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XXI  1.

wordenen  schweizerischen  Verhältnisse  beziehen  und  damit
an  eine  Reihe  von  wichtigen  Fragen  ganz  anderer  Natur  anknüpfen, ­
  mit  welchen  sie  im  Zusammenhänge  betrachtet  werden
müssen.  Sie  führen  uns,  mit  anderen  Worten,  zum  zweiten
oben  angedeuteten  Hauptstreitpunkt  —  ja,  unserer  Ansicht
nach,  dem  Angelpunkt  des  ganzen  Problems  —  zu  dessen
Behandlung  wir  jetzt  übergehen:  inwiefern  nämlich  müsse
man  bei  der  Schaffung  des  zentralen  Instituts  auf  das  Hergebrachte ­
  und  Bestehende  Rücksicht  nehmen,  und  ferner
eventuell  in  welcher  Richtung  hin  und  auf  welche  Weise  hätte
diese  Berücksichtigung  sich  zu  betätigen?
Es  ist  nicht  leicht,  die  Namen  zu  finden,  mit  welchen
die  zwei  Tendenzen,  die  sich  hierbezüglich  kundgemacht  haben,
kurz  und  treffend  bezeichnet  werden  könnten.  Man  würde
doch  am  entsprechendsten  —  wenn  man  die  Worte  cum  grano
salis  frei  von  jeder  ethischen  Bedeutung  auffafst  —  zwischen
den  „Rücksichtsvollen“  und  den  „Rücksichtslosen“  unterscheiden. ­

Die  naheliegenden  Benennungen  „Konservative  und  Radikale“ ­
  oder  „Dezentralisten  und  Zentralsten“  möchten  wir,
als  gefährliche  Überschriften,  absolut  vermeiden;  nicht  nur,
weil  sie  an  und  für  sich  teilweise  falsch  wären,  sondern  weil
sie  auch  sonst  infolge  des  ihnen  bereits  anhaftenden  politischen
Sinnes  Mifsvei-ständnisse  verursachen  würden.  Denn  über  dem
Ausdruck  „Konservative“  und  „Zentralsten“  zum  Beispiel
würde  man  gewifs  schnell  vergessen,  dafs  die  Vertreter  der
„Rücksicht  verlangenden“  Tendenz  ebensogut  der  Linken
als  der  Rechten  der  Bundesversammlung  angehören;  sie  deckt
sich  mit  keiner  politischen  Partei,  wie  sie  auch  überdies  weder
mit  der  Tendenz  zu  Gunsten  einer  Staatsbank,  noch  mit  derjenigen ­
  zu  Gunsten  einer  Privatbank  parallel  läuft.
Sie  zählt  unter  ihren  Vertretern  ebenso  den  alten  Pionier
des  Notenmonopols  und  entschiedenen  Gegner  des  Privatbanksystems, ­
  den  sogenannten  „Bankvater“  J.  J.  Keller,  der  die
Kantonalbanken  zu  Filialen  des  Zentralinstituts  machen  wollte,
als  den  warmen  Bekämpfer  des  Staatsbankprinzipes,  den  verstorbenen ­
  früheren  Bundespräsidenten  Numa  Droz,  dem  der
Gedanke  eines  „Syndicat  de  Banques“  vorschwebte;  ebenso
gut  Föderalisten  wie  die  Herren  Thcraulaz  und  Schwander,
nach  deren  Antrag  die  Kantone  die  Hälfte  des  Kapitals  aufbringen ­
  sollten,  als  den  früheren  radikalen  Führer,  jetzigen
Bundesrat  Comtesse,  der  die  erworbenen  Verhältnisse  und
Erfahrungen  der  Kantonalinstitute  benutzen  wollte,  und
neben  dem  bekannten  St.  Gallischen  Demokraten  Curti,  der
das  föderative  Element  berücksichtigt  sehen  und  durch  Vertretung ­
  der  Kantone  im  Bankrate  die  Popularität  des  neuen
Institutes  sichern  wollte,  der  Handels-  und  Industrieverein,
dessen  von  Kramer-Frey  inspirierte  „Grundzüge“  und  „Ent-