Bankrats  vom  Bundesrate  für  eine  Amtsdauer  von  6  Jahren
ernannt  werden.  Der  Bundesrat  wählt  aus  der  Mitte  des
Direktoriums  dessen  Präsident  und  Vizepräsident  (Art.  27).“
Die  Debatten  waren  lang  und  hitzig 28 .  Eine  Gruppe  von
Abgeordneten,  an  deren  Spitze  die  Herren  Ador  (Genf)  und
Cramer-Frey,  kämpfte  vergebens  für  eine  Privatbank  mit
kaufmännischem  Charakter.  Eine  zweite,  unter  denen  die
Herren  Gaudard  (Vaud),  Theraulaz  (Fribourg),  Comtesse
(Neuchätel),  Keel  (Luzern),  Curti  (St.  Gallen)  verlangte,  dafs
dem  förderalistischen  Gedanken  Rechnung  getragen  werde,
und  die  Kantone  am  Kapital  und  bei  der  Verwaltung  in
irgend  welcher  Weise  beteiligt  werden 29 ,  ln  diesem  letzten
Sinne  werden  einige  Modifikationen  vorgenommen;  die  wichtigsten ­
  waren:
1.  Die  Kantone  sollten  für  2 /b  am  Kapital  beteiligt  werden.
2.  Es  sollte  ihnen,  nach  einer  3Va  °/oigen  Verzinsung  des
Kapitals  und  Einlage  im  Reservefonds,  der  ganze  Reinertrag ­
  zugewendet  werden.
3.  Sie  sollten  10  Mitglieder  des  aus  25  Mitgliedern  bestehenden ­
  Bankrats  wählen.
In  dieser  neuen  Fassung  nahm  die  Bundesversammlung
den  Entwurf  mit  grofser  Stimmenmehrheit  an,  welcher  am
18.  Juni  1896  als  Gesetz  erschien.
Doch  wurde  gleich  darauf,  sowohl  in  den  Kreisen  der
Handelsvereine,  als  auch  in  denjenigen  der  Konservativliberalen
(meistens  in  der  französischen  Schweiz)  und  der  katholischen
Konservativen,  eine  Referendumskampagne  veranstaltet.  Während ­
  auf  dieser  Seite  die'  Gefahren  einer  unbeschränkten
Haftbarkeit  seitens  des  Bundes  und  die  Gefahren  der  Eigenschaft ­
  einer  Bundesbank  als  Staatseigentum  im  Kriegszustand
betont  wurde,  während  daneben  dem  Gesetz  der  Vorwurf
gemacht  wurde,  dafs  es  auf  die  Kantone  und  die  Emissionsbanken ­
  zu  wenig  Rücksicht  nahm,  unterliefs  man  es  nicht  auf
radikal-sozialistischer  Seite,  das  Bild  einer  oligarchischen

28  Siehe  das  Amtliche  stenographische  Bulletin  der
Bundesversammlung  vom  März,  April  und  Juni  1895.
29  Einige  Stimmen  betonten  auch  spezieller  die  Notwendigkeit,  auf
die  bestehenden  Bankverhältnisse  Rücksicht  zu  nehmen.  In  diesem
Sinne:  Une  banque  centrale.  Vortrag  von  Leopold  Dubois,
Direktor  der  Banque  cantonale  neuchäteioise.  Abdruck  aus  dem
„National  Suisse“.  La  Chaux  de  Fonds  1896.
Das  Referat  von  Herrn  Nationalrat  Hirt  er  in  den  Verhandlungen ­
  des  Bernischen  Vereins  für  Handel  und  Industrie
vom  11.  August  1896  enthält,  nebst  einem  guten  historischen  Abrifs,
ein  Resume  und  eine  Kritik  einer  Reihe  von  damals  entstandenen
Bankvorschlägen  und  gibt  damit  ein  treues  Bild  von  der  Mannigfaltigkeit ­
  der  Ansichten  und  der  Opposition.