wähnten  und  in  erklärlicher  Kampfeshitze,  die  Anhänger  einer
Aktienbank  mit  kaufmännischem  Charakter  und  die  Freunde
der  bestehenden  Banken  um  jeden  Preis  eine  Milderung  des
straffen  Prinzipes  zu  erlangen  —  und  darüber  vergafsen  sie
den  Wortlaut  der  Verfassung.  Herr  Ador  zum  Beispiel,  der
sich  wieder  1899  für  die  von  uns  vertretene  Auffassung  mit
der  gröfsten  Entschiedenheit  ausgesprochen  hat 34 ,  liefs  sich
damals  darauf  ein,  sich  an  einen  Antrag  anzuschliefsen,  wonach
eine  Beteiligung  den  Privaten  und  den  Kantonen  eingeräumt
werden  sollte.
Nachdem  nun  das  Gesetz  vom  Volke  verworfen  war,
sah  man  in  den  regierenden  Kreisen  wohl  ein,  dafs  man  sich
auf  einen  vermittelnden  Boden  begeben  müfste,  um  auf  irgendwelche ­
  Aussicht  auf  Erfolg  rechnen  zu  dürfen.  Zahlreiche
Bürger,  kampfesmüde  oder  von  der  dringenden  Notwendigkeit
einer  Zentralbank  durchdrungen,  verlangten  eine  baldige
Lösung,  wie  sie  auch  sei:  da  kam  der  zweite  Entwurf  zu
stände,  wodurch  jede  Partei  einen  Bissen  kriegte.  —  Wie
ihn  aber  nun  mit  dem  Wortlaut  der  Verfassung,  oder  besser
gesagt,  den  Wortlaut  der  Verfassung  mit  ihm  in  Einklang
bringen  ?
Ebenso  amüsant  wie  lehrreich  ist  in  dieser  Beziehung  das
Protokoll  über  die  Verhandlungen  der  engeren
Expertenkommission  (1899).
Schon  bei  der  Benennungsfrage  des  zu  gründenden  Institutes
stöfst  man  auf  erhebliche  Schwierigkeiten:  der  Chef  des
Finanzdepartements  gesteht  mit  einer  anerkennenswerten  Offenherzigkeit, ­
  er  sei  „in  Verlegenheit  geraten  .  .  .  weil  der  Verfassungsartikel ­
  den  Ausdruck  Aktienbank  gebraucht,  und  die
Bank,  so  wie  sie  aus  den  Beratungen  der  (gröfseren)  Expertenkommission ­
  hervorgegangen  ist,  keine  Aktienbank  mehr  ist  im
eigentlichen  Sinne  des  Wortes.“
Er  schlägt  deshalb  das  glücklich  gewählte  farblose  Wort
„Zentrale  Bank“  vor  undfährtfort:  „Wichtiger  ist  dieFrage,
ob  wir  ausdrücklich  sagen  wollen,  die  Bank  sei  eine  Staatsbank, ­
  oder  sie  sei  auf  der  zweiten  Alternative  aufgebaut  ....
Wenn  man  glaubt,  dafs  ein  Nachgeben  in  formeller  Beziehung
unserem  Entwürfe  Anhänger  gewinnen  könnte,  so  werde  ich
mich  nicht  auf  Worte  versteifen;  es  mögen  taktische  Rücksichten ­
  geboten  sein.  Die  Hauptsache  ist,  dafs  wir  aus  dem
gegenwärtigen  unhaltbaren  Zustande  herauskommen.“
Nur  bittere  Not  allerdings  dürfte  den  hohen  Bundesrat
auf  die  Redewendungen  gebracht  haben,  zu  denen  er  seine
Zuflucht  genommen  hat:
Die  Bank  sei  „ihrem  Wesen  nach“  auf  die  erste  Alter-34

  Amtl.  Stenogr.  Bulletin  der  Bundesversammlung.
Juni-Session  1899,  S.  200—201.

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