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der  Kantonalbanken  seitens  der  jeweiligen  Minderheitspartei
einer  scharfen  Beobachtung  unterzogen  wird - ,  aber  diese
öffentliche  Kontrolle  kann  eben  nur  wohltuend  wirken.  Man
sieht  nicht,  weshalb  eine  Zentralbank  schlechtere  Resultate
zeitigen  sollte.
Wir  möchten  nun  an  der  Hand  einiger  Tatsachen  zeigen,
wie  andererseits  die  Auffassung  nur  unvollkommen  begründet
ist,  dafs  eine  Zentralbank,  je  unabhängiger  sie  vom  Staate  ist,
einen  desto  eigennützigeren  und  aristokratischeren  Charakter
notwendigerweise  einnehmen  mufs.
Max  W  i  r  t  h,  indem  er  das  Ideal  der  zentralen  Notenbanken ­
  schildert *  6 ,  sagt,  sie  „müssen  auf  hören,  reine  Geschäftsunternehmungen ­
  zu  sein  ....  Von  nun  an  ist  die  einfache
Diskonto-  oder  Zinssatzpolitik  nicht  mehr  ausreichend.  Sie
mufs  bei  den  Zentralnotenbanken  häufig  auch  Goldschutzpolitik
sein  ....  Die  zukünftige  Einrichtung  der  Staatsnotenbanken
mufs  derart  sein,  dafs  die  Diskontopolitik  unabhängig  von  der
Rücksicht  auf  die  Aktionäre  und  auf  den  Grofshandel  geleitet
wird  .  .  .  .“  Kann  eine  Privatbank  diesen  Ansprüchen  entsprechen? ­
  Derselbe  Schriftsteller,  ein  Verfechter  der  Staatsbanken, ­
  gibt  selbst  die  Antwort:  „Die  Bank  von  England  ist
hierin  schon  längst  mit  ihrem  Beispiel  vorangegangen  ....
Sobald  heute  die  Reserve  bis  auf  15  Millionen  Pfund  Sterling
gesunken  ist,  setzt  sie  ihren  Mechanismus  —  die  Zinsschraube
—  in  Bewegung  ohne  Rücksicht  auf  die  Interessen  ihrer
Aktionäre  oder  der  grofsen  Kaufleute  und  Banken  und  zieht,
wie  mittelst  einer  Säugpumpe,  Gold  aus  den  internationalen
offenen  Märkten  herbei.“
Als  die  Freunde  einer  Privatbank  sich  auf  das  Beispiel
des  englischen  Instituts  und  der  Bank  von  Frankreich  beriefen,
konnten  ihre  Gegner  erwidern,  dafs  sie  in  einer  Zeit  gegründet
worden  sind,  wo  der  Staat  sich  solche  ökonomische  Aufgabe,
wie  Eisenbahnen  und  Banken  zu  betreiben,  noch  nicht  gestellt
hatte;  wenn  sie  aber  erklären  sollten,  warum  sie  denn  in  der
neueren  Zeit  nicht  in  Staatsbanken  verwandelt  worden  waren,
so  sahen  sie  sich  zu  der  Antwort  genötigt,  es  haben  „diese
Banken  ihre  Aufgabe  in  einer  Weise  erfüllt,  dafs  die  Idee
der  Verstaatlichung  sich  seither  nicht  geltend  machte,  bezw.
keinen  Boden 6  fand.“  Ein  glänzenderes  allgemeines  Zeugnis
kann  man  schwer  erteilen,  dafs  sie  die  öffentlichen  Interessen
nicht  geschädigt,  oder  auch  nur  vernachlässigt  haben.
Aber  wir  wollen  einzelne  Punkte  näher  erörtern  und
wählen  als  Hauptgegenstand  dazu  die  Bank  von  Frankreich,
deren  Form  der  so  schwer  angegriffenen  Alternative  des  Art.  39,

3  Materialiensammlung  S.  10—11.
6  Materialiensammlung  S.  15.