44 Die Kartelle in der deutschen Portland-Zementindustrie. der Abtretende alle Rechte und Pflichten gegenüber der Gesell schaft. Auf je 2000 Faß Kontingent sind 100 Mk. Stammeinlage zu leisten. Wird ein Auftrag binnen 4 Tagen nicht ausgeführt, so kommt die Lieferung ohne das Recht der Nachlieferung in Wegfall, wird aber auf das Kontingent angerechnet; dies gilt nicht, wenn die Lieferung wegen Mangels an Verladewagen und Schiffsräumen nicht erfolgt ist. Die Gesellschafter sind verpflichtet, einander gegen Bezahlung auszuhelfen. Der Kleinverkauf ist ebenso geregelt wie in Südddeutschland. Der Ausgleich bei Differenzen am Schlüsse des Geschäftsjahres wird in Geld herbei geführt, seine Höhe ist vertraglich festgelegt. Der Aufsichtsrat besteht aus 9—15 Mitgliedern. Seine Rechte und Pflichten, sowie die der Generalversammlung entsprechen in den Haupt punkten denen des süddeutschen Kartells, ebenso die Pflichten der Mitglieder in bezug auf den Verkauf, den Übergang des Werkes in eine andere Hand, die Zuwiderhandlungen und Strafen. Die Hannoversche Verkaufsvereinigung vom Jahre 1905 ähnelt am meisten der schlesischen. Auch sie ist eine freie Vereinigung, ihre Organe sind die Geschäftsstelle, der Vorsitzende der Ver- kaufsvereinigung, zwei Vertrauensmänner mit einem Ersatzmann und die Generalversammlung. Die Verkaufsbestimmungen sind dieselben wie beim schlesischen Verbände, nur dürfen Preis anfragen, die direkt an eine Fabrik gerichtet sind, von dieser erledigt werden, falls sie noch nicht 60 °/o ihres Kontingents ver kauft hat. ’Die Kontingente sind nach dem Inlandabsatz vom 1. Juli 1903 bis 30. Juni 1904 festgesetzt. Im Verhältnisse dieser Kontingente nehmen die Fabriken am Absätze teil bis der Ge samtabsatz die Summe sämtlicher Kontingente erreicht hat. Ist der Absatz größer oder kleiner, so wird das Plus oder Minus auf die Werke pro rata ihrer Produktionsfähigkeit verteilt, nur die Norddeutsche Portland-Zementfabrik Misburg nimmt auch hier pro rata ihres Kontingents teil. Ergibt sich dadurch eine Diffe renz, so wird diese allein von der „Germania“ und der „Hannover schen Portland-Zementfabrik“ im Verhältnisse von 7:3 getragen. Geht der Verbrauchszuwachs über die Produktionsfähigkeit hin-