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mag,  sie,  sobald  es  sieb  um  das  wirkliche  Leben  handelt,
verwerflich  ist.  Das  Volksleben  bildet  ein  Ganzes,  worin
die  wirtschaftliche  Tätigkeit  eine  wichtige,  aber  eben  deswegen
nicht  absolut  selbständige,  sondern  eine  mit  den  höheren
Staatszielen  in  Einklang  zu  bringende  Rolle  spielt.  Die  Frage
der  Zentralisation  des  schweizerischen  Notenwesens  können
wir  daher  nicht  vom  reinen  kaufmännischen  Standpunkt  betrachten. ­
  Sie  ist  nur  in  Zusammenhang  mit  den  anderen
Elementen  des  nationalen  Lebens,  welche  in  gegenseitiger
Abhängigkeit  und  in  Zusammenhang  mit  ihr  stehen,  zu  beurteilen ­
  und  zu  lösen.