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einer  leichten  Verschmelzung  von  Bundes-  und  Bankkredit
wäre  nicht  mehr  am  Platze,  als  wenn  es  sich  um  eine  mit
Privatkapital  ausgerüstete  Bank  handelte.
Was  die  Verwaltung  betrifft  —  wobei  es  nicht  unsere
Aufgabe  ist,  aufs  einzelne  einzugehen  —  so  müfsten  die  Befugnisse ­
  des  Bundes,  unserem  Grundgedanken  entsprechend,
weniger  umfassend  sein,  als  es  bei  den  beiden  bisherigen  Entwürfen ­
  der  Fall  war.  Eine  solche  Einschränkung  dürfte  um
so  unbedenklicher  vorgenommen  werden  können,,  als  sie  nicht
zu  Gunsten  von  Privateinflüssen  und  Interessen  erfolgen
würde.  Der  Bankrat  wäre  ansschliefslich  mit  Vertreten  der
Kantone  und  der  bisherigen  Banken  bestellt  —  und  zwar  so,
dafs  gewisse  Kantone  wie  Zürich,  Bern,  Basel,  Genf  etc.
immer  vertreten  sein  würden.  Der  Bund  hätte  etwa  blofs  aus
einer  ihm  vom  Bankrate  vorzulegenden  Namensliste  die  drei
Mitglieder  des  Direktoriums  zu  wählen,  die  Jahresrechnung  zu
genehmigen  und  durch  Inspektoren  eine  Kontrolle  auszuüben.
Zu  bemerken  ist,  dafs  die  Beteiligung  der  Emissionsbanken
die  oft  mit  Recht  verlangte  Mitwirkung  von  Sachkundigen
und  in  täglicher  Berührung  mit  der  Geschäftswelt  stehenden
Elementen  sichern  würde.
Unser  erster  Vorschlag  galt  der  Zusammenstellungsart
des  Bankkapitals.  W 7 ir  haben  nun  einen  zweiten  anderer
Natur  zu  machen.
Wir  sind  nämlich  dazu  gekommen,  einen  Gedanken  wieder
aufzunehmen,  der  bereits  1896  in  einem  als  Broschüre
erschienenen  Vortrag  von  Herrn  Dubois,  dem  Direktor  der
Banque  Cantonale  Neuchäteloise,  befürwortet  worden
ist 27 ,  und  damals  bei  den  Gesetzgebern  —  zwar  in  der  besonders ­
  ungünstigen  Zeit,  wo  die  absolute  „Rücksichtslosigkeit“
vorwaltete  —  geringe  Beachtung  und  wenig  Beifall  gefunden  hat.
Von  zwei  verschiedenen  Seiten  aus  sind  wir  dazu  gekommen ­
  :
Einerseits  geschah  es,  indem  wir  von  der  Frage  des  Geschäftskreises ­
  des  Zentralinstitutes,  von  den  an  sie  anknüpfenden ­
  Bedenken  einer  für  die  bisherigen  Notenbanken  schädlichen
Konkurrenz,  und  von  der  auch  damit  in  Verbindung  stehenden
Frage  des  Filialennetzes  ausgingen,  dazu  trat  die  Erwägung  der
bedeutenden  Kosten,  die  aus  der  Errichtung  von  Zweiginstituten
erwachsen  würden,  und  des  Umstandes,  dafs  auf  vielen  Plätzen
kein  Bedürfnis,  die  Banken  zu  vermehren,  vorhanden  ist,
und  endlich  war  bestimmend  das  Bestreben,  die  vorhandenen
Elemente  zu  benutzen.  Andererseits  ist  unser  Gedankengang
folgender  gewesen:
Die  Bank  von  England  und  die  Bank  von  Frankreich ­
  sind  mit  derZeit  allmählich  zu  Konzentrationspunkten

21  Bereits  im  ersten  Teil  erwähnte  Schrift.