64 Die Kartelle in der deutschen Portland-Zementindustrie ohne die Vertrage wenigstens in dem gleichen Maße nicht zu erreichen gewesen. Bei der losesten Form dieser Verträge wurde durch Mindestpreise dem gegenseitigen Unterbieten ein Ende gesetzt. Diese Form genügt dort, wo die beiden vertrag schließenden Gruppen nicht sehr nahe aneinander liegen z. B. zwischen Stettin und Schlesien. Wenn der Preis in Stettin auf 2,50 Mk. für 100 kg stand und ein Mindestpreis von 2,00 Mk. vereinbart war, so konnten die Schlesier, da die Fracht von Oppeln bis Stettin 1,07 Mk. beträgt, nicht konkurrieren. Der Preis konnte jedoch in Stettin noch um 57 Pfg. steigen, ohne eine Konkurrenz zu ermöglichen. Wenn aber die Fracht nur 60 Pfg. betrüge, so würde ein Steigen der Stettiner Preise um mehr als 10 Pfg. durch die schlesischen Werke verhindert werden können. Man hätte dann also eine andere Abmachung treffen müssen. In Verträgen zwischen näher gelegenen Gruppen wurden daher die in das fremde Gebiet abzusetzenden Mengen kontin- giert, und außerdem müssen die gegenseitigen Preise respektiert werden. Dadurch ist einmal ein Unterbieten unmöglich gemacht, andererseits wird aber auch verhindert, daß einer Gruppe von der Nachbarin so viel Absatz im eigenen Gebiet genommen wird, daß sie deshalb, ohne unterboten zu sein, die Preise herabsetzen muß. Dieselbe Wirkung wird mit noch größerer Sicherheit er zielt, wenn das eine Syndikat mit einem bestimmten Kontingente dem anderen beitritt. Die Pi’eise wurden nun von Syndikaten meist so festgesetzt, daß sie an den Grenzen des Gebietes abgeschwächt waren wie z. B. in Rheinland-Westfalen und Mitteldeutschland. Der Grund dafür war zunächst der, daß die Nachbarkartelle nicht immer geschlossen waren, sondern noch Außenseiter hatten, und ferner wohl der, daß man es der Nachbargruppe nicht allzu leicht machen wollte, das ihr zugestandene Maximum voll abzusetzen. War das eine Syndikat bei dem anderen direkt beteiligt, so war diese Maßnahme natürlich überflüssig. Das rheinisch-westfälische Syndikat verkaufte in den Jahren 1904 und 1905 franko jeder Station seines Gebietes bis zu Höchstfracht von 30 Pfg. für