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treffenden  Ausfall  auszugleichen  vermöchten.  Das  ist  zweifelhaft. ­
  Denn  hier  wieder  werden  sie  in  einer  ganz  eigentümlichen ­
  und  ungewöhnlich  ungünstigen  Lage  stehen.  Denn
gerade  in  der  Zeit,  wo  sie  mit  den  erwähnten  Schwierigkeiten
zu  kämpfen  haben  werden,  wird  ihnen  eine  bisher  nicht  dagewesene ­
  Konkurrenz  entstehen,  mächtiger  als  jede  frühere,  —
in  der  Form  der  Zentralbank,  die  stets  als  das  gröfste
schweizerische  Kreditinstitut  gedacht  worden  ist.
Der  allerdings  sehr  beschränkte  Geschäftskreis  dieses
letzteren  würde  sich  doch  mit  dem  ihrigen  teilweise  decken.
Die  Hypothekar-  oder  sonstigen  langfristigen  Leihgeschäfte
hätten  keine  Beeinträchtigung  zu  erleiden.  —  Aber,  wenn
auch  die  Zentralbank  die  Gelddepositen  nicht  verzinst,  so
werden  sie  ihr  doch  massenhaft  zufliefsen  —  das  Beispiel  der
Zentralbanken  des  Auslandes  bürgt  dafür  —  und  die  Einführung ­
  eines  Scheck-  und  Giroverkehrs  ungefähr  nach  dem
Muster  der  deutschen  Reichsbank  dürfte  diese  Bewegung  noch
bedeutend  befördern 22 .  Da  nun  die  Zentralbank  kaum  sich
neue  Gebiete  wird  aufschliefsen  und  Kategorien  von  Geldern,
die  bisher  im  Verkehr  und  Privatkassen  blieben,  wird  an  sich
ziehen  können,  so  werden  naturgemäfs  die  bei  ihr  deponierten
Summen  teilweise  aus  den  früheren  Emissionsbanken  gezogen
werden.  Ähnlich  würde  es  im  Diskontogeschäft  und  Lombardverkehr ­
  sein.  Wenn  dieselben  bei  den  meisten  heutigen  Notenbanken ­
  nicht  das  Hauptgeschäft  bilden,  so  wiesen  doch  die
Generalmonatsbilanzen  im  Jahre  1900  für  Wechselforderungen
durchschnittlich  rund  230,8  Mill.  Frk.  auf  (wovon  1 U  auf  die
4  Banken  mit  beschränktem  Geschäftskreise  entfielen),  so  dafs
nicht  gesagt  werden  kann,  die  Banken  hätten  in  dieser  Hinsicht ­
  nichts  zu  verlieren.  Man  wirft  nun  ein,  die  bisherigen
Banken  „wären  in  erster  Linie  dazu  berufen,  als  Zwischenglieder ­
  zwischen  Handel  und  Industrie  einerseits  und  der
Zentralnotenbank  andererseits  zu  dienen“,  und  diese  könnte
ihnen  „als  Rediskontierungsstätte  zu  niedrigen  Sätzen  einen
schönen  Nutzen  gewährleisten“ 23 .  Wir  glauben,  dies  könnte
nur  dann  in  gröfserem  Mafsstabe  der  Fall  sein,  wenn  die
Zentralbank  nur  mit  drei  Unterschriften  versehene  Wechsel
diskontierte.  Denn  sind  nur  zwei  Unterschriften  erforderlich,
so  wird  man  ungleich  häufiger  das  Giro  der  Kantonalbanken
entbehren  und  sich  ohne  Vermittlung  an  die  Zentralbank

22  „Der  Giroverkehr  ist  es  unbedingt,  der  bei  der  Banque  de
France  und  der  deutschen  Reichsbank  diesen  grofsen  Metallbestand
mit  sich  gebracht  hat“,  etc.  H.  Nationalrat  Hirter.  Deutsche  Berichterstatter ­
  der  Kommissionsmehrheit.  Amtl.  Stenogr.  Bull,  der
Bundesversammlung.  Juni  1899.  S.  190.
23  E.  Feibelmann,  Die  schweizerischen  Notenbanken,
in  der  „Zeitschrift  für  die  gesamte  Staatswissenschaft“.  1897.