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zu  den  Wechselforderungen  hat  bei  den  schweizerischen  Notenbanken ­
  sogar  seit  20  Jahren  eine  bedeutende  Verschiebung  erfahren ­
  und  zwar  im  Sinne  einer  geringeren  Liquidität  ihrer
Aktiven  —,  wie  aus  folgenden  Zahlen  hervorgeht:  Ausgeliehen
waren:

1883

1900

im  Diskontgeschäft  .
-  Lombard  .  .  .

176  Mill.  Frk.

181  Mill.  Frk.

36  -
67  -
49  -
219  -

49  -
226  -
140  -
615  -

-  Kontokorrent  .  .
gegen  Schuldscheine
als  Hypotheken  .  .

Wenn  auch  die  Banken  sich  die  zu  den  drei  letzten
Geschäftskategorien  nötigen  Gelder  meistens  durch  Annahme
von  Spareinlagen,  Ausgabe  von  Obligationen  und  ähnlichem ­
  mehr  verschaffen,  so  bleibt  natürlich  immer  doch  die
Verbindung  solcher  Operationen  mit  dem  Notenemissionsgeschäft ­
  banktechnisch  verwerflich:  die  Cirkulation  mufs  dabei
an  Elastizität  einbtifsen,  und  die  Zahlungsfähigkeit  der  Banken
wird  in  Krisenzeiten  leichter  eine  Gefährdung  erleiden.
Diese  Milsstände  bieten  den  Anlafs  zu  einer  Reform  der
bestehenden  Ordnung.
Letztere  wäre  schon  annehmbarer,  wenn  das  Gesetz  von
1881  von  allen  Banken  wenigstens  eine  richtige  bankmäfsige
Deckung  ihrer  Emission  verlangte.  Es  ist  aber  bekanntlich
nicht  der  Fall.  Nur  die  sogenannten  „Banken  mit  engerem
Geschäftskreise“  sind  verpflichtet,  die  nicht  durch  Barschaft
gedeckten  60  %  der  Notenemission  mit  einem  Wechselportefeuille ­
  zu  garantieren.  Es  sind  zur  Zeit  nur  4  Banken
mit  einer  bewilligten  Notenemission  von  74  Mill.  Frk.,  gleich
30,9  °/o  des  Gesamtbetrages 4 :  —  die  Bank  in  St.  Gallen,
die  Banque  du  commerce  (h  Geneve),  die  Bank  in
Basel  und  die  Banque  commerciale  neuchäteloise.
Die  übrigen  Institute  weisen,  dem  Gesetze  entsprechend,  für
den  betreffenden  Teil  der  Emission
entweder  die  Deckung  durch  Hinterlage  von  Wertschriften ­
  auf  —  es  sind  10  Banken  mit  einer  bewilligten
Emission  von  21  Mill.  Frk.,  gleich  8,8  °/o  des  Gesamtbetrages, ­
  —
oder  die  Deckung  durch  Kantongarantie:  dies  ist
bei  21  Banken  der  Fall,  deren  bewilligte  Emission  114,5  Mill-Frk.
  beträgt,  gleich  60,3  °/o  des  Gesamtbetrages.

4  Diese  Zahlen  und  die  folgenden  beziehen  sich  auf  das  Jahr  1900-