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Aber  was  gegen  Staat  und  Parteien  anzuführen  ist,
beweist  nichts  gegen  das  Staatsbanksystem.  Denn  es  geht
ebenso  klar  aus  der  Geschichte  hervor,  dafs  eine  rechtlich  als
Privatinstitut  eingerichtete  Zentralbank  sich  ebenso  wie  eine
Staatsbank  politischen  Einflüssen  zugänglich  zeigen,  ungebührlicher ­
  Kreditgewährungen,  übertriebener  Notenemission  und
zu  fester  Anlage  ihrer  Mittel  schuldig  machen  kann,  so  dafs
ihre  Selbständigkeit  in  Krisenzeiten  auch  aufhören  mufs;  ja,
man  sieht  wirklich  nicht  ein,  weshalb  ein  unbefangener,  mit
keinen  aprioristischen  Begriffen  behafteter  Mensch,  welcher
vor  dem  paradoxen  Klange  der  eigenen  Worte  nicht  zurückschrecken ­
  würde,  nicht  zum  Schlüsse  käme,  dafs  sie  sogar
öfter  als  die  Staatsbank  zur  Papi  erwirtschaft  hinüber  zu  führen
pflegt.
Und  weiter  ergibt  es  sich  aus  der  Betrachtung  der
Tatsachen,  dafs  fast  alle  die  mifslungenen  Versuche,  Mifsbräuche
  und  Skandale,  welche  die  Geschichte  der  Staatsbanken
zu  verzeichnen  gehabt  hat,  in  eine  ältere  Zeit  gehören,  —  in
die  Zeit,  wo  keine  konstitutionellen  Garantieen  existierten;  wo
auch  der  Staat  nicht  den  guten  Ruf  als  Schuldner  und  das
Vertrauen  beim  Publikum  genofs,  deren  er  sich  heutzutage  in
den  meisten  europäischen  Ländern  erfreut,  wo  er  eine  Bank
daher  gründete  oder  sich  unterwarf,  nur  in  der  Absicht,  ihren
Kredit  auszunützen.  Sie  war  ihm  nur  ein  Mittel,  sich  Geld
zu  verschaffen.  Er  eignete  sich  ganz  einfach  die  angesammelten
Depositen  an  oder  liefs  sich  solche  Darlehen  in  Noten  oder
anderer  Form  gewähren,  dafs  es  natürlich  zur  Insolvenz  und
zum  Zwangskurs  kommen  mufste.  In  der  neueren  Zeit  aber,
dank  den  konstitutionellen  Garantieen,  können  gesetzliche  Bestimmungen, ­
  die  z.  B.  eine  Maximaldauer  und  einen  Maximalbetrag ­
  der  dem  Staate  zu  gewährenden  Darlehen  feststellen,
tatsächlich  wirksam  sein.  Und  diese  Vermittlung  der  Bank,
der  geordnete  moderne  Staat  kann  sie  entbehren.  Er  hat
sich  im  Volke  einen  sicheren  Kredit  erworben.  Schreibt  er
eine  Anleihe  aus,  so  wird  sie  zwei-,  fünf-,  zehnmal  gezeichnet.
Millionen  oder  sogar  Milliarden  werden  ihm  willig  angeboten.
Es  ist  daher  einleuchtend,  dafs  gegenwärtig  ein  Kreditinstitut
unter  seinen  Händen  ungleich  weniger  von  ihm  zu  fürchten
hat  als  früher.  Errichtet  er  eine  Staatsbank,  so  geschieht  es
nicht  mehr  mit  Ausbeutungs-  Hintergedanken,  sondern  er  ist
nur  um  die  Interessen  des  Publikums  besoi’gt.
Der  moderne  Staat  hat  nicht  in  sittlicher  und  finanzieller
Hinsicht  allein,  sondern  auch  in  verwaltungstechnischer  Hinsicht ­
  erhebliche  Fortschritte  gemacht.  Er  hat  kompliziertere
wirtschaftliche  Unternehmungen  zu  betreiben  gelernt.  Und
der  obenerwähnte  Einwurf,  dafs  eine  staatliche  Verwaltung
sich  für  eine  Notenbank  nicht  eigne  oder  immer  minderwertig
bleiben  werde,  scheint  den  neueren  Erfahrungen  wenig  zu
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