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Wurf“  von  1897  den  bestehenden  Banken,  oder  denselben  und
den  Kantonen  das  Kapital  völlig,  resp.  zum  gröfsten  Teil
überli  eisen.
Wie  schon  aus  dieser  Aufzählung  ersichtlich,  war  nicht
nur  der  Ausgangspunkt  der  einzelnen  Männer  und  Gruppen,
die  wir  unter  der  Benennung  „Rücksichtsvolle“  zusammenfassen
möchten,  vielfach  gründlich  verschieden,  indem  die  einen
ökonomischen  oder  sozialen,  die  anderen  politischen  Beweggründen ­
  gehorchten,  sondern  ihre  Forderungen  auch  wiesen
eine  gröfsere  Mannigfaltigkeit  auf.  Gemeinsam  aber  hatten
sie,  ihrer  Benennung  eben  entsprechend,  die  klare  Erkenntnis,
dafs  eine  „tabula  rasa“  zu  vermeiden  sei,  und  die  Überzeugung, ­
  dafs  vielmehr  den  gegebenen,  historisch  gewordenen,
eigentümlichen  nationalen  Verhältnissen  in  starkem  Mafse
Rechnung  getragen  werden  müsse.
Um  ein  Urteil  über  diese  Tendenz  zu  gewinnen,  werfen
wir  zunächst  einen  Blick  auf  das  Ausland.
Vielfach  hat  man  im  Laufe  der  Bankdebatten  auf  dasselbe ­
  hingewiesen.  Mit  Recht.  Doch,  unseres  Erachtens,
selten  im  erwünschten  Sinne.  Man  hat  sich  immer  auf  die
Form  und  Organisation  dieser  und  jener  ausländischen  Zentralbank ­
  berufen,  die  Art  aber,  wie  die  anderen  Länder  die
Zentralisierung  angebahnt  oder  durchgesetzt,  hat  man  im
Schatten  gelassen.  Nach  dem  Bestehenden  hat  man  gefragt,
nicht  aber  danach,  wie  dasselbe  zu  stände  gekommen  ist;
nach  dem  befriedigenden  Resultat,  nicht  aber  nach  dem  Vorgehen, ­
  wodurch  man  ein  solches  erreicht.
Auf  diesen  zu  sehr  vernachlässigten  Standpunkt  stellen
wir  uns  jetzt.
Die  Bank  von  England  ist  bekanntlich  allmählich  schon
im  Laufe  des  18.  Jahrhunderts  zur  Herrscherin  des  englischen
Geldmarktes  emporgewachsen.  Als  im  Jahre  1844  die  berühmte ­
  Bankreform  vorgenommen  wurde,  verfügte  sie  bereits
über  ungefähr  65  °/o  der  Notenzirkulation  des  Landes.  Man
hätte  daher  mit  geringerer  Störung  der  Verhältnisse  als  anderswo
das  Einbanksystem  zu  ihren  Gunsten  durchführen  können.
Es  wäre  nur  eine  Vervollkommnung  eines  schon  halberoberten
Monopols  gewesen.  Doch  hat  Peel,  der  persönlich  die
Emission  in  der  Hand  einer  einzigen  Bank  am  liebsten  gesehen
hätte,  ebensogut  wie  das  Parlament  verstanden,  dafs  man  eine
historische  Entwicklung  nicht  mit  einem  Male  abbrechen  könnte.
Es  wurde  einfach  bestimmt,  dafs  das  Recht  zur  Notenausgabe
keiner  neuen  Bank  gewährt  werden  dürfte,  so  dafs  man  nur
allmählich  durch  das  natürliche  Verschwinden  der  bestehenden
Notenbanken  zum  Monopolsystem  übergehen  würde.
Die  Verhältnisse  und  das  Vorgehen  sind  in  Deutschland
einigermafsen  dieselben  gewesen.  Durch  das  Bankgesetz  von
1875  ist  das  Notenausgaberecht  der  bestehenden  Zettelbanken