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XXI  1.

Person  an  einem  Tage  ausstellen  darf,  und  zweitens,  dafs  die
betreffenden  Mandate  nach  länger  als  15  Tagen  nur  an  den
Schaltern  der  ausstellenden  Bank  zahlbar  werden.  Endlich
haben  die  Banken  die  Deckung  ihrer  Trassierungen  bei  der
Girostelle  zu  bewerkstelligen.
Wenn  man  nun  die  ganze  Lage  überblickt  und  daraus
Schlüsse  ziehen  will,  so  wird  man  zuerst  gestehen  müssen,  dafs
die  schweizerischen  Emissionsbanken  unter  den  ungünstigsten
handelspolitischen  und  Währungsverhältnissen  arbeiten  und
weiter  zu  arbeiten  haben  werden,  so  lange  die  schweizerische
Wirtschaftsbilanz  sowie  die  sie  beeinflussenden  Faktoren  sich
nicht  vorteilhafter  gestalten  werden,  und  die  schweizerische
Valuta  von  der  Politik  der  Bank  von  Frankreich  abhängen  wird.
Man  wird  dann  weiter  anerkennen,  dafs  die  sonst  so  schwierige
Aufgabe  der  Banken  ihnen  durch  den  Druck  von  verfehlten,
unheilvollen  Gesetzesbestimmungen  ungemein  erschwert  worden
ist,  und  dafs  diese  Bestimmungen  für  die  meisten  Mifsstände
verantwortlich  gemacht  werden  müssen,  welche  man  zu  oft
dem  Banksystem  selbst  vorwirft.  Dasselbe  würde  unzweifelhaft
in  einem  reicheren  Lande,  wie  Frankreich,  mit  ungleich  besserem
Resultate  fungieren.  Die  von  den  Emissionsbanken  neuerdings
getroffene  Ordnung  darf  als  eine  vortreffliche  bezeichnet  werden;
sie  scheint  wohl  dazu  geeignet,  eine  fühlbare  Erleichterung  des
Zahlungsverkehrs,  sowie  eine  Einschränkung  des  Notenbedarfs  zu
bewirken  und  einen  günstigen  Einflufs  auf  die  Gestaltung  des  auswärtigen ­
  Wechselkurses  auszuühen  9 .  Zu  früh  ist  es  aber  noch  vorläufig, ­
  um  die  praktischen  Resultate  ganz  beurteilen  zu  können.
Man  wird  weiter  bemerken,  dafs  die  Banken,  indem  sie  alle  diese
Verbesserungen  an  ihrer  Organisation  vornehmen,  damit  ein
erneuertes  Zeugnis  davon  ablegen,  dafs  sie  weder  geneigt
sind,  sich  durch  eine  Zentralbank  ablösen  zu  lassen,  noch  die
Zeit  für  gekommen  halten,  wo  dies  geschehen  wird.  —  Indem
sie  sich  in  letzter  Zeit  enger  zusammengeschlossen,  immer
zielbewufster  und  entschiedener  gezeigt  und  aufrichtige,  fortgesetzte, ­
  oft  kostspielige  Anstrengungen  zur  Regulierung  des
Geldumlaufes  und  Sanierung  der  Valuta  gemacht  haben,
haben  sie  sich  auch  unzweifelhaft  ein  immer  gröfseres  Recht  auf
Beachtung  und  Rücksichtnahme  erworben.  Aber  wir  glauben
dennoch,  dafs  die  Übertragung  ihres  Emissionsrechtes  an  ein
Monopolinstitut  das  einzige  Mittel  ist,  das  Fehlerhafte  im
schweizerischen  Bankwesen  ganz  zu  beseitigen.
9  Diese  Zwecke  würden  jedenfalls  in  hohem  Mafse  gefördert  werden,
wenn  die  durch  die  Banken  getroffene  Ordnung  durch  die  im  Nationalrat ­
  (15.  Juni  1900)  von  Herrn  Köclilin  und  Genossen  angeregte  Einführung ­
  eines  Postscheck-  und  Postgirosystems  vervollständigt  und
unterstützt  sein  würde,  welches  besonders  dem  Kleinverkehr  zu  gute
kommen  sollte.  Siehe  Postscheck  und  Postgiro.  C.  Köchlin.
Basel  1900.  Begründung  der  Motion,  Darlegung  des  Postscheckverkehrs
im  Auslande.