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hinaus,  das  Gesetz  zu  einem  wirklichen  „Kompromifs“  zu
machen.  Es  handelte  sich  hauptsächlich  um  folgendes:
Verlegung  des  Zentralsitzes  der  Nationalbank  von  Bern  —
dem  Sitze  der  politischen  Behörde  —  nach  Zürich  —  das  ist,
nach  einem  industriellen  und  kommerziellen  Zentrum.
Beschränkung  der  Annahme  von  Geldern  in  verzinslicher
Rechnung  auf  die  Barschaft  des  Bundes  —  das'  heifst  eine
Konzession  an  die  mitwerbenden  Kantonalbanken.
Erhöhung  der  Verzinsung  des  Grundkapitals  auf  4}h  °/o
—  was  das  praktische  Zustandekommen  der  Beteiligung  der
Privaten  und  der  Kantone  an  seiner  Beschaffung  sicherte.
In  der  nordöstlichen  Schweiz  hauptsächlich,  wo  man  sich
sowohl  aus  sachlichen  Gründen,  als  aus  natürlichen  Lokalinteressen ­
  freute,  dafs  die  Bank  nach  Zürich  versetzt  werden
sollte,  drückte  die  Handelspresse  ihre  Befriedigung  aus  über
den  „loyalen  Kompromifs“,  der  jetzt  nun  zu  stände  gekommen
war,  empfahl  warm  die  Anträge  des  Ständerates  der  Zustimmung
des  Nationalrats  und  schien  der  frohen  Überzeugung  zu  sein,
man  hätte  der  Erfüllungsstunde  noch  nie  so  nahe  gestanden.
Aber  die  ganze  übrige  schweizerische  Presse  war  fast  einstimmig ­
  darin,  dafs  die  angebrachten  Abänderungen  eine
jahrelange  Verschiebung  der  Lösung  der  Bankfrage  verhiefsen.
Die  Organe  der  staatsbankfreundlichen  Kreise  bezeichneten
siegesgewifs  das  Kompromifsprojekt  als  bereits  hinfällig  geworden. ­
  Und  in  der  französischen  Schweiz,  wo  man  naturgemäfs
  der  Angelegenheit  des  Zentralsitzes  unparteiisch
gegenüberstand,  jammerte  man,  dafs  sich  jetzt  der  Kampf
weniger  um  den  Kern  der  Sache,  als  um  eine  Frage  des
politischen  Übergewichtes  drehen  würde,  freute  sich  aber
meistens  herzlich  über  die  Aussicht,  dafs  „la  banque  d’etat
seconde  edition“  daran  scheitern  könnte.
Die  pessimistischen  Prophezeiungen  sind  nun  in  der  Junisession ­
  von  1901  in  Erfüllung  gegangen.  Nachdem  die  zweite
Beratung  die  Beseitigung  einer  Reihe  von  mehr  nebensächlichen ­
  Meinungsverschiedenheiten  herbeigeführt,  blieben  zwischen
den  beiden  Räten  die  zwei  bedeutendsten  Differenzen,  den
Zentralsitz  und  die  Verzinsung  des  Gründungskapitals  betreffend,
immer  noch  unausgeglichen  bestehen.  Dem  Hin-  uud  Herlaufen
des  Entwurfes  von  einem  Rat  zum  andern  mufste  ein  Ende
gemacht  werden.  Der  Nationalrat  entschied  sich  in  dritter
Beratung  in  Bezug  auf  beide  streitige  Punkte,  an  seinen
früheren  Beschlüssen,  das  heifst  an  der  vierprozentigen  Maximalverzinsung ­
  des  Kapitals  und  an  der  Verlegung  des  Sitzes
nach  Bern  —  und  zwar  hierbei  mit  81  gegen  50  Stimmen  —
definitiv  festzuhalten.  Das  Schicksal  der  Vorlage  lag  nun  in
den  Händen  des  Ständerates.  Im  ersten  Punkte  pflichtete  er
dem  Nationalrate  bei.  Blieb  infolgedessen  nur  die  scheinbar
winzige  Frage  des  Zentralsitzes  noch  übrig.  Eine  ziemlich