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Vorteile  der  Reform  berücksichtigte,  die  aber  im  allgemeinen
mehr  ein  Werk  der  politischen  Zentralisierung,  wobei  der
Bund  neue  Befugnisse  und  gröfsere  Macht  gewann,  hier  sahen,
oder  auch  eine  soziale  Zentralisierung,  die  Verstaatlichung
einer  wichtigen  volkswirtschaftlichen  Funktion 22  23 .
Diesem  in  den  Räten  und  im  Volke  herrschenden  Zwiespalt
entspricht  treu  die  Fassung  des  revidierten  Artikels  39  in
seinem  zweiten  Absätze;  darin  wird  die  wichtige  Frage  offen
gelassen,  ob  das  Zentralinstitut  eine  Privat-  oder  eine  Staatsbank ­
  sein  wird.  Die  Ansichten  scheinen  im  Bundesrate  selbst
sehr  geteilt  gewesen  zu  sein  2S .  Vielleicht  hätte  er  sich  doch
im  Dezember  1900  zu  Gunsten  der  Aktienbank  entschieden,
wenn  es  nicht  in  seinem  Schofse  den  bald  darauf  zum  Chef
des  Finanzdepartements  gewordenen  Herrn  Hauser,  einen
früheren  Führer  der  Züricher  Radikalsozialisten  und  überzeugten ­
  Verfechter  der  Staatsbank  gehabt  hätte.  Es  ist
jedenfalls  in  nicht  geringem  Mafse  dem  beharrlichen  Willen
desselben  zu  verdanken,  dafs  die  Möglichkeit  der  Staatsbank
in  den  Artikel  aufgenommen  wurde 24 ,  und  man  kann  wohl
sagen,  nur  diesem  „oder“,  welches  jeder  Gruppe  die  Hoffnung
liefs,  nach  Eintragung  des  Monopolprinzipes  in  die  Verfassung
dasselbe  nach  ihrem  Wunsche  auszunützen,  verdankte  man',
dafs  der  Artikel  in  der  Volksabstimmung  nicht  verworfen
wurde.
Die  Schwierigkeit  war  aber  damit  nicht  beseitigt,  sondern
nur  etwas  verschoben  worden.  Und  die  ganze  Geschichte  der
Bankfrage  ist  bis  auf  den  heutigen  Tag  die  Geschichte  der  immer
noch  nicht  gelungenen  Versuche,  ein  Ausführungsgesetz  zu
verfassen,  worüber  eine  Verständigung  herbeizuführen  sei.
Zum  Zwecke  der  vorläufigen  Entscheidung  der  ungelöst
gelassenen  Frage  und  der  Ausarbeitung  eines  Gesetzentwurfes
gab  zunächst  der  Bundesrat,  um  sich  die  dafür  nötige  Grundlage ­
  zu  schaffen,  den  Vertretern  der  Emissionsbanken,  sowie
den  Anhängern  einer  reinen  Staatsbank,  Ökonomisten  wie
Max  Wirth,  sowie  Juristen  wie  Hilty,  Gelegenheit,  durch
Einreichung  von  Gutachten  und  Organisationsentwürfen  ihre
Ansichten  kund  zu  machen 26 .  Auf  Grund  dieser  „Materialien-22

  Darüber  —  und  überhaupt  über  die  ganze  Periode  von  1880  bis
1890  —  siehe  den  bereits  erwähnten  Aufsatz  von  Speiser.  Zeitschr.
f.  scliw.  Stat.  1891.
23  Protokoll  der  Na  tio  nal  rät  liehen  Kommission  betreffend ­
  Bankgesetz,  1895,  S.  12,  und  Stenographisches  Bulletin
der  Bundesversammlung,  1895,  S.  667  u.  668.
24  Siehe  die  Erklärungen  vonNuma  Droz  in  seiner  in  La  Chaux
de  Fonds  gehaltenen  Bede  vom  26.  Febr.  1897.
25  Diese  .Materialien  sind  unter  Hinzufügung  von  statistischen
Tabellen  (betreffend  die  an  die  Kantone  abgegebenen  Erträgnisse,
Steuer  etc.)  in  einem  Bändchen  gesammelt  worden.