Die Struktur der Kartelle. 39 Die Geschäfte werden nun in der Weise abgewickelt, daß die Zentralverkaufsstelle namens der einzelnen Werke verkauft. Diese haben die Verkäufe der Kundschaft zu bestätigen und sich mit ihr über Ausführung und Liquidierung der Aufträge zu ver ständigen. Die Zahlungen gehen direkt an die Fabriken, die sich streng an die Abschlüsse der Verkaufsstelle zu halten und keine Bonifikationen usw. zu gewähren haben. Das Delkredere aus den gemachten Verkäufen sowie die Verbandskosten werden pro rata der Einschätzung auf die Fabriken verteilt. Hand verkäufe bis zu 10 Faß direkt an den Konsum sind gestattet, der Preis wird von der Verkaufsstelle festgesetzt. Jede Fabrik hat dieser täglich die gemachten Verladungen anzugeben. Die Ver teilung geschieht so, daß jeder Fabrik bei Abschluß des Vertrages resp. bei ihrem Eintritt ein bestimmtes Kontingent zugewiesen wird, aus der Summe der Kontingente werden dann die Ver hältniszahlen ausgerechnet, nach denen der Absatz auf die einzelnen Werke zu verteilen ist. Bei Betriebsstörungen oder Ausfall von Lieferungen aus anderen Gründen wird das aufge gebene Quantum angerechnet, es besteht kein Recht auf Ent schädigung. Ergeben sich Differenzen in den Preisen oder in dem Verhältnis des Absatzes zum Kontingent, so werden diese ausgeglichen. Am Schlüsse des Jahres wird der Durchschnittspreis der einzelnen Fabriken und daraus der Gesamtdurchschnittspreis berechnet. Die Fabriken, bei denen der erstere den letzteren übersteigt, haben die Differenz für die, bei denen es umgekehrt ist, an die Verbandskasse zu zahlen. Die Fabriken mit Mehrlieferung haben an die mit Minderlieferung die Differenz zwischen Gesamtdurch schnittspreis und Herstellungskosten pro Faß zu viel versandten Zements zu entrichten. Die Zahlung geschieht durch Vermittlung der Verkaufsstelle. Die Fabriken sind mindestens auf der Leistungsfähigkeit bei der Gründung des Verbandes zu erhalten. Bald nach dem schlesischen Verbände wurde ebenfalls im Jahre 1893 der Verband süddeutscher Portland-Zementfabi’iken geschaffen. Er umfaßte folgendes Gebiet: Bayern, Württemberg,