entsprechen.  Man  könnte  schon  auf  die  schweizerischen  Kantonalbanken ­
  hinweisen,  welche  hinter  ihren  privaten  Konkurrenten ­
  keineswegs  Zurückbleiben,  und  an  deren  Spitze  eine
Reihe  von  ausgezeichneten  Finanzmännern  stehen,  welche
täglich  beweisen,  dafs  der  Mensch  nicht  ein  reiner  „homo
oeconomicus“  ist  und  sich  auch,  ohne  Dividende  einzustecken,
für  eine  Sache  interessieren  und  mit  Lust  bemühen  kann.
Aber  ein  bedeutenderes  und  berühmteres  Beispiel  bietet  die
deutsche  Reichsbank,  deren  ganze  Leitung  von  der  Regierung
gewählt  wird,  und  deren  Beamte  Reichs-  und  zum  Teil  auf
Lebenszeit  ernannte  Beamte  sind.  Sie  funktioniert  musterhaft.
Niemand  kann  den  Direktoren  Sachkenntnis  und  Verstand
absprechen  oder  sonst  behaupten,  die  Geschäftsführung  sei
eine  sorglose.  Wie  wenig  das  Institut  sich  begnügt,  auf
Kunden  zu  warten,  wie  wenig  es  ihm  an  Initiative,  Unternehmungslust, ­
  innerem  Trieb,  mit  einem  Wort  an  Leben  fehlt,
das  bezeugt  seine  wundervoll  rasche  Entwicklung.  Sie  führte
einen  kostenfreien  Giroverkehr  ein,  dessen  Umfang  sich  seit
1876  mehr  als  verzehnfacht  hat,  und  welcher  eine  Erleichterung
des  Geldverkehrs  schuf,  wie  sie  nicht  einmal  in  England
bestand.  Sie  schuf  auch  in  wenigen  Jahren  auf  dem  ganzen
Territorium  ein  weitverzweigtes  Netz  von  Filialen,  ja,  das
umfangreichste,  das  je  eine  Bank  besessen  hat.  Dagegen  hat
bekanntlich  die  Bank  von  Frankreich  nur  mit  grofser  Langsamkeit, ­
  zögernd  und  meistenteils  nur  von  der  Gesetzgebung
gezwungen,  ihre  Filialen  verbreitet.  Deren  Zahl  ist  immer
noch  verhältnismäfsig  schwach.
Zudem  ist  zu  bemerken,  dafs  die  Gegner  einer  rein  staatlichen ­
  Verwaltung  immer  zu  sehr  so  raisonnieren,  als  ob  eine
zentrale  Notenbank  spekulative  Bankgeschäfte  zu  betreiben
hätte.  Für  eine  solche  Aufgabe  würde  sich  ein  staatliches
Beamtentum  unzweifelhaft  weniger  eignen.  Davon  ist  aber
keine  Rede.  Die  schweizerische  Zentralbank  hätte  allenfalls
einen  sehr  beschränkten,  relativ  einfachen  Geschäftskreis,
welcher  von  den  leitenden  Organen  mehr  kluge  Überlegung
Und  Vorsicht  als  eigentlichen  kaufmännischen  Sinn  und  rasche
Ausnutzung  von  Konjunkturen  verlangen  würde.
Endlich  wissen  wir  nicht,  dafs  politische  Rücksichten  bei
der  Bestellung  der  Behörden  ihren  schädlichen  Einflufs  auf
die  Reichsbank  ausgeübt  hätten.  In  der  Schweiz  (z.  B.  in
Zürich)  ist  es  vielfach  vorgekommen,  dafs  der  Rat  einer
Kantonalbank  in  seiner  Mehrzahl  aus  Mitgliedern  der  Oppositionspartei ­
  zusammengestellt  war,  während  die  Mehrheitspartei ­
  den  Kantonalrat  sogar  ausschliefslich  besetzte.  Die
Ernennungen  sind  nie  ohne  Rücksichtnahme  auf  Tüchtigkeit
und  Zuverlässigkeit  erfolgt.  Im  grofsen  und  ganzen  sind  die
Bankräte  ungefähr  gleichmäfsig  aus  den  verschiedenen  Parteien
bestellt.  Nicht  zu  leugnen  ist,  dafs  das  Geschäftsgebaren