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XXI  1.

demselben  schützt  der  Umstand,  dafs  sie  unter  den  Händen
von  Privataktionären  steht,  eine  Zentralbank  nicht:  die  Bank
of  England  suspendierte  die  Einlösung  ihrer  Noten  von  1797
bis  1821.  Die  Banque  de  France  wurde  genötigt,  1805
und  1814  die  tägliche  Noteneinlösung  zu  beschränken,  was
einer  Suspension  derselben  faktisch  gleichkam.  In  den  Jahren
1848—1849  bekamen  die  Noten  Zwangkurs  und,  wieder  unter
Zwangkurs  wurde  die  Einlösung  von  1870—1877  eingestellt.
Die  Nationalbank  von  Österreich  endlich  hielt  den
Zwangkurs  1848—1878  fest,  und  die  an  diesem  Datum  gegründete, ­
  an  die  Stelle  der  ersteren  tretende  „Österreich-Ungarische
  Bank“  übernahm  denselben  und  ist  noch  nicht
faktisch  dazu  gelangt,  die  Note  bedingungslos  einzulösen.
Staatsbanken  haben  sich  auch  gegen  übermäfsige  Kreditforderungen ­
  schwach  gezeigt,  schlechte  Geschäfte  gemacht
und  Zwangskurs  gekannt.  Schwer  zu  glauben  wäre  aber  und
noch  schwerer  zu  beweisen,  dafs  sich  eine  Privatbank  in  den
betreffenden  Fällen  besser  bewährt  hätte,  wie  z.  B.  an  der  Stelle
der  „Königlichen  Bank“  von  Preufsen  im  Jahre  1806.
Die  überdies  wenig  umfangreiche  Geschichte  der  Staatsbanken
weist  nichts  besonders  Abschreckendes  auf:  der  russischen
Reichsbank  ist  es  1897  gelungen,  das  von  alters  her  im
Lande  umlaufende  Papiergeld  einlösbar  zu  machen  und  die
Valuta  zu  bessern.  Die  schwedische  Riksbank  hat  seit
1834  keinen  Zwangskurs  gekannt.  Und  die  schweizerischen
Kantonalbanken  haben  die  Einlösung  ihrer  Noten  und  überhaupt ­
  ihre  Zahlungen  (auch  vor  der  Einführung  der  Bundeskontrolle) ­
  niemals  eingestellt.  Die  Beweismaterial  doch  eifrig
suchenden  Gegner  der  Staatsbank  haben  diesen  letzteren
florierenden  staatlichen  Instituten  auffallend  wenig  vorzuwerfen
gefunden  4 .
Es  geht  aus  der  Geschichte  unzweifelhaft  hervor,  dafs  es
die  staatlichen  und  politischen  Einflüsse  aller  Art  sind,  welche
in  den  meisten  Fällen  die  Mifsbräuche  und  Übertreibungen
veranlafst  haben,  die  zur  Suspension  der  Noteneinlösung,  zum
Zwangskurs  und  zum  Bankrott  geführt  haben.

4  Die  Zürcher  Kantonalbank  hat  einmal  einen  Verlust  von
einigen  hunderttausend  Frk.  erlitten  (zu  einer  Zeit,  wo  andere  private
Institute,  ebenfalls  durch  den  Geldüberschufs  von  einem  soliden
Geschäftsgebaren  abzugehen  veranlafst,  noch  in  weit  höherem  Mafse
mitgenommen  wurden;  ein  Teil  des  Verlustes  ist  übrigens  im  Laufe  des
folgenden  Jahres  eingegangen).  Die  Begünstigung  politischer  Persönlichkeiten ­
  scheint  „eine  gewisse  Kolle“  bei  ähnlichen  Verlusten  bei  der
Kantonalbank  von  Bern  gespielt  zu  haben.  Das  ist  das  schwerste
und  einzige  Nennenswerte,  was  angeführt  werden  konnte..  Zugegeben
wird,  dafs  sonst  bei  den  kleineren  Instituten  „so  ziemlich  alles  im
richtigen  Gange  geht“.
Siehe  Amtliches  stenogr.  Bulletin  der  Bundesversammlung ­
  März—April  1895:  594  und  674.