Arbeiten traf öieses verbat nicht zu, öa -en Amtsbrü-ern hier kein Scha-en -araus entstehen konnte. Aber auch Sie übermäßige Ausnutzung -er Arbeitskräfte war ver boten un- -ie Arbeitszeit im Einverstän-nis mit -em Rat -er Sta-t festgesetzt. Ebenso wurüe -er Tagelohn -er Zimmer- un- Maurer gesellen genau festgesetzt l-ie sog. Taxen). Uber -as Lohnverhältnis -er Gesellen liegen vor 17-2 keine An gaben vor, bis öahin erhielt ein Zimmer- un- Maurergeselle täglich vierzehn bis sechzehn Schilling. Durch -ie gesteigerten Lebensmittel- preiseun-üie eingeführten, umlaufen-enschlechtenMünzsortenwur-e -er Tagelohnsatz -ann auf achtzehn bis zwanzig Schilling festgesetzt. 1823 war- -er Tagelohnsatz einschließlich -er Meistergroschen wie nachstehen- festgesetzt: vom 12. März bis 1-. Oktober -—12 un- 1—- — 10 ggr. vom l-.Okt. bis IO.Novbr. 7—12 un-1—5 — 0 ggr. vom ll.Nov. bis ZI.Januar 8—12 un-1—4 — 8 ggr. vom I.Zebr. bis 11. März 7—12 un-1—S — 0 ggr. 1827,18Z0 UN-1855 wurüe -ie Taxe um je 1 ggr.erhöht. 1858 war -er Lohnsatz 1- ggr. 5 Pf., 15 ggr., 13 ggr. 5 pf.unS 15 ggr., -as Meistergelü betrug jetzt 2 ggr. 18-5 war -er Lohnsatz 22 ggr., 20 ggr., 17 ggr. 5 Pf. un- 15 ggr. S Pf. Da -ie Zor-erungen -er Gesellen auf Erhöhung -es Lohnes fich häufig wieöerhokten, Re-uktionen aber bei billigeren Marktpreisen mit öen Gesellen kaum öurchzuführen waren, wo-urch viele Rei bungen zwischen Gesellen un- Obrigkeit, ferner große preisunter- schieöe in -en verschieüenen Stä-ten vorkamen, wur-en -iese Taxen zum 1. Januar 18-- im Königreich Hannover aufgehoben. Das strengeverbot,-emAmtsgenoffenfeineGesellenabwen-ig zumachen, wir- noch -a-urch ergänzt, -aß ein Geselle, welcher gekün-igt hatte, nicht sofort bei einem anüeren hiesigen Meister in Arbeit treten Surfte. Er mußte erst auswärts bei einem zünftigen Meister min- -estens vierzehn Tage gearbeitet haben. Kein Amtsbru-er Surfte -en anüern -urch unlautere Mittel zu übervorteilen suchen. Eine Arbeit, -ie ein Meister begonnen, aber wegen Differenzen mit öen Kun-en nie-ergelegt hatte, Surfte ein anSerer Meister nicht fort setzen, es sei -enn, -aß er sich mit seinem Mitbruüer üarüber geeinigt hatte o-er auf veranlaffung -es Morgensprachsherrn.