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wenden  können 24 .  Nun,  weder  im  ersten,  noch  im  zweiten
Bankentwurf  ist  vom  Erfordernis  einer  dritten  Unterschrift  die
Bede  gewesen,  und  es  würde  in  der  Tat  den  in  der  Schweiz
überlieferten  Gewohnheiten  zuwider  sein.  Und  nicht  nur  mit
solchen  materiellen  Momenten,  sondern  auch  mit  den  moralischen ­
  Imponderabilien  mufs  gerechnet  werden.  Wer  weifs,
in  welchem  Mafse  die  bisherigen  Institute  ihr  Ansehen  und
ihre  Popularität  zu  Gunsten  der  Zentralbank  einbüfsen  werden?
—  Kurz,  es  ist,  wenn  auch  nicht  gewifs,  so  auch  gar  nicht
ausgeschlossen,  dafs  der  sonstige  Gewinn  der  schon  des  Notenvorteiles ­
  beraubten  Banken  durch  die  Konkurrenz  des  mächtigen ­
  Ankömmlings  verkürzt  würde.
Was  eine  solche  Eventualität  viel  bedenklicher  macht,
als  es  sonst  der  Fall  wäre,  und  die  Vorsicht  gebietet,  ist  der
Umstand,  dafs  die  Interessen  der  Notenbanken  mit  denjenigen
der  kantonalen  Finanzen  aufs  engste  verbunden  sind.  Die
Notensteuern  und  der  Ertrag  der  Kantonalbanken  bilden  eine
bedeutende  Einnahmequelle  der  Kantone.  Ein  Teil  fliefst  in
die  Staatskasse  zur  Verwendung  des  Fiskus,  behufs  Deckung
der  Verwaltungsausgaben.  Der  Rest  wird  für  diverse  Zwecke
verbraucht,  z.  B.  zur  Tilgung  der  kantonalen  Strafsenschuld
und  zur  Amortisation  der  Eisenbahnanleihe  (Graubünden),
oder  zu  landwirtschaftlichen  Zwecken,  Fonds  für  Hilfe  bei
Elementarkatastrophen  etc.  (Aargau).  Luzern  hat  1897  Frk.
172  532  an  die  kantonale  Armenkasse  abgeliefert;  Freiburg
speist  mit  diesem  Gewinne  die  Universität  (1897:  80  000  Frk.),
besorgt  den  ganzen  Dienst  der  Verzinsung  und  Amortisation
der  Anleihe  für  ihr  Dotationskapital  von  Frk.  15000  000
und  hilft  aufserdem  noch  mit  an  der  Verzinsung  und  Amortisation ­
  der  Staatsschuld,  anno  1897  im  Betrage  von  149682 25
u.  s.  w.  Man  stelle  sich  eine  Störung  dieser  Verhältnisse
vor!  —  Allerdings  sollte  der  eventuelle  Reingewinn  der
Zentralbank  nach  angemessener  Verzinsung  des  Kapitals  und
der  Einlage  in  den  Reservefonds  gröfstenteils  oder  sogar  ganz
den  Kantonen  zufallen.  Er  ist  aber  eine  absolut  unbekannte
Gröfse.  Von  jeher  übrigens  sind  Gegner  wie  Herr  Bundesrat
Hauser  und  Herr  Cramer-Frey  darüber  einig  gewesen,
dafs  man  sich  von  diesem  künftigen  Erträgnis  nicht  allzuviel

sm  Wenn  die  Bank  von  Frankreich  viel  mehr  als  die  deutsche
Reichsbank  den  Charakter  einer  Rediskontobank  besitzt  (was  schon
aus  der  Verfallzeit  der  Wechsel,  die  bei  der  ersten  27V2,  bei  der  zweiten
45  Tage  noch  zu  laufen  haben,  zu  ersehen  ist),  so  ist  das  meistenteils
auf  die  Tatsache  zurückzuführen,  dafs  bei  der  ersten  die  dritte.Unterschrift ­
  erforderlich,  während  sie  in  Deutschland  nur  fakultativ  ist.
25  Siehe-in  „Zeitschrift  f.  Schweiz.  Statistik“  1899,  II.  Bd.,
Betrachtungen  über  den  Finanzhaushalt  der  Kantone  und
ihre  Beziehungen  zum  Bunde  von  Dr.  Jacob  Steiger  in  Bern,
aus  denen  wir  die  obigen  Einzelheiten  entnehmen.