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aufweisen.  Von  diesen  gehören  namentlich  drei,  die  Banque
de  Commerce  in  Genf,  die  Bank  in  Basel  und  die
Bank  in  St.  Gallen,  zu  den  ältesten  und  bedeutendsten
schweizerischen  Noteninstituten,  die  auch  gerade  als  reine
Giro-  und  Diskontobanken  banktechnisch  allein  richtig  organisiert ­
  sind.  Bei  einer  ausschliefslichen  Berücksichtigung  der
Kantonalbanken  würde  diesen  drei  und  insbesondere  dem
wichtigen  Bankplatz  Genf,  der  nur  eine  Privat  notenbank
besitzt,  eine  schwere  Unbill  zugefügt  werden,  und  deshalb
müssen  sämtliche  Emissionsbanken  —  ungeachtet  ihrer  Beziehungen ­
  zum  Staate  —  in  derselben  Weise  behandelt  werden.
—  Ihnen,  neben  den  Kantonen,  mufs  die  Zeichnung  des
Zentralbankkapitals  überlassen  werden.
Dieser  Vorschlag  steht  demjenigen  nahe,  welchen  die
von  dem  Handels-  und  Industrieverein  im  März  1897  ausgegebenen ­
  „Grundzüge  für  eine  zentrale  Notenbank“  enthielten,
worin  es  heifst,  dafs  das  Kapital  „durch  die  in  den  Kantonen
bestehenden  Banken  oder  durch  die  Kantone  selber  aufzubringen
wäre.“  Oder  besser,  er  deckt  sich  mit  demjenigen,  welchen
derselbe  Verein  in  dem  „Entwürfe“  vom  Dezember  desselben ­
  Jahres  niedergelegt  hat,  bis  auf  3 /b,  indem  wir  nur  —
was  zwar  von  Bedeutung  ist  —  das  Publikum  absolut  ausschliefsen
  wollen,  anstatt  ihm  2 k  des  Kapitals  zur  Zeichnung
vorzubehalten.  In  Bezug  auf  das  Verhältnis,  in  welchem  die
Beteiligungsquote  der  Kantone  zu  derjenigen  der  Emissionsbanken ­
  stehen  sollte,  und  auf  die  Verteilungsmodalität  innerhalb ­
  der  beiden  Gruppen,  sowie  auf  die  Begründung  der
gewählten  Formel,  können  wir  nur  dem  Handels-  und  Industrieverein ­
  26  beipflichten:
Die  zwei  Quoten  ständen  im  Verhältnis  von  2  (Kantonen)
zu  1  (Emissionsbanken).  Der  Anteil  der  einzelnen  Kantone
wäre  nach  Mafsstab  ihrer  Bevölkerungszahl,  derjenigen  der
einzelnen  Emissionsbanken  nach  Höhe  ihrer  Notenemission
berechnet.  Damit  wäre  die  Formel  gefunden,  wodurch  —  um
mich  der  Ausdrücke  der  Handelskammer  ungefähr  zu  bedienen ­
  —  die  Kantone,  über  welche  zugleich  die  Emissionsbanken ­
  verteilt  sind,  nicht  nur  nach  ihrer  politischen  Bedeutung
berücksichtigt  wären,  sondern  auch  nach  ihrer  Bedeutung  im
Erwerbsleben  und  spezieller  noch  derjenigen,  welche  ihnen
im  Notenwesen  zukommt,  wodurch  neben  den  grofsen  Kantonen,
denen  ihre  Bevölkerungszahl  das  Übergewicht  sichert,  auch
denjenigen  Kantonen  ein  angemessener  Platz  angewiesen  werden
könnte,  deren  wirtschaftliche  Bedeutung  in  der  Bevölkerungszahl ­
  keinen  genügenden  Ausdruck  findet.  Wenn  dadurch
z.  B.  Genf,  Basel,  Zürich  und  St.  Gallen,  dank  der  Höhe

26  Siehe  die  „Erläuternden  Bemerkungen“  zum  betreffenden
Entwurf.