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Note  zur  Folge  haben  würde.  Staat  und  Bank  würden  immer
gleichzeitig  in  Mitleidenschaft  gezogen  werden.  Dagegen  kann
eine  vom  Staat  genügend  unabhängige  Aktienbank  in  schwersten
Staatskrisen  (Bank  von  Frankreich  in  1870  u.  71)  ihren  Kredit
intakt  erhalten  und  dem  Gemeinwohl  hervorragende  Dienste
leisten.  —  Dann  kann  die  Verquickung  beider  Kredite  eine
direkte  und  effektive  sein.  Eine  Staatsbank  ist  naturgemäfs
gegenüber  den  Forderungen  des  Staates  viel  schwächer  als
eine  Privatbank.  Derselbe  wird  bei  finanziellen  Verlegenheiten
sich  im  Übermafs  Vorschüsse  gewähren  lassen  oder  behufs
einer  Steigerung  der  Kurse  zum  massenhaften  Ankauf  von
Staatspapieren  auf  der  Börse  die  Bank  verführen  und  die
Solvabilität  derselben  von  den  politischen  Schwankungen  abhängig ­
  machen.  Die  Staatsbank  läuft  auch  Gefahr,  von
politischen  Parteien  und  Persönlichkeiten  ausgebeutet  zu
wei'den,  deren  Kreditansprüchen  sie  nicht  zu  widerstehen  im
stände  sein  wird.
Die  ganze  Geschichte  der  Emissionsbanken  lehrt,  dafs  die
politischen  Einflüsse  die  Banken  nach  der  einen  und  selben
Richtung  drängen:  zur  Festlegung  ihrer  Gelder,  d.  h.  zur
Unmöglichkeit,  ihre  Noten  auf  Sicht  einzulösen.  Eine  Staatsbank ­
  bedeutet  —  früher  oder  später  —  Dekretierung  des
Zwangskurses  und  Papiergeld.  Auf  das  Beispiel  der  schweizerischen ­
  Kantonalbanken  darf  man  sich  nicht  berufen,  weil  sie
unter  ganz  besonderen  Verhältnissen  stehen;  sie  sind  der
Kontrolle  einer  von  ihnen  absolut  unabhängigen  Gewalt  unterstellt; ­
  sie  haben  übrigens  oft  gezeigt,  wie  schwer  es  für  ein
staatliches  Institut  ist,  den  von  allen  Seiten  eindringenden
Ansprüchen  zu  widerstehen.
Die  Verwaltungsorgane  und  Personalien  einer  Staatsbank
würden  nach  politischen  Gesichtspunkten  gewählt  werden.  Das
Kreditinstitut  würde  der  jeweiligen  herrschenden  Partei  als
ein  Mittel  der  Ausbreitung  ihres  Einflusses  dienen  und  „zu
einer  Versorgungsanstalt  für  emeritierte  Politiker  herabsinken.“
Man  würde  Personen  an  die  Spitze  bekommen,  welche  nicht
kaufmännisch  geschult  sind.  Die  Geschäftsführung,  wie  jede,
welche  von  Beamten  geleitet  wird,  würde  eine  sorglose  oder
kleinliche  sein.  Die  Schaffung  einer  Staatsbank  würde  eine
neue  bedauernswerte  Ausdehnung  des  Bureaukratismus  bedeuten. ­

Ein  Institut  mit  entschieden  kommerziellem  Charakter
wäre  allein  im  stände,  die  durch  die  Verfassung  gestellte  Aufgabe ­
  zu  lösen.
Mit  Ausnahme  der  schwedischen  Riksbank  und  russischen
Reichsbank  —  welche  eigentlich  nichts  anderes  als  eine  Abteilung
des  Finanzdepartements  ist  und  als  Vorbild  nicht  dienen  kann
—  sind  sämtliche  bedeutendere  zentrale  Banken  Europas
in  Händen  von  Privatgesellschaften  bezw.  mit  Privatkapital