt, und die
handelnd eingreift, wenn der konstitutionelle Prozeß unterbrochen
wird, wie z. B. bei einer Ministerkrisis, sondern sie hält jene Vorgänge
auch von der Arena des politischen Haders entfernt und beschützt sie
vorder schmutzigen Bewerbung durch reiche Leute, die nach Belohnung
für ihre der Partei geleisteten Dienste ausschauen. Die Monarchie
sichert der Ausführung dieser Zeremonien jene würdige Formalität,
die zu ihrer ordentlichen Vollziehung notwendig ist. Wissenschaftlich
kann man die Ansicht vertreten, daß diese Funktionen, da sie rein
formaler Natur sind und ihre Ausübung von nichts weiterem als
Würde und Sinn für anständiges und taktvolles Betragen abhängt,
besser durch erbliche Beamten, als durch gewählte Personen verrichtet
werden können.

Gegen die Monarchie kann man sich auch aus anderen als konstitu-
tionellen Gründen wenden. Sie ist das Haupt einer sozialen Kaste, mit
der alle ihre Interessen verwoben sind. Die Annahme liegt deshalb
nahe, daß die Krone jeden Versuch, die soziale und ökonomische Basis
dieser Kaste zu schwächen, mit Mißfallen betrachten wird. Wohl mag
die Krone ihren politischen Stützpunkt im Volke finden, aber ihr Fun-
dament ist in der Aristokratie eingebettet. Und regelmäßig zeigt es
sich, daß Aristokratien, die mit dem Hofe verknüpft sind, selten bester
Art sind. Die einzige Ausnahme hiervon durch viele Generationen eng-
lischer Geschichte hindurch war die Regierungszeit der Königin Vik-
toria. Allerdings war während ihrer Herrschaft das Hofleben praktisch
ganz und gar aufgehoben. Die Höfe sind stets der Aufenthaltsort der
prunkenden, nutzlosen Leute der Nation gewesen. In einem Zeitalter
wie das unsrige, wo neue, mit irdischen Glücksgütern gesegnete Menschen
auf tauchen, nimmt das vulgäre Gepränge, die Schaustellung des Reich-
tums, den Platz aristokratischer Abstammung als Bedingung der Hof-

117
        <pb n="143" />
        ﻿gunst ein. Die Folgen brauchen nicht einzeln aufgeführt zu werden, sie
sind ekelhaft.

Auch hat die Monarchie keinen günstigen Einfluß auf das allgemeine
politische Verständnis und die Haltung des Volkes, soweit diese durch
jene politische Intelligenz berührt wird. Bagehot sagte, eine Monarchie
sei eine „verständliche Regierung", womit er meinte, daß sie nicht
schwer zu begreifen wäre. Ich würde mich anders ausdrücken. Die
Monarchie ist eine Regierung, die die politische Einsicht beeinträchtigt,
indem sie die Staatsbürger leicht glauben macht, daß sie die Regierung
verständen, obgleich es wirklich nicht der Fall ist. Sie wendet sich, wie
Bagehot selbst zugibt, an die „Schwäche unserer Einbildungskraft"
und stachelt uns nicht an, diese Schwachheit zu überwinden. Eine
Monarchie wirkt der Ausbildung eines hohen Typus demokratischer
Einsicht und Betätigung entgegen. Obgleich wir den Vereinigten
Staaten von Nordamerika politisch und konstitutionell in vielen Punk-
ten überlegen sind und wenngleich plutokratische und ausbeutende
Einflüsse diese Staaten hart bedrängt haben, wovon wir verschont
geblieben sind, so konstatiert der aufmerksame Beobachter der ameri-
kanischen Politik trotz alledem, wie die klaren Gewässer republikani-
scher Einsicht und Intelligenz durch ihre schlammigen Ströme fließen;
der Stolz des Bürgers, der sich selbst Bürger eines Staates und nicht
Untertan eines Monarchen nennt, tritt ihm entgegen1.

Es ist eine weitverbreitete Meinung, daß der Monarch eine der Haupt-
klammern des Reiches sei; er sei die Persönlichkeit, die die Einheit, die
Geschichte und den Glanz des Imperiums verkörpere. Dieser Einfluß
wird bedeutend überschätzt. In dem Grade wie die sich selbstregierenden
Staaten sich zu vollständigen Nationalitäten entwickeln, verringert sich
die Macht der Krone. Die Motive, die das Reich aufrechterhalten, ver-
lieren immer mehr an persönlichem Inhalt; sie werden das Gefühl einer
gemeinsamen Rasse, die aus einer gemeinsamen Geschichte geschöpfte
Genugtuung und Freude und der Wunsch, mit einem Mutterlande, das
eine so große Rolle in der Welt spielt, in Verbindung zu bleiben. Die de-
mokratischen Gesinnungen werden allmählich viel mehr das einigende
Band des Reiches, als die persönliche Treue und Anhänglichkeit.

Sollte sich Australien aus nationalistischen Gründen zur Trennung

1 Der Unterschied der Frage, die man in New York an Reisende richtet, hat mich
immer frappiert. „Sind Sie britischer Untertan?“ — „Sind Sie amerikanischer
Bürger?"

118
        <pb n="144" />
        ﻿von uns entschließen, so hätte das Dasein oder das Nichtdasein eines
Monarchen keinen Einfluß auf die Entscheidung dieses Kolonialstaates.
Außerdem steht die monarchische Regierungsform bei einem großen
Teile der Bevölkerung der sich selbstregierenden britischen Staaten in
keinem Ansehen. Diese Tatsachen leuchten j edem ein, der mit den Emp-
findungen der Kolonien in engere Berührung gekommen ist. Doch
die allgemeine Behauptung, daß ein Reich auch ohne monarchische
Spitze errichtet werden könne, wird ausreichend durch die Betrachtung
der auswärtigen Politik Amerikas bewiesen. Die Monroe-Doktrin ist
Imperialismus ohne Weltreich. Bemühte man sich jedoch, ihr in einem
Weltreich Substanz zu geben, so würden die Anstrengungen erfolg-
reich sein. Der amerikanische Bürger würde Amerika, ausdehnen; der
neue amerikanische Untertan würde Amerika gehorchen und in dessen
Geschichte und seinem Geiste dieselben Motive des Gehorsams und der
Gefolgschaft finden, wie bei einem Monarchen. Hätte der amerikani-
sche Bürger Kuba und die anderen spanischen Besitzungen behalten,
so hätte er sie durch seine Verfassung ebenso fest gebunden, wie wir es
durch unsere Krone getan hätten. Daß die Monarchie Bedingung eines
Weltreiches sein soll, ist eine Illusion. In dieser Hinsicht erscheint ihr
größter Wert in einem Reiche mit abhängigen Gebieten wie Indien, wo
die Bevölkerung jemand verehrt, der in erhabener Macht über sie ein-
gesetzt ist. Ein bedenklicher Nachteil begleitet aber diese Nützlich-
keit einer Monarchie; denn aus ihr entspringt in dem abhängigen Be-
sitztum eine despotische Regierungsform, die nach außen hin die
Tradition des dem unterworfenen Volke natürlichen Gehorsams fort-
setzen kann, die aber in ihrem inneren Wesen unangemessen und un-
sympathisch ist und die spontane Tätigkeit und Initiative des Volkes
vernichtet. Ein solches Reich kann keine der höheren Aufgaben der
weißen Rasse erfüllen. Wohl kann es den Frieden bringen und die
Ordnung einführen, aber es kerkert das Leben ein und ertötet es.

C.	DIE ZWEITEN KAMMERN

as House der Lords ist dagegen in einer anderen Lage, es

-■—-'ist eine aktive politische Macht. Es erörtert, verändert und
verwirft Gesetzentwürfe; es ist ein permanenter Ausschuß der konser-
vativen Partei und hält Wacht über die politische Ordnung, unter der
seine Klasse existiert. Die Lordskammer ist nicht in dem Sinne un-

119
        <pb n="145" />
        ﻿parteiisch, daß sie die Nation verträte: sie repräsentiert eine Klasse.
Sie ist keine Aristokratie mehr, sondern eine adelige Plutokratie1.
Die Whigs verteidigten das Herrenhaus hauptsächlich deshalb, weil sie
es für ein Bollwerk der sozialen Kultur, des historischen Empfindens
und des aristokratischen Fühlens gegen den groben ökonomischen
Materialismus der neuen Erwerbsklassen hielten, die durch die in-
dustrielle Revolution ins Leben gerufen worden waren. „Eine Aristo-
kratie sollte das Haupt einer Plutokratie sein“, sagten sie2. Aber die
Aristokratie ist eine Plutokratie geworden und umgekehrt. Die neu
Geadelten sind keine Aristokraten, auch ihre Kinder nicht. Eine Ari-
stokratie ist ein soziales Wachstumserzeugnis, aber keine politische
Schöpfung. Allerdings haben ein paar Gelehrte, ein alter Zivilbeamter
oder zwei, ein oder zwei Männer, die sich durch ihre Geistesgaben aus-
zeichnen und sich um den Staat Verdienste erworben haben, ihren Weg
zur Pairswürde gefunden. Aber als Ganzes betrachtet, vertritt das Haus
der Lords einfach die Interessen, die der Staat heute um der Wohlfahrt
der Gemeinschaft willen einengen und kontrollieren muß. Die Adels-
kammer hält die Überzeugungen für heilig, auf die die schmarotzen-
den Klassen sich stützen, um ihre Existenz zu rechtfertigen.

Obgleich die gegenwärtige Verfassung des Herrenhauses nicht ver-
teidigt werden kann, wird jedoch der Gedanke propagiert, daß unser
Verfassungsleben durch einen Senat weiser, einsichtsvoller Männer be-
reichert werden müßte, die eher alt als jung, eher Konservative als
Liberale zu sein hätten, die würdevoll, unparteiisch, erfahren und ge-
ehrt wären — eine Spezies politischer Utopien. Hierauf bezügliche Vor-
schläge sind gemacht worden. Peers auf Lebenszeit sollten geschaffen
und Kunst und Wissenschaft durch Vertretung verherrlicht werden;
aus dem Verwaltungsdienst sollte man die besten und feinsten Kräfte
berufen, die Aristokratie hätte einige ihrer Angehörigen in diese Kör-
perschaft zu entsenden, und die Tochternationen könnten dort ihre

1 Bemerkenswert ist, was Bagehot über die beiden Häuser nach der Wahlreform
von 1867 schrieb: „Der Geist unseres gegenwärtigen Unterhauses ist plutokra-
tisch, nicht aristokratisch. Seine hervorragendsten Staatsmänner sind nicht

Männer alter Abkunft oder mit großem ererbten Besitze; meistens sind sie sehr
vermögend, aber größtenteils sind sie auch mehr oder weniger eng mit dem neuen
Gewerbs- und Handelsreichtum verknüpft.“ (Parliamentary Reform, pp. 200
bis 201.) Setzt man in diesem Auszuge House of Lords für House of Commons,
so ist die heutige Situation genau geschildert. 2 Siehe Bagehot: The English Con-
stitution, p. 91: „Mit bloßem Geldeist die Londoner Gesellschaft nichtzu kaufen."
Heute könnte man damit alles kaufen: Töchter, Ehemänner, alles und jedes!

120
        <pb n="146" />
        ﻿industriellen und politischen Fürsten finden. Diese auserlesene Ver-
sammlung wäre lieblich anzuschauen, nur fehlt ihr das frische, rote
Blut wirklicher Realität. Ohne historische Traditionen und ohne er-
erbte alte Würde wäre sie nur ein Scheinsenat, genau so wie die Pluto-
kratie eine unechte, falsche Aristokratie ist. Ein Senat wächst, aber
er kann nicht gemacht werden; außerdem kann er nicht in einer
beliebigen Periode der nationalen Evolution erscheinen, seine Zeiten
sind vorüber. Ebensowenig wie wir die Gerichtszweikämpfe wieder
einführen können, ebensowenig können wir heute das Institut des
Senats ins Leben rufen. Die erwählten Peers würden ihre Klasse
vertreten und von deren Fleische sein. Die Männer der Wissenschaft
würden sich inmitten geadelter Brauereibesitzer so fremd fühlen und
für die legislative Arbeit so unbrauchbar sein wie bisher1. Die Han-
delskönige wären Plutokraten, die Zivilbeamten wahrscheinlich un-
bedeutende Bureaukraten. Es gibt wahrlich wenige Dinge, die die
Zukunft der Demokratie mehr schädigen könnten, als die Verleihung des
Peertitels an Zivilbeamte. Die Leute, die daheim unter der unmittel-
baren Leitung von Ministern, die dem Parlamente verantwortlich sind,
ihren Dienst verrichten, mögen wohl die Fähigkeit bewahren, in Über-
einstimmung mit der öffentlichen Meinung zu regieren. Aber jene Be-
amten, die in Gebieten wie Indien oder Ägypten höhere Ämter über-
nehmen, kehren vom Geiste des Tyrannen beseelt zurück, dessen Wille
Gesetz war und der die Masse des Volkes tief verachtet. Der Mann,
der unterworfene Völkerschaften zu beherrschen gewöhnt gewesen ist,
hat ein zu schlechtes Übungsfeld gehabt, als daß er im Repräsentan-
tenkörper mitwirken könnte. Es sprechen Gründe dafür, daß solche
Reichsbeamten für das Herrenhaus nicht wählbar sein sollten, wenn
sie von ihren Prokonsulaten und Satrapien zurückgekommen sind.

Die konstitutionellen Funktionen des Hauses der Lords müssen je-
doch unabhängig von seiner Zusammensetzung betrachtet werden. Von

1 Wäre dies alles, so könnte man gute Miene zum bösen Spiele machen, doch die
Wissenschaft ist bedeutend durch die Sitte geschädigt worden, die Gelehrten mit
der Pairs- und Ritterwürde zu schmücken. Siehe Whitman: Imperial Germany,
Kapitel über das „Intellectual Life“: „Der deutsche Idealismus stellt die
Wissenschaft auf ein solch hohes Piedestal, daß es fast als eine Entwürdi-
gung betrachtet wird, wenn sich ihre Jünger auf das Geldverdienen legen." Auf
England zurückkommend, bemerkt er dann: „Bei uns fehlt der Wissenschaft
die ideale, vergeistigte Würde, die sie in Deutschland hat. Faraday — hierin
eine seltene Ausnahme — hält eine Tradition hoch, die leider keine Verehrer ge-
gefunden hat.“

121
        <pb n="147" />
        ﻿ihnen gehören nur zwei in den Rahmen dieser Studie, erstens jene, die
dem Hause der Gemeinen eine hemmende Schranke setzt und zweitens
die Tätigkeit einer legislativen Revisionskammer.

Die Theorie der verfassungsmäßigen Hemmungen war ein hervor-
stechender Zug in den politischen Spekulationen des Liberalismus.
Zuerst wünschten die Whigs von der Aristokratie, daß sie den vul-
gären Ausschreitungen Einhalt gebieten sollte, die sie bis 1870 von den
Mittelklassen befürchteten, als sich das Haus der Gemeinen von der
Vormundschaft des Herrenhauses befreite. Dann wünschten die Libe-
ralen ganz einfach, den Radikalismus eines Unterhauses zu zähmen,
das zu sehr unter die Herrschaft der Demokratie geriet. Endlich ver-
langen die allgemeinen konservativen Instinkte des Landes unserer
Tage nach der Gewißheit, daß eine nochmalige Untersuchung vor ei-
nem Geschworenengericht eröffnet werde, das für sie eingenommen ist
und von dem deshalb erwartet werden kann, daß es ihnen mehr als
Recht zuspräche.

In der Praxis ist diese Theorie am bewußtesten in der Verfassung der
Vereinigten Staaten verkörpert worden, von der Herr Bryce schreibt:
„Die gewöhnlichen Funktionen und Geschäftsangelegenheiten der Re-
gierungen, wie: Gesetzgebung, Steuererhebung, Auslegung und Aus-
führung der Gesetze, Rechtspflege und die Leitung der auswärtigen
Angelegenheiten, sind an eine Reihe von Organen und Personen verteilt,
deren Befugnisse so peinlich in Gleichgewicht gesetzt sind und sich an so
vielen Punkten berühren, daß eine stetige Gefahr von Konflikten, ja
selbst vollständiger Stockung besteht.“ Daß die Absicht der Männer,
die diesen Mechanismus der Hemmungsmittel konstruiert haben, trotz
ihres amerikanischen Ursprunges einen konservativen Zweck verfolgte,
erklärt Bryce so: „Jene, die diese hemmenden und ausgleichenden
Einrichtungen erfunden haben, waren weniger auf die Entwicklung
einer öffentlichen Meinung bedacht, als daß sie ihr widerstehen und
Wellenbrecher gegen sie errichten wollten“1. Der Philadelphia-Con-
vent von 1787 fürchtete „die demokratische Hast und Unbestän-
digkeit“ ! Alles andere, nur keine günstigen Erfolge sind hiermit in
Amerika erreicht worden. „Man hat die Sphäre der Exekutivgewalt
so eingeengt, daß sie die Nation oder selbst ihre eigene Partei im
Lande nicht führen kann. Man hat nach Unabhängigkeit der Kon-

1 Siehe Bryce: American Commonwealth, III., pp. 28—29.

122
        <pb n="148" />
        ﻿greßmitglieder getrachtet, aber ihnen durch diese Versuche einige der
Mittel entwendet, deren sich europäische Gesetzgeber erfreuen, um sich
mit der Verwaltungspraxis vertraut zu machen, um sogar die Kunst
der Gesetzgebung in Administrationsfragen zu erlernen. Man hat sie
dazu verurteilt, Architekten ohne wissenschaftliche Methodik, Kritiker
ohne Erfahrung und Zensoren ohne Verantwortlichkeit zu sein1.“

Dieser Gedanke der Bremsvorrichtungen und Regulatoren hat in
unseren eigenen Pflanzstaaten eine abweichende Gestalt angenom-
men. Durch Nachahmung des Mutterlandes haben die Kolonien das
Zweikammersystem eingeführt. Gute Früchte hat es jedoch nicht ge-
tragen. Ein hervorragender kanadischer Schriftsteller, der Verfasser
von Sir Wilfrid Lauriers Leben, schreibt: „Seit der Organisation des
Commonwealth hat der Senat den Grundsatz befolgt, daß der Zweifel
an der Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit der konservativen Gesetz-
gebung ein flagranter Verrat an den britischen Institutionen in Nord-
amerika sei."2 Der Montreal Witneß, ein ob seiner konservativen und
liberalen Ansichten bekanntes Blatt, äußerte sich über die Verhand-
lungen, die 190g im kanadischen Senate über dessen eigene Reform
stattfanden, wie folgt:

„Ein Haus, das dem Lärm und dem Zanke der Parteien entrückt
wäre, gewänne für eine gewissenhafte und durchdachte Gesetzgebung
in nichtkontroversen Fragen Muße. Dies ist in der Theorie alles recht
schön, doch in der Praxis ist der Senat unverzüglich ein Instrument
der Parteigönnerschaft geworden; das Parteigefühl herrscht dort ebenso
ausschließlich, wenn nicht so ausgereift, wie im Unterhause. Schon
jahrelang ist der Senat bei jedem Regierungswechsel das, was heute
das House of Lords ist: nichts als eine Todeskammer für jede Maßregel,
die die Opposition zur Vernichtung verdammt hat.“

Obgleich er sich gegen das Einkammersystem aussprach, machte der
kanadische Spezialkorrespondent der Morning Post bei der Diskussion,
zu der die Daily Witneß den Text lieferte, folgende Bemerkungen über
den Senat:

• .Die Absicht ist gewesen, daß der Senat die Interessen der kleinen
Provinzen beschützen und eine sich überstürzende Gesetzgebung kor-
rigieren und hemmen sollte; daß Männer, die auf geistigem und kom-

1 Siehe Bryce: American Commonwealth, I., pp. 3°4—3°5- 2 Siehe J.S. Willi-
son: Sir Wilfrid Laurier and the Liberal Party, I., p. 412.

123
        <pb n="149" />
        ﻿merziellem Gebiete Bedeutendes leisten und von unabhängigem Geiste
und Charakter seien, für das Oberhaus zu ernennen wären, und daß
sich eine Körperschaft mit Revisionsbefugnissen gewöhnlichen Partei-
rücksichten überlegen und für die Parteidisziplin unzugänglich zeigen
sollte. Doch in der Hauptsache sind alle diese Erwartungen ent-
täuscht worden. Als vor 13 Jahren Lauriers Amtsführung begann,
verfügten die Konservativen über eine bedeutende Mehrheit im Senate.
Von 1878 bis 1896 wurde nur ein Liberaler für das Oberhaus ernannt.
Von 1896 bis 1909 ist kein Konservativer in den Senat gezogen. Er
enthält jetzt eine überwiegende liberale Majorität. Während der er-
sten 4 oder 5 Jahre ihrer Administration wurden der liberalen Regie-
rung von der konservativen Mehrheit des Senates große Schwierigkeiten
bereitet. Es liegt auf der Hand, daß die liberalen Senatoren die Staats-
leitung unmöglich machen können, wenn die konservative Partei zur
Macht zurückkehrt. Jahre müssen noch verfließen, bevor der Mehrheit
durch konservative Ernennungen die Wage gehalten werden kann.“

In Neu-Seeland machte das Oberhaus Herrn Seddon so viel zu
schaffen, daß er eine aus seinen Anhängern gebildete Majorität in das-
selbe berufen mußte, nachdem es seine Arbeiten eingestellt hatte.
Das Oberhaus des australischen Gemeinwesens ist bis jetzt noch von
keinem Nutzen gewesen. Sobald sich die Politik Australiens jedoch
befestigt und sich die Ministerien wirklich der Gewalt zu erfreuen be-
ginnen, werden die Konfliktszeiten anbrechen, bis die politische Farbe,
die im Unterhause herrscht, auch in der ersten Kammer dominiert1.
Auf der anderen Seite hat j eder australische Staat, besonders die Staaten
des Südens, seine eigenen Differenzen mit dem Oberhause gehabt, nur
weil der gesetzgeberische Hemmungsapparat stets als Bremse dienen
muß, die die eine Partei gegen die andere anwendet. Deshalb ist er für
nationale2 Zwecke wertlos.

Das vollständige Fiasko, das die Theorie von den konstitutionellen
hemmenden Einrichtungen bei uns, in unseren Kolonien und in Ame-
rika in der Praxis erlitten hat, führt uns zu der Frage, ob ihre schein-
baren Vorteile überhaupt wirklich existieren. Notwendigerweise muß

1 Seitdem dies geschrieben worden ist, ist die Deakin-Cook-Allianz zustande ge-

kommen. Das neue Ministerium hat im Senat nur eine Mehrzahl von 1 Stimme
und kann anscheinend nicht ausschließlich auf ihn rechnen. Verzögerte ich die
Publikation dieses Buches um einige Monate, so wäre ich zweifellos imstande,
zu den Beispielen zusammengebrochener Oberhäuser noch den Australischen
Senat hinzuzufügen. 2 D. h. über das Parteiwesen hinausgreifend. D. H.

124
        <pb n="150" />
        ﻿die Hemmungseinrichtung jeweilig mit dem Teil der Verfassung, der
in Schach gehalten werden soll, an Macht konkurrieren und ihm hier-
in ebenbürtig sein. Das ist die gegenwärtige Lage des Hauses der
Lords und des House of Commons. Die Lords mögen durch die Ent-
rüstung des Volkes eingeschüchtert werden, doch liegt diese Möglich-
keit stets weit abseits; denn bevor sie in ernste Nähe rückt, müssen
sich die Dinge zu revolutionärer Intensität steigern. Obgleich die Auf-
fassung, daß sich unsere Peers vor der öffentlichen Meinung beugen,
durch gelegentlicheVorkommnisse bestärkt wird, kann sie sich dochnicht
genügend auf Tatsachen stützen, weil es den Lords selbst überlassen
wird, die öffentliche Meinung zu deuten. Indem die Lords der öffent-
lichen Meinung Hindernisse in den Weg legen und die Erfüllung ihrer
Wünsche hinausschieben, können sie sie zu revolutionären Aktionen
zwingen, um durch solche ihre Forderungen durchzusetzen. Die Lords
können die öffentliche Meinung verwirren, verzagt machen und ablen-
ken. Eine zweite Kammer, die als Hemmschuh dient, ist imstande, eine
öffentliche Meinung normalen, ruhigen Charakters zu erdrosseln.

Eine der am meisten gutgeheißenen Entschuldigungen, die für das
Dasein des Herrenhauses angeführt werden, verbirgt unter einer Maske
unschuldiger Vernünftigkeit eine Annahme, die die demokratische Frei-
heit an der Wurzel trifft: die Behauptung nämlich, daß das House of
Lords niemals Gesetzentwürfe, woran das Land wirklich interessiert ist,
beeinträchtige oder verwerfe. Wir wollen die Bedingungen, unter de-
nen das wahr und richtig ist, untersuchen. Ich habe bereits darauf hin-
gewiesen, daß hauptsächlich und seit beträchtlicher Zeit das Herren-
haus selbst darüber entscheidet, ob das Land an einer Gesetzesvorlage
interessiert ist oder nicht. Irrt das Oberhaus sich, so harrt seiner keine
Bestrafung, ausgenommen es begegnete einer feindseligen Agitation.
Doch dieses Risiko ist nicht groß. Denn bevor gegen die Lordskammer
zum Schlage ausgeholt werden kann, muß das verschlungene konstitu-
tionelle Gewebe entwirrt werden; außerdem ist jede gegen die Lords
gerichtete Drohung konstitutionellen Charakters wirkungslos, solange
sie selbst nicht in ihre Ausführung einwilligen. Im allgemeinen ist eine
Agitation schon befriedigt, wenn die Lords nachgeben; es wird ihnen
dann kein Leid zugefügt. Mit Münzen Kopf oder Schrift spielen, hier-
an erinnert es deutlich. Und zwar so: „Kopfseite, gewinne ich; Wap-
penseite, verlierst du.“

125
        <pb n="151" />
        ﻿So wichtig nun auch diese Tatsache sein mag, vom Standpunkte
volkstümlicher Selbstregierung ist sie doch nicht die bedeutendste.
Das Argument, das ich im Auge habe, schließt den Anspruch ein, daß das
Oberhaus die Gesetzgebung verzögern kann. Deshalb muß nicht allein
das Land an der Sache interessiert sein, sondern das Land muß in sehr
hohem Grade interessiert sein, und zwar dermaßen, daß es gewillt ist,
viel Zeit zu opfern und keine Mühe zu scheuen, damit die umstrittene
Maßregel durchgehe. Die Wähler müssen entschlossen sein, ihr den
Vorrang vor allen anderen Entwürfen einzuräumen und alle übrigen
schwebenden Fragen in den Hintergrund zu schieben. Die Nation muß
den Lords ihren Willen aufzwingen wollen. Das Argument setzt deshalb
voraus, daß die Gesetzgebung nicht allein für annehmbar befunden,
sondern auch mit ganz besonderer Entschlossenheit angestrebt wird.
Die sich hieraus ergebende gesetzgeberische Wirkung kann am besten
durch ein Beispiel veranschaulicht werden. Das House of Lords ver-
warf zwei Home-Rule-Vorlagen. Das erstemal (1885) wurden Neuwah-
len ausgeschrieben, doch die Home-Rule-Partei wurde geschlagen.
Das zweitemal wurde das Land nicht befragt, aber als die Wahlen
kamen, ereilte die Home-Rulers dasselbe Schicksal. Seitdem ist von
keiner Partei ein solcher Entwurf wieder eingebracht worden. Sicher-
lich rechtfertigen diese Vorgänge die Schlußfolgerung, mit der ich dis-
putiere.

Wir müssen uns vor der Einbildung hüten, daß viel mehr bewiesen
sei, als wirklich der Fall ist. Es ist vollkommen klar, daß das Herren-
haus gewisse Bills verwerfen kann. Daß es recht hatte, ist nicht bewie-
sen, aber dies ist für unseren gegenwärtigen Zweck sekundär. Bedeu-
tungslos ist es jedoch nicht, wenn gezeigt werden kann, daß das Land
niemals mit der Pairskammer übereinstimmte. Die Tatsachen bewei-
sen nur, daß der Widerstand des Herrenhauses die Verabschiedung
der Home-Rule-Vorlagen hinausschob. Die Wähler sind an Home
Rule nicht genügend interessiert, daß sie in einen langen und revolu-
tionären Kampf einträten und andere Fragen der Gesetzgebung ver-
nachlässigten, um eine entscheidende Schlacht herbeizuführen. Dies
bezeugen die Tatsachen, nichts mehr. Man könnte einwenden, daß ei-
ner kleinen Mehrheit, der es an hartnäckiger Entschlossenheit mangelt,
nicht erlaubt werden sollte, solch einen konstitutionellen Wechsel, wie
ihn Home Rule nach sich zöge, zu inaugurieren; daß es deshalb die

126
        <pb n="152" />
        ﻿Pflicht der Lordskammer sei, sowohl die numerische Majorität als de-
ren Entschlossenheit auf die Probe zu stellen. Wollen wir aber nur
dann eine Veränderung zulassen, wenn die ihr günstige Majorität einen
bestimmten Grad von Entschlossenheit zeigt, so setzen wir voraus, daß
der Fortschritt nur dann statthaft sei, wenn die hinter ihm treibenden
Kräfte eine revolutionäre Spannung erreicht hätten. Aber einer der
hauptsächlichsten Rechtfertigungsgründe für das Repräsentativsystem
besteht gerade darin, daß es der Steigerung des Druckes Vorbeugen soll.
Wenn es außerdem ein Gebot der Klugheit ist, daß man den Entschluß
der Majoritäten prüfe, bevor man sie ihre eigenen Wege gehen läßt, so
sollte der Teil der konstitutionellen Maschinerie, der diese Aufgabe zu
erfüllen hat, keine parteiische Instanz sein, die die Probe nicht bloß
dann anstellt, wenn große Verfassungsänderungen geplant werden, son-
dern auch, wenn es sich um Materien, wie Erziehung und Abschaffung
der Pluralstimmen, handelt; diese Instanz dürfte ihre Macht nicht be-
nutzen, die Interessen einer einzigen politischen Partei zu fördern1.

Die ganzeProbe ist jedoch schlechthin illegitim. Bei den Wahlen erhält
die Regierung die Sanktion zur Durchführung ihrer Politik2. Ihre Exi-
stenz hängt davon ab, ob sie sich als Dolmetscher der nationalen Wün-
sche bewährt. Für die öffentliche Meinung ist sie genau so empfänglich
wie für die Stimmung der Parteien. Wird hierauf erwidert, sie sei den
tätigsten und extremsten ihrer Anhänger zu willfährig, so müssen wir
daran erinnern, daß es gerade diese Männer sind, die in allen Parteien
die öffentliche Meinung machen. Sie sind die Keimzellen im Gegensatz
gegen die somatischen Zellen des politischen Körpers. Wenn deshalb
alle Parteien auf sie hören, so erklärt es sich dadurch, daß der politische
Schwerpunkt nicht durch das Gewicht der Masse, sondern durch or-
ganische Äußerungen der Lebenstätigkeit bestimmt wird. Der passive
Haufe gleichgültiger Wähler oder eigenbrödlerischer, überlegener Un-
zufriedener, der weder durch eine Kraft des erfinderischen \ erstandes,
noch durch eine sittliche, nach Gerechtigkeit strebende Begeisterung

Als im Jahre 1906 die Lords die Unterrichtsvorlage ablehnten, schrieb eine
liberale Zeitung: „Die Trades Disputes Bill (Vorlage bezüglich gewerblicher
Streitigkeiten) ließen sie passieren, weil sie wußten, daß die Mitglieder der Ar-
beiterpartei .große Füße' hatten. Sie (die Lords) verwarfen die Unterrichts-Bill,
obgleich die Liberalen ein unzweideutiges Mandat zu ihren Gunsten erhalten
atten.“ Die Unterscheidung, die hier implicite zwischen ,,Füßen und ,,Man-
aten gemacht wird, ist ganz richtig. 2 Dies muß im Zusammenhang mit den in
einem früheren Kapitel gegebenen Anregungen, wie die Regierungen mit den
Wählern in enger Fühlung bleiben können, gelesen werden.

127
        <pb n="153" />
        ﻿I

bewegt und vorwärtsgetrieben wird, hat und soll weniger Einfluß im
Staatsleben haben, als seine Größe zu rechtfertigen scheint. Alle Par-
teien erkennen jedoch sein Gewicht an. Sie suchen dahinter Schutz und
erklären ihre Mängel durch die Trägheit dieser Masse; sie fühlen sie wie
einen Mühlstein um den Hals, wenn sie in ihrer Begeisterung für die Vi-
sion einer verbesserten Welt schneller und schneller laufen möchten.
Wenn der Staat neue Richtungen einschlägt oder dem Lichte reiner Ver-
nunft auf Wegen folgt, die den Massen ungewohnt sind (und wohlver-
standen, hiermit meine ich nicht nur den Armen, sondern alle, die von
Interessen oder Gewohnheiten beherrscht werden, deren Geist sich
keine andere Wirklichkeit als den Statusquo vorstellen kann), so wird
ihre Zustimmung auf eine Belastungsprobe gestellt. Ist der Druck zu
übermäßig, so wird die Masse von der Reaktion erfaßt; ist er zu gering,
kann der Staat seine Funktionen in der Gesellschaft nicht erfüllen. Das
ist das Problem, dem jede Partei, die an der Macht ist, ins Auge zu
schauen hat. Ihre Aufgabe ist nicht allein, die Stimmung der Masse zu
erforschen, sondern auch herauszufinden, welche Anforderungen man
an die Masse stellen kann. Die Partei hat ihre Ideen vom politischen
Recht auf eine Gemeinschaft anzuwenden, die aus organisierten Wider-
sachern und einer trägen Masse des sozialen Gewebes zusammengesetzt
ist, welch letztere zu aktiven Oppositionen angereizt werden kann, wenn
ihre Befürchtungen erweckt werden oder ihr Wunsch, ungeschoren zu
bleiben, zu wenig berücksichtigt wird. Insofern es für die Gesetzge-
bungsmaschinerie eines Staates ratsam sein mag, den Entschluß der
Wähler, gewisse Veränderungen durchzuführen, zu prüfen, ist hierfür
also schon ausreichend durch die Trägheit der Wählermassen und die
beständige Immanenz der Reaktion gesorgt.

Wenn das Dasein einer zweiten Kammer die politischen Parteien —
oder eine von ihnen — von der Verantwortlichkeit für ihre Vorlagen be-
freit, so kann das Land über Streitfragen niemals endgültig entschei-
den ; auch können nachfolgende Ereignisse niemals zeigen, was die Na-
tion zur Konfliktszeit wirklich zu tun beabsichtigte. Der Wille des Vol-
kes ändert sich mit der Zeit und den Verhältnissen. Jedes Ding hat sei-
ne Zeit. Wird die reife Frucht nicht gepflückt, so verfault sie. Wenn
das Oberhaus über die Zeit gebieten und dadurch die Verzögerung er-
zielen kann, so verfügt es über den Kern der Macht, der die Niederlagen
besiegelt.

128
        <pb n="154" />
        ﻿In dieser Beziehung mögen die Vorgänge, die sich beim Streite über
die Home Rule abspielten, noch einmal gewürdigt werden. Die Ver-
längerung der Kontroverse gab den Befürchtungen und den Vorurtei-
len der Rasse und Religion Zeit, sich auszubreiten. Sie führte zu einer
Art Referendum, als sich jene, die in den Prinzipien und Zielen der Vor-
lage konform gingen, über die Einzelheiten spalteten, z. B. ob irische
Abgeordnete im Westminsterpalast sitzen sollten oder nicht. Sie lang-
weilte das Land, der günstige Augenblick für die Lösung der irischen
Schwierigkeit eilte schnell vorüber.

Noch war dies alles. Ein Attraktionsstück wurde ersonnen, um mit
jenem zu rivalisieren, das Irland einige Gerechtigkeit widerfahren lassen
wollte. Das unionistische soziale Programm, an dessen Spitze die For-
derung der Altersrenten figurierte, wurde dem Lande bekanntgegeben.
Der Streit wogte nicht mehr um die Frage: ob für oder gegen eine ein-
zige Maßregel, sondern jetzt hieß es: entweder dieses Programm der
Home Rule oder jenes der Sozialreform. Das soziale Reformprogramm
wurde angenommen mit dem Ergebnis, daß die Altersversicherung auf
Jahre hinaus zurückgestellt wurde. Die Forderung des Landankaufes
dagegen, mit der die Wähler damals eingeschüchtert wurden, haben in-
zwischen dieselben Leute durchgeführt, die sich ihr zu jener Zeit wider-
setzt hatten. Der Unterschied ist nur, daß den Steuerzahlern eine
größere Last aufgebürdet worden ist und den Gutsherren noch mehr
Summen in die Tasche geflossen sind — und noch immer ist das Pro-
blem der Selbstregierung Irlands nicht gelöst. Die politische Verwick-
lung, die sich als Ergebnis der Aktion des Oberhauses hinsichtlich Home
Rule ergab, ist heute noch nicht von den Forschern der politischen Ge-
schichte entwirrt worden, aber folgendes ist durch die Ereignisse schla-
gend bewiesen worden: Die Macht unserer zweiten Kammer, den Gang
der Gesetzgebung zu verzögern, ist nicht allein eine Gewalt, die die Ge-
setzentwürfe noch einmal dem Urteilsspruch des Volkes unterwerfen
kann, sondern auch eine Macht, gewünschte Veränderungen zu ver-
eiteln ; ein Hindernis für dauernde und wissenschaftliche Experimente
und Anpassungen, eine Schranke für alles, was nicht von einem ent-
schlossenen revolutionären Willen getragen wird, ein enormer Vorteil
für jene politische Partei, die das Vertrauen der durch das Oberhaus
vertretenen Wirtschaftsinteressen genießt.

Zur Beseitigung des Mißbrauches der Gewalt dieser verfassungsrecht-

9 Mac Donald, Sozialismus	129
        <pb n="155" />
        ﻿liehen Hemmvorrichtung werden zwei Mittel vorgeschlagen. Erstens
wäre die Gültigkeitsdauer ihrer Gewalt einzuschränken, und zweitens
sollte man die Lordskammer direkt aus Wahlen hervorgehen lassen.

Das erste Mittel beschränkt formell das Votum der Lords entweder
auf eine bestimmte Zeit oder auf eine gewisse Anzahl von Nichtüber-
einstimmungen mit irgendwelchem Vorschlag der Volksvertretung.
Wenn wir die hemmenden Schranken überhaupt für wünschenswert
erachten, so scheint mir dies die beste Kontrollierungsmethode zu sein.
Aber selbst dies ist dem gewichtigen Ein wände ausgesetzt, daß es die
zweite Kammer ermächtigt, die Erörterung über Vorlagen bis zu einem
Punkte in die Länge zu ziehen, wo die Diskussion nicht mehr aufklärt,
sondern ermüdet. Es gibt eine Zeitgrenze, innerhalb welcher Dinge ge-
schehen müssen oder sie werden leicht überhaupt unterlassen.

Das zweite Mittel reizt jedoch sehr zum Widerspruch. Wenn die Leh-
re von der einschränkenden Gewalt richtig ist, so sollte man sie unab-
hängig und unparteiisch anwenden. Säßen in dem Oberhause die Ge-
wählten der Majorität derjenigen Kammer, der Zaum und Zügel ange-
legt werden soll, wie es der Fall in den meisten unserer Kolonien ist, so
verfehlte es offenbar seine Bestimmung. Es müßte seine Tätigkeit ein-
stellen, genau so, wie es das Haus der Lords in den Tagen tat, als es die
Mehrheit des Unterhauses wählte, oder was es heute noch tut, wenn die
Konservativen die Geschäfte führen. Wählten die Wahlkreise die zweite
Kammer nach demselben Wahlrecht, wie das Unterhaus, so hätte sie
kaum einen von diesem unterschiedenen politischen Charakter; ihre Ma-
jorität gehorchte den Einpeitschern, die das Haus der Gemeinen kon-
trollieren. Beriefe man sie nach einem anderen Wahlrecht, so zeigte sie
dieselbe Spaltung in Parteien. Ihre Mehrheit könnte dann derselben
Partei angehören wie die Minorität des Unterhauses, in welchem Falle
sie gerade eine die Situation beherrschende Opposition wäre, anstatt
eine hemmende Schranke zu sein. Ihre Mehrheit könnte aber auch mit
der des Unterhauses identisch sein; dann hörte sie auf, als Hemm-
schuh zu dienen. Was aber auch immer das politische Fazit eines ge-
wählten Oberhauses sein möge, so wird es niemals das Amt einer konsti-
tutionellen Hemmvorrichtung ausfüllen können, weil die Tatsache,
daß es seine Autorität direkt von den Wahlkreisen ableitet, ihm eine
mit der des Hauses der Gemeinen konkurrierende Macht verleiht. Ent-
steht ein Konflikt, so wird der Kampf zwischen den beiden Kammern

130
        <pb n="156" />
        ﻿nicht sowohl um das spezifische Streitobjekt als um die Zusammen-
setzung, die Wahl und die Kompetenzen der beiden Häuser statt-
finden. Ihr Ringen wird entscheiden, wer der Herr ist. Dies war der
Fall in Südaustralien, wo zwei Jahre lang zwischen den beiden Kam-
mern eine Auseinandersetzung über die an eine bestimmte Höhe des
Besitzes geknüpfte Wahlfähigkeit für den gesetzgebenden Rat wütete.
Im Laufe dieses Streites wurden 3 Vorlagen verworfen, fand eine allge-
meine Wahl statt, drohte eine weitere zu folgen, während der 1907
geschlossene Kompromiß nur ein Waffenstillstand sein kann.

Alle diese Systeme konstitutioneller Hemmvorrichtungen sind nur
Systeme von schwankendem Gleichgewicht, die sich wohl in Friedens-
zeiten behaupten, wo sie keinem Zwecke dienen, aber in kritischen
Perioden zusammenzubrechen streben, wenn sie sich gerade bewähren
sollten.

Eine befriedigende, das Haus der Gemeinen zügelnde Einrichtung
muß mit einigen klar definierten Attributen ausgerüstet sein. Sie muß
unparteiisch und von allen politischen Parteien unabhängig sein. Sie
muß imstande sein, den Willen des Volkes mit großem Scharfsinn zu
interpretieren; sie darf die gesetzgebenden Befugnisse der wahren Le-
gislative nicht an sich reißen und sich mit ihr in die Macht teilen, son-
dern sie muß nur ein beschränktes Einspruchsrecht genießen. Für jede
Körperschaft ist es schwer, diesen Erfordernissen zu genügen, aber
Tatsache ist es, daß unser Haus der Lords von diesen Eigenschaften
nichts besitzt. Würde sein Vetorecht beschränkt, so würde es dadurch
als Organ im Verfassungskörper sehr verbessert werden, aber eine par-
teiische Instanz bliebe es immerhin. Stets verträte es eine bestimmte
Richtung von Klassenanschauungen und Klasseninteressen, die in vie-
len Punkten mit der allgemeinen staatlichen Wohlfahrt kollidieren.
Bestände außerdem seine wirkliche Tätigkeit nur darin, das Haus der
Gemeinen zu zügeln, so wären seine Pflichten so unbedeutend, daß tüch-
tige Männer ihm ihre Dienste versagen würden. Es fehlte ihm zum Le-
ben die genügende Nahrung.

Wenn nun schon die Unmöglichkeit eines konstitutionellen Gegen-
gewichts gegen eine aus Volkswahlen hervorgegangene gesetzgebende
F ersammlung durch unsere eigene Erfahrung und die anderer parla-
mentarisch regierter Länder einleuchtend ist, so wird die Schlußfolge-
rang noch verschärft, wenn man die Frage vom Standpunkte der Legis-

131

9
        <pb n="157" />
        ﻿lative selbst untersucht. Im äußersten Falle wird die Legislative durch
die Bedingungen des politischen Lebens, die sich aus einer parteiischen
Regierung ergeben, versucht, wohlfeile und ehrlose Dinge zu tun, weil sie
nach dem Beifall der Menge geizt. Existiert neben ihr ein Herrenhaus1,
so wird sich die Mehrheit der gewählten Kammer ihrer legislativen Ver-
antwortung nicht vollkommen bewußt. Wohl weiß sie, daß das Ober-
haus bestimmte Sachen ablehnen wird; sie kann es deshalb für ihre
eigenen Unterlassungen tadeln—Unterlassungen, um die sie manchmal
durchaus nicht betrübt sein mag. Fiele die volle und endgültige Verant-
wortung für die Gesetzgebung einer Regierung zu, so würden die Ein-
flüsse, die die Politik zu versittlichen streben, verstärkt werden.

Hätte die Opposition im Unterhause die volle Verantwortlichkeit
einer Opposition zu tragen und würde sie nicht angespornt, sich nach
wirkungsvoller Unterstützung anderweitig umzusehen, so würde sie
auch ihre Tätigkeit mehr als modifizierende Macht in der Gesetzge-
bung ausüben und ihre Möglichkeiten als eine boshafte und obstruk-
tionslüsterne Gruppe weniger ausnützen. Weit davon entfernt, die
Gesetzgebung zu verbessern und die verwegenen Naturen in dem auf
Volkswahlen beruhenden Parlamente zu bändigen, hat die Verteilung
der legislativen Verantwortlichkeiten keinen Einfluß auf die Güte der
Statutarrechte; sie ladet die Regierung und die Opposition nur ein, un-
aufrichtig zu handeln und Obstruktion zu treiben. Wie immer auch
eine zweite Kammer zusammengesetzt sein mag und welche Funktion
sie auch zu erfüllen hätte, sie kann die Wahrscheinlichkeit nicht er-
höhen, daß die „rechten“ Gesetze geschaffen werden; sie kann nicht
dafür bürgen, daß die Absichten des Volkes ausgeführt werden, auch
kann sie die Tyrannei der Mehrheiten nicht beschränken, noch den
Wunsch der Regierung, Ungerechtigkeiten zu begehen, mäßigen.

Wir müssen ferner nie die Tatsache aus dem Auge verlieren, daß die
zweite Kammer in Finanzangelegenheiten nicht zuständig und das bri-
tische Parlament gerade für seine Kompetenz in Finanzfragen so be-
rühmt ist. Unmöglich ist es auch, sich ein System der Zweigewalten im
Finanzwesen vorzustellen. Die Finanzhoheit ist zu wichtig, ein Spiel-

1 Oder irgendeine zweite Kammer, obgleich sich die Art und Weise, wie der Ein-
wand begründet würde, darnach richtete, ob die Parteifarbe der zweiten
Kammer der Couleur der anderen Kammer entgegengesetzt wäre oder nicht,
und ob das Oberhaus eine dauernde Mehrheit, die zu der einen Partei gehört,
hätte oder nicht hätte.

132
        <pb n="158" />
        ﻿zeug der entgegengesetzten Parteien der beiden Häuser zu sein. In die-
ser Sache muß die Majorität des regierenden Hauses die volle und un-
geteilte Verantwortlichkeit übernehmen. Genau in dem Maße wie je-
mand die legislative Reform als eine zwingende Notwendigkeit für das
Leben des Landes empfindet, glaubt er auch, daß die Unmöglichkeit
geteilter Verantwortlichkeit in Budgetfragen ebenso für andere Ma-
terien parlamentarischer Arbeit bestehe.

Die hemmende Schranke, die ich soeben besprochen habe, betrifft die
Prinzipien und die Politik der Gesetzgebung. Die Verantwortung hier-
für sollte, wie alle Erfahrung lehrt, ausschließlich auf die Schultern der
Volksvertretung gelegt werden. In der Natur hemmt nicht das eine Or-
gan das andere, sondern die antagonistischen Kräfte vermischen sich zur
Bewegung, wie die zentrifugalen und zentripetalen Kräfte des Univer-
sums und die katabolischen und aufbauenden Elemente in der Biolo-
gie. Die kollidierenden sozialen Mächte sollten in einem einzigen legis-
lativen Organe ihre Vertretung haben. Gesetzentwürfe sollten nicht in
zwei verschiedenen Häusern, die zwei verschiedene Impulse vertreten,
sondern in einer einzigen Kammer erörtert werden, die alle Interessen
und Antriebe repräsentiert. Auf diese Weise wird der Fortschritt stetig
und mit sicherem Gange vorwärtsschreiten.

Nun gibt es aber eine hemmende Einrichtung anderen Charakters,
die sehr gut adoptiert werden könnte. Die zweite konstitutionelle
Funktion, die das Haus der Lords angeblich erfüllt, ist diejenige
einer Revisionskammer, wo die Vorlagen nicht auf ihre politischen,
sondern auf ihre technischen Vorzüge geprüft werden. So läßt die Re-
gierung oft im Oberhause Amendements abfassen, sie holt Versäumtes
nach, korrigiert technische Fehler. Nichts würde unsere Gesetzgebung
gewiß mehr verbessern als eine Prüfung, die eine für diesen Zweck er-
richtete Kammer vorzunehmen hätte. Das Oberhaus kann dies jedoch
nicht tun; denn es ist politischer Natur, während jene Arbeit von
Juristen verrichtet werden muß. Sicherte sich das Haus der Gemeinen
die Macht, bei jeder Vorlage deren allgemeine Prinzipien und Richt-
linien in derWeise zu fixieren, daß eine Einmischung des Oberhauses hier
uin solcher Bruch der Vorrechte wäre, wie sie es in Finanzfragen schon
heute ist; erweiterte ferner das Unterhaus die Sphäre seiner Privilegien,
so daß mit allen von ihm verabschiedeten Entwürfen in der Lords-
kammer eine zweite Lesung vorgenommen werden müßte, so hätte es

133
        <pb n="159" />
        ﻿den ersten wichtigen Schritt in der Richtung getan, die zweite Kammer
in einen Revisionsausschuß umzuwandeln. Dann könnte das Laienele-
ment des Oberhauses den Sitzungen fernbleiben, für allgemeine Zwecke
näherte sich die Peerskammer im Aussehen und Charakter einem Appel-
lationshofe. Die Gesetzentwürfe würden dann von Männern geprüft wer-
den, die in der Handhabung der Gesetze erfahren wären und deren Auf-
gabe es wäre, in den Paragraphen des geschriebenen Rechts, so deut-
lich und getreu als die Sprache es erlaubt, die Intentionen des Unter-
hauses auszudrücken. Für die Gerichte könnte sich dann die Möglich-
keit ergeben, die Ansichten und die Zwecke dieses rechtskundigen Aus-
schusses, soweit sie amtlich zum Ausdruck gekommen sind, als Be-
weise für die Absichten des Parlamentes und als einen tätigen Teil des
Gesetzes zu betrachten. Im öffentlichen Interesse wäre dies viel mehr
gelegen, als die gegenwärtige Praxis, die dem Richter erlaubt, eine den
legislativen Funktionen gleichkommende Tätigkeit auszuüben, mögen
seit der Annahme der Akte schon Jahre verflossen sein, und Gesetzen
eine Deutung zu geben, wie sie offenbar von dem betreffenden Parla-
mente nie beabsichtigt war. Die Auslegungen, die einem Gesetze im
Moment seiner Schöpfung gegeben und von den Personen akzeptiert
werden, die für seine Annahme im Parlamente verantwortlich sind,
bergen in sich viel weniger Gefahren, als Interpretationen, die das Ge-
setz unabhängig von der Meinung des Gesetzgebers und oft seiner Ab-
sicht zuwiderlaufend erfährt.

Den sichersten, wirksamsten und verantwortungsreichsten Träger
der Gesetzgebung liefert deshalb das Einkammersystem, ergänzt durch
einen Revisionsausschuß, der sich aus Rechtsgelehrten des Ober-
hauses zusammensetzt, die nicht allein auf eine richterliche Praxis
herabblicken, sondern auch mit dem redaktionellen Teil der parlamen-
tarischen Arbeiten vertraut sind; die die Aufgabe haben, nicht die
Politik, wohl aber das technische Gepräge der Vorlagen zu verbessern
und deren Vollständigkeit und Wirksamkeit als gesetzmäßige Werk-
zeuge zu kritisieren und zu erhöhen.

nimiiuiiinnnimmlml,TnmmimmnmimmmlITlrlITn),lmnumiiiiifT

134
        <pb n="160" />
        ﻿mim mm.

JL

XL

			

V.	DIE DEMOKRATIE UND DAS IM-
PERIUM

WTinimmiiiiiiiiiiiitTmimmiminiiminTTnTrnim'imiiiiiimiiiiimmmT

A. DAS REICH UND DIE RASSENFRAGE
In unseren Tagen der schnellen Verkehrsmittel und der Erleichterun-
gen für die blitzartige Übermittelung von Nachrichten ist die Welt zu
einem kleinen Umfang zusammengeschrumpft; die kommerzielle und
politische Rivalität der Nationen spielt sich auf einer Bühne ab, die
keine andere ist als die ganze Welt. Die großen industriellen Natio-
nen brauchen Märkte, die großen Königreiche verzehrt der Hunger
nach Kolonien, die großen Völker strömen in neue Länder. Der Durst
nach Abenteuern und der Handelsgeist des Mittelalters und der Kin-
derj ahre der modernen Zeit führten zur Aufpflanzung der französischen,
spanischen, holländischen und englischen Flagge in den westlichen Ge-
wässern, auf dem amerikanischen Kontinente und in Indien. Die durch
die nationale Angriffslust angefeuerte Handelseifersucht brachte die
Völker ins Handgemenge. Sie wuchsen und sanken mit den Launen
des Glücks der Invasionen, der Seeräuberexpeditionen und der regu-
lären Kriege. Indien und Amerika fielen schließlich in unsere Gewalt:
Indien als Markt, Amerika als Kolonie. In den neuesten Zeiten, wo Eu-
ropa und die Vereinigten Staaten zu stärkerer Handelstätigkeit erwacht
sind, nachdem die bewaffneten Kämpfe aufgehört haben, und wo die
westliche Nation des Ostens, Japan, mit der Kraft vorwärtsdrängender
Energie belebt worden ist, hat sich jeder Impuls, der dazu beiträgt, die
Vereinigung zu einer Nation zu festigen, auf die Gründung von Ko-
lonialreichen gerichtet. Soweit unsittliche Motive zur Aktion kamen,
waren es Neid, Stolz und Habsucht, die die Völker antrieben, die ha-
schenden Hände auszustrecken. Die Aufrechterhaltung ihres Presti-
ges nötigte sie, überseeische Gebiete zu okkupieren und ihre Blicke auf
der Suche nach herrenlosen Ländern über die Erde schweifen zu lassen.
Eie französischen Besitzungen in Siam und Deutschlands afrika-
nische Kolonien gehören in diese Kategorie. Aus taktischen Gründen
mußten dann neue Landerwerbungen gemacht werden. Japan wollte
den westlichen Teil des Stillen Ozeans nicht bloß aus Handelsrück-
sichten beherrschen, sondern es wurde von militärischen Gesichts-

135
        <pb n="161" />
        ﻿punkten geleitet; denn als drohenden Nachbar hatte es Rußland in
der Mandschurei und Korea. Handelsinteressen bestimmten Frank-
reich zur Besitzergreifung Madagaskars, Amerika zum kubanischen Feld-
zug und uns zum Burenkrieg. Ähnliche Erwägungen wirken in der An-
ziehung, die Ägypten und unsere autonomen Kolonien auf uns ausüben.
Deutschland glaubte man lange Zeit vom Wunsche beseelt, Brasilien zu
erobern, damit sich die deutschen Auswanderer unter deutscher Flagge
ansiedeln könnten und nicht gezwungen wären, dort als Fremdlinge zu
wohnen, wie es jetzt der Fall ist. Uns dienen unsere Kolonien zu dem-
selben Zwecke. Wenn diese Motive nicht zu einer wirklichen politi-
schen Einverleibung von Territorien führen, so errichten sie oft eine Art
Autorität, die wohl schlecht definiert ist und keine internationale
Anerkennung hat, aber trotzdem eine Tatsache ist, wie die Vormund-
schaft der Vereinigten Staaten über Zentralamerika oder Japans über
China.

Was nun auch in der Mitte des 19. Jahrhunderts nicht von einer,
sondern von allen politischen Parteien gegen diese Gebietsvergröße-
rung gesagt worden sein mag oder was man darüber dachte, die
Bewegung für die Zerbröckelung und Preisgabe der Kolonien ist er-
loschen. Die politische und wirtschaftliche Organisation der Welt hat
sich in den Köpfen der Menschen eingenistet, wenn auch nicht ge-
rade als ein klar umrissenes Ziel, wohl aber als eine Idee, als Voraus-
setzung, die nie zu Ende gedacht, nie bewußt formuliert wird und die
doch zur selben Zeit unbestritten waltet und als Quelle und Führerin
für Gedanken und Handlungen tätig ist. Wie ist diese Bewegung von
dem in dieser Studie vertretenen Standpunkt zu bewerten?

Zuerst werde ich mich mit den Fragen der Ernährung befassen, da
sie die geringsten Schwierigkeiten bieten. Zweifellos ist der Gewinn
eines weltumspannenden Warenaustausches für alle Nationen absolut.
Daß die Inseln der heißen Zone ihre Produkte nach den Wohnorten
der gemäßigten Zone senden sollen, damit diese die Erzeugnisse an-
derer Klimate genießen können, liegt gewiß im Schöpfungszweck,
gäbe es so etwas. Auf diesem Wege werden die Vorräte für die Er-
nährung der Welt und die Hilfsquellen der Menschheit bedeutend ver-
mehrt, Austausch und Güterzirkulation nehmen gewaltig an Umfang
zu. Jede Schranke, die hiergegen errichtet wird, ist schädlich. Sowohl
Zollmauern als die mörderische Ausbeutung der Eingeborenen, durch

13 6
        <pb n="162" />
        ﻿die deren Beiträgen ein frühzeitiges Ende gesetzt wird, wirken wirt-
schaftlich wie moralisch unheilvoll.

Im Anschluß hieran ist eine ganz heikle Frage zu erledigen. Was
sind die relativen Ansprüche der Welt da draußen und der heimi-
schen Nation auf die Benutzung irgendeines Teiles der Erdoberfläche?
In letzter Instanz reichen die Ansprüche so weit, als mit der Schärfe des
Schwertes erzwungen werden kann. Von diesem jus naturae oder jus
ferae haben die zivilisierten Völker den ausgiebigsten Gebrauch ge-
macht. Sie haben den eingeborenen Rassen ihr Land entrissen; ein Nein
durften diese sich nicht erlauben. Doch wenn wir die historischen Tat-
sachen auf sich beruhen lassen, so können wir untersuchen, wie weit wir-
kungsvolle Aktionen gerechtfertigt waren, um diese Plätze dem Welt-
handel zu erschließen. Wir können den Grundsatz aufstellen, daß die
Welt wohl berechtigt ist, sich der Früchte der Tropen zu erfreuen,
daß sie aber kein Recht hat, die einheimischen Rassen durch Betrug
zu expropriieren oder grausam auszubeuten, ihre kommunistischen Ge-
wohnheiten aufzulösen, sie zu demoralisieren und zu Vagabunden,
Bettlern und Verbrechern zu machen. Diese Verpflichtung ist für
die weiße Rasse eine schwere Bürde, sie hat sich ihr nicht gewachsen
gezeigt. Die geographischen, klimatischen und sozialen Lebensver-
hältnisse der Tropen zerstören bei den Weißen, deren Dasein inmitten
der autochthonen Völkerschaften verrinnt, das Vermächtnis gesitteter,
humaner Lebensführung und Moralität. Auch stumpft das universelle
Vorhandensein der Rassenantipathie, durch welche Gründe wir sie auch
immer erklären mögen, das Gefühl unparteiischer Rechtspflege und
verwandter Empfindungen zwischen weißer und farbiger Rasse ab.

Hierfür Gründe anzuführen und gleichfalls darzulegen, weshalb die-
ser allgemeine Mangel merkwürdige Ausnahmen aufweist, ist eines der
dunkelsten Probleme der Rassen Psychologie1. Doch offenbar muß sich
jede in Frage kommende weiße Rasse, es sei denn, sie handle recht,
nicht allein die Achtung der Eingeborenenverscherzen, sondern sie muß
auch ihren eigenen Gerechtigkeitssinn, ihre eigenen Kulturgefühle und
demokratischen Instinkte einbüßen. Es ist ihr unmöglich, den Geist,
der das Leben und den Sinn ihrer eigenen Demokratie bedeutet, zu
behüten und lebendig zu erhalten, wenn sie den Neger zu ihren niedri-

1 Dieser Gegenstand ist in dem Buche von Sir Sydney Olivier, K. C. M. G.: White
Capital and Coloured Labour, London, Independent Labour Party, behandelt
worden.

137
        <pb n="163" />
        ﻿gen Zwecken verwendet, ihn als ein Lasttier betrachtet, das keine
bürgerlichen Rechte hat, ihn beim ersten Auftauchen sofort nieder-
schießt und ihn unterdrückt.

Die Rückwirkung eines Reiches unterworfener Völker auf die Demo-
kratie ist deshalb eine große, bedeutungsvolle Angelegenheit. Wenn
die herrschende Nation mit Wohlwollen und durch erzieherische Mittel
den Eingeborenen helfen will — die bei ihr üblichen Methoden sind
nicht notwendigerweise einzuführen, aber sie muß sich von dem Geiste
menschlicher Rücksicht und gesetzlicher Rechtlichkeit, der der Atem
ihres eigenen politischen Lebens ist, leiten lassen—-, so braucht sie sich
selbst durch Ernennung von Prokonsulen, Gouverneuren und einesVer-
waltungspersonals für die Einheimischen noch nicht Gewalt anzutun.
Ist jedoch die wirtschaftliche Ausbeutung das Hauptmotiv, inspiriert
sie die Politik der Behörden der Weißen hinsichtlich des Landbesitzes
und der Freiheiten und Rechte, die die Eingeborenen genießen, wie es
der Fall ist im Kongo-Freistaat und mehr oder minder in jedem unter-
jochten Gebiete der zivilisierten Staaten, so muß die souveräne Demo-
kratie selbst befleckt werden. In ihrem eigenen Blute erscheint zuletzt
eine Infusion vergifteter Materien. Jene, die für diese Ausbeutung ver-
antwortlich sind und sich zu den politischen Ansichten der Ausbeutung
bekennen, und alle, die solche Politik entschuldigen und verteidigen,
werden zu Krebsgeschwüren im Herzen des demokratischen Staates.
Die demokratische Persönlichkeit verliert den inneren Halt, wie die
Individualität einer Person, die an Lähmung leidet; der demokratische
Wille wird von schleichendem Gifte angefressen. Die Empfänglichkeiten
und Gefühle, auf denen zu Hause die Freiheiten beruhen, zerfallen.

Nun möchte ich klar und deutlich betonen, daß meine Auffassung
nicht ist, daß sich die weißen Rassen in der Kolonialpolitik notwendig
die Einführung einer demokratischen Verfassung, wie wir sie ver-
stehen, bei den Eingeborenen zum Ziele setzen müssen. Die Demo-
kratie dieser nördlichen Länder ist wahrscheinlich mit dem Boden und
der Rasse verwachsen. Mit ihr nordwärts und südwärts zu ziehen, sie
nach dem Osten und dem Westen zu verpflanzen, als wäre sie das
unvermeidliche Ende aller Staatsverfassungen, heißt aus ihr einen
Fetisch machen. Die Demokratie ist nur eine der Formen — für uns
vielleicht die einzig mögliche Form —, in der uns die von der öffent-
lichen Meinung gebildete Regierung erscheint. Wir können die Ver-

138
        <pb n="164" />
        ﻿gangenheit des Eingeborenen nicht so behandeln, als ob sie ihm weder
Gepflogenheiten noch Denkrichtungen überliefert hätte. So wenig wie
wir kann auch er von seinem Erbteil getrennt betrachtet werden. Wir
können ihn nicht dazu bringen, wieder von vorn anzufangen; deshalb
müssen wir ihn von seinem eigenen und nicht von unserem Stand-
punkte aus beurteilen. Die Einrichtungen, die ihm die Freiheit brin-
gen sollen, sind aller Wahrscheinlichkeit nach ganz verschieden von
den Institutionen, die uns die Freiheit zu gewähren haben. Der Erfolg
der Eingeborenenpolitik hängt deshalb davon ab, ob die weißen Ras-
sen dem Eingeborenen auf Wegen führend voranschreiten können,
die zu wandeln für den Eingeborenen selbst natürlich sind, und nicht
bloß auf Pfaden, die der Bequemlichkeit der weißen Rassen Zu-
sagen und ihren Ansichten entsprechen. Aber sie können die Gewalt
seiner Häuptlinge und Führer, die Gesetze, Sitten und Wirtschafts-
weise seines Stammes anerkennen; sie können den Eingeborenen be-
hilflich sein, die Auswüchse der Entartung zu beseitigen. Der Geist, der
bei uns individuelle Freiheit und demokratische Kontrolle fordert, wird
durch die Selbstentwicklung verschiedenartiger Gemeinschaften be-
friedigt, immer vorausgesetzt, daß dies keinen Bruch der fundamen-
talen sittlichen Ordnung nach sich zieht, wie z. B. absichtliche Ver-
nichtung von Menschenleben.

.,Der Mann am Orte“, der eine doppelte Moral zu praktizieren ver-
sucht, um sich der Mühe zu entheben, alle Verantwortlichkeiten sei-
ner Stellung zu tragen, gibt hierauf folgende Antwort: Die Einge-
borenen müssen zu ihrem eigenen Vorteil ausgepeitscht werden, Ge-
richtsverfahren verstehen sie nicht und summarisch müssen sie be-
straft werden; unser Gefühl der Vergebung oder unser Gerechtigkeits-
empfinden schätzen sie nicht, wünschen wir einen Eindruck auf sie zu
machen, so müssen wir es in derselben Weise tun, wie sie sich gegen-
seitig zu imponieren pflegen. Die Replik ist zwiefach. Erstens können
die Voraussetzungen bestritten werden. Gefällt sich der Weiße in den
Gepflogenheiten des Eingeborenen, um ihm Respekt einzuflößen, so
bietet dies nicht allein ein abscheuliches Schauspiel dar, sondern die
Vorzüglichkeit dieser Methode ist auch noch niemals bewiesen worden.
Die Erfahrung in Gegenden wie Natal lehrt, daß Grausamkeit gegen-
über den Eingeborenen eine ganze Ernte von Groll und Unruhe reift.
Zweitens muß ausdrücklich hervorgehoben werden, daß, wenn der

139
        <pb n="165" />
        ﻿Weiße durch seine Herrscherfunktionen über den Eingeborenen auf
dessen Niveau herabgezerrt wird, er ihm gegenüber nicht allein keine
Mission zu erfüllen hat, sondern auch sich selbst großen Schaden zu-
fügt, während er glaubt, er hätte wirklich eine Mission auszuführen.
Durch die Berührung der weißen und farbigen Rasse verfällt dann
weit und breit die Zivilisation.

Die Merkmale, die zur Beurteilung der Eingeborenenpolitik dienen,
sind die folgenden: Haben wir unsere eigene Gemächlichkeit oder die
Wohlfahrt des Eingeborenen im Auge? Wenn wir zugeben, daß die
Irrtümer des Eingeborenen sui generis sind, tun wir es dann deshalb,
um aus ihnen Vorteil zu ziehen, — wie die Bevölkerung Natals es tat,
als sie die Zulu beim bloßen Erscheinen niederschoß, um ihnen zu zei-
gen, daß die Weißen den alten Häuptlingen an Roheit nicht nach-
ständen — oder deshalb, damit wir auf ihre niedrigere Kultur recht-
zeitig etwas von der Weisheit und der Moralität unserer eigenen auf-
pfropfen können? Sollen wir es auf Grund unserer wissenschaftlichen
Erkenntnis der Entwicklung der Eingeborenen-Gesellschaft anheim-
geben, sich unter der Führung unseres aufgeklärten Geistes selbst zu
gestalten? Über diese Punkte müssen wir reine Gewissen haben.

Auch darf nicht außer acht gelassen werden, daß die Erziehung der
Eingeborenen und das Ziel der Eingeborenenpolitik nicht von einander
getrennt werden können. Wenn wir in den Staaten der Eingeborenen
keine demokratische Kontrolle errrichten wollen, so sollten wir sie
auch nicht in demokratischen Gedankengängen erziehen. Unsere Er-
ziehung ist ein Teil der Vorbereitung zu unserem bürgerlichen Leben.
Wie groß ist z. B. unsere Narrheit, daß wir die Indier in unseren eng-
lischen Schulen und an unseren Universitäten in den Prinzipien der
bürgerlichen Freiheit unterrichten und sie dann wieder in die Heimat
senden, um dort einer Regierung zu gehorchen, die wir nach den
Grundsätzen eines Absolutismus aufrechterhalten, dessen Befugnisse
selbst ein Herrscher wie Karl I. als Korollarium seines göttlichen
Rechtes kaum beanspruchen würde. Wenn man Indien eine Selbst-
regierung verweigert, so erfordert es die einfachste Vernunft, daß man
die Indier auch nicht in der politischen Philosophie des Westens unter-
richte. Pflanzt man auf den Geist von Menschen, von denen man er-
wartet, daß sie die Bedingungen orientalischer Knechtschaft akzep-
tieren, die auf den Prinzipien der bürgerlichen Freiheit des Abend-

140
        <pb n="166" />
        ﻿landes ruhende Erziehung, so ergibt sich als Wirkung, daß in die unter-
worfenen Besitzungen und in das Reich als Ganzes eine Verschieden-
heit zwischen Denken und Erfahrung eingeführt wird, die schließlich
mit dem staatlichen Zusammenbruche enden muß.

Sind meine Behauptungen richtig, so folgt hieraus, daß es ein großer
Fehler ist, den Eingeborenen als Kind oder als einen Weißen der An-
lage nach zu betrachten, der in der Schule und im Staate erzogen wer-
den müsse, als ob er ein Weißer wäre. Dies ist ein unwissenschaftlicher
Standpunkt. Der Demokrat kann zugeben, daß seine Demokratie
von Umständen abhängt, und trotzdem ein Demokrat bleiben. Vom
Standpunkte wissenschaftlicher Politik und organischer sozialer Be-
ziehungen ist die Anerkennung von Unterschieden der Geschichte und
der Rasse, von mannigfaltigen Entwicklungen, von verschiedenen Or-
ganisationsformen des Stammes und der Nation so natürlich, wie es
die Beobachtung bei den Völkern der Erde notwendig macht. Es ist
einer der fundamentalsten Unterschiede zwischen dem neuen Sozialis-
mus und dem alten Radikalismus, daß in jenem der Geist der Ge-
schichte seine Schwingen regt, während dieser nur von politischen
Gesetzesbegriffen bewegt wurde. Die Gleichheit des Sozialismus be-
deutet nicht Uniformität, sie erkennt Unterschiede an. Sie hat kein
gußeisernes System zur Hand, das auf alle Rassen und Bedingungen
anzuwenden wäre, sie will kein Universalmittel sein, keine allgemeine
Denkart. Der Sozialismus betrachtet deshalb die eingeborene Rasse
nicht als eine weiße Rasse, die sich auf einer frühen Stufe der Entwick-
lung befindet. Treu seinem Geiste, kann er deshalb nicht in den Irr-
tum verfallen, den Osten in seinem Werden wie den Westen zu beur-
teilen. Der Sozialismus hat einen Geist, ein Empfinden, einen sitt-
lichen Standpunkt. Für ihn hat dieser Geist einen universellen Wert,
aber nicht die Formen, in denen er sich verkörpert.

Die natürlichen und unvermeidlichen Schwierigkeiten, die die Ver-
suche, die Eingeborenen zu regieren, umlauern, werden ganz bedeu-
tend durch die von den Weißen herbeigeführte Auflösung der Stam-
mesorganisation und durch die Zerstreuung der Eingeborenen über die
Weißen Niederlassungen erhöht. Die unveränderliche Folge hiervon
Ist, daß eine Rassenantipathie verschärft wird, die oft den wirtschaft-
lichen Gegensätzen zugeschrieben wird. Doch liegt sie im Blute.
Zwischen den weißen und farbigen Rassen schlummern Kräfte der

141
        <pb n="167" />
        ﻿Abstoßung, die in Aktion treten, wenn beide Rassen beisammen leben
und sich die Bedingungen der sozialen Gleichheit zu verwirklichen be-
ginnen. Die Abneigung ist mehr oder weniger latent, wenn der Ein-
geborene seine Knechtschaft geduldig erträgt. Sie erwacht aber, wenn
er bürgerliche und wirtschaftliche Vorteile erwirbt, die, wären keine
Schranken vorhanden, ihm einen Anspruch auf soziale Anerkennung
gäben oder wenn er politische Forderungen erhebt. Bis zu einem gewissen
Grade mag das Reizmittel, das die Antipathie hervorruft, ein ökono-
misches sein, aber das Gefühl selbst ist viel tiefer gebettet als jener
Gegensatz, und seine Erklärung liegt wahrscheinlich, zusammen mit dem
eigentlichen Sinn der Vererbung, in den bis heute noch unerforschten
Gebieten des Menschengeistes verborgen. Hauptsächlich wegen dieser
Antipathie ist es eitel und trügerisch zu hoffen, daß überall da, wo die
Eingeborenen numerisch überlegen sind, aber wo die Weißen ihre ei-
gene Regierung errichtet haben und nicht länger die Gäste der einge-
borenen Rassen sind, die regierende Mehrheit aus Eingeborenen ge-
bildet werden wird. Die Natur arbeitet nicht in dieser Weise. Hier-
über betrübt zu sein, heißt über die Schöpfung wehklagen — ein äußerst
nutzloser Zeitvertreib.

Ob sich der Weiße mit der Installierung seiner eigenen Regierung in
solchen Ländern wirklich so schnell hat beeilen müssen, ist fraglich.
Vielleicht hätte er viel besser getan, wenn er ein Gast geblieben wäre,
wenn er die Souveränität der Eingeborenen akzeptiert und sie gelehrt
hätte, sich den neuen Bedingungen anzupassen, indem er den einge-
borenen Herrschern die nötige moralische und politische Protektion
gegeben hätte. Aber er wählte den leichteren und roheren Weg. Er
übte seine Gewalt aus. Er tötete den Eingeborenen und fegte ihn bei-
seite. Als Zerstörer trat der Weiße auf, doch nicht als Vollender. Sein
eigenes Regiment hat er errichtet. Das ist die vollendete Tatsache,
aus der das Problem besteht. Ich bedaure es. Auf dem Wappen des
Weißen ist es ein unanständiger Fleck. Auch kann Geschehenes nicht
ungeschehen gemacht werden, ob es nun den Eingeborenen des Kongo
oder den Neger in den Vereinigten Staaten betrifft. Die Frage ist
deshalb: Was soll die Lage des Eingeborenen unter einer solchen Herr-
schaft sein? Sehr viel wird von des Eingeborenen eigenen Entwick-
lungsvorstellungen abhängen. Der Birmane kann diese, der Massai jene
Antwort rechtfertigen. Doch folgende Grundsätze können allgemein

142
        <pb n="168" />
        ﻿gelten: Die Regierung muß die öffentliche Meinung des Eingeborenen
achten; wo die Selbstregierung angängig ist, soll sie geschaffen wer-
den. Der Regierungstypus, der in der höchsten Verwirklichung dieser
Prinzipien enthalten ist, kann von der ungestörten Kraalregierung
besonderer Reservatgebiete bis zur Selbstregierung nach abendländi-
schem Muster, wie es in Teilen von Indien möglich ist, variieren.

Zwei große Staaten haben den eingeborenen und farbigen Bürgern
das Wahlrecht verliehen: die Kapkolonie und die Vereinigten Staaten.
Sie haben verschiedene Erfahrungen gemacht, weil eben die Ver-
hältnisse differierten. In den Vereinigten Staaten ist man nicht sehr
zufrieden gewesen, weil die Methode des Wahlrechts höchst mangel-
haft war, aber aus Kapland liegen die allergünstigsten Zeugnisse vor.
Einige Freunde der eingeborenen Rassen verlangen für die Eingebore-
nen das sofortige Zugeständnis des vollen Wahlrechtes. Sie glauben,
daß die Gleichheit zwischen den Weißen und den Eingeborenen die ein-
zige Bürgschaft der Sicherheit für die letzteren wäre. Gegenwärtig wer-
den diese Forderungen nicht erfüllt werden und wird darauf gedrängt,
so wird nur das Rassenvorurteil entfacht. Die Gleichheit mag das Ziel
sein, aber bevor es erreicht sein wird, muß die weiße Rasse noch große
geistige Wandlungen durchmachen. In der Zwischenzeit wollen wir
jedoch im Interesse der Eingeborenen selbst versuchen, eine prakti-
sche Lösung zu ersinnen. Augenblicklich wäre eine Majorität von ein-
geborenen Stimmen in Staaten mit gemischter Bevölkerung für eine
gute Regierung nicht ersprießlich; denn der Eingeborene ist, abge-
sehen von einigen Spezialfällen, kein Bürger, der so weit entwickelt
wäre, demokratische Verantwortlichkeiten zu tragen.

Politische Lösungen, wie sie den Südstaaten der nordamerikanischen
Union nach dem Kriege aufgezwungen worden sind, sind unmöglich.
Die frommen Ideen des Nordens waren unmöglich. Das Leben der Süd-
staaten nach dem Kriege gleicht dem einer Pflanze, die auf ungesundem
Boden wächst, die von anderen Pflanzen erstickt, durch ihren Daseins-
kampf tordiert und gewunden und durch minderwertige Beimischungen
und Säfte befruchtet wird. Die neue industrielle Entwicklung der Süd-
staaten wird auf die Pflanze einen Reiz ausüben; sie wird widerstands-
fähiger werden, kraftvoll aufwärtsstreben und sich siegreicher behaup-
ten. Blüht sie dann, so wird sie zu ihren natürlichen Formen und Indi-
vidualitäten zurückzukehren neigen. Doch niemals kann sie die Spuren

143
        <pb n="169" />
        ﻿ihrer verseuchten Vergangenheit verlieren. Glücklicherweise steht der
Süden allein da in der Größe seines Mißerfolges, den seine einstigen
Tollheiten und die Fehler des siegreichen Nordens verursacht haben.

Wenn wir darüber nachdenken, welcher Rang den Eingeborenen im
politischen Leben von Staaten mit gemischten Rassen angewiesen wer-
den soll, müssen wir in Rechnung bringen, daß wir es mit Rassen und
nicht mit Individuen zu tun haben. In weißen Gemeinschaften kommt
die Demokratie durch die sukzessive Emanzipation der Klassen und
Interessen zur vollen Entfaltung. In gemischten Gemeinwesen da-
gegen nimmt die weiße Rasse den Platz der Klassen und Interessen
ein. Daß sie diesen Unterschied nicht erkannten, war der große Irr-
tum, den die amerikanischen Nordstaaten nach Beendigung des Krie-
ges begangen. Nach welchem Plane kann ein politisches System auf-
gebaut werden, in dem die Rechte beider Rassen zu einer durchführ-
baren , praktischen Verfassungsform vereinigt werden können ? So lautet
das Problem, das ein Staat mit gemischten Rassen lösen muß.

Unter dem Walten eines solchen Systems muß es der inferioren
Rasse zweifellos erlaubt werden, sich an dem politischen Leben des
Staates zu beteiligen. Die zahlenmäßige Macht ihrer Stimmen kann
durch Gesetz — oder Betrug—verringert werden, doch das Argument,
daß die Stimmen aller erforderlich seien, damit der Staat die Erfah-
rung aller widerspiegele, trifft unter diesen Umständen zu. Entweder
können die eingeborenen Wähler besondere Gruppen bilden, — wie die
Maori in Neuseeland —, um ihre eigenen Abgeordneten ins Parlament
zu deputieren, oder sie können, wie es in der Kapkolonie der Fall ist,
zusammen mit der übrigen Bevölkerung in die gewöhnlichen Wahl-
kreise einbezogen werden1. Doch können ihre eigenen speziellen An-
gelegenheiten auch von anderen Fragen getrennt und einem Rat von
Eingeborenen, den ausschließlich eingeborene Wähler zu berufen hätten,
zur Behandlung übertragen werden. Die Methode der Kapkolonie ist
die vorzüglichste. Selbst wenn an die Wahlfähigkeit der Eingeborenen
besondere Bedingungen geknüpft werden, erfüllte diese Methode
ihren Zweck; denn während in einem Gemeinwesen mit gleichartiger
Rasse die Höhe des Besitzes oder der Bildung ein Klassenmerkmal wäre,

1 Im Jahre 1903 waren in Kapland 114,450 europäische und 19,505 eingeborene
Wähler. In demselben Jahre zählte man in Natal, obgleich dort für die Farbigen
nominell keine Schranken errichtet sind, 18,680 europäische, 2 eingeborene und
110 farbige Wähler.

144
        <pb n="170" />
        ﻿ist dies in einer gemischten Gemeinschaft nicht der Fall. Die erwähnte
Methode sichert der einheimischen Rasse eine Vertretung und macht
ihre Meinung zu einem Teile der öffentlichen Meinung, worauf die Ge-
setzgebung Rücksicht zu nehmen hat; sie hindert aber die eingeborene
Rasse daran, ein überwiegender Wahlfaktor zu werden.

Aber hinter unseren Mißerfolgen und Irrtümern steckt die Tatsache,
daß sich die Rassen selten verstehen. Sie verkehren miteinander geistig
über einem Abgrund hinweg, von dessen beiden Seiten aus sie sich
betrachten. Sie gleichen Menschen, die sich in der Nacht begegnen.
Keine von ihnen entdeckt das Losungswort zur Seele der anderen. Un-
ter all den vielen Menschen, die wir zur Ausübung der Regierungsfunk-
tionen ins Ausland senden, befindet sich nur eine Handvoll, die so viel
Geist hat, die Herzenssprache des zu beherrschenden Volkes zu ver-
stehen. Manchmal schreiben solche Männer Bücher, wie: Die Seele des
Volkes (The Soul of the People) oder: Die Reichsregierung in Indien
(Imperial Rule in India). Das eine will uns von dem unüberbrück-
baren Abgrund der Geister, der uns von unseren abhängigen Völker-
schaften trennt, erzählen; das andere soll uns zeigen, wie fremd unse-
ren politischen Gedanken und Einrichtungen die Vorstellungen und In-
stitutionen sind, die für unsere beherrschten Völker am geeignetsten
wären. So begehen wir Fehler auf Fehler und sind darüber des Dün-
kels voll, wie wir unsere Lasten tragen, während wir die ganze Zeit mit
roher Gewalt das Zepter führen.

Eine Welt- oder imperialistische Politik, die sich auf die Anschauung
stützt, daß der natürliche Reichtum der Tropenländer der Welt zu-
gänglich sein müßte, hat eine andere wichtige Seite. Hat ein Volk
das Recht, sich in anderen Ländern, besonders in jenen, die nur teil-
weise besetzt sind, anzusiedeln? Ist ein Land berechtigt, Einwanderer
auszuschließen, obgleich es seine Schätze nicht vollständig ausnutzt?
Soll Japan z. B. aus Gründen internationaler Billigkeit darauf bestehen,
daß die Westküsten des amerikanischen oder australischen Kontinentes
seine Angehörigen aufnehmen müßten? Soll Australien, dessen Hilfs-
quellen wegen mangelnder Arbeitskräfte eingestandenermaßen nicht so
Verwertet werden, wie sie es sollten, in seiner Weigerung, dem Strom gel-
ber oder weißer Einwanderer die Grenzen zu öffnen, unterstützt werden?

Wenn die Ausschließungspolitik adoptiert wird, so hat sie gewöhn-
lich eine ökonomische Bedeutung. Die Politik der Weißen Australiens

145

IO Mac Donald, Sozialismus
        <pb n="171" />
        ﻿ist eine Ergänzung der allgemeinen Einwanderungspolitik Australiens.
Die Opposition gegen die Chinesen und Japaner an der Westküste Ame-
rikas ist hauptsächlich nur der Widerstand gegen die chinesischen und
japanischen Arbeiter und Löhne. Nun hat die Gemeinschaft jeder
Rasse ein Recht, ihren Standard of life zu schützen. Keinem Staate
kann die Verpflichtung auferlegt werden, die Lebenshaltung seiner
Bürger durch Einlaß der Emigranten anderer Staaten herabzudrücken.
Dieses Recht des Selbstschutzes, dessen sich die Staaten erfreuen, kann
jedoch in falscher Weise ausgeübt werden. Die Welt hat ein Recht, von
Australien zu verlangen, daß es sich zur selben Zeit entwickle, wo es die
Maßstäbe seiner sozialen Bedingungen aufrechterhält. Mit anderen
Worten: geradeso wie ein Einzelner ein Recht auf Privateigentum hat,
aber kein Recht, sich dadurch reich zu erhalten, daß er armen Leuten
Hindernisse in den Weg legt, geradeso hat auch ein Staat das Recht,
einen hohen Grad persönlicher Behaglichkeit aufrechtzuerhalten, aber
kein Recht, wertvolle Teile der Welt abzupflöcken und sie für seine ei-
gene Bereicherung eigennützig zu gebrauchen. Der Besitztitel eines
Staates auf einen Teil der Erdoberfläche muß dadurch gerechtfertigt
werden, ob das betreffende Gebiet der Welt erschlossen und sein Reich-
tum dem allgemeinen Austausch zugänglich wird oder nicht.

Die Lösung dieser Fragen wird möglicherweise durch einen Krieg
zwischen dem Osten und dem Westen herbeigeführt werden. Die gegen-
wärtige Praxis behauptet sich nur durch die Gewalt, die höchstwahr-
scheinlich auch zukünftig meine Fragen beantworten wird. Wenn die
überschüssige Bevölkerung Japans keinen Ausweg finden kann, so muß
einer erzwungen werden. Das Dilemma ist ganz klar. Findet Japan
keinen Abfluß, so wird die Armut es schwächen, die stets eine Nation
heimsucht, die auf eine gegebene kleine Fläche unerbittlich beschränkt
ist. Öffnet man aber Japan die Tore, so läuft das Land, in das sich der
überflutende Strom ergießt, die Gefahr des Rassenkampfes und der un-
reinen Rassenkreuzung. Die Dinge spitzen sich also dahin zu, daß bei-
de Seiten um die Selbsterhaltung kämpfen, und so ist der Krieg durch-
aus nicht eine so unwahrscheinliche Sache.

Aus der Auswanderung schält sich außerdem eine der schwersten Fra-
gen, deren Lösung der Zukunft vorenthalten bleibt: das Problem der
Rassenmischung. Wo die Geistesverfassung der Menschen so verschie-
den ist, wie bei den Orientalen und den Abendländern, muß die Ver-

146
        <pb n="172" />
        ﻿Schmelzung ein Fiasko ergeben. Man braucht die bedauerlichen Vor-
urteile nicht zu kultivieren, die heute so viel zur Untergrabung der öst-
lichen und westlichen Zivilisation beitragen, und kann trotzdem der
Ansicht sein, daß die Integrität des Blutes bewahrt werden sollte. Ein
guter Bastard kann einer Verbindung von Rassen, die auf eine sehr dis-
parate Ahnenschaft zurückblicken, nicht entsprießen. Wohl kann eine
Überfülle persönlicher Zärtlichkeit in der Vermählung vorhanden sein
und reiches Familienglück hieraus erblühen, wenn sie zwischen Menschen
stattfindet, aber der Nachwuchs muß unglücklich ausfallen. Es über-
schritte das Ziel dieses Buches, das komplizierte Problem der sozialen
Vererbung in Beziehung auf den Fortschritt zu erörtern oder die Kräfte
zu untersuchen, die das Werden kräftiger Rassen begünstigen. Als Axiom
mag aber gelten, daß Blutmischung die Stärke erhöht. Nur dürfen
die sich vermengenden Rassen ihrer Geschichte und ihrem Ursprung
nach nicht allzusehr verschieden sein; denn der Erfolg der Bastardie-
rung steht in einem umgekehrten Verhältnis zu der Unterschiedenheit
der gekreuzten Rassen1. Der Däne, der Skandinavier, der Norddeut-
sche, der Kelte, sie alle halfen bei der Bildung des britischen Stockes;
sie wuchsen unter ähnlichen geographischen Bedingungen auf, und in-
sofern als die Umgebung zu ihrem Charakter beitrug, waren ihre Unter-
schiede nur solche, wie sie bei einem Volke herrschen würden, das ein
ziemlich ausgedehntes, voller Abwechslungen reiches Gebiet bewohnte.
Ihre Vermischung bereicherte deshalb den Typus, sie kopulierte keine
heterogenen Elemente. Ihre Abweichungen waren ineinanderklingende
Harmonien, keine disharmonischen Töne.

Eine Verbindung des Ostens und Westens, der heißen und gemäßig-
ten Zone, wird aber nicht dasselbe Resultat ergeben. Wie sich das öl zu
Wasser verhält, so verhält sich die soziale Vererbung des Weißen zu der
des Eingeborenen. Der gemeinsame Abkömmling gleicht oft einem in
sich zerklüfteten, gespaltenen Menschen; mehr als jeden anderen trifft
ihn das unselige Geschick, auf unsicheren, auf „Tonfüßen“ zu stehen, die
ihn nicht weiter tragen wollen, und mit Augen beschenkt zu sein, in denen
die Vision aufleuchtet, der die Menschen unwillkürlich entgegengehen.

Die biologischen Bedenken gegen die Vermischung so unterschie-
dener Rassen werden durch Rassenvorurteile, die nicht in der Physio-

1 Siehe Thomson: Heredity, p. 387. Es sollte auch beachtet werden, daß die
Vermengung fremden Blutes mit Negerblut nur bei den arabischen Negern des
Sudans und von Zentralafrika günstige Resultate ergeben hat.

10*

147
        <pb n="173" />
        ﻿logie wurzeln, die aber ebensooft als sonst irgend etwas politischen Ur-
sprungs sind, außerordentlich verstärkt. In dem Grade, als dies der Fall
ist, kann das Gewicht der Probleme, die das Vorurteil erzeugt, durchsorg-
fältiges Verfahren gemildert werden. Als Beweis, daß es eine erworbene
Abneigung ist, kann ich den Fall des amerikanischen Mulatten anführen.
In den Südstaaten bildete der Mulatte vor dem Kriege eine dritte Rassen-
kategorie, die zu den Weißen gute Beziehungen pflegte und die den Neger
verachtete. Doch die Verkündigung der Negerbefreiung zerstörte die
Privilegien des Mulatten. Er wurde in das Lager des Negers zurückge-
worfen, er akzeptierte die neue Kameradschaft. Heute hat er sich selbst
mit seinem Bruder reineren Geblüts identifiziert und macht mit ihm
gemeinsame Sache. Das Umgekehrte ereignete sich in der Kapkolonie,
als diese ihre Verfassung erhielt. Der gelinde Druck, den die Reichs-
behörde zugunsten der politischen Anerkennung der Eingeborenen
ausübte, sicherte ihnen das Wahlrecht. Seitdem hat der Rassenkampf,
der die anderen südafrikanischen Kolonien beunruhigt hat, im Kap-
land aufgehört. Trotzdem existiert die Rassenabneigung, was auch
ihre Ursachen sein mögen. Sie bildet für die Staatsmänner des Reiches
eine sich stetig verschärfende Schwierigkeit.

Auch dürfen wir nicht vergessen, daß eine Rasse desto untauglicher
wird, sich mit einer anderen von verschiedenen Eigenschaften zu ver-
mischen, je älter jene erste Rasse ist. Die Sprödigkeit kommt mit
dem Alter. Die Umgebung gibt der Rassenbeschaffenheit ein festes
Gepräge, die Auslese spezialisiert einige Eigenschaften und eliminiert
andere, so daß mit der Zeit die vielen Entwicklungsmöglichkeiten be-
schränkt werden, die sich einer neuen Rasse auftun, deren reiche
^Eigenschaften noch gären und unentwickelt sind, einer Rasse, die in
ein Milieu gestellt worden ist, das auf Rasseneigentümlichkeiten noch
keinen Eindruck hinterlassen hat. Die Kreuzung erzeugt dann weniger
verheißungsvolle Erfolge1.

Selbst vom Standpunkte der eingeborenen Rasse hat die Vermischung

1 Sir Sydney Olivier kommt in seinem Buche über White Ccepital and Coloured
Labour zu einem anderen Schlüsse als ich. Kreuzung vergleicht er mit der
Vermischung von Kandisfasern durch Ausziehen. In dem Maße als die Strähne
gezogen und doubliert werden, werden sie immer feiner, bis bei der Beendi-
gung dieses Verfahrens eine gleichartige Farbe hergestellt ist, die sich von den
beiden Stammfarben unterscheidet. Diese Ansicht harmoniert jedoch nicht
mit dem beobachteten Prozeß der Hybridation. Sie berücksichtigt nicht die
Verschiedenheit der Ergebnisse, die zu der Theorie der Vererbung mit re-
zessiven und dominierenden Anlagen (Spaltungs- und Prävalenzregel) geführt

148
        <pb n="174" />
        ﻿zweifelhaften Wert. In Amerika, wo von io Millionen Farbigen min-
destens 3 Millionen ersichtlich Mulatten sind, ist die Vermischung kein
greifbarer Segen gewesen. Wenn es auch richtig ist, daß einige der größ-
ten Führer der Farbigen, wie Frederick Douglas, Booker T. Washington,
Dr. Du Bois, das Blut von Weißen in sich hatten, so war auf der an-
deren Seite Paul Lawrence Dunbar ein unverfälschter Neger.

Der Bastard bleibt stets der unglückliche Herd von widerstreitenden
Moralempfindungen und Impulsen der Rassen, der schwankende Bür-
ger, der durch außergewöhnliche Mitglieder seiner Rasse wohl Ehren-
titel erhält, aber durch diese Auszeichnungen sein Unglück desto tiefer
empfindet L Ein Staat wie die nordamerikanische Union, die das Blut
einer fremden Rasse in großen Strömen in sich aufnimmt, hat sich
durch einen langen Prozeß von den moralwidrigen Maßnahmen und
staatsbürgerlichen Unsicherheiten zu läutern, die ewige Schatten ihrer
Geschichte bilden.

Es mag sein, daß eine Mulattenbevölkerung vom industriellen Stand-
punkt aus als Verbindungsglied zwischen den Funktionen, die die Wei-
ßen und Eingeborenen erfüllen, gute Dienste leisten könnte; aber dies
rechtfertigt doch kaum, daß man die Rassenvermischung willkommen
heißt.

Erziehung und Regierung sind der wirklichen Vermischung verwandt,
denn sie bringen den Geist und das soziale Vermächtnis der beiden
Rassen in Berührung. Trotz des Stolzes, mit dem uns unser Tun er-

und das Interesse, das jetzt für Mendels Untersuchungen bekundet wird, hervor-
gerufen haben. Im günstigsten Falle ist Sir Sydney Oliviers Lehre eine Variation
des preisgegebenen Galtonschen Gesetzes, über das sich Professor Bateson wie
folgt geäußert hat: „Es steht ziemlich fest, daß es in der Vererbung keine große
Gruppe von Tatsachen gibt, auf die Galtons System oder irgendeine Modifi-
kation hiervon ausschließlich angewandt werden kann". (Mendel, Principles of
Heredity, p. 56). Könnten wir mit dem Menschen wie mit den Hunden experi-
mentieren und alle nicht wünschenswerten Rückschläge und Kombinationen
vernichten, so könnten die Wirkungen der Kreuzung zwischen der weißen und
schwarzen Rasse hoffnungsvoll sein. Doch dies vermögen wir nicht. Selbst die
Segregation ist unmöglich, wenn wir es mit Menschen zu tun haben, so daß es
ein müßiger Gedanke ist, durch Verbindung von Weißen und Schwarzen einen
neuen konstanten Typus hervorbringen zu wollen, ausgenommen vielleicht nach
Ablauf von Jahrhunderten, wenn die langsamen, unsteten und ungewissen Ope-
rationen der natürlichen Auslese gewisse Elemente ausgerodet und andere fixiert
haben können. 1 Siehe Du Bois: The Souls of Black Folk, eines der ergreifendsten
Bücher, die je geschrieben worden sind. Ein Satz aus dem „The Afterthought'
lautet: „Laßt Wahrheit in die Ohren eines schuldigen Volkes klingen, und
70 Millionen seufzen in diesen schrecklichen Tagen, wo die menschliche Brüder-
lichkeit ein Hohn und eine Schlinge ist, nach der Gerechtigkeit, die die Natio-
nen erhöht."

149
        <pb n="175" />
        ﻿füllt, bezweifle ich auch hier wiederum, ob wir vor einem unpartei-
ischen Richter unsere Behauptung beweisen können, daß der Zusam-
menprall der beiden Zivilisationen auf dem vom Imperialismus ge-
wählten Wege der weniger widerstandsfähigeren vorteilhaft gewesen
sei. Daß wir die Eingeborenen vielleicht besser regiert haben als an-
dere Nationen, können wir, denke ich, beweisen. Doch das genügt nicht.
Welches Schicksal haben wir den Rothäuten bereitet? Was geschieht
mit den unter unserer Herrschaft sich befindlichen Völkern der Inseln
des Stillen Ozeans, wie der Fidschi-Inseln? Wo sind die Völker, die vor
uns Australien bewohnten? Was haben wir mit den Eingeborenen in
Südafrika gemacht? Was haben wir über Indien verhängt? Auf unsere
Lippen drängt sich sofort die Antwort: „Wir haben ihnen Frieden ge-
bracht, wir haben ihnen Frieden gebracht.“ Doch dies ist nur Heuche-
lei. Haben wir ihnen den Fortschritt gebracht? Haben wir sie auf die
Höhen geführt, oder haben wir ihnen nur befohlen, innezuhalten, ihre
Händel einzustellen, an der Langeweile zu sterben ? Die Tatsachen
sprechen nicht sehr zu unseren Gunsten. Das Ineinanderfließen der
Zivilisationen ist für beide Teile schädlich gewesen. Die Regierungs-
methode im Osten und Süden, die die Weisen und Gedanken des
Westens und Nordens nachahmte, hat es dem Osten und Süden un-
möglich gemacht, sich nach ihren eigenen Anlagen zu entwickeln.
Gleichzeitig hat sie aber auch dem Osten bewiesen, daß er nie ein
Westen und dem Süden, daß er nie ein Norden werden kann. Zu oft
haben wir Wüsten geschaffen, was wir dann Frieden genannt haben.
So wie das Zusammentreffen zweier Töne von verschiedenen Wellen-
längen Verwirrung und Stille verursacht, so erzeugt auch die Be-
rührung zweier Zivilisationen, die geistig differieren und über die ein
anderer Genius schwebt, Störung und Lähmung1.

1 Meredith Townsend begleitet seine Reflexionen über die Unfruchtbarkeit der
englischen Erziehung in Indien mit folgenden Bemerkungen: „Für den philo-
sophischen Beobachter sind der Niedergang der Energievarietäten, die Erstarrung
des höheren Geisteslebens, die unterbrochene Ausübung der künstlerischen Fer-
tigkeiten, von der Architektur bis zur Metallfabrikation und Töpferei, welche
Erscheinungen unserer Herrschaft in Indien zeitlich parallel laufen, melancho-
lische Symptome. Weshalb ist die Welt noch nicht um ein indisches Talent be-
reichert worden? Einst herrschte an den Gestaden des Mittelmeeres der römi-
sche Friede, der jede Originalität tötete, so daß es eine Frage ist, ob sich die Ge-
sellschaft nicht stereotypiert und sich selbst das Christentum nicht verknöchert
hätte, wenn der Einfall der Barbaren nicht erfolgt wäre? Auch unsere Herr-
schaft, obgleich ihre Motive und Methoden viel edler sind, kann von demselben
Verfall begleitet werden". {Asia and Europe, p. 328).

150
        <pb n="176" />
        ﻿Aus zwei großen Gründen hat unsere Weltpolitik Fiasko gemacht.
Erstens hat unser Reich hauptsächlich auf wirtschaftlicher Ausbeutung
beruht. Zweitens ist seine Politik zu einer Zeit ausgebildet worden, wo
die durch die historische Erfahrung bewirkten wesentlichen Unter-
schiede zwischen den Völkern noch nicht erkannt wurden; wo der
Westen, der von seiner Überlegenheit über den Rest der Welt überzeugt
war und glaubte, daß Fortschritt die Erziehung der übrigen Welt mit
abendländischen Mitteln und Methoden bedeutete, seine Kultur, sein
Recht, seine Politik, seine Religion mit sich nahm, so wie er seine Klei-
dung mit sich schleppte, und dann versuchte, alle Völker nach seinem
Ebenbilde neu zu schaffen. Der Westen hat es ehrlich gemeint, er hat
sich redlich und ergeben befleißigt, seine Pflicht zu erfüllen, aber er hat
sein Ziel verfehlt.

B. DAS REICH UND DIE SELBSTREGIERUNGS-KOLONIEN

Ein Reich autonomer Staaten gibt nicht dieselben Probleme auf wie
ein Reich abhängiger Gebiete, aber es stellt uns vor eine sehr wichtige
Frage. Welche Stellung sollen solche Staaten im Reiche einnehmen?
Wenn das Stammland von den Tochterstaaten verehrt wird, so ent-
steht die Frage kaum, aber ein solcher Zustand der Dinge kann nicht
viele Generationen lang währen. Die Pflanzstaaten fühlen bald den
Stolz und die Unabhängigkeit der Reife. Sie werden reich, nehmen in
der Welt einen Platz ein und erwerben ökonomische und politische Inter-
essen, die sowohl mit denen fremder Staaten als des Mutterlandes rin-
gen und kollidieren. Sie reklamieren infolgedessen ein stets wachsendes
Maß von Unabhängigkeit. Wenn die Staaten tatsächlich unabhängige
Nationen geworden sind, — wie unsere sich selbstregierenden Kolo-
nien es jetzt sind, — was sollen dann innerhalb des Reiches die Gren-
zen ihrer Macht sein? Kann z. B. jeder einzelne Staat die anderen in
einen Krieg verwickeln? Allmählich aber stetig erwächst dies Problem.
Es kann mit folgenden Worten gekennzeichnet werden: Soll sowohl das
Reich wie die es bildenden Staaten ein Organismus sein oder ein mecha-
nischer Verband gleicher Staaten? Wäre letzteres der Fall, so wäre das
Reich wenig mehr als eine Allianz, wie sie unter den griechischen Staats-
wesen und zwischen den italienischen Städten üblich war. Die Eigen-
tümlichkeiten einer solchen Union würden sich mit der Zeit entwickeln.
Das Stammland hörte auf, das Haupt des Bundes zu sein. Es wäre ein

151
        <pb n="177" />
        ﻿niedergehendes Athen oder ein gefallenes Rom: führend, wenn es hier-
zu stark genug wäre; untergeordnet, wenn seine Schwäche in die Au-
gen spränge. Es gäbe keine allgemeine britische Justiz, keine gemein-
same Regierungstradition. Jeder Staat ginge seine eigenen Wege und
fände die Unterstützung der übrigen Staaten, weil jeder gegen die
Reichskontrolle argwöhnisch wäre. Dies wäre ganz deutlich eine Auf-
lösung des Reiches. Und dies ist die Politik der modernen Imperia-
listen mit ihren Programmen der Vorzugszölle und ihrem Zögern, den
Staaten, wo Schwarze und Weiße beisammen wohnen, die Bedingun-
gen einer Eingeborenenregierung zu diktieren.

Andererseits kann sich das Reich unter der Leitung weiser Regie-
rungskunst auf organischen Bahnen entwickeln. Es kann mit einem
Nervenzentrum versehen werden; seine Tätigkeit, Politik und Persön-
lichkeit ließen sich organisieren und würden einen Reichsgedanken und
einen Reichszweck widerspiegeln. Groß sind die im Wege stehenden
praktischen Schwierigkeiten. Die zu ihrer Überwindung ersonnenen
Auskunftsmittel, wie die Reichsföderation, sind nach einer längeren
oder kürzeren Dauer der Zustimmung sämtlich verworfen worden.
Die sich selbst regierenden Staaten, die erst jetzt ihre Unabhängigkeit
und Bedeutung empfinden, sind mit vollem Recht empfindlich gegen
Eingriffe von außen. Sie sind gewillt, an dem Ansehen des Reiches
teilzunehmen, aber es soll sich nicht in ihre Selbstregierung mischen.
So sind die Vorschläge für die Schaffung eines Reichsparlamentes auf
föderativer Grundlage und eines Reichsrates abgelehnt worden. Nicht
besser wird es der Reichszollgesetzgebung gehen, sobald man sich näher
mit ihr befaßt; denn wenn der Plan bis ins einzelne ausgedacht wird,
sieht man, daß er durchaus nichts Imperialistisches an sich trägt. Ge-
wisse Wirtschaftsinteressen wären innerhalb des Reiches auf Kosten an-
derer Interessen zu begünstigen. So soll z. B. der kanadische Weizen-
bauer durch ein Vorzugsabkommen geschützt werden, unter dem der
kanadischeWollfabrikant zu leiden glaubt; dem britischen Industriellen
sollen auf dem australischen Markte Vergünstigungen gewährt wer-
den, die der britische Lebensmittelkonsument zu bezahlen hätte, wäh-
rend die Vergünstigungen sich faktisch nur auf solche ausgefallenen
Handelsartikel beziehen würden, die der australische Produzent trotz
des Schutzzolles, der in manchen Fällen prohibitiv wirkt, gar nicht
erobern kann. Das ist aber kein Vorschlag für eine Reichseinheit, son-

152
        <pb n="178" />
        ﻿dern nur ein Plan, die Reichsidee und den Reichshandel gewissen Inter-
essen für Ausbeutungszwecke auszuliefern.

Ich kehre zu dem Punkte zurück, den ich bereits berührt habe. Das
große Reichsproblem ist, die Reichsgewalt, die jeder Staat verwalten
und handhaben kann, einzurichten und zu ordnen, mit anderen Wor-
ten, einen Plan organischer Reichsorganisation zu ersinnen. Das Mut-
terland ist bis jetzt die höchste Autorität gewesen, das Gehirn, in dem
sich der Reichswille konzentriert hat. Es hat gegen Gesetzentwürfe
sein Veto eingelegt, die Verteidigung kontrolliert, internationale Unter-
handlungen geleitet und Verträge abgeschlossen. Die Pflanzstaaten
werden dies nicht länger oder nicht mehr lange dulden. Wird sich
die Reichsgewalt dann auflösen? Wird dann jeder Staat das Recht
beanspruchen, seine eigene Politik zu treiben, als wäre er absolut sou-
verän, aber bei Konflikten die Unterstützung der ganzen Reichsmacht
fordern? Wird z. B. Australien sein Recht durchsetzen, Japan gegen-
über eine Politik des Stillen Ozeans, selbst wenn sie bis zur kriege-
rischen Verwicklung führte, zu verfolgen, und dann dafür die Hilfe des
Reiches, das nicht befragt worden ist, reklamieren? Schließt Natals
Selbstregierungsrecht die Befugnis ein, eine Eingeborenenpolitik zu
praktizieren, die nicht nur der britischen Tradition widerspricht, son-
dern auch Natal selbst bedroht, und wird dieser Staat dann beim
Nahen von Gefahren auf den Reichsschutz Anspruch erheben können?
In der Tat kann in solchen Fällen die Unterstützung des Reiches
nicht verweigert werden. Die Frage ist nur, ob das Reich es zugibt,
daß seine Hilfe verpfändet wird, ohne daß man es vorher hinsichtlich
der Maßnahmen um seine Meinung befragt hätte. Dies sind die wich-
tigsten Probleme, denen wir gegenüberstehen.

Wenn das Reich für Sozialisten irgendwelchen Sinn hat, so den,
daß es ein organisches Ganze bilden muß. Seine Organisation muß
locker sein, sie muß sich eher dem Typus einer organischen Kolonie,
wie es die Coelenteraten sind, als dem Muster ausgebildeter indivi-
dueller Organismen, wie es der Mensch selbst ist, nähern. Die Reichs-
organisation sollte sich in folgender Form verwirklichen: Die Konseils-
präsidenten der Einzelstaaten müßten alle drei oder vier Jahre zu
einer Konferenz Zusammenkommen, um die gemeinsame Politik und
die Reichsprobleme zu erörtern. Die Ergebnisse wären dann als Zei-
chen des gemeinsamen Geistes und Zweckes des Reiches anzusehen.

153
        <pb n="179" />
        ﻿Während und indem sich diese Organisation gliedert, sollte das Reichs-
parlament darauf bestehen, daß es in allen Reichsangelegenheiten an-
gegangen und daß über Gesetzesvorlagen, für die seine Zustimmung
eingeholt wird, die Diskussion eröffnet werde, damit sie eventuell ver-
ändert werden können. In einigen Punkten, wie in der Landesvertei-
digung, kann die Konzentration vorteilhaft und sicher weitergehen.
Die autonomen Staaten können wohl aufgefordert werden, zu der Ver-
teidigung des Reiches ihren Teil beizutragen und sich einem imperia-
listischen Systeme zu fügen, das alle Bedürfnisse des Reiches aufs sorg-
fältigste berücksichtigt, aber unmöglich ist es gegenwärtig, hierüber
hinauszugehen. Selbstregierende Staaten, die eben aus dem Stadium
der Bevormundung herausgetreten sind, die eifersüchtig über ihre Ge-
walt wachen und in dem Gebrauch derselben leicht ein aggressives
Temperament zeigen, sind nicht darauf vorbereitet, sich einer Organi-
sation anzuschließen, die sie wieder unter irgendeinem Vorwand oder
irgendeiner Bedingung unter eine höchste Autorität beugen will, so
wie es eine Reichsföderation, ein Reichssenat oder ein Reichsrat not-
wendigerweise tun müßte. Unsere Pflanzstaaten müssen ihre natio-
nale Eigenart noch sehr entwickeln, bevor sie den Weg zum organi-
schen Imperialismus zurückfinden. Der organische Imperialismus eines
Mutterlandes, das in Wirklichkeit eine souveräne Macht war — die
Reichsfamilie —, ist bereits aufgelöst, während der organische Im-
perialismus eines Verbandes von Familien noch nicht existiert. In den
Augen derer unter uns, die auf eine „Konföderation der Welt" hoffen,
ist dies jedoch kein Grund, daß diese Vereinigung der Reichsfamilien
nicht gedeihen sollte. Der Zerfall einer unitarischen Form muß die
Ouvertüre zu einem reicheren, gehaltvolleren Typus der Einheit sein,
geradeso wie die durch den Individualismus der kapitalistischen Kon-
kurrenz verursachte Zersetzung der feudalen Gesellschaftsordnung der
höheren Einheitsform der Interessen und der Persönlichkeit prälu-
dierte, die der sozialistische Staat erzeugen wird.

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154

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VI.	DER SOZIALISTISCHE STAAT

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A. DER STAAT ALS SOZIALISTISCHE NOTWENDIGKEIT
Die sozialistischen „Väter“, Marx und Engels, betrachteten den Staat
als ein Instrument kapitalistischer Unterdrückung. Er war nicht allein
das Symbol, sondern die Waffe der Klassenherrschaft. Wenn der
Klassenkampf zwischen Proletariat und Bourgeoisie mit der Eroberung
der öffentlichen Gewalt durch das Proletariat beendet sei, so läute der
Untergang der Klassenherrschaft die Todesstunde des Staates ein.

Es muß beachtet werden, daß diese Ansicht einer Auffassung vom
Wesen des Staates entsprang, die unzulänglich und schief war. „Alle
bisherigen Bewegungen", lautet es im „Kommunistischen Manifest“,
„waren Bewegungen von Minoritäten oder im Interesse von Minori-
täten“ 1. „Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organi-
sierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer anderen.“2 Oder
ich kann auch auf jene Engelssche Darstellung des Sozialismus zu-
rückgreifen, die ein Recht hat, wegen ihrer Klarheit, ihrer geschmei-
digen, fließenden Argumentation und ihres tiefen Verständnisses der
sozialistischen Theorie und Entwicklung an die Seite des Kommunisti-
schen Manifestes selbst gestellt zu werden: „In dem Maße, wie die
Anarchie der gesellschaftlichen Produktion schwindet, schläft auch die
politische Autorität des Staates ein3. Indem sie (die kapitalistische
Produktionsweise) mehr und mehr auf Verwandlung der großen, ver-
gesellschafteten Produktionsmittel in Staatseigentum drängt, zeigt sie
selbst den Weg an zur Vollziehung der Umwälzung. Das Proletariat
ergreift die Staatsgewalt und verwandelt die Produktionsmittel zu-
nächst in Staatseigentum. Aber damit hebt es sich selbst als Prole-
tariat, damit hebt es alle Klassenunterschiede und Klassengegensätze
auf, und damit auch den Staat als Staat. Die bisherige, sich in Klassen-
gegensätzen bewegende Gesellschaft hatte den Staat nötig, d. h. eine
Organisation der jedesmaligen ausbeutenden Klasse zur Aufrecht-
erhaltung ihrer äußeren Produktionsbedingungen, also namentlich zur

1 Siehe Das Kommunistische Manifest, p. 15. Englische Ausgabe von Reeves

(deutsche Ausgabe, p. 17, 6. Auflage. Der Übers.). 2 Komm. Manifest, p. 22.
Engl. A. (Deutsche Ausg. p. 24). 8 Friedrich Engels: Die Entwicklung des Sozia-
lismus von der Utopie zur Wissenschaft, 4. deutsche Auflage p. 45.

155
        <pb n="181" />
        ﻿gewaltsamen Niederhaltung der ausgebeuteten Klasse in den durch
die bestehende Produktionsweise gegebenen Bedingungen der Unter-
drückung (Sklaverei, Leibeigenschaft oder Hörigkeit, Lohnarbeit). Der
Staat war der offizielle Repräsentant der ganzen Gesellschaft, ihre Zu-
sammenfassung in einer sichtbaren Körperschaft, aber er war dies nur,
insofern er der Staat derjenigen Klasse war, welche selbst für ihre Zeit
die ganze Gesellschaft vertrat: im Altertum Staat der sklavenhalten-
den Staatsbürger, im Mittelalter des Feudaladels, in unserer Zeit der
Bourgeoisie. Indem er endlich tatsächlich Repräsentant der ganzen
Gesellschaft wird, macht er sich selbst überflüssig. Sobald es keine
Gesellschaftsklasse mehr in der Unterdrückung zu halten gibt, sobald
mit der Klassenherrschaft und dem in der bisherigen Anarchie der
Produktion begründeten Kampf ums Einzeldasein auch die daraus
entspringenden Kollisionen und Exzesse beseitigt sind, gibt es nichts
mehr zu reprimieren, das eine besondere Repressionsgewalt, einen
Staat, nötig machte.“1 Dies erklärt mit bewunderungswerter Klar-
heit den Standpunkt Engels’. Nur ein weiterer Satz muß noch hinzu-
gefügt werden. Nachdem der Staat von den Produktionsmitteln Be-
sitz genommen hat, fährt Engels fort: „Das Eingreifen einer Staats-
gewalt in gesellschaftliche Verhältnisse wird auf einem Gebiete nach
dem anderen überflüssig und schläft dann von selbst ein. An die Stelle
der Regierung über Personen tritt die Verwaltung von Sachen und
die Leitung von Produktionsprozessen. Der Staat wird nicht ,abge-
schafft‘, er stirbt ab.“2

Nie ist ein wissenschaftlicher Denker von einer Formel und einem
Dogma gründlicher irregeführt worden. Die historische Entwicklung
wäre eine fortlaufende Kette von Klassenkämpfen gewesen, die in die
Aufhebung der Klassenkämpfe münden müsse. Der Staat wäre das
Werkzeug gewesen, durch das die jeweilig herrschende Klasse die an-
deren Klassen in Unterdrückung gehalten hätte; wenn deshalb die Pe-
riode der Unterdrückungs- und Herrschaftsverhältnisse ende, so werde
auch der Staat aufhören. Dies ist einer der einschneidendsten Beweise
von der Unzulänglichkeit der Klassenkampftheorie als einer Erklärung
des sozialen Fortschrittes. Die Theorie zerstört die Auffassung von dem

1 Friedrich Engels: Die Entwicklung d. Soz. v. d. Utopie z. Wiss. p. 40. 2 In

diesen wie in anderen dogmatischen Punkten folgt Bebel mit getreuer Genauig-
keit Engels. „Der Staat hört mit dem Herrschaftsverhältnis auf . . .“ (Bebel:
Die Frau, p. 149, Zürich 1883).

156
        <pb n="182" />
        ﻿allgemeinen sozialen Fortschritt und stempelt jeden Zeitabschnitt und
dessen Institutionen zu bloßen Auswüchsen des Klassenunrechts.
Die historischen Perioden wären Perioden menschlicher Anstrengungen
gewesen, die menschliche Vernunft zu durchkreuzen und die allge-
meine Wohlfahrt zu untergraben. Die Ansicht, daß die Schiebungen
der Mächte der Gewalt und des Betruges den historischen Fort-
schritt erklären, ist das natürliche Produkt einer Zeit, die mit plötz-
lich sich vollziehenden Umwandlungen erfüllt und mit gewalttätigen,
revolutionären Stimmungen gesättigt war. In den Schriften von Marx
und Engels zeugen viele Spuren von der Tatsache, daß diese beiden
Männer ihre Formeln schufen, als sich Europa in großer Gärung und
Spannung befand (z. B. verdunkelten die Ereignisse von 1848 und der
folgenden Jahre zeitweilig die Bedeutung des kommunistischen Mani-
festes), und daß es ferner für sie von Nachteil gewesen ist, mehr der
Hegelianischen Metaphysik als der empirischen Methode des Darwi-
nismus gefolgt zu sein.

Die Vorherrschaft verschiedener Klassen entsteht im Laufe der ge-
sellschaftlichen Entwicklung. Sie ist eine Erscheinung im Werdegang
der sozialen Zwecke, aber kein Beweis dafür, daß die eigennützigen
Interessen der Klassen jeweilig genügend Kräfte in deren Dienst ge-
stellt haben, die sie in den Stand setzen, dem Staate ihren Willen zu
diktieren. Daß der Staat den Geist und die Zwecke der Klassen aus-
drückt, die zu einer gegebenen Zeit die öffentliche Gewalt in Händen
haben, ist ein Gemeinplatz. Wie könnte er auch anders? Die Tat
drückt den Willen des Handelnden aus. Doch hiervon auszugehen,
es Engels an zitierter Stelle tut, und zu schließen, daß, wenn die
herrschenden Klassen verschwinden, auch der Staat absterben werde,
kommt der Schlußfolgerung gleich, daß, wenn der Wille sich verändert,
der Körper, dessen er sich als Organ seiner Wünsche bediente, zu sein
aufhört — „er wirtTnicht abgeschafft, er stirbt ab".

Der Staat stirbt nicht ab, er kann nicht absterben. Die Klassen-
herrschaft, die bis heute die Geschichte der Zivilisation ist, ist eine
natürliche und vernünftige Aufwärtsbewegung neuer Interessen, die
aus alten erwachsen, eine Erweiterung politischer und wirtschaftlicher
Freiheit. Wir hätten nicht im Handumdrehen aus dem politischen
Chaos in die vollkommene Staatsorganisation übergehen können. Der
Übergang von der persönlichen Gewalt zu der demokratischen mußte

157
        <pb n="183" />
        ﻿sich langsam vollziehen, wie eine Reise durch die Wildnis. Die mensch-
liche Organisation ist nicht allein in ihrer Physiologie, sondern auch in
ihren Gewohnheiten und Arten des Denkens, in ihrem Einbildungsver-
mögen und ihren Bemühungen, fest ausgebildet und konservativ. Und
wenn wir es mit der Masse zu tun haben und nicht bloß mit dem Ein-
zelnen, so wird der Widerstand, den das Individuum allein dem Wechsel
entgegensetzt, durch die Unbeweglichkeit dieser Masse ganz gewaltig er-
höht. Der Einzelne, der zusammen mit seinesgleichen als eine Einheit
im Rahmen des sozialen Ganzen arbeitet, verliert seinen Freiheitssinn.
Sein Geist wird Massengeist; über die utopistische Großmütigkeit sei-
ner eigenen Überzeugungen schüttelt er den Kopf, verweigert ihnen
die Gefolgschaft und entnimmt seinem „Milieu“ die „anwendbaren“
Ideen praktischer Betätigung. So versucht das reformierende Indivi-
duum, das sich isoliert und in Bewegung hält, vergebens, die trägen
Massen kaum beweglicher Menschen in Fluß zu bringen h Während der
langen Zeiten historischer Umwandlung kommen im Gemeinwesen
Klassen auf Klassen, Interessen nach Interessen in rationeller Pro-
gression zur Geltung. Sie dominieren die Gemeinschaft, entwickeln
eine politische und wirtschaftliche Ordnung, die ihren Willen aus-
drückt, errichten ein politisches und ökonomisches Gehäuse, das auf
breiterer Grundlage ruht und sich dem Typus einer vollkommenen
sozialen Verfassung mehr nähert, als die Ordnung ihrer Vorgänger, die
die Gewalt ausübten. Schließlich geben auch sie wieder Klassen und
Interessen Raum, die auf einer höheren Warte stehen als sie selbst.

Aber in all dieser Zeit hat der Staat, der den bestehenden Gewalten
und den herrschenden Interessen zweifellos gehorcht, gehandelt und
nicht etwa bloß wie ein Eunuche, dessen Amt die Zivilisation abschaf-
fen muß, sondern wie ein Organ, das eine Funktion erfüllt, die in einer
organisierten Gemeinschaft stets von irgendeiner Instanz ausgeübt
werden muß, ganz gleich, wer die Staatsgewalt innehat. Wie der
Körper, so verändert sich der Staat mit dem Werkzeuge, dem Willen,
der Idee. Durch seine Taten hat der Staat z. B. den Niedergang ihn
beherrschender Interessen als auch ihre Stärke, die Bildung einer neuen
Synthesis von Interessen sowohl wie die Herrschaft der alten gezeigt.
Dies bezeugt das Hineinwachsen des mittelalterlichen Staates in den

1 Die Massen bewegen sich rasch und manchmal turbulent, aber die Gesetze

ihrer Bewegung und ihrer inneren flutartigen Impulse gehen mich hier nicht
weiter an.

158
        <pb n="184" />
        ﻿der Neuzeit, und mit gleicher Klarheit tritt es an den verschiedenen
Funktionen des modernen Staates zutage. Wenn wir die umfangreiche
Sozialgesetzgebung betrachten, die sich energisch von jener individua-
listischen Auffassung des Staates entfernt, die der notwendige politische
Aspekt der Ökonomie einer reinen Mittelstandsbewegung ist, so ent-
decken wir, daß der Staat nicht den Willen der dominierenden Inter-
essen, sondern den Willen der ganzen Gemeinschaft vermittelt, der
nach einem immer reicheren und universellen Ausdruck strebt. In
solchen Augenblicken des Wechsels vollziehen sich politische und so-
ziale Reformen äußerst schnell, oder es stauen sich im Staate revolu-
tionäre Kräfte. Wenn die Gesellschaft ihr Leben ausdehnt und dann
findet, daß über die im Staate verkörperte Macht eine Klasse verfügt,
deren Vorherrschaft bedroht ist und die auf ihre Gewalt nicht ver-
zichten will, so folgt die Revolution. Aber die Möglichkeit eines solchen
Konfliktes hängt von der mangelhaften Kontrolle ab, die die Gesell-
schaft über den Staat ausübt. Nun haben jedoch die Veränderungen,
die sich über Jahrhunderte erstrecken, in der Richtung gewirkt, diese
Kontrolle umfassender zu gestalten.

Der Staat ist deshalb nicht das Instrument einer Klasse, sondern ein
Organ der Gesellschaft. Wenn der „Staat im Namen der Gesellschaft
von den Produktionsmitteln Besitz genommen hat“, wird er in eine
neue Phase seiner Tätigkeit getreten sein. „Die Regierung über Per-
sonen“ als Gegensatz gegen „die Verwaltung von Sachen" ist ein ober-
flächlicher Vergleich. Weit entfernt, das Produkt „einer Regierung
über Personen" zu sein, ist der Staat eine Bedingung für die Ordnung
der sozialistischen Beziehungen und für die Organisation des sozialisti-
schen Austausches. In einem früheren Kapitel habe ich auf die Not-
wendigkeit hingewiesen, daß in dem modernen Staate mit seinen kom-
plizierten ökonomischen Kräften ein höherer Wille und eine überlege-
nere Intelligenz walten müssen, die diese Kräfte im Interesse aller kon-
trollieren. Dies muß die große Funktion des sozialistischen Staats sein.
Unter der Herrschaft des Sozialismus wird der Staat nicht allein nicht
-abgestorben“ sein, wie Engels sich ausdrückte, sondern er wird eine
Organisation ausgebildet und eine Bedeutung in der Gemeinschaft er-
langt haben, die viel imposanter sein werden, als er sie möglicherweise
unter einem Regime der individualistischen Volkswirtschaft und der
auf Konkurrenz basierten Produktion hätte erreichen können. Mill
        <pb n="185" />
        ﻿hatte unrecht, als er sagte, daß zurückgebliebene Gesellschaften der
Regierung mehr bedürften als die vorgeschritteneren. Die Notwendig-
keit, die Einsicht in das öffentliche Wesen zu erhöhen, die moralischen
Kräfte zu organisieren und die gemeinsamen Geschäfte zu erledigen
(nach Mill die Aufgaben der Regierungen), steigt mit der Differen-
zierung der Gesellschaft und mit der Ausdehnung der wirtschaftlichen
Aktivität des Staates. Die Aufgabe der Regierung ist nicht, den Ein-
zelnen zu unterrichten, ohne Regierung auszukommen, sondern ihn in
dem Zusammenwirken mit dem Staate zu unterweisen.

Der Staat ist die politische Persönlichkeit der Gesellschaft, zu dem
Zwecke gebildet, durch Gesetzgebung und Verwaltung den öffent-
lichen Willen in der politischen Sphäre durchzusetzen. Weit davon
entfernt, daß das Ende des Klassenkampfes zwischen Proletariat und
Bourgeoisie, die Eroberung der öffentlichen Gewalt durch das Volk,
die Übernahme der Kontrolle über den Boden und das Kapital durch
die Gesellschaft den Staat überflüssig machen werden, wird dadurch
seine Notwendigkeit nur noch akzentuiert, weil mit erweitertem kol-
lektiven Streben und erhöhter kollektiver Verantwortlichkeit ein Or-
gan, das in gemeinsamen Angelegenheiten den Willen aller zum Aus-
druck bringt, für die Fortdauer der Gesellschaft notwendig sein wird.

Das hervorragendste Charakteristikum dieses Staates im Gegensatz
gegen den liberalen Staat, von dem wir uns jetzt allmählich entfernen
und den die früheren Sozialisten im Auge hatten, als sie über den Staat
schrieben, wird sein, daß er als ein Organ betrachtet werden wird, durch
das der Einzelne seinen Willen ausdrücken und die Verwirklichung
seiner Persönlichkeit finden kann. Dieser Staat mag den Energien
des Individuums Schranken setzen, aber er wird sie nur in der Weise
kontrollieren, wie die Ufer den Gewässern eines reißenden Stromes
gebieten.

Der Staat wird auf der allgemeinen Zustimmung beruhen und die
allgemeine Erfahrung ausdrücken. Er wird deshalb auf das Stimm-
recht der Erwachsenen gegründet sein. Es wird die historische Er-
fahrung akzeptieren, daß die wirtschaftliche Freiheit eine der Bedin-
gungen bürgerlicher und geistiger Freiheit ist. Deshalb wird er durch
Unterwerfung jener ökonomischen Kräfte, die Monopole und wirt-
schaftliche Knechtschaft möglich machen, das Privateigentum be-
schützen. Aus diesem Grunde wird der Grund und Boden in einer

160
        <pb n="186" />
        ﻿oder der andern Form dem Staate gehören, die Grundrenten werden
Staatseinkünfte. Die großen Industriebetriebe werden von Konsu-
mentenvereinigungen geleitet werden, die wiederum mit dem Staate
in der einen oder anderen seiner Erscheinungsformen identisch sein
werden. Diese Verbände haben sich zugleich mit den Erzeugnissen
solcher Industriezweige zu befassen, die wegen ihrer eigentümlichen
Natur außerhalb der staatlichen Industrieorganisation bleiben können.
Da der auf der individualistischen Konkurrenz beruhende Güteraus-
tausch bewiesen hat, daß er der Herd des Chaos, der Unordnung und
des industriellen Zusammenbruches ist, so wird sich der sozialistische
Staat hauptsächlich auf die Koordination der Produktion und des
Konsums verlegen, um Warenanhäufung, zwecklose Arbeit, unver-
dientes Einkommen, Einbuße industrieller Werte und Mehrwerts-
bildung zu verhüten, die die Ursachen der Armut und der Unfähig-
keit der Konsumenten sind, ihre Bedürfnisse in wirkliche wirtschaft-
liche Nachfrage zu verwandeln. Da diese Dinge einfach Gegenstand
der sozialen Organisation sind, so können sie nur von dem Gesamt-
willen, der durch den Staat bewußt handelt, in die Hand genommen
werden. In dem sozialistischen Staate wird deshalb eine umspannende
Organisation der Wirtschaftskräfte und der industriellen Prozesse vor-
handen sein, mit der Aufgabe, Wirtschaftlichkeit und gerechte Be-
lohnung für Dienstleistungen in der Gesellschaft zu sichern. In einem
solchen Staate werden zwischen den Produzenten und Konsumenten
Zwistigkeiten ausbrechen, und die Schiedsgerichte, die dann nicht
etwa Differenzen zwischen Unternehmern und Arbeitern — denn diese
Kategorien werden in ihrer heutigen Form nicht existieren —, son-
dern die Rechtsstreitfälle zwischen Produzenten und Konsumenten zu
schlichten hätten, werden in dem sozialen Mechanismus eine äußerst
wichtige Rolle spielen. Auch getrennte Interessenvereinigungen wird
es geben, die Gewerkschaftsbewegung wird nicht verschwunden, wohl
aber umgewandelt sein.

Außerdem wird der Staat kein zentralisiertes Beamtentum sein, wird
ln keine Hierarchie des grünen Tisches aufgehen. Die Munizipalver-
waltung wird blühen. Die von der Öffentlichkeit kontrollierten Wirt-
schaftsmächte werden in solche eingeteilt, die eine Landes-Angele-
genheit sind, wie das Eisenbahnwesen, und solche, die kommunalen
Charakter tragen, wie die Wohnungspolitik. Indes wird die Grenzlinie

II Mac Donald, Sozialismus
        <pb n="187" />
        ﻿nicht fest gezogen werden können. Da die nationale Einheit stetig an
Einfluß zunimmt, dank der Verwischung der örtlichen Verschieden-
heiten, der räumlichen Beweglichkeit des Arbeitsangebots, der Uni-
formität des Staatsbürgerlebens und der größeren Flächenausdehnung,
über die hinweg uns die kommunalen Leistungen, Beschäftigungsmög-
lichkeiten etc. angeboten werden — welchen sozialen Veränderungen
wir unterliegen, ob wir sie willkommen heißen oder nicht —, so wird die
Zentralregierung im Laufe der Zeit vermutlich viel von dem übernehmen,
was man heute zu den Aufgaben der Gemeinden rechnet. Zum Beispiel
sind heute die Vorkehrungen für die Erziehung vollkommen unhaltbar
sowohl vom Standpunkt des gesunden Menschenverstandes als auch an
den Grundsätzen der Regierungspflichten gemessen. Ursprünglich eine
reine Privatsache, erhielt der Unterricht im Jahre 1832 Zuschuß aus
öffentlichen Geldern. Das Geld wurde durch die damals existierenden,
auf freiwillige Spenden angewiesenen Schulgesellschaften zu Schul-
bauten verwandt. Im Jahre 1839 wurde die Verwaltung der Staats-
subvention einem engeren Ausschuß des geheimen Kronrats (Privy
Council) überwiesen, aber wiederum wurde das Geld nicht Erziehungs-
zwecken gewidmet, sondern wegen religiöser Schwierigkeiten nur für
die Errichtung von Schulen bestimmt. Dann wurden Summen bewil-
ligt, um die Lehrer auszubilden, ihre Gehälter zu erhöhen und die Unter-
richtskosten zu vermindern (in Form von Zahlungen per Kopf des die
Schule besuchenden Kindes). Schließlich wurde ein System der öffent-
lichen Kontrolle geschaffen. Das Staatsministerium wurde in seinen
Ansprüchen an die Gemeinden immer rigoroser, bis gegenwärtig das
System und die Norm des Unterrichts national geworden sind, wäh-
rend nur ungefähr die Hälfte der Kosten vom Schatzamt getragen und
die andere Hälfte aus den Gemeindesteuern bestritten wird1. Zur
Zeit, wo ich dieses schreibe, ist eine Art vollständiger Stockung ein-
getreten. Das Parlament hat den Lokalbehörden neue Pflichten auf-
erlegt, wie ärztliche Untersuchung und Verabreichung von Speisen,
ohne hierfür die genügenden finanziellen Mittel zu gewähren. Tat-
sächlich ist die Frage, die das Unterrichtsministerium und die örtli-
chen Schulbehörden zwischen sich zu regeln haben, nicht länger rein
finanzieller Natur, sondern eine Frage guter Verwaltung. Wie weit

1 Ein vom Stadtrat in Leeds im Jahre 1909 herausgegebenes Memorandum
zeigt, daß das Schatzamt 50.31 Proz. der Kosten des Elementarunterrichts und
43.15 Proz. der Kosten des höheren Unterrichts deckt.

162
        <pb n="188" />
        ﻿darf der Schatzkanzler in der Subventionierung der Lokalobrigkeiten
und der Bestreitung der örtlichen Ausgaben gehen ? An einem ge-
wissen Punkte werden die Reichsanweisungen eine Quelle der Schwä-
che, sie werden unwirtschaftlich und verderblich und erfordern eine
Reform der lokalen und nationalen Administration. In dem Erzie-
hungswesen haben wir heute diesen Punkt erreicht. Die für die Unter-
richtszwecke vorhandenen Finanzbedürfnisse zwingen uns, das Pro-
blem der Verwaltung des Unterrichts anzupacken. Eine ähnliche Ten-
denz macht sich auch in anderen Richtungen fühlbar. Die Zentral-
behörde für die Lokalverwaltungen, das Local Government Board,
eignet sich immer mehr Befugnisse an, um die Aufsicht über die
Gesundheits- und Wohnungspolizei der Lokalämter auszuüben. Das
Schatzamt besteuert Eigentumsformen, z. B. die Erhebung der Wert-
zuwachssteuer auf Grund und Boden, von der man geglaubt hat, daß
sie der Gemeinde reserviert werden würde. Die Wegepolizei wird eine
nationale Angelegenheit, statt eine solche der unteren staatlichen Ver-
bände.

Ferner wird, wenigstens nach zwei Seiten, die Anwendung der Wis-
senschaft in der Industrie vermutlich eine Veränderung des Territo-
riums, über das sich die Munizipalregierung erstreckt, nötig machen
und auch einen Wechsel der Beziehungen der Munizipalregierung zu
den Zentralbehörden erheischen. Nichts ist wahrscheinlicher, als daß in
einer verhältnismäßig kurzen Zeit eine weitgehende Verbesserung in der
Übertragung des elektrischen Stromes ersonnen werden wird, die die
zahlreichen Kraftstationen, die jetzt innerhalb des Gemeindegebiets
Elektrizität für Beleuchtung und industrielle Zwecke liefern, überflüs-
sig machen wird. Solange diese Kraftquellen nötig sind, muß die Ver-
sorgung mit Elektrizität eine kommunale Angelegenheit bleiben. Aber
wenn, dank der Vervollkommnung der Transmissionsapparate und der
Aufspeicherung der Elektrizität, die Erscheinungen der Ebbe und Flut
des Atlantischen Ozeans oder ein Wasserfall in Schottlands Hoch-
landen das ganze Land oder selbst große Strecken Landes mit Licht
und Treibkraft hinreichend versehen können, so wird sich der kom-
munale Charakter des Elektrizitätsdienstes offenbar ändern. Dann
werden die Gründe, die für die Verstaatlichung aber nicht die Kom-
munalisierung der Eisenbahnen sprechen, mit verstärkter Kraft auf
einen Versorgungszweig angewandt werden, der gegenwärtig überwie-

163



II*
        <pb n="189" />
        ﻿gend als Gegenstand der kommunalen Politik betrachtet wird1. Die
Verschmelzung der Elektrizitätsgesellschaften und die Ausdehnung
der Straßenbahnnetze über die Grenzen der einzelnen Kommunen hin-
weg weisen auf eine weitere Entwicklung und auf die schließliche Über-
nahme der kommunalen Kontrolle durch die Zentralbehörden.

Der andere Umstand, der die Zukunft der Gemeindeverwaltung be-
rühren muß, ist die durch die moderne Erleichterung des Güter- und
Personenverkehrs, von den Automobilen bis zu den elektrischen
Straßenbahnen, hervorgerufene Vergrößerung der Stadt. Nachdem
die Stadt schon Generationen lang aufgehört hatte, eine verworrene
Menge von Häusern innerhalb des Stadtwalles zu sein, verhinderten
noch die Gepflogenheiten des Volkes Ausweitungen des Siedeins der Be-
völkerung. Der Mangel an Verkehrserleichterungen zwang die Fabri-
kanten, in der Nähe der Eisenbahnstationen zu bleiben, was in der
Regel nahe der Stadt oder in ihr bedeutete. Aber die Sitte des
Aneinanderrückens stirbt ab, und was sich davon noch erhält, wird
durch den schnellen und billigen Transport befriedigt und erfordert
kein Zusammendrängen. Außerdem hat die Erfahrung von zwei
oder drei Generationen der Sanitätsgesetzgebung und Gesundheits-
pflege ihre Wirkung auf den Geschmack nicht verfehlt. Man be-
ginnt die Wohltat frischer, gesunder Luft zu schätzen, das Land lieb-
zugewinnen, sich für ländliche Angelegenheiten zu interessieren. Man
wünscht, „seine Arbeitsstätte hinter sich zu lassen“. Der Vorort ge-
nügt den Leuten nicht. Den Vorort hat man niemals als eine Nieder-
lassung in der erfrischenden Luft betrachtet, sondern als ein Heim in
der Atmosphäre der honetten Klassen, wo oft von würziger Luft nichts
zu spüren war. Die Verwendung der elektrischen Kraft in Fabrikbe-
trieben macht die Unternehmer von großen Fabriken, die in Orten
liegen, wo Steinkohlen leicht beschafft werden können, unabhängiger.
Die scharfe Konkurrenz zwischen den Eisenbahngesellschaften, die
nicht allein das Land mit einem Netz sich kreuzender Linien über-
zogen, sondern den Fabrikanten an jeder Station dieses Netzwerkes
auch ungewöhnlich günstige Bedingungen geboten hat, hatjdie Ten-

1 Auch kann sich die Konföderation der Munizipalitäten mit Rücksicht auf be-
sondere Dienste verallgemeinern. Der Anfang ist tatsächlich schon gemacht,
z. B. in dem Derwent Valley Water Act, dem sich Leicester, Sheffield und Derby
nebst umliegenden Landdistrikten angeschlossen haben, um die Versorgung zu
sichern.

164
        <pb n="190" />
        ﻿denz gezeigt, die Industrie zu verstreuen und das Dorf zu einem neuen
Mittelpunkte der kapitalistischen Industrietätigkeit zu machen L Die
Steuererhöhungen in den Städten und die Organisierung der Arbeiter in
den alten Industriezentren haben ganz besonders zu dieser Abwan-
derung beigetragen. Die Folge hiervon ist, daß die Fabrikanten jetzt
die alten Städte verlassen, um sich außerhalb der kommunalen Gren-
zen anzusiedeln. Transporterleichterungen setzen sie in die Lage, an
manchen der Vorteile der nachbarlichen Städte teilzunehmen, ohne
zu den städtischen Verwaltungskosten herangezogen werden zu können.
Durch ihre billigeren Produkte erschweren sie es gleichzeitig den inner-
halb der Stadtgrenzen verbliebenen Industriellen, sich auf dem Markte
zu behaupten. Durch diese Veränderungen werden die städtischen
Grenzen ganz künstliche, die keinen Einheiten des bürgerlichen oder
gewerblichen Lebens und der bürgerlichen und gewerblichen Organi-
sation entsprechen. Die Stadt als eine politische und administrative
Einheit hört auf, ein wirkliches Dasein zu führen1 2. Die zu besteuern-
den Flächen müssen ausgedehnt werden. Die Konservierung der hi-
storischen Einteilungen wird Kapital wie Arbeit immer mehr be-
drücken, genau wie es an der Wende des Mittelalters geschah, als sich
das Gildenwesen auflöste, um als Teil der Gemeindeverwaltung wieder
zwangsweise eingeführt zu werden, worauf sich die Industrie infolge-
dessen in die neuen und freien Munizipalitäten flüchtete.

Ein anderer auffallender Wechsel in der Lokal Verwaltung wird die
Anzahl der kommunalen Dienste sein, deren Kosten aus öffentlichen
Einnahmen gedeckt werden. Es gab eine Zeit, wo man die Benutzung
der Wege jedesmal bezahlen mußte, wenn man die Zolltore durch-
schritt. Getreu dem sozialen Gesetze, daß sich das, was eine Angelegen-
heit der öffentlichen Bequemlichkeit wird, in eine Sache zum allge-
meinen Gebrauch verwandelt, sind heute die Zollschläge abgeschafft
worden. Die Wege werden durch die öffentlichen Kassen erhalten, die
nicht durch die Besteuerung der Benutzer der Wege, sondern durch

1 Diese Tendenz wird durch die Amalgamierung der Eisenbahnen in Privat-

händen vorübergehend gehemmt werden, bei der Verstaatlichung aber wieder
in Wirkung treten. 2 Mit seinen umliegenden Wohnstätten Walthamstow, West
Ham etc. (hier wohnen die Arbeiter nur, beschäftigt sind sie meistens in London.
Der Übers.) und mit seinen vielen Munizipaldistrikten, von Kensington bis
herab zu Poplar, ist London eine lange Zeit das Grundbeispiel dieser Anomalie
gewesen. Doch hierin steht London nicht mehr vereinzelt da. Jede Industrie-
stadt im Lande zeigt in einem größeren oder geringeren Grade dieselbe Anomalie.

165
        <pb n="191" />
        ﻿Umlagen auf das Eigentum immer von neuem angefüllt werden. Die
Einschätzung vollzieht sich nach Regeln, die darauf achten, daß die
Belastung der Einkommen gerecht verteilt werde, um die soziale
Ordnung und die gute Verwaltung aufrechtzuerhalten. Aus Ange-
legenheiten des Privatgebrauches sind die Wege, die Schulen, die Ge-
fängnisse und selbst die Landesverteidigung Gegenstände der öffent-
lichen Reform geworden.

Hiermit verwandt ist die Frage der Beziehungen des Staates zu den
Berufen der Ärzte, Advokaten und Lehrer (professions). Der Unter-
richt ist bereits ein Staatsdienst geworden, während sich die Verstaat-
lichung des Medizinal- und Sanitätswesens hurtig in dieser Richtung
bewegt. Die Zeit wird kommen, wo die meisten dieser Berufe von
Staats wegen ausgeübt werden. Denn sicherlich können Sachen wie
die Rechtspflege und die Gesundheitsfürsorge infolge ihrer eigenen
Natur nur ordentlich geregelt werden, wenn sie eine Angelegenheit der
organisierten Gemeinschaft geworden sind, die bewußt ihre eigene
Sicherheit herstellt, ihr eigenes Glück schmiedet und für ihr eigenes
Gedeihen sorgt. Wir sind für die Veränderung noch nicht reif, aber
der Zug in dieser Richtung wirkt schon. Auch gibt es vielleicht keine
Form der menschlichen Tätigkeit, die, wenn sie direkt im Dienste der
Gemeinschaft ausgeübt wird, qualitativ und quantitativ bessere Re-
sultate zeitigt, als die intellektuelle Beschäftigung eines Geistes, der in
einem der genannten Berufszweige ausgebildet worden ist. Dies deutet
eine größere Arbeit für die zentralen Kontroll- und Aufsichtsämter an,
weist auf eine bessere Methode in der Steigerung der öffentlichen Ein-
nahmen und auf eine Neuordnung der individuellen und gemeinsamen
Betätigungen. Zur Regulierung ihrer eigenen Geschäfte, zur Eigentums-
erwerbung für diesen Zweck, zur Promulgation von Ortsstatuten und be-
sonders zu dem Zweck, sich als Märkte zu organisieren und den Austausch
ihrer eigenen Industrieerzeugnisse nach dem Muster der Genossenschaf-
ten zu erleichtern, wird den Gemeinden mehr Freiheit gegeben werden.

B. DER STAAT UND DIE INTERNATIONALITÄT
A /T inisterpräsidenten werden dieser Regierungsorganisation präsidie-

»-*-ren, während die Führer der Opposition über sie wachen werden.
Es wird Kabinette und ständige Beamten geben; die Meinungskonflikte
in der Gemeinschaft werden organisiert und von Parteien ausgenutzt

166
        <pb n="192" />
        ﻿werden, die den heutigen nur insofern überlegen sein werden, als sie dem
Volke ihre streitigen Fragen in einer präziseren und verständlicheren
Weise vorlegen müssen, da sie es mit einer einsichtsvolleren und unter-
richteteren Wählerschaft zu tun haben werden. Sie werden die natür-
lichen Kämpfe der Gegenwart und der Zukunft verkörpern: einerseits die
Furcht vor dem Vorwärtsschreiten, anderseits den Unwillen gegen den
Stillstand. Wir können uns darauf verlassen, daß sich diese entgegen-
gesetzten Ansichten und Temperamente noch für manche kommende
Generation zu Programmen der Aktion und der Tatenscheu konden-
sieren werden, die ihre Auffassung von Individuum und Gesellschaft in
philosophischen Grundsätzen ausdrücken und erläutern. Auf diese Prin-
zipien können Parteien sehr wohl gegründet werden. Daß es dann mit
der Bureaukratie der ständigen Beamten genau so gut Schwierigkeiten
geben wird, wie heute, scheue ich mich nicht zu behaupten. Nur wird
es dann viel deutlicher als jetzt zutage treten, daß diese Schwierigkei-
ten nicht dem Systeme, sondern dem Volkscharakter entspringen, der
für das Walten dieses Systemes verantwortlich ist. Die Rechtsprechung
wird nicht von gewählten, sondern von auserlesenen Personen gehand-
habt werden, da der richtige Grundsatz, daß die Gerechtigkeit kein
Gegenstand der Volksabstimmung sein kann, für einen sozialistischen
Staat zu offenbar ist, als daß er abgewiesen werden könnte. Das Ge-
setz wird sich mehr mit dem öffentlichen Recht, als mit dem Privat-
recht befassen. Die ergiebigste Quelle von Prozessen wird wahrscheinlich
eher das Recht auf Arbeit, als das Recht auf Eigentum und Besitz sein.

Aber werden wir auch einen Monarchen haben? Hierüber haben
die Utopisten viel spekuliert. Morelly, Godwin und Owen sagten:
Nein; St. Simon, Fourier und Cabet antworteten mit: Ja. Dies wird
von den Umständen, besonders von dem politischen Temperament der
Staaten abhängen. In England wird wahrscheinlich die Macht der Le-
gislative eine Republik unnötig machen, es sei denn, der König schlüge
sich auf die Seite der bedrohten Interessen. Doch glaube ich, daß diese
Frage mehr durch beiläufige Ereignisse, als durch die Wirkung eines
politischen Grundsatzes gelöst werden wird1.

Noch eine andere zeitgenössische politische Erscheinung erfordert

1 Auf dem Amsterdamer Kongreß erklärte Bebel, daß sich die deutschen Sozia-

lsten für eine französische Republik nicht die Schädel einschlagen ließen. Labri-
da, der die Gesinnungen des extremen Flügels der italienischen Sozialisten zum
Ausdruck brachte, vertrat die Meinung, daß sich die Klassenherrschaft in einer

167
        <pb n="193" />
        ﻿Beachtung. Der demokratische Staat, d. h. der Staat, wo die Demo-
kratie denkt und wählt, strebt zur Internationalität. Der zur Macht
gelangte Arbeiter, wenn er sich selbst überlassen bleibt oder von gleich-
gesinnten Männern geführt wird, hat keine militaristischen Aspira-
tionen. Wohl kann er durch Invasionsfabeln erschreckt werden, aber
nie kann er dergleichen selbst erfinden. Das Jingofieber kann ihn er-
greifen, doch die Agitation muß von draußen an ihn herantreten. Von
Natur schenkt er den Mitteln und den Gedanken des Friedens Gehör.
Seine demokratischen Beziehungen werden inniger. Die demokrati-
schen Organisationen, zu denen er gehört, wie Gewerkschaften, Ge-
nossenschaften und Arbeiterpartei, beraten sich auf internationalen
Kongressen gemeinsam mit ausländischen Organisationen. So unter-
liegt er mehr und mehr internationalen Einflüssen, die allerdings noch
zu schwach sind, Schreckschüsse zu verhüten, die aber in Zeiten nor-
maler, ruhiger nationaler Entwicklung schweigend seinen Geist for-
men. Lange Zeit mag er noch für die Landesverteidigung Vorsichts-
maßregeln ergreifen müssen, aber die Einrichtung der stehenden
Armeen wird es unter dem Sozialismus nicht geben. Es wird vielleicht
eine Art internationaler Sicherheitsdienst, der sich wahrscheinlich
unter der Leitung eines internationalen Schiedsgerichtes und Gerichts-
hofes befinden wird, eingeführt werden.

Der Staat bildet sich zum Willen einer sich stetig vergrößernden
Gemeinschaft aus. Die Familie, der Stamm, die Nation und die Kon-
föderationen sind die Marksteine seines Vordringens. Die Nationali-
täten und historischen Grenzen werden bestehen bleiben. Es wäre ein
Unglück von unaussprechlicher Größe, wenn das nationale Erbe in
einer ausdruckslosen internationalen Gleichartigkeit unterginge. Aber
die Stunde mag einst schlagen, wo die ganze Menschheit den Ruhm der
Thermopylen und von Bannockburn, die Verwandtschaft mit Homer,
Goethe und Shakespeare für sich in Anspruch nehmen wird. Sie als
ein gemeinsames Erbteil zu betrachten, wird dann alle Menschen ge-
lehrt werden. Dies ist jedoch noch in weiter Ferne, auch ist nichts
gewisser, als daß der Impuls, den die nationale Vererbung dem person-
ellen Charakter verleiht, noch nicht erlahmt ist. Das Übel der Natio-
nalität ist gegenwärtig der Militarismus, der die Existenz fremder

Republik genau so wie in einer Monarchie geltend machen könne. Menger glaubt,
daß eine Monarchie in den deutschen Ländern die Errichtung der sozialistischen
Ordnung „vielleicht selbst für eine unbegrenzte Periode" überleben würde.

168
        <pb n="194" />
        ﻿Staaten bedroht und unter den Problemen des Tages das sehr alte von
der Selbsterhaltung der Nation wach erhält. Ist dies erst endgültig
geregelt, so werden Armeen und Flotten, ausgenommen für die Zwecke
des Sicherheitsdienstes, verschwinden. Das historische Erbe wird
dann nur noch inspirierend wirken und aufhören, eine Gefahr zu sein.
Die Grenzen des internationalen Völkerrechts werden sich immer
weiter erstrecken, umfassender werden die internationalen Abkommen
werden, immer häufiger internationale Konferenzen und immer ge-
meinsamer die internationalen Aktionen. Mit der Aktivität wird das
Organ heranwachsen, das diese Tätigkeit nicht allein geschmeidig
macht, sondern sie auch unvermeidlich steigern wird. So wird der
Nationalismus Lassalles und der Internationalismus von Marx und
Fourier auf dem Wege zum Sozialismus durch die Ereignisse gerecht-
fertigt und erfüllt werden. Wie der Stamm und die Nation erstanden
sind, wird der internationale Staat ins Leben treten. Die Politik und
die Ökonomie des Sozialismus werden ihm hierin helfen. Das Funda-
ment und die Pfeiler des internationalen Staates müssen etwas mehr
sein, als bloßes Gefühl.

Die nationalen Grenzen sind Gebirge oder Flüsse oder Seen, die
den Armeen den Weg versperrten; sie sind die künstlichen durch Ver-
träge gezogenen Linien, sie bestimmen die von den Horden eines Stam-
mes, die sich von der fernen Heimat losgerissen, angesiedelten Gebiete.
Aber die wirtschaftliche Welt kennt wenig von diesen Schranken und
wird in der Zukunft noch weniger davon wissen. Für den Handel exi-
stieren keine Pyrenäen, gibt es weder Jude noch Heide. Die Freihan-
delslehre bezeichnet in ihrer abstraktesten Form die unvermeidliche
Bahn des Fortschrittes, wenn der demokratische Staat die Demo-
kratie verwirklichen soll. Wir können, so wir wollen, die nationale
Schutzzollpolitik adoptieren. Sie wird unsere Märkte beschränken
und unseren Handel einengen. Sie wird zu einer wesentlichen Ver-
minderung der Anzahl von Personen führen, die bequem leben können,
obgleich sie sie vor keiner der industriellen Katastrophen, die heute
die Lohnarbeiter heimsuchen, bewahren wird. Aber sie wird die Ent-
wicklung des internationalen Staates eine Zeitlang verzögern und die
internationalen Konventionen auf die diplomatischen Kompromisse,
wie sie die bewaffneten Nationalitäten schließen, beschränken. Die
Gefolgschaft, die man dem Schutzzoll als einem Mittel, dem natio-

169
        <pb n="195" />
        ﻿nalen Absatz einen großen Markt zu sichern, gewährt, wird sofort
zurückgezogen werden, sobald man erkennt, daß die ganze Welt der
Markt sowie die Werkstätte der Welt ist. Solange die Konkurrenz ein-
zelner Interessen und einer kapitalistischen Klasse die Produktion und
den Austausch betreibt, so lange werden die rivalisierenden Fabrikan-
ten den Handel in solcher Weise zu regulieren suchen, daß ihnen der
Löwenanteil zufällt. Ebenfalls werden die Inhaber von Monopolen,
wie Grund und Boden, deren ökonomische Möglichkeiten durch jedes
Hindernis steigen, das dem internationalen Freihandel in den Weg
gelegt wird1, dieselbe Protektionspolitik unterstützen.

Aber vom Standpunkte des Arbeiters betrachtet, gestaltet sich die
Sache ganz anders. Austausch kann für ihn nur Verbrauch bedeuten.
Je freier der Handel ist, desto weniger unnütze Lasten hat der Arbeiter
zu tragen. Aus den Schutzzöllen zieht er keinen Gewinn, an hohen
Mieten profitiert er nicht, und hohe Preise geben ihm keine Dividen-
den. Nur niedrige Preise, niedrige Mieten und Freihandel entsprechen
seinem Interesse. Als Arbeiter wünscht er Muße und hohe Löhne.
Dies können nur ein entwickeltes Maschinenwesen, eine wirtschaftliche
Produktion und ein System des ungehinderten Warenaustausches
verwirklichen. Als Konsument wünscht er zur Befriedigung seiner
leiblichen und geistigen Bedürfnisse Fülle und Mannigfaltigkeit, Quan-
tität und Qualität. Dies ist nur zu erreichen, wenn ihm die ganze
Welt als ein Markt offen steht, wo er die in seiner eigenen Stadt oder
seinem eigenen Lande produzierten Waren austauschen kann. Es
mag richtig sein, daß der Arbeiter, der unter den kapitalistischen Be-
dingungen lebt und den großen Schicksalsschlägen der industriellen
Kriegführung ausgesetzt ist, die der permanente und charakteristi-
sche Zug dieser Bedingungen ist, in mancher Beziehung dazu verleitet
werden kann, den Schutzzoll als ein Heilmittel zu akzeptieren, das
die industriellen Beschwerden und Leiden sofort abstellt. Aber selbst
dieser flüchtige Reiz wird nicht in einem kollektivistischen Staate vor-
handen sein, dessen Wohlfahrt und Höhe der Zivilisation ausschließ-
lich von dem Umfange seines Austausches abhängen werden. Die Poli-
tik der Schiedsgerichte, der internationalen Erörterung gemeinschaft-
licher Probleme und der wirtschaftlichen Vereinbarungen, die sich

1 Dies setzt natürlich voraus, daß die Hindernisse des Austausches nicht so groß

sind, um die Durchschnittshöhe des Nationalreichtums zu verringern, so daß
die Renten und die Monopolprofite zusammen mit den Löhnen sinken müßten.

170
        <pb n="196" />
        ﻿aus diesen Bedingungen ergeben müssen, erfordern keine ausführliche
Prüfung und Erklärung.

So ist die wirtschaftliche Grundlage des internationalen Staates be-
schaffen, die der Sozialismus und die Bewegung zu ihm legen werden.

C. STAAT UND FAMILIE IM SOZIALISMUS

Im Schoße dieses Staates werden viele Organisationen privater Natur
gedeihen. Einige, wie die Familie, wird der Staat anerkennen, wäh-
rend andere, wie die Kirche1, wahrscheinlich reine Privatvereinigungen
bilden werden. Die Möglichkeit der Existenz dieser Privatinstitute im
sozialistischen Staatswesen ist von einigen Sozialisten bezweifelt und
von den gewöhnlichen populären Widersachern des Sozialismus selbst-
verständlich verneint worden. Als Einrichtung, die am sichersten ver-
schwände, ist die Familie auserkoren worden. Der Staat hätte die
Mütter auszusteuern und hätte eine Findelanstalt für Kinder zu sein,
kurz, der Herd, seine Götter und alles, was dort einen Sammelpunkt
findet, wären Dinge der Vergangenheit.

Für diese Befürchtung sind manche der früheren sozialistischen
Schriftsteller verantwortlich, die in ihrer Begeisterung für die Gemein-
schaft und für die persönliche Befreiung von allem, was ihnen mit
kirchlichem oder feudalem Zwang oder Tradition behaftet überliefert
wurde und in ihrer Verachtung für die heuchlerische Moral der bürger-
lichen Klassen, die Familie mit der Kirche und die Frauen mit dem
Eigentum zusammenwarfen und dann auf beide die Regeln eines grob-
sinnlichen Sozialismus an wandten. Diese Autoren lebten im Anfänge des
19. Jahrhunderts. Sie arbeiteten mit den vorhandenen Kenntnissen
und wirtschaftlichen Theorien und in dem Geiste, der damals das
vorgeschrittene Denken beherrschte. Die analytische Wissenschaft,
die jede Institution auf ihren Ursprung zurückführt und entdeckt, daß
sie irgendeinem sehr niedrigen und manchmal nicht gerade ehren-
werten Stamm entsprossen ist, lenkte den Geist dieser kräftigen Denker.
Die Familie wurde auf sehr seltsame Anfänge zurückgeführt, deren
Vorhandensein bei den primitiven Völkerschaften durch Erzählun-
gen von Reisenden und Untersuchungen von Forschern wie Morgan
nachgewiesen wurde. Die Idee, daß Promiskuität die ursprüngliche
Bedingung der geschlechtlichen Beziehungen war, wurde von den Sozio-

1 Über die Kirche habe ich mich schon im Kap. I. geäußert.

171
        <pb n="197" />
        ﻿logen der fünfziger und sechziger Jahre1 fast ohne weiteres angenom-
men, gleichgültig, an welche allgemeinen Schlußfolgerungen sie glaub-
ten. Im Anschluß hieran betonte man das nahe Verhältnis zwischen
dem Ursprung des Privateigentums und dem Ursprung der Monogamie.
Alle mögliche Verführung zum Irrtum trat direkt an die damaligen
Sozialisten heran2.

Außerdem hat die individualistische Seite der Ehe stets die Utopi-
sten, die seit Plato von vollkommenen Gemeinschaften geträumt
haben, verdrossen. Der schamlose Schacher mit ihren Töchtern, der
die Angehörigen der Plutokratie charakterisiert hat, und der Markt-
wert, den sie der Ehe gegeben haben, zusammen mit den dunklen
Hintergärten des Lasters, die sich die Plutokratie als Ergänzung zu den
prangenden Frontgärten ihrer Wohnhäuser konserviert hat, waren
für die Pioniere des Sozialismus im letzten Jahrhundert weitere Gründe
für die Annahme, daß die moderne Familie nur ein Spezialfall in der
wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft sei, nach Sinn und Cha-
rakter dem Privateigentum an mobilem und immobilem Kapitale
gleich. Gelüstet uns nach dem Schlimmsten, so können wir ebensogut
wie anderes die Stellen aus dem Kommunistischen Manifeste zitieren,
die sich auf die Familie beziehen:

„Aufhebung der Familie! Selbst die Radikalsten ereifern sich über
diese schändliche Absicht der Kommunisten.

Worauf beruht die gegenwärtige, die bürgerliche Familie? Auf dem
Kapital, auf dem Privaterwerb. Vollständig entwickelt existiert sie nur
für die Bourgeoisie; aber sie findet ihre Ergänzung in der erzwungenen
Familienlosigkeit der Proletarier und der öffentlichen Prostitution.

Die Familie der Bourgeois fällt natürlich weg mit dem Wegfallen
dieser ihrer Ergänzung, und beide verschwinden mit dem Verschwin-
den des Kapitals.

1 Folgende Bücher haben den tiefsten Einfluß auf die Ansichten über diesen
Gegenstand ausgeübt: Bachofen, Das Mutterrecht (1861), M'Lennan, Primitive
Marriage (1865), Morgan, Consanguinity and Affinity of the Human Family
(1869) und als Ergänzung von demselben Autor, Ancient Society (1877). Jedes
Werk über die deskriptive Soziologie, das damals erschienen ist, kann die ein-
mütige Konkordanz der wissenschaftlichen Welt jener Zeit belegen. Sir John
Lubbock schrieb in seinem Buche: On the Origin of Civilisation and Primitive
Condition of Man (1870) p. 77, „Man nimmt also an, daß das gemeinsame

Ehesystem . . . den primitivsten und frühesten Zustand des Menschen bildet“.
Siehe auch Herbert Spencer: Principles of Sociology, I., p. 602 etc. 2 So bei
Engels, wenn man sieht, wie er die Theorie von der Mark als Eigentümerin des
Bodens verwertet. Vgl. Anhang zu; Entwicklung des Sozialismus usw.

172
        <pb n="198" />
        ﻿Die bürgerlichen Redensarten über Familie und Erziehung, über das
traute Verhältnis von Eltern und Kindern werden um so ekelhafter,
je mehr infolge der großen Industrie alle Familienbande für die Prole-
tarier zerrissen und die Kinder in einfache Handelsartikel und Ar-
beitsinstrumente verwandelt werden.

Aber ihr Kommunisten wollt die Weibergemeinschaft einführen,
schreit uns die ganze Bourgeoisie im Chor entgegen.

Der Bourgeois sieht in seiner Frau ein bloßes Produktionsinstru-
ment. Er hört, daß die Produktionsinstrumente gemeinschaftlich aus-
gebeutet werden sollen und kann sich natürlich nichts anderes denken,
als daß das Los der Gemeinschaftlichkeit die Weiber gleichfalls
treffen wird.

Er ahnt nicht, daß es sich eben darum handelt, die Stellung der
Weiber als bloßer Produktionsinstrumente aufzuheben.

Übrigens ist nichts lächerlicher, als das hochmoralische Entsetzen
unserer Bourgeois über die angebliche offizielle Weibergemeinschaft
der Kommunisten. Die Kommunisten brauchen die Weibergemein-
schaft nicht einzuführen, sie hat fast immer existiert.

Unsere Bourgeois, nicht zufrieden damit, daß ihnen die Weiber und
Töchter ihrer Proletarier zur Verfügung stehen, von der offiziellen Pro-
stitution gar nicht zu sprechen, finden ein Hauptvergnügen darin, ihre
Ehefrauen wechselseitig zu verführen.

Die bürgerliche Ehe ist in Wirklichkeit die Gemeinschaft der Ehe-
frauen. Man könnte höchstens den Kommunisten vorwerfen, daß sie
an Stelle einer heuchlerisch versteckten, eine offizielle, offenherzige
Weibergemeinschaft einführen wollten. Es versteht sich übrigens von
selbst, daß mit Aufhebung der jetzigen Produktionsverhältnisse auch
die aus ihnen hervorgehende Weibergemeinschaft, d. h. die offizielle
und nichtoffizielle Prostitution, verschwindet.“

All dieses ist sehr vage, jede Zeile und jeder Abschnitt trägt Spuren
einer renommistischen Schilderung, aber nicht einer sorgfältig durch-
dachten Ordnung von Ursachen und Wirkungen, so wie es in der Ab-
handlung über das Privateigentum an Grund und Boden mit Evidenz
hervortritt. Was sich von diesem Auszuge einzig und allein klar ab-
hebt, ist, daß die Verfasser des Manifestes die Prostitution als das Er-
gebnis des Kapitalismus nach seiner ökonomischen und moralischen
Seite hin betrachteten und daß sie ihre Gegner gerade der Sünden be-

173
        <pb n="199" />
        ﻿zichten, für die die Sozialisten angeblich verantwortlich seien. Das
Argument des Manifestes, das für die Aufhebung des Privateigentums
an Grund und Boden spricht, zeigt die unvermeidliche Armut, die aus
dem bestehenden Zustand folgen muß und verweist ferner auf die gleich-
falls unvermeidliche Zerstörung des Systems, sobald die Gemeinschaft
ihre wirtschaftlichen Grundlagen organisiert. Dagegen geht das auf
die Ehe bezügliche Argument nur so weit, daß es sie in ihrer entwür-
digendsten Form an den Pranger stellt. In Wirklichkeit ist es ein Sturm
der Verachtung, der der Bourgeoisie ins Gesicht gepeitscht wird.

Liest man den von mir wiedergegebenen Auszug aufrichtigen Her-
zens, so erblickt man in ihm eine Verteidigung für bessere Bedingun-
gen der Ehe, als der Kapitalismus sie bisher gewährt hat. In Wirk-
lichkeit ist er ein Plaidoyer, das in der Form eines Angriffes auf den
Kapitalismus für die Monogamie gehalten wird.

Doch lehren uns diese früheren Anschauungen noch mehr. Insofern
sie auf den Entdeckungen über die primitiven Zustände beruhten und
nicht bloß die verschwindenden Ruinen des Utopismus der Familistere
[Fouriers, d. H.] waren, zeigen sie uns die Minderwertigkeit der Hegelia-
nischen Metaphysik als Leitfadens zum praktischen Handeln gegenüber
der Darwinistischen Wissenschaft. Von all den vielen Diensten, die die
Entwicklungsidee für die Entdeckung der Wahrheit geleistet hat, ist
vielleicht keiner höher zu schätzen als ihre Erklärung, wie das Ungleich-
artige aus dem Gleichartigen herauswächst, wie die qualitativen Unter-
schiede entstehen und wie die moralischen Urteile der physischen Er-
fahrung entspringen. Da die Einehe als eine Differenzierung des mehr
oder weniger organisierten Zustandes der Promiskuität entstanden
und pari passu mit dem Versuche, das Privateigentum aus dem Stam-
meseigentum 1 zu entwickeln, fortgeschritten ist, so waren Engels und
Marx viel leichter, als wir es sein sollten, dem Irrtum ausgesetzt an-
zunehmen, daß deshalb das eine das andere verursacht hätte oder von
dem anderen bedingt worden wäre, und daß folglich beide nur vorüber-
gehende Einrichtungen der Bequemlichkeit seien, die bei passender Ge-
legenheit beiseite geschoben werden würden. Die Einseitigkeit, die man
so oft in der Soziologie von Marx und Engels empfindet—sie verkannten,
in welchem Grade die wirtschaftliche und soziale Veränderung der Be-
weis für dieWandlungen des allgemeinen Lebens der ganzen Gesellschaft

1 Ansichten, die heute nicht mehr so allgemein verbreitet sind wie 1870.

174
        <pb n="200" />
        ﻿b-^l

ist —, springt hier in die Augen. Die Entstehung der Familie aus dem
Stamme und der Ursprung des Privateigentums aus dem Gemeindeeigen-
tum haben sich nicht gegenseitig verursacht, sondern sie sind von den
Lebenstrieben des Wachstums und der Ausdehnung in der Gesellschaft,
die auf Bildung des individuellen Rechtes und des Privatrechtes
drängten, gleichzeitig hervorgerufen worden. Der zeitliche Verfall der
einen Institution involviert deshalb nicht notwendig den Untergang
der anderen. Solche Entwicklungen schaffen sich ihre eigene Wirt-
schaft, ihre eigene Moralität und ihre eigene Notwendigkeit. Ihren
groben, materiellen Wurzeln entsprießen feine, geistige Blüten; auf
dem festen, rauhen Fundamente erheben sich die himmelstrebenden
Gipfel und Türme göttlicher Gedanken. Jede vollzogene Tat und jede
vollendete Institution, ob sie nun etwas Gutes oder etwas Böses be-
zweckten, bilden ein Zentrum von Kräften, die durch sie und auf sie
wirken, die sie verändern und ihnen unerwartete Bestimmungen geben;
die sie rechtfertigen oder verdammen, was niemand beabsichtigte, als die
Handlungen vorgenommen oder die Einrichtungen geschaffen wurden.
Eine Diskussion über den Ursprung eines Dinges ist oft die irrelevan-
teste aller Erwägungen, wenn nach der Daseinsberechtigung dieser
Sache gefragt wirdl.

Vom sozialistischen Standpunkt ist nun die Familie dem Staate
wesenhaft. Erstens hat die Erfahrung gezeigt, daß sie das beste
Übungsfeld für das Individuum ist, der Garten der Seele. Unvollkom-
men wie alle menschlichen Dinge, entstellt, voller Narben und durch
den Kapitalismus grob und roh gemacht, wie es alle menschlichen Ein-
richtungengewesen sind, ist die Familie als Pflegeanstalt und als Stätte
der Schulung, als eine moralische Disziplin und ein sozialer Einfluß,
unvergleichbar gewesen; nur dunkel werden ihre Möglichkeiten ge-
ahnt. Hier walten die besten Umstände, das Kind mit dem bekannt
zu machen, was ihm seine Rasse an sozialer Erfahrung und sozialem
Verhalten vererbt hat, der Welt ein moralisches und soziales Wesen zu
übergeben, dessen Empfindung und Vernunft auf denselben Ton ab-
gestimmt sind.

Von seinem eigenen sozialistischen Standpunkt aus hat sich aber der

1 Ich kann nicht umhin, die Aufmerksamkeit der Leser auf die faszinierenden

Untersuchungen M'Lennans, Frazers und Westermarks zu lenken, sollten sie
diese Werke noch nicht kennen. Sie zeigen uns, wie der gröbste Aberglaube zur
Grundlage von Gesetz, Moral und bürgerlicher Ordnung wurde.

175
        <pb n="201" />
        ﻿Sozialisthoch etwas ausführlicher mit dieser Institution zu befassen.
Die fundamentale Auffassung des Sozialismus ist, daß eine Arbeit, an
der mehrere Personen zusammen wirken, organisiert sein soll, und daß,
wenn es Verhältnisse einer Person oder einer Klasse gestatten, eine andere
Person oder Klasse auszunutzen, diese Verhältnisse im Interesse eines
j eden von allen gemeinsam kontrolliert werden sollen. Nun bedeuten aber
die Familienbeziehungen ohne die Familienverpflichtungen einfach die
Befreiung des Mannes zu einem Preise, der die Sklaverei der Frau ein-
schließt; eine Rückkehr zu jener primitiven Stufe der Familie, auf der
die Frau das Feuer unterhalten mußte, die Säuglinge ernährte und das
Feld bebaute, während der Mann gemäß seiner Natur weit und breit
umherstreifte. Die Familienbande, die in ihren Anfängen in den Her-
zen der Familiengründer von stark persönlicher Natur gewesen sind,
schaffen Bedingungen — die Freiheitsbeschränkung der Frau und folg-
lich ihre Unterwerfung unter den Willen des Mannes —, die nach dem
Eingreifen des Staates rufen, wovon der Sozialist vor allen anderen
Denkern ausgehen muß. Die „freie“ Liebe ist so wenig zu ihrem irre-
führenden Adjektiv berechtigt, wie der „freie“ Vertrag, weil es für die
Männer leichter ist, die Frauen zu verlassen, als umgekehrt. Es gibt
keine Gleichheit, auf die diese Art von Freiheit gegründet werden kann.
Die Geschlechter können niemals in allen Punkten gleich sein. Wir
brauchen hierfür keine Gründe anzuführen, da die Natur durch Be-
weisgründe unverrückt bleibt. Der Staat muß Garantien schaffen, die
erstens die Frau vor der niedrigsten Form des Wettbewerbes bewah-
ren und zweitens ihn selbst vor Wirkungen ausschweifender Lebens-
führung und Übertreibungen des sexuellen Trieblebens schützen. Daß
der Staat für alle Findlinge die Verantwortung übernehmen und die
Tore seiner Einrichtungen für alle öffnen sollte, die man ihm zuschiebt,
ist zu spaßhaft, diskutiert zu werden.

Zweifellos hat der Anblick der vielen gräßlichen verunglückten Ehe-
bündnisse der modernen Zeit viele Leute — sowohl Sozialisten als
bittere Gegner des Sozialismus — dazu bewegt, für die Erleichterung
der Ehescheidung einzutreten mit der Begründung, daß eine liebeleere
Ehe ein Krebsschaden im Herzen der Gesellschaft sei. Die Notlage,
in der sich Mütter kleiner Kinder so oft befinden, hat einen Vorschlag
angeregt, der als ein sozialistischer oder als einer von sozialistischer
Tendenz angesehen wird: nämlich die Mütter auszusteuern, weil sie

176
        <pb n="202" />
        ﻿eine soziale Funktion erfüllen. Der Sozialismus verlangt nichts von
alledem. Das Kindergebären ist manchmal eine soziale Verrichtung
und manchmal nicht. Wird es als solche betrachtet, so müßte der Staat
sicherlich Kontrollbefugnisse haben, bevor er zu bezahlen hätte, aber
das ist ganz unmöglich. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet,
scheint der Vorschlag, die Mütter zu dotieren, der Ausbruch eines
kranken Individualismus zu sein, der für einen Mann oder für eine
Frau das Recht fordert, schrankenlos einen selbstsüchtigen Willen zu
betätigen. Ein solcher Vorschlag ist kein Korollarium eines vernünf-
tigen Planes sozialer Organisation, wie es der Sozialismus ist h

Was mir in der Frage der Ehescheidung die folgerichtigste sozia-
listische Ansicht scheint, die auch der sozialistische Staat vertreten
muß, um seine eigene Existenz zu schützen, ist die, daß eine Ehe von
zwei vernünftigen und freien Menschen freiwillig eingegangen werden
soll — die wirtschaftlichen Bedingungen des Sozialismus werden diese
letzte Voraussetzung verwirklichen —, daß aber der Staat als dritter
beim Abschluß des Vertrages gegenwärtig sein soll und darauf be-
stehen müßte, daß Mann und Frau ihre Verpflichtungen sich selbst
und der Gemeinschaft gegenüber, die durch ihre Handlungen berührt
wird, erfüllen. Die Ehe ist mit anderen Worten, von rein weltlichen
Gesichtspunkten aus betrachtet, eine persönliche Willenshandlung mit
sozialen Konsequenzen und muß deshalb der sozialen Anerkennung
unterworfen werden, die sich durch soziale Regeln ausdrückt. Die Fa-
milie befindet sich teils auf dem Gebiete des Privatrechts, teils auf
dem der öffentlichen Verantwortlichkeit.

Die augenblickliche Tendenz ist zweifellos, das Eheband zu lockern.
Doch dies ist der Tatsache zuzuschreiben, daß ein Zug zum Indivi-
dualismus durch die Lebensführung geht, die erschüttert wird, wenn
eine alte soziale Ordnung mit ihrem Zwange und ihren Beschränkun-
gen zerbrochen wird, so wie heute die neuen Formen der wirtschaft-
lichen Frauenarbeit die alten zersprengen; oder wenn alte Gewohn-
heiten unter den Einfluß der Vernunft geraten, wie es jetzt der Fall
ist, dank dem veränderten geistigen Standort einer steigenden großen
Anzahl von Frauen, oder wenn Reichtum die gesunde Sittlichkeit
eines Volkes untergräbt, wie wir es gegenwärtig in der wohlhabenden,

1 Vom Momente der Armut, z. B. der Unterstützung verwitweter Mütter, sehe

ich oben natürlich ab; es handelt sich nur um den Anspruch der Kindergebärerin
als solcher an die Gesellschaft.

12 Mac Donald, Sozialismus

177
        <pb n="203" />
        ﻿respektablen Gesellschaft beobachten. Manchmal kommt dieser In-
dividualismus im sittlichen Betragen auch in der sozialistischen Be-
wegung zum Vorschein und färbt sie. Doch in Wirklichkeit findet er
seinen Weg dorthin nicht deshalb, weil der Sozialismus etwa irgend
etwas mit ihm gemein hätte, sondern weil er in dem Sozialismus haupt-
sächlich eine Empörung gegen die bestehenden Zustände erblickt und
in ihm einen Waffengefährten sucht. In dem Maße als sich der Sozia-
lismus seiner Verwirklichung nähert, wird sich der verirrte Individua-
lismus, der auf den früheren Stufen des Sozialismus bei ihm Unter-
schlupf gefunden hat, wieder von ihm trennen, um andere und kon-
genialere Ruheplätze zu suchen.

Keine Einrichtung wird in dem sozialistischen Staate eine geehrtere
oder besser umgrenzte Stellung einnehmen als die Familie. Wenn Schul-
speisungen eingeführt werden — und dies wird zweifellos geschehen —,
so deshalb, weil man die gemeinsamen Mahlzeiten als eine Zeremonie von
dem größten erzieherischenWert betrachten wird. Aber die ökonomische
und moralische Einheit der Verwaltung wird ohne Zweifel die Familie
sein. Das Recht der Mütter und Kinder auf des Lebens Unterhalt wird
von der Familie eingelöst werden, aber nicht von dem Staate, obgleich
er sich die Befugnis reservieren kann, das erwähnte Recht gegen die
Familie zu erzwingen, oder wenn es nötig ist, helfend einzuschreiten,
wo die Familie versagt. Erst unter dem Sozialismus wird es verwirklicht
werden, daß die Familie die Grundlage des Staates ist. Dann erst wird
die Familie selbst auf der unangreifbaren wirtschaftlichen Basis, die
sie unter dem Kapitalismus nicht finden konnte, gesichert werden.

D. FREIHEIT, GLEICHHEIT, BRÜDERLICHKEIT
IM SOZIALISMUS

enn die drei Losungsworte: Freiheit, Gleichheit und Brüderlich-

’ ' keit — die Zeichen und Gegenzeichen der heiteren Tage der
französischen Revolutionen, als der Individualismus die Menschheit in
jugendlicher Begeisterung umfaßte —, weiter gebraucht werden sollen,
wie sie es wegen ihrer historischen Verknüpfungen und des Reichtums
ihrer Tradition ganz gut könnten, so werden wir nicht mit ihnen diesel-
ben Vorstellungen verbinden wie einst. Wie die Symbole in den Zeremo-
nien, so wird auch ihre Form überleben, aber ihr Sinn wird sich verändern.

Durch die Aufhebung einiger verderblicher Formen des Regierungs-

178
        <pb n="204" />
        ﻿zwanges haben wir die nominelle Freiheit errungen. Dies war der
Hauptzweck der liberalen Parteien am Anfang der industriellen Pe-
riode. Nach der politischen Freiheit haben wir getrachtet, indem wir
die Anerkennung als Staatsbürger forderten. Trotzdem finden wir,
daß wir von der Wirklichkeit noch weit entfernt sind. Der erträumte
Staat schimmert erst am Horizont. Die Freiheit ist nicht die Erfüllung
der negativen Forderung, in Ruhe gelassen zu werden; ihre Bedin-
gungen können nicht durch ein Gesetzbuch von Negierungen aufrecht
erhalten werden. Sie wohnt weder in den innersten Höfen der poli-
tischen Tempel noch wird sie in der Erfüllung von Verträgen gefun-
den. „Gib dem Staate, was nötig ist, den Rest behalte für dich“, sagte
ein französischer Philosoph, indem er in aphoristischer Zierlichkeit die
mechanische Auffassung von den Beziehungen zwischen dem Menschen
und der Gesellschaft geschickt darlegte. Die Freiheit des organischen
Verhältnisses des Individuums zu seinen Mitgenossen und zu seiner Ge-
sellschaft muß erst noch entdeckt werden. In einem ordentlich ver-
walteten Staate gibt es zwischen einem Menschen und seiner Gesell-
schaft, zwischen individueller und sozialer Betätigung, ebensowenig
eine Antithese, als zwischen einem Organe des Körpers und dem Kör-
per als Ganzem. Noch gibt es zwischen Freiheit und Zwang eine Gegen-
sätzlichkeit moralischer Natur. Das „Recht“ des Verbrechers ist, von
seinem Verbrechertum geheilt zu werden. Sicher ist, daß die Organi-
sation des wirtschaftlichen Staates, nach dem sich die Sozialisten seh-
nen, weder die individuelle Initiative noch das individuelle Streben ver-
nichten, wohl aber, daß sie sie beide fördern und kräftigen wird. Weit
davon entfernt, das Eigentum an solchen Dingen aufzuheben, die die
Persönlichkeit für Nahrung im weiteren Begriff fordert, wird sie in
Wirklichkeit zum erstenmal jedem, der Dienste leistet, den Besitz sol-
cher Objekte ermöglichen. Die Veranlassungen und Motive, die heute
zur Kapitalanhäufung anspornen, vom persönlichen Genießen bis zur
Testierung seines Vermögens an seine Erben, werden auch nicht unter
dem Sozialismus verschwunden sein. Nur eins wird nicht mehr mög-
lich sein. Niemand wird mehr für eigene Zwecke Eigentumsformen
monopolisieren und ausbeuten können, die die Freiheit großer Volks-
massen beschränken, sobald sie auf privaten Rechtstiteln beruhen.
Die von dem Sozialismus erzwungenen wirtschaftlichen Beschränkun-
gen werden dadurch gerechtfertigt werden, daß sie erforderlich sind,
        <pb n="205" />
        ﻿den Umfang der persönlichen Freiheit auszudehnen und sie weit über
die ganze Gemeinschaft auszubreiten. Wettstreit und Ehre werden
auch jene Tage kennen, aber es wird ein Wetteifer und eine Ehre
sein, die die Wenigen anfeuern werden, ohne die Vielen in Armut zu
stürzen. Belohnungen werden aber aus jenem Überschuß des Reich-
tums und der Dankbarkeit erfolgen, über den eine fleißige und glück-
liche Nation stets verfügen wird.

Die Freiheit des Sozialismus wird die Freiheit des Menschen sein,
sein wahres Sein zu erfüllen, ein Sein, das soziale Ziele kennt, die sich
auf die Gesellschaft beziehen und nicht bloß persönliche sind. Doch
kann dieser Zustand erst erreicht werden, wenn die wirtschaftlichen
Bedingungen, die dies ermöglichen, geschaffen sind. Ein Mensch, der
fremdem Willen gehorchen muß, kann nicht frei sein. Wenn die Frei-
heit bedingt ist, so bestimmen die Personen, die die Bedingungen kon-
trollieren, auch die Freiheit. Hat jemand die Macht, seinem Nächsten
den Lebensunterhalt vorzuenthalten, so verfügt er über die Bedin-
gungen von dessen Freiheit. Jene, die von der Tätigkeit eines wirt-
schaftlichen Mechanismus abhängen, über den sie keine Kontrolle
haben, sind nicht frei. Dies ist eine Wahrheit, die die Liberalen, die
in wirtschaftlichen Fragen individualistisch denken, nicht gewürdigt
haben. Die Freiheit des sozialistischen Staates wird deshalb eine wirt-
schaftliche sein. Um dies zu sichern, muß das Privateigentumsrecht
auf jene Eigentumsformen beschränkt werden, die für große Teile des
Volkes den Privatbesitz in irgendwelcher Art nicht unmöglich machen.

Das Dilemma zwischen individueller Freiheit und sozialer Kontrolle
mag bestehen bleiben, aber unter dem Sozialismus wird es nicht länger
eine quantitative, sondern eine qualitative Frage sein. Sie kann nicht
dadurch gelöst werden, daß man zwischen beiden Gebieten eine Linie
zieht und dann erklärt, daß diese Tätigkeitskategorie auf die eine und
j ene auf die andere Seite gehöre; denn mit Gebieten haben wir es so über-
haupt nicht zu tun. Es handelt sich um Lebensbeziehungen, die sich
von Generation zu Generation verändern und die in ihrem Wechsel
nicht die Vorherrschaft des einen Interesses vor dem anderen reprä-
sentieren, sondern die die von einem wachsenden sozialen Leben erfor-
derten Neugestaltungen zum Ausdruck bringen. Das eigene Selbst und
die Regierung sind nur verschiedene Seiten derselben Individualität.
Wohl haben sich die politischen Philosophien stets durch den Versuch

180
        <pb n="206" />
        ﻿gekennzeichnet, zwischen jenen Handlungen, die dem freien Willen
des Einzelnen unterliegen, und solchen, die in die Sphäre der regu-
lierten Lebensführung des Staatsbürgers einbezogen werden sollen,
zwischen Individualismus und Sozialismus, prinzipiell zu unterschei-
den, aber immer ist dieses Unternehmen mißglückt. Dank seiner Auf-
fassung vom Individuum vermeidet der Sozialist das Dilemma, das,
wie man uns so oft erzählt hat, jeden erwartet, der Freiheit und Re-
gierung versöhnen will. Der Sozialist betrachtet das Individuum nur
dann als etwas Vollständiges, wenn seine sozialen Beziehungen in seine
persönlichen Ziele eingeschlossen werden. Freiheit bedeutet für je-
mand sowohl die Fähigkeit, in dem Komplexe seiner sozialen Bezie-
hungen zu wirken, als auch die Möglichkeit, sein eigenes Selbst zu sein.
Tatsächlich sind jedoch diese beiden „Ziele“ überhaupt keine Ziele,
sondern nur Seiten eines und desselben Zieles. Nun entwickeln sich aber
die sozialen Verhältnisse eben dahin, das Überleben jenes Menschen-
typus zu sichern, der für die gemeinsame Arbeit taugt, sich hierfür
eignet. Fähigkeit in der Konkurrenz schafft sich als Instrument eine
Organisation — z. B. die Trusts —, die bei dem angedeuteten Men-
schentypus ein höheres Organisationsprinzip erheischt, z. B. den Sozia-
lismus. Auf diese Weise wird eine Fähigkeit kooperativ zu schaffen
statt zu konkurrieren nicht allein ins Leben gerufen, sondern praktisch
verwertet. Die Konkurrenz endet in der Genossenschaft, und die wirk-
liche Freiheit enthüllt sich.

So können wir in folgenden Sätzen unsern Gedanken zusammen-
fassen: Das Individuum ist nur insofern frei, als ihm seine Verhält-
nisse gestatten, frei zu sein. Die Freiheit, die in der Macht besteht,
sein eigener Herr zu sein, d. h. über Eigentum zu verfügen und über
sein Gewissen und Denken zu gebieten, muß von sozialen Regeln be-
schirmt werden, weil sie keine dauernden Grundlagen haben kann,
wenn ihre Bedingungen von einer Klasse abhängen. Die wirtschaft-
lichen Bedingungen der Freiheit davor zu schützen, daß sie unter die
Kontrolle von wenigen geraten, wird die charakteristischsten Hand-
lungen des sozialistischen Staates bestimmen \

1 Sir J. F. Stephen legt in seinem Buche: Liberty, Fraternity, Equality dar,
Freiheit bedeute, daß man ungehindert Eigentum bis zu jeder beliebigen Höhe
erwerben könne; deshalb sei die Freiheit der Gleichheit entgegengesetzt. Die
einfache Überlegung aber sagt schon, daß eine solche Freiheit sowohl die Nega-
tion der Freiheit wie der Gleichheit wäre.

181
        <pb n="207" />
        ﻿Wenden wir uns jetzt zur Gleichheit. Die herausfordernde Erklä-
rung, die Throne erschütterte und gesalbte Köpfe von ihren heiligen
Nacken rollen ließ: daß „alle Menschen frei und gleich geboren sind“,
hat für uns nur noch einen historischen Wert. Sie verfocht die Forde-
rungen einer vergangenen Zeit; sie bekräftigte die Revolte einer Gene-
ration, die über ihre Einrichtungen hinausgewachsen war, die aber
heute ihre Schlachten gewonnen hat und zur Ruhe gegangen ist. In
den organischen Beziehungen ist die Gleichheit nicht eine Gleichheit
der Uniformität oder der Ähnlichkeit, keine Vermögensgleichheit, auch
keine Gleichheit in der Geschicklichkeit, noch eine Gleichheit der Lei-
stungen und Dienste, die man erwartet. Sie wird nicht in der Formel
ausgedrückt: „Ich bin dir gleich", sondern in dem Satze: „Auf die
Entwicklung der Persönlichkeit habe ich dasselbe Recht wie du.“
Doch selbst dies muß auf eine Entwicklung beschränkt werden, deren
Richtlinien mit der individuellen und sozialen Wohlfahrt vereinbar
sind. Diese Worte hätten z. B. im Munde eines Menschen, der ver-
brecherische Anlagen zeigt, keine Gültigkeit. Niemand hat das Recht,
ein Verbrecher zu werden. Wie ich gezeigt habe, besteht unter diesen
Umständen das Recht eines solchen Menschen vielmehr darin, einem
Zwange unterworfen zu werden, der ihn auf den Weg der Lauterkeit
und des guten Staatsbürgertums führt.

Da sich die Organisation der Gesellschaft immer mehr kompliziert,
verblaßt außerdem auch der einfache und ursprüngliche Sinn des Be-
griffes der Gleichheit. Auf einer primitiven Stufe des Gesellschafts-
zustandes kann die Gleichheit eine Gleichheit der Funktionen, des Be-
sitzes und der Vergnügungen bedeuten:

Als Adam grub und Eva spann,

Wo war da der Edelmann?

Aber in einer organisierten Gemeinschaft heißt Gleichheit das ge-
meinsame Schaffen gleichmäßig freier Menschen an dem Werke des
sozialen Ganzen — nicht dasselbe Werk, nicht dieselbe Art oder Be-
deutung der Arbeit, nicht Arbeit, für die vielleicht der gleiche Lohn
entrichtet wird, obgleich die Vergütung der wirtschaftlichen Freiheit
aller adäquat sein muß —, wo niemand in seinem Dienste eine Er-
niedrigung empfindet und jeder weiß, daß dieser Dienst für ihn der
geeignetste ist oder daß er ihn nach bestem Können verrichtet. Die

182
        <pb n="208" />
        ﻿Voraussetzung der Gleichheit ist ein Zustand, der die Entfaltung, das
Aussich heraustreten der Persönlichkeit ermöglicht. Die Gleichheit ist
nur eine Seite der Freiheit. Sie bedeutet die Freiheit, unter Bedingungen
mit anderen zu schaffen, die die Interessenverschiedenheiten aussöhnen.
Deshalb ist sie weder mit der vernunftgemäßen Ungleichheit des Al-
ters, der Mutterschaft, der Verschiedenheit in den Funktionen, der
Tüchtigkeit, noch mit jener formalen Ungleichheit unvereinbar, die
aus Huldigungsakten entsteht. Unverträglich ist sie nur mit einer
Unterordnung, die die Vernunft nicht anerkennt. Deshalb wechselt
ihre Bedeutung mit Rücksicht auf die wirkliche Erfahrung unaufhör-
lich, weil sich der Daseinsgrund eines jeden Systems von Beziehungen
fortgesetzt verändert.

Andererseits kann formale Gleichheit mit tatsächlicher Ungleichheit
Zusammengehen. Nominell liegt den Leuten, die sich aus den Reihen
der Armee erheben — und einigen ist es gelungen —, kein Hindernis
im Wege. Doch sündigt der arme Mann mit dem Reichen, so wird
jenem nicht vergeben, während diesem verziehen wird, welche Ent-
deckung einst ein unglücklicher General machte.

Der Sozialismus sichert also das Ideal der Gleichheit, indem er das
Individuum in den Stand setzt, in dem sozialen Organismus in einer
Weise mitzuwirken, die ihm als einem Teile und der Gesellschaft als
einem Ganzen am besten angemessen ist.

Doch um von dem anderen Ideale zu reden: wo ist denn unter dem
industriellen Konkurrenzsystem die Brüderlichkeit gewesen oder wie
konnte dort von ihr die Rede sein? Der Wunsch nach Brüderlich-
keit hat dem Leben vorgeschwebt, wie eine Vision von dem „Höch-
sten, das für die Erde zu hoch ist". Denn die Brüderlichkeit bedeutet
etwas mehr als Sympathie und ähnliche Tugenden, ohne die das Da-
sein der Gesellschaft nicht möglich gewesen wäre und ohne die sie auf
einem sittlichen Pfade nicht hätte fortschreiten können. Die Sym-
pathie ist ein Strom, der sich aus dem menschlichen Herzen ergießt,
wenn es leidet oder liebt oder Mitleid empfindet. Die Brüderlichkeit
ist aber ein soziales Band, das die Menschen selbst dann verknüpft,
wenn die Sympathie nicht in Aktion tritt, ein Band, das die Menschen
in ihrem Streben zu einem gemeinsamen Ziele verbindet und die Be-
dingungen erzeugt, wo das „einer für alle und alle für einen“ gilt.
Die französische Revolution brachte dies nicht zustande. Der Maien-

183
        <pb n="209" />
        ﻿tanz ihrer ersten Begeisterung überlebte nicht den ersten Sonnenunter-
gang. Die liberale Periode hat nie die Brüderlichkeit verwirklicht,
denn diese ist nicht dort heimisch, wo bloß politische Freiheit, sondern
dort, wo auch wirtschaftliche Freiheit herrscht. Brüderlichkeit heißt
nicht der negative Zustand des Friedens, in dem jemand mit seinem
Nachbarn lebt, sondern sie ist der positive Zustand des zusammenwir-
kenden Fleißes, des gemeinsamen Schaffens. Sie ist der Segen, der sich
über die Menschen ausbreitet, wenn die menschliche Solidarität ihr
Reich errichtet. Auch die Brüderlichkeit muß von einer wirtschaft-
lichen Organisation getragen werden.

So wird der sozialistische Staat die Wünsche der Demokratie er-
füllen. Gleich dem Polarsterne, sind auch sie durch alle Wechsel der
Zeiten unverrückt geblieben. Der moderne Demokrat, der seine Hoff-
nungen und Lehren wie eine glänzende Gestirnkonstellation am dunk-
len Himmel aufgehen sieht, ist vielleicht nicht darauf vorbereitet, in
den Schriften der Alten die Beweise zu finden, daß dasselbe Sternbild
auch schon sie durch die stürmischen Gewässer ihrer Politik geführt
hat. Und doch war dem so. Über die Berechtigung der Sklaverei,
über den Umfang der Gewalt, auf den das Volk einen natürlichen An-
spruch hat und über die Rechtfertigung des Eigentumsbesitzes mögen
wohl die Meinungen auseinandergehen, es sind die Unterschiede der
Zeit und der Umstände. Aber die Ideale, die die Menschen neue Be-
dingungen schaffen und Reformen einführen ließen, Ideale, die sie in
den Kampf und zur Revolte trieben, sind beständig geblieben wie ein
Leuchtfeuer, das durch alle Zeiten lodert. Der Zweck des Staates ist
nie Reichtum gewesen, noch militärische Größe, noch Macht, noch
Klassenherrschaft. „In Wahrheit ist der Zweck ihrer Vereinigung, ein
gutes Leben zu führen, nicht bloß zu leben", und „es ist offenbar,
daß ein Staat, der nicht nur dem Namen nach, sondern in des Wortes
wirklicher Bedeutung ein Staat ist, seine Aufmerksamkeit der Tugend
widmen sollte“. Dieses Ziel setzte sich Aristoteles. Die Zeiten sind
gekommen und gegangen. Auf vielen Wegen hat man dieses Ziel ge-
sucht, und vielen Wegweisern ist man gefolgt, um es zu finden. Noch
heute blicken wir danach aus. Von dem Wunsche beseelt, es zu er-
reichen, haben wir Prinzipien verkündet, Agitationen geführt, viele
„ismen“ proklamiert und viele Programme aufgestellt. Wir sind fort-
geschritten, aber am Ziele sind wir noch nicht. Der Sozialismus ist

184
        <pb n="210" />
        ﻿nun in der Fülle der Zeiten erstanden, um uns für die Aufgaben der
Gegenwart und die Hoffnungen der Zukunft ein Führer zu sein. Seine
Offenbarung ist: Der Staat muß sich in seinem Streben nach der Tu-
gend dazu organisieren, mit dem Individuum zusammenzuwirken; das
individuelle Bewußtsein muß sich in dem gemeinsamen Bewußtsein
wieder finden. Das Ganze und das Einzelne müssen jetzt als Eins auf
die ewige Suche nach Zufriedenheit und Frieden gehen.



Tnummminrnmmmrm

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185
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INHALTSVERZEICHNIS

Seite

VORWORT DES HERAUSGEBERS.............................III

VORWORT DES VERFASSERS..............................XIII

I.	DER STAAT.......................................... i

a)	Begriff, Formen und Aufgaben des Staates...... 2

b)	Rechte des Staates.............................. 12

c)	Staat und Gesellschaft...........................21

II.	DAS WAHLRECHT.................................... 25

III.	DIE POLITISCHE ORGANISATION DES STAATES .	44

a)	Mehrheitsherrschaft und Gemeinwille..............44

b)	Volk und Parlament: die Probleme der Volksgesetzgebung 51

c)	Reformbedürfnis des englischen Parlamentarismus ...	60

d)	Minoritätenvertretung, Proportionalvertretung und dergl. 71

IV.	DIE PARTEI UND DAS PARLAMENT..................94

a)	Die Notwendigkeit und der Umfang der Partei...94

b)	Die Monarchie...................................116

c)	Die zweiten Kammern.............................119

V.	DIE DEMOKRATIE UND DAS IMPERIUM.................135

a)	Das Reich und die Rassenfrage...................135

b)	Das Reich und die Selbstregierungs-Kolonien...151

VI.	DER SOZIALISTISCHE STAAT.........................155

a)	Der Staat als sozialistische Notwendigkeit......155

b)	Der Staat und die Intemationalität..............166

c)	Staat und Familie im Sozialismus................171

d)	Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit im Sozialismus . . . 178

HERAUSGEGEBEN VON EDUARD BERNSTEIN
GEDRUCKT IN DER HOFBUCHDRUCKEREI • RUDOLSTADT
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        ﻿EUGEN DIEDERICHS VERLAG IN JENA

Politische Bibliothek

HERAUSGEGEBEN VON E. BERNSTEIN, H. DORN
UND G. F. STEFFEN

1.	G. F. Steffen, Die Demokratie in England

2.	H. G. Wells, Die Zukunft in Amerika

3.	Lloyd George, Bessere Zeiten

4.	G. Wallas, Politik und menschliche Natur

5.	G. F. Steffen, Der Weg zu sozialer Erkenntnis

6.	R. Mac Donald, Sozialismus und Regierung

Jeder
Band
kart.
M 3.—,
geh.
M 4.—

Demnächst erscheinen:

Th. Barth, Gesammelte Aufsätze
D. Koigen, Die Kultur der Demokratie
H. Potthoff, Probleme des Arbeitsrechtes
F. Staudinger, Kulturaufgaben der Politik
P. und W. Webb, Das Problem der Armut

Staatsbürgerliche Flugschriften

HERAUSGEGEBEN VON DR. HANNS DORN

1.	E. Bernstein, Von der Sekte zur Partei. Die deutsche

Sozialdemokratie einst und jetzt, m —.80

2.	E. Felden, Die Trennung von Staat und Kirche, m —.80

3.	G. Hildebrand, Sozialistische Auslandspolitik, m—.60

4.	H. Potthoff, Soziale Rechte und Pflichten, m i.—

5.	M. Rade, Mehr Idealismus in der Politik, m—.80

6.	J. Riesser, Der Hansa-Bund, m —.60

Heft I—4 in einem Bande vereinigt, kart. M 3.—.

Weitere Flugschriften folgen!
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        ﻿In das gesamte Wirken des Verlags führen
vier reich ausgestattete Verzeichnisse ein

i. ZUM AUFBAU NEUEN RELIGIÖSEN LEBENS

Für alle, die religiös, philosophisch oder ethisch interessiert sind

2.	ZUR ERHÖHUNG DES LEBENSGEFÜHLS

Für alle, die gute Literatur suchen und die für Kunst und kunstgewerbliche
Bewegung im Sinne der Ausdruckskultur des Kunstwarts Interesse haben

3.	VON DER WISSENSCHAFT ZUR LEBENS-
GESTALTUNG

Für die Interessenten von Philosophie, Naturwissenschaft,
Geschichte, Erziehung, soziale Frage, Frauenbewegung

4.	NEUERSCHEINUNGEN, POLITIK, ANTIKE UND
RENAISSANCE

Sie stehen jedem Liebhaber umsonst zur Verfügung
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leinen sozialen Fortschritt und stempelt jeden Zeitabschnitt und
Institutionen zu bloßen Auswüchsen des Klassenunrechts.
Storischen Perioden wären Perioden menschlicher Anstrengungen
en, die menschliche Vernunft zu durchkreuzen und die allge-
Wohlfahrt zu untergraben. Die Ansicht, daß die Schiebungen
[ächte der Gewalt und des Betruges den historischen Fort-
t erklären, ist das natürliche Produkt einer Zeit, die mit plötz-
ch vollziehenden Umwandlungen erfüllt und mit gewalttätigen,
itionären Stimmungen gesättigt war. In den Schriften von Marx
Engels zeugen viele Spuren von der Tatsache, daß diese beiden
er ihre Formeln schufen, als sich Europa in großer Gärung und
lung befand (z. B. verdunkelten die Ereignisse von 1848 und der
den Jahre zeitweilig die Bedeutung des kommunistischen Mani-
I, und daß es ferner für sie von Nachteil gewesen ist, mehr der
ianischen Metaphysik als der empirischen Methode des Darwi-
kjs gefolgt zu sein.

Vorherrschaft verschiedener Klassen entsteht im Laufe der ge-
laftlichen Entwicklung. Sie ist eine Erscheinung im Werdegang
izialen Zwecke, aber kein Beweis dafür, daß die eigennützigen
*,ssen der Klassen jeweilig genügend Kräfte in deren Dienst ge-
,, haben, die sie in den Stand setzen, dem Staate ihren Willen zu
ren. Daß der Staat den Geist und die Zwecke der Klassen aus-
t, die zu einer gegebenen Zeit die öffentliche Gewalt in Händen
I» ist ein Gemeinplatz. Wie könnte er auch anders? Die Tat
t den Willen des Handelnden aus. Doch hiervon auszugehen,
i Engels an zitierter Stelle tut, und zu schließen, daß, wenn die
~:henden Klassen verschwinden, auch der Staat absterben werde,
it der Schlußfolgerung gleich, daß, wenn der Wille sich verändert,
orper, dessen er sich als Organ seiner W ünsche bediente, zu sein
Ft — „er wirchnicht abgeschafft, er stirbt ab“.

‘ Staat stirbt nicht ab, er kann nicht absterben. Die Klassen-
:haft, die bis heute die Geschichte der Zivilisation ist, ist eine
liehe und vernünftige Aufwärtsbewegung neuer Interessen, die
,ten erwachsen, eine Erweiterung politischer und wirtschaftlicher
eit. Wir hätten nicht im Handumdrehen aus dem politischen
s in die vollkommene Staatsorganisation übergehen können. Der
jang von der persönlichen Gewalt zu der demokratischen mußte

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