XXI  1.

79

sein  würde.  Es  würde  andererseits  die  gröfste  Liquidität
besitzen,  weil  im  allgemeinen  das  Papier  kürzere  Zeit  vor  dem
Verfall  zur  Rediskontierung  gelangen  würde  —  und  da  eine
Notenzirkulation  gerade  so  viel  wert  ist  wie  ihre  Deckung,
so  dürfte  sich  die  einheitliche  schweizerische  Note,  die  aufser
etwa  40  °/o  gesetzlicher  Metalldeckung  durch  ein  Portefeuille
erster  Qualität  garantiert  wäre,  des  besten  Vertrauens  weit
über  die  Landesgrenze  erfreuen.
Da  die  Banknote,  deren  Monopol  die  Zentralbank  besitzen
würde,  dem  Verkehr  unentbehrlich  ist,  so  würde  es  seitens
der  accreditierten  Banken  an  Diskontogesuchen  nie  fehlen.
Die  Zentralbank  würde  durch  Modifikation  ihres  Diskontosatzes ­
  eine  Ab-  oder  Zunahme  dieser  Gesuche,  und
damit  ein  stärkeres  Zu-  oder  Abfliefsen  der  Noten,  ein  Anschwellen ­
  oder  Zusammenschmelzen  des  Metallvorrates,  eine
Verminderung  oder  Vermehrung  der  Zahlungsmittel  auf  dem
Markt  und  eine  allgemeine  Erhöhung  oder  Herabsetzung  des
Kreditpreises  nach  den  Bedürfnissen  bewirken.  Die  eventuelle
Verzinsung,  resp.  höhere  Verzinsung  der  Depositen,
in  Zeiten  einer  Erhöhung  des  Diskontosatzes  würde  zur
Stärkung  der  Wirkung  dieser  Mafsregel  beitragen.  Die  Aussicht ­
  auf  eine  Zinsvergütung  würde  zum  Liegenlassen  und
Deponieren  der  Gelder  veranlassen  und  eine  Vermehrung  des
Barvorrates  zur  Folge  haben.
Die  Bank  würde  endlich  ein  drittes  direktes  und  wichtiges
Mittel  besitzen,  eine  Wirkung  auf  den  Markt  auszuüben.  Es
handelt  sich  um  den  moralischen  Einflufs,  den  eine
Modifikation  ihres  Diskontosatzes,  als  Symptom  für  eine  bevorstehende ­
  Spannung  des  Geldmarktes,  für  weitere  Kreise  gewinnen ­
  würde.
Die  Zentralbank  hätte  weder  Filialen  noch  Agenturen.
Sie  sollte  einen  Metallbestand  zur  Noteneinlösung  bei  den
accreditierten  Banken  unterhalten,  welche  als  offizielle  Einlösungsstellen ­
  fungieren  würden.  Dieselben  hätten  ebenfalls
das  Wechselinkasso  unentgeltlich  zu  besorgen.
Da  sie  alle  im  Kontokorrentverkehr  mit  dem  Zentralinstitute ­
  stehen  würden,  so  wären  auch  alle  Teile  des  Landes
in  Verbindung  mit  ihm  und  dadurch  untereinander  gesetzt.
Ein  Scheck-  und  Giro  System  würde  sich  aufs  einfachste
einrichten  lassen,  wodurch  die  Zahlungen  von  einem  Bankplatz
nach  dem  anderen  ohne  Geldversendungen  durch  einfache
Buchungen  vor  sich  gehen  würden.
Um  unseren  Vorschlag  kurz  zusammenzufassen:  wir  denken
uns  die  zu  gründende  Monopolnotenbank  als  eine  Rediskonto-Depositen-
  und  Girostelle  der  bisherigen  Emissionsinstitute,  —
welche  von  denselben  und  den  Kantonen  finanziell  ausgerüstet,
von  ihnen  gemeinschaftlich,  unter  Mitwirkung  und  Aufsicht
des  Bundes,  verwaltet  sein  würde.  Dieses  Institut  würde,