XXI  1.

41

Die  Banknote  hat  mit  der  Zeit  den  Geldcharakter  angenommen, ­
  dem  gemünzten  Gelde  gleichwertig,  fungiert  sie
wie  dasselbe  und  vertritt  es.  Ist  sie  auch  theoretisch  und
formell  nicht  Geld,  so  ist  sie  das  doch  tatsächlich.  Das
Monopol  der  Notenausgabe  findet  sich  in  der  Praxis  mit  dem  {  ,
Münzregal  innig  verflochten.  Die  Diskontopolitik  der  Zentralbank ­
  wird  auch  eine  Gold-  und  Silberschutzpolitik  sein  müssen.
Der  Staat,  der  das  Hoheitsrecht  im  Münzwesen  selbst  ausübt,
soll  auch  folgerichtig  dieBanknotenausgabe  in  der  Hand  behalten.
Eine  öffentliche  Angelegenheit  soll  nicht  von  einer  Privaterwerbsgesellschaft ­
  besorgt  werden,  und  es  wäre  ungerecht,
wenn  der  Nutzen  aus  der  Notenemission  nicht  der  Gesamtheit,
sondern  einer  beschränkten  Zahl  von  Aktionären  zu  gute  käme.
Besonders  in  einem  demokratischen  Staat  wie  die  Schweiz
werden  nicht  Monopole  geschaffen,  um  sie  durch  Privatpersonen
ausbeuten  zu  lassen.  Denn  bei  einer  Privatbank  treten  immer
die  Rücksichten  auf  Gewinn  in  den  Vordergrund.  Sie  mufs
die  Interessen  der  Aktionäre  im  Auge  haben.  Der  Eigennutz
derselben  und  der  Kreise,  aus  welchen  die  Verwaltungsräte  etc.
gewählt  werden,  kommt  weit  mehr  als  das  gemeine  Wohl  zur
Geltung.  Im  allgemeinen  nimmt  eine  Aktienbank  weniger  Bedacht ­
  auf  den  bürgerlichen  Mittelstand  und  die  kleinen  Leute
als  auf  die  höheren  Geschäftskreise,  Millionäre  und  Börsenmatadore.
  Dagegen  hat  der  Staat  ein  Interesse,  die  weniger
geld-  als  zahlreichen  Schichten  der  Bevölkerung  zu  schützen.
Da  er  keine  Rücksicht  auf  eine  möglichst  hohe  Dividende
nimmt,  kann  er  billigeren  Kredit  gewähren.  Eine  auf  die
allgemeinen  Interessen  gegründete,  von  den  allgemeinen
Interessen  geleitete  und  für  die  allgemeinen  Interessen  wirkende
Bank  wäre  wohl  besser  im  stände,  die  Aufgabe,  welche  die
Verfassung  stellt,  zu  lösen.
Dem  Staate  wäre  bei  einer  privaten  Zentralbank  gewifs
allenfalls  eine  Mitwirkung  an  der  Verwaltung  gesichert  und
dadurch  die  Möglichkeit  gegeben,  die  allgemeinen  Interessen
zur  Geltung  zu  bringen.  Aber  er  würde  in  dieser  Aufgabe ­
  beständig  gehemmt  werden.  Er  wäre  —  was  auch
seiner  V  ürde  wenig  ansteht  —  den  Mehrheitsbeschlüssen,
den  Launen  und  selbst  den  Brutalitäten  der  Generalversammlung ­
  ausgesetzt.  Man  weifs  ja,  welch  elenden  und  ungeschickten ­
  Gebrauch  das  Volk  der  Aktionäre  von  seinen
Rechten  zu  machen  pflegt.  Und  da  die  Interessen  des
Privatkapitals  sich  schlecht  mit  den  Rechten  und  Interessen
des  Staates  vereinigen  lassen,  würde  die  Schaffung  einer
Privatmonopolbank  den  Bund  und  die  Kantone  in  eine  Lage
versetzen,  welche  zu  immerwährenden  Reibereien  und  Konflikten
Anlafs  gäbe,  geschweige  der  Schwierigkeit  der  Entziehung
des  einmal  gewährten  Privilegiums  und  der  Streitigkeiten,  die
sich  bei  der  eventuellen  Übernahme  der  Bank  durch  den