irrai Drachenblut 90 Drogen Ölpflanze ziemlich häufig angebaut, sichere und ergiebige Erträge gibt, nicht von Insekten leidet und Kälte verträgt und daher zeitig im Frühjahr gesät werden kann. Die Pflanze hat einen ecki gen rauhen Stengel, lange Trauben kleiner, blaß gelber Blüten und bimförmige Schötchen mit länglich dreieckigen, rötlichen Samen. Nach der Ernte (im August) werden die Pflanzen auf Haufen getrocknet, und dann die Samen aus gedroschen. Aus den letzteren gewinnt man das Dotteröl, welches anfänglich etwas bitter schmeckt, nach einiger Zeit aber durch Abklären zu Speiseöl tauglich wird. Es hat ein spez. Gew. von 0,9228, und wird im Gemisch mit Rüböl meist zu Leuchtzwecken und als trocknendes Öl zu Firnissen gebraucht. Der Anbau des D. wird hauptsächlich in den Niederlanden, aber auch in mehreren Gegenden Deutschlands, Belgiens, Österreichs und der Türkei betrieben. Drachenblut (lat. Sanguis draconis, Rcsina draconis, frz. Sang dragon, engl. Dragons blood). Unter diesem Namen sind spröde, geruch- und geschmacklose, dunkel blutrote, gepulvert lebhaft zinnoberrot erscheinende Harze im Handel, von denen hauptsächlich folgende Sorten unterschie den werden; 1. Echtes D. von Daemonorops Draco, aus Ostindien. Das Harz wird teils durch freiwilliges Ausfließenlassen, teils durch Anritzen der Früchte gewonnen und bildet braunschwarze, in Palmblätter eingeschlagene Massen, die ein dunkelrotes Pulver geben. 2. Kanarisches D. von Dracaena Draco, ein dunke.rotes Harz, welches nur noch wenig im Handel ist. 3. Ame rikanisches oder Cartagena D. von Ptero- carpus Draco ähnelt mehr dem Kino. Außer dem D. in Blöcken, Sanguis draconis in massis, hat man noch eine feinere Sorte, S. d. in bacillis, ca. 25—30 cm lange in Palmblätter eingewickelte Stangen. Gutes D. soll sich in Wein geist und Äther leicht lösen und wird als Zusatz zu Pflastern sowie zum Färben von Lacken und Polituren benutzt. Drachenquelle bei Honnef enthält in 1000 Gewichtsteilen: 2,0083g Natriumkarbonat, 0,2893g Kalziumbikarbonat, 0,9736 g Magnesiumbikarbo nat, 0,0054 g Ferrobikarbonat, 1,9516 g Natrium chlorid, 0,1447 g Kaliumsulfat, 0,3009 g Natrium- sulfat, 0,0202 g Kieselsäure und 1,8590 g freie Kohlensäure. Dragees (Zuckerschrot) bestehen aus mit einer Zuckerhülle umgebenen Mandeln,, Nuß kernen, Anis-, Fenchel-, Koriander- oder Kümmel samen. Größe und Form sowie Art der übrigen Zutaten (ätherische Öle, Gewürze, Fruchtsäfte, Farbstoffe) sind sehr mannigfaltig. Drogen (Droguen, Dog eriewaren, frz. Dro- gues, engl. Drugs). Unter dem Namen D., der von dem holländischen ,,droog“ (engl, dry, platt deutsch drög, d.h. dürr) abstammen soll und nach Pöschl trocken erscheinende Waren aus demTier- und Pflanzenreiche bezeichnet, faßt man j.tzt alle diejenigen Naturprodukte zusammen, welche zu medizinischen und technischen Zwecken benutzt werden und Handelsartikel der Apotheker und Dro gisten bilden. ImLaufe derZeit hat sich derBegriff des Wortes D. erweitert, so daß man jetzt nicht nur Rohprodukte dazu rechnet, sondern auch Zu Bereitungen und Stoffe, die zu anderen als medizi nischen Zwecken dienen. Die Händler mit D. führen in der Regel zugleich auch Chemika lien (s. d.). Als Drogen im engeren Sinne gelten namentlich Teile von Pflanzen und Rohstoffe des Pflanzenreichs, welche teils von wildwachsend.n, teils von zu diesem Zwecke angebauten Pflanzen gesammeltwerden. DieEinsammlung muß zu einer Zeit stattfinden, zu welcher die letzteren am reich sten an wirksamen Bestandteilen sind, und welche für die einzelnen Pflanzen verschieden sind. Im allgemeinen läßt sich jedoch sagen, daß Kräuter kurz vor oder während der Blüte, Blüten bei der Entfaltung, Früchte und Samen im völlig aus gereiften Zustande, Wurzeln während der Vege tationsruhe, Rinden am Schlüsse oder vor Beginn derselben den größten Gehalt an wirksamen Be standteilen besitzen. Von diesen Regeln gibt es aber Ausnahmen. So sind z. B. die Lavendel blüten und die Blüten des Gewürznelkenbaumes im unaufgeblühten Zustande aromatischer als im aufgeblühten, die unreifen Pomeranzenfrüchte enthalten mehr Bitterstoff als die reifen, die Schierlingssamen sind vor der Reife am a'kaioid reichsten. Auch das Alter der Pflanzen, die Bodenbeschaffenheit und das Klima sind von Ein fluß auf die Menge der wirksamen Bestandteile. So ist z. B. die Wurzel von Taraxacum auf dürf tigem Boden viel bitterer als auf fettem, aroma tische Kräuter entwickeln sich auf sonnigen Berg abhängen viel duftiger als im Talgrunde, und der aus seiner asiatischen Heimat nach Europa verpflanzte Hanf verliert hier seine narkotischen Eigenschaften fast ganz. Einen sehr bedeutenden Einfluß übt auf manche Pflanzen die Kultur aus. So ist bekannt, daß die Zichorienwurzel bei der Kultur ihre Bitterkeit verliert, daß im Garten gezogenes Aconitum nur noch sehr schwach giftig wirkt, und daß im Gegenteil die China bäume durch die Kultur viel alkaloidreichere Rinden liefern als die wildwachsenden. Alle diese Verhältnisse sind, soweit es möglich war, bei Be sprechung der einzelnen D. berücksichtigt wor den. Der Großhandel mit D. und Chemikalien ist keinen Beschränkungen unterworfen, dagegen ist der Kleinhandel mit diesen Waren insofern beschränkt, als einige derselben von den Dro gisten als Arzneimittel nicht verkauft werden dürfen, und in den Apotheken auch nur nach ärztlicher Verordnung. Andere D. können zwar von den Apothekern auch ohne ärztliche Ver ordnung verkauft werden, nicht aber von den Drogisten. Handelt es sich um die Verwendung von giftigen Drogen, Chemikalien und Zuberei tungen zu einem erlaubten gewerblichen, wirt schaftlichen, wissenschaftlichen oderkünstlerischen Zwecke, dann sind die von den Behörden zu gelassenen Gifthandlungen zum Verkaufe berech tigt. Diese Genehmigung zum Gifthandel wird auch Drogisten erteilt, die Apotheker brauchen sie nicht, müssen aber bei der Abgabe solcher Artikel im Handverkaufe die gleichen Vorschrif ten beobachten. Den Drogisten ist gestattet, eine Anzahl Arzneimittel auch als „Heilmittel“ an das Publikum abzugeben. Siehe die als An hang abgedruckte „Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln“. Alle übri gen zusammengesetzten und gemischten Arznei mittel dürfen als „Heilmittel“ von Drogisten und Kaufleuten im Kleinhandel an das Publikum nicht abgegeben werden. Auch die in dem Ver