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XXI  1.

Endlich  angenommen,  dafs  das  Schweizer  Territorium  während
der  Bestandszeit  des  zu  gründenden  Institutes  invadiert  sein
wird,  sollte  deswegen  eine  Privatbank  vorgezogen  und  jahrelang ­
  geduldet  werden,  selbst  wenn  bewiesen  sein  würde,  dafs
dieses  System  soziale  Schattenseiten  aufweist?  —  Mitnichten;
vielmehr  mufs  auf  den  letzten  Punkt  in  erster  Linie  Bedacht
genommen  werden.
Damit  gelangen  wir  zum  Kerne  der  Frage,  zu  den  sich
gegenüberstehenden  Hauptargumenten:
Vermischung  des  Staatskredits  mit  dem  Bankkredit,
politische  Rücksichten,  Mängel  einer  bureaukratischen  Verwaltung ­
  u.  s.  w.  bei  der  Staatsbank.
Vernachlässigung  oder  Schädigung  der  allgemeinen  Interessen ­
  bei  der  Privatbank  und  Ungerechtigkeit  eines  einer
kleinen  Anzahl  von  Aktionären  zu  gute  kommenden  Gewinnes.
Wer  nicht  gelesen  hat,  was  in  der  Schweiz  in  Broschüren
und  Zeitungen  über  die  Zentralnotenbank  gesagt  worden  ist,
kann  sich  keine  Vorstellung  davon  machen,  zu  welchen  Übertreibungen ­
  die  Frage  oft  Anlafs  gegeben  hat.  Und  je  näher
man  an  eine  Abstimmung  rückte,  desto  mafsloser  griff  man
nach  grellen  Farben,  und  bemühte  man  sich,  durch  kontrastvolle, ­
  ergreifende  Schilderungen  auf  die  Stimmabgebenden
Eindruck  zu  machen  und  sie  mit  fortzureifsen.  Und  zwar
wählte  man  zu  oft  zu  diesem  Zweck  als  das  sicherste  und
wirksamste  Mittel,  die  Furcht  oder  den  Neid  und  das  Mifstrauen
  des  Volkes  zu  erregen,,  und  man  betonte  noch  mehr
als  die  Vorzüge  des  eigenen  Systems  die  Gefahren  des  gegnerischen. ­
  Auf  einer  Seite  schien  „Staatsbank“  untrennbar  von
„Zwangskurs“,  „Papiergeld“  und  „Staatsbankrott“,  während
auf  der  anderen  nach  dem  Ausdruck  des  Herrn  Nationalrates
Köchlin  im  Vergleich  zu  einem  Aktionär,  der  am  Marke
des  Volkes  saugt,  ein  Blutegel  oder  ein  Vampyr  als  ein  unschuldiges ­
  Tierlein  erschien.  Jede  Partei  hatte  allerdings  eine
gewisse  Anzahl  Belege  für  ihre  Behauptungen  anzuführen.
Aber  diese  letzteren,  selbst  in  der  gemilderten  Form,  in
welcher  wir  sie  wiedergegeben  haben,  scheinen  uns  sehr  übertrieben. ­
  Denn  häufig  sprechen  ebensoviele  historische  Tatsachen ­
  und  sachliche  Argumente  gegen  als  für  sie,  so  dafs
die  aufgestellten  angeblichen  Regeln  manchmal  umgekehrt
ausgedrückt  werden  müfsten.
Betrachten  wir  die  drei  gröfsten  Zentralbanken  der  Welt:
Die  Bank  of  England  ist  ein  Privatinstitut,  ohne  irgend
welche  staatliche  Einmischung;  sie  hat  einen  so  erheblichen
Teil  ihrer  Mittel  in  Staatsfonds  angelegt,  dafs  sie  bis  in  die
jüngste  Zeit  mit  der  reinen  Staatsbank  von  Rufsland  die  gefährliche ­
  Ehre  teilt,  zu  den  wenigen  Banken  zu  gehören,  bei
welchen  das  Portefeuille  der  Staatspapiere  das  Wechsel-