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XXI  1.

gemeinsamer  offizieller  Diskontosatz  festgesetzt  wird.  Aber  das
Resultat  ist  im  allgemeinen  ein  unbedeutendes  gewesen.  Das
Hauptübel  liegt  dabei  gar  nicht  so  sehr  in  der  Anzahl  der
Banken,  als  in  der  Verschiedenartigkeit  ihrer  rechtlichen  Grundlage, ­
  ihrer  Zwecke,  ihrer  Geschäfte,  ihrer  Verpflichtungen  und
somit  ihrer  Interessen.  Es  ist  schwer,  eine  Verständigungherb
  ei  zuführen  und  zwar  so,  dafs  der  Zinssatz  den  wirklichen
Bedürfnissen  der  Marktlage  entspreche,  namentlich  in  den
letzten  Jahren,  angesichts  des  hohen  Standes  der  auswärtigen
Wechselkurse,  dafs  er  hoch  genug  festgesetzt,  resp.  erhalten
werde.  Ist  das  aber  erreicht,  so  wird  der  offizielle  Satz
meistens  umgangen  entweder  dadurch,  dafs  im  weitgehenden
Mafsstabe  zum  Privatsatze  diskontiert  wird,  oder  dafs  an  die
Qualität  der  Wechsel  geringere  Anforderungen  gestellt  werden
(Kredit-  und  Finanzwechsel),  oder  dafs  man  die  Darlehen
prolongiert,  oder  endlich,  dafs  man  mit  dem  Lombard  unter
den  Banksatz  —  ja  bis  V2  °/o  —  heruntergeht!
Dieses  Verhalten  der  Emissionsbanken  erklärt  sich  erstens
durch  die  grofse  Konkurrenz  —  alle  wollen  Geld  verdienen,
keine  will  vom  Geschäft  ausgeschlossen  werden  —  zweitens
durch  eine  scheinbar  ganz  nebensächliche  aber  verhängnisvolle
Eigenartigkeit  des  Gesetzes  von  1881.  Die  eidgenössischen
und  die  kantonalen  Steuern  werden  nämlich  nicht  auf  Grund
der  effektiven  Zirkulation,  sondern  der  den  einzelnen  Instituten
bewilligten  Emissionskontingente  berechnet;  ob  die  Noten
sich  im  Umlauf  befinden  oder  nicht  ist  gleichgültig.  Diejenigen,
welche  keinen  Nutzen  bringen,  haben  nichtsdestoweniger  die
Abgabe  zu  zahlen.  Jede  Note,  die  untätig  in  der  Kasse  bleibt,
bedeutet  dadurch  nicht  nur  ein  „hierum  cessans“,  sondern
einen  tatsächlichen  Verlust;  daher  sind  die  Banken  sozusagen
gezwungen,  die  ganze  Notenemission  in  die  Zirkulation  zu
treiben  und  in  ihr  zu  erhalten.  Ein  anderes  Verfahren  wäre
einfach  unwirtschaftlich.
Dafs  solche  Verhältnisse  unselige  Konsequenzen  gezeitigt
haben,  kann  nicht  w'undernehmen.  Indem  die  Banken
Geschäfte  „a  tout  prix“  machen  mufsten,  haben  sie  unzweifelhaft ­
  die  Spekulation  erleichtert  und  insbesondere  die  ungesunde,
manchmal  enorme  Bautätigkeit  erlaubt  und  gefördert,  weichein ­
  den  letzten  15  Jahren  in  mehreren  schweizerischen  Städten
Platz  gegriffen  hat  und  auf  welche,  in  Zürich  zum  Beispiel,
ein  sehr  schwerer  Rückschlag  schon  gefolgt  ist.  Indem  sie
einen  zu  leichten  Kredit  gewährten,  haben  sie  das  Publikum
über  die  wirkliche  Lage  des  Geldmarktes  getäuscht.  Sie
haben  sich  endlich,  in  nicht  geringem  Mafse,  wie  Ph.  Kalkmann ­
  in  seinen  Untersuchungen  über  das  Geldwesen ­
  der  Schweiz 6  zu  beweisen  gesucht  hat,  für  den

6  St.  Gallen  1900.  Im  Aufträge  des  kaufmännischen  Direktoriums
in  St.  Gallen.  Beilage  des  Berichtes  des  Direktoriums.