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XXI  1.

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schein  ersetzt“  hat 34 ,  so  könnte  man  glauben,  es  wäre  ihm
gelungen,  wenigstens  diese  Partei  zu  befriedigen.  Es  war
nicht  der  Fall.  Wenngleich  die  Einwendungen  auf  dieser
Seite  sich  kürzer  fassen  liefsen,  so  waren  sie  im  Grunde  genommen ­
  nicht  geringer;  man  wollte  einfach  jede  Privatbeteiligung ­
  und  Mitwirkung  weggeschafft  sehen.
Als  nun  die  Frage  der  Errichtung  einer  zentralen  Notenbank ­
  auf  die  Tagesordnung  des  Nationalrats  kam,  stellte  Herr
Nationalrat  Scherrer-Fülleman  den  Antrag,  es  sei  auf  die  bundesrätliche
  Gesetzvorlage  nicht  einzutreten,  sondern  der  Bundesrat
einzuladen,  einen  Gesetzentwurf  wesentlich  auf  der  Grundlage
desjenigen  vom  18.  Juni  1896  —  jedoch  mit  beschränkter
Haftbarkeit  des  Bundes  —  auszuarbeiten.  Seinerseits  beantragte ­
  Herr  Ador  aus  Genf  —  als  Vertreter  der  gegnerischen
Partei  —  das  sofortige  Eintreten  in  die  Verhandlung,  aber
auf  Grundlage  des  Projektes  des  Handels-  und  Industrievereins. ­
  Doch  wurden  beide  Anträge  verworfen,  und  das
Eintreten  in  den  von  Herrn  Hauser  warm  empfohlenen
bundesrätlichen  Entwurf  beschlossen.
Er  wurde,  nach  unbedeutenden,  meistens  nur  förmlichen
Modifikationen,  mit  starker  Stimmenmehrheit  angenommen 35 .
Er  sollte  jetzt  nur  noch  dem  Ständerat  im  Dezember
desselben  Jahres  unterbreitet  werden 36 .  Allein  dieser  beschlofs
auf  Antrag  seiner  Kommission,  die  Behandlung  des  Bankgesetzes ­
  zu  verschieben;  und  dies  aus  politischen  und  finanziellen ­
  Gründen.  Infolge  der  Referendumscampagne  anläfslich
des  Versicherungsgesetzes  (vom  Oktober  1899)  stand  eine
Volksabstimmung  bevor,  deren  ungünstigen  Einflufs  man
fürchtete,  und  zudem  waren  die  Verhältnisse  des  Geldmarktes
bedenklich  gespannt.  Im  Juni  1900  verschob  der  Ständerat
die  Beratung  wieder,  weil  die  Nachwirkung  der  ungünstigen
Abstimmung  noch  bestand,  und  die  Geldverhältnisse  sich  kaum
gebessert  hatten.  Endlich  im  Dezember  desselben  Jahres  —
da  die  Notwendigkeit  einer  Zentralbank  von  mehreren  Seiten
dringend  betont  wurde  —  trat  er  in  die  Beratung  der  Vorlage
ein.  Trotz  aller  Verschiedenheit  wirkte  die  Erinnerung  an
die  Verwerfung  des  staatssozialistischen  bureaukratischen  Versicherungsgesetzes ­
  auf  die  Gesinnung  des  ohnehin  seiner  Natur
nach  die  föderalistischen  Interessen  vertretenden  Rates  unzweifelhaft ­
  nach  :  fast  sämtliche  Abänderungen,  die  er  anbrachte,
trugen  einen  und  denselben  Charakter.  Sie  gingen  darauf

54  Beide  Citate  aus  der  Botschaft  vom  24.  März  1899  S.  11.
85  82  Ja,  23  Nein  und  30  Enthaltungen.  Siehe  Amtl.  Stenogr.
Bulletin.  Juni-Session  1899.
36  Herr  Sayous  schrieb  damals  zuversichtlich  zum  Schlüsse
seiner  bereits  erwähnten  Studie:  „Le  projet  actuel  de  banque  nationale
est  suffisamment  bien  con^u  pour  que  le  peuple  suisse  l’accepte;  et  le
peuple  suisse  l’acceptera“.