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XXI  1.
einigermafsen  eine  Ausbildung  und  Vollendung  des  Bestehenden
bedeutet;  man  mufs  in  allererster  Linie  diejenigen  Elemente
bei  der  neuen  Schöpfung  und  für  ihr  Gedeihen  interessieren,
die  bisher  den  Hauptwiderstand  geleistet  haben.  Taktisch
sowohl  als  prinzipiell  ist  die  weitgehendste  Berücksichtigung
der  Kantone  und  ihrer  Notenbanken  geboten.

3.  Die  vorgeschlagene  Lösung.
Es  soll  nun  unsere  Aufgabe  sein,  die  Art  der  Lösung
anzudeuten,  welche  uns  das  heikle  Zentralbankproblem  im
Lichte  der  von  uns  gewonnenen  Schlüsse  zuzulassen  scheint.
Zunächst  können  wir  unmöglich  eine  mit  Privatkapital
ausgerüstete  und  unter  mehr  oder  weniger  bedeutender  Mitwirkung ­
  von  Privaten  verwaltete  Aktienbank  befürworten.
Nicht  dafs  das  System  an  und  für  sich  uns  unsympathisch
sei  —  darüber  haben  wir  uns  früher  ausgesprochen.  Aber  es
würde  hier  im  Widerspruch  zu  historisch  gewordenen  Verhältnissen ­
  stehen,  da  die  meisten  Emissionsbanken  als  staatliche ­
  Institute  entstanden  sind,  und  bald  müfste  sich  ein
in  diesem  Sinne  gefafster  Entwurf  als  praktisch  aussichtslos
herausstellen.  —  Denn  die  bisherige  Erfahrung  kann  darüber
keinen  Zweifel  walten  lassen,  dafs  die  Kantone  und  Kantonalbanken, ­
  an  deren  Widerstand  zwei  Entwürfe  nacheinander
gescheitert  sind,  sich  am  allerwenigsten  zu  Gunsten  von
Privaten  ihrer  Rechte  und  Gewinne  entblöfsen  würden,  und
dafs  andererseits  im  gröfsten  Teile  des  Volkes  das  entschiedenste
Mifstrauen  gegenüber  dem  Privatkapital  herrscht.  Käme  etwa
in  der  Bundesversammlung  ein  Privatbankgesetz  zu  stände,
so  würde  es  unbedingt  einem  Referendum  zum  Opfer  fallen.
Ein  solches  Los  ist  der  Staatsbank  mit  Beteiligung  der
Kantone  zu  Teil  geworden,  so  dafs  von  ihr,  jedenfalls  vorläufig, ­
  keine  Rede  mehr  sein  kann.  Die  Motion  Scherrer-Füllemann,
  die  darauf  hinausgeht,  einen  neuen  Entwurf
wesentlich  auf  dieser  Grundlage  aufzubauen,  aber  diesmal  mit
möglichster  Berücksichtigung  der  Kantonalbanken,  hätte  nur
in  dem  Mafse  eine  gröfsere  Aussicht  auf  Erfolg,  wie  diese
Berücksichtigung  stattfinden  würde.  Dieselbe  könnte  aber
schwerlich  eine  genügende  sein.  Und  die  Beteiligung  des
Bundes  am  Kapital  würde  —  wenn  auch  auf  die  Hälfte  oder
ein  Drittel  etwa  reduziert  —  den  Widerstand  derjenigen  sicher
hervorrufen,  welche  die  Möglichkeit  einer  Verschmelzung  von
Staatskredit  und  Bankkredit,  sowie  die  Haftbarkeit  des
Bundes  —  die  ausgedrückt  oder  nicht,  jedenfalls  bestehen
würde  —  durchaus  vermeiden  wollen.  Wir  glauben,  man
müfste  wenigstens  vorläufig  auf  eine  solche  Beteiligung  überhaupt ­
  verzichten.  Denn  während  die  Bedenken,  die  sie