Einleitung.

Ein  zentralistischer  Zug  geht  heute,  trotz  aller  Rückfälle
und  Gegenbewegungen,  durch  die  ganze  Volkswirtschaft.
Die  drei  Fragen,  welche  in  den  letzten  Jahren  im  Vordergrund ­
  des  social  wirtschaftlichen  Lebens  des  Schweizer  Volkes
gestanden  haben,  sind  Fragen  der  Zentralisation.
Die  1898  bestimmte  Verstaatlichung  der  fünf
Haupteisenbahnlinien  steht  im  Stadium  der  Durchführung ­
  und  wird  mit  dem  1.  Mai  1909  endgültig  vollzogen
sein.  Das  von  den  eidgenössischen  Räten  fast  einstimmig
angenommene  Forrersche  Gesetz  über  die  Krankenund
  Unfallz  wangsversicherung,  welches  einen  mächtigen
Schritt  im  Sinne  einer  Erweiterung  der  Staatskompetenzen
und  einer  zunehmenden  Abhängigkeit  der  Einzel-  von  der
Gemeinwirtschaft  bedeutete,  ist  am  20.  Mai  1900,  vielleicht
noch  mehr  seiner  Unvollkommenheiten,  als  seines  Prinzipes
wegen,  vom  Volke  verworfen  worden.  Die  dritte  Frage  ist
die  der  Zentralisation  des  Banknotenwesens;  obgleich
sie  viel  früher  als  die  beiden  anderen  aufgeworfen  worden  ist,
und  sowohl  die  öffentliche  Meinung  als  die  gesetzgebenden
Organe  zu  wiederholten  Malen  beschäftigt  hat,  harrt  sie  immer
noch  ihrer  Lösung.
Sie  hat  das  Erscheinen  einer  schon  nicht  unbedeutenden
Zahl  von  Schriften  hervorgerufen.  Die  meisten  aber  sind
polemisch  angehaucht  und  entbehren  der  erforderlichen  wissenschaftlichen ­
  Unparteilichkeit  und  Strenge.  Diejenigen,  denen
ein  reeller  Wert  nicht  abgesprochen  werden  darf,  vertreten  einen
nach  unserer  Empfindung  verfehlten  Standpunkt,  oder  tragen
wenigstens,  da  sie  vor  zehn,  zwanzig,  dreifsig  Jahren  verfafst
worden  sind,  einer  Reihe  von  heute  mitspielenden  Momenten
naturgemäfs  keine  Rechnung  und  liefern  von  der  Geschichte
der  Frage  ein  immer  unvollständigeres  Bild;  oder  sie  behandeln,
wie  das  1900  erschienene  kleine  Buch  von  A.  Sayous 1 ,  i

i  j) e  i a  creation  en  Suisse  d’une  banque  centrale  (Immission.
Pa ^Forschungen  XXI  7.  -  Godet.  1