üble Nachrede hinter dem Rücken seiner ftmtsgenoffen ober öer Gesellen über ihren Meister, sowie über das ehrbare Zimmerhand- werk waren bei Strafe verboten. Seschwerden über die Genossen hatten die Meister in der flmtsverfammlung, wenn Sie stille Um frage vor offener Labe gestellt wuröe, vorzutragen. Wer diesem keineIolge leistete und später öarüber sprach, war ebenfalls strafbar, fluch die Gesellen hatten ihre Seschwerden gegen Sie flmtsmeister dem Mermann vorzutragen. Ein wesentliches Recht des flmtes bestand darin, daß bestimmte Arbeiten nur von ihm allein verfertigt werden dursten. In dieser Seziehung bestanden von Anfang an zwischen dem Zimmer- und dem Tischleramt Streitigkeiten in der Segrenzung ihrer Amts- befugniffe. Dieser Streit wurde 167$ durch einen vergleich der beiden Ämter geregelt. So heißt es darin u. a.: „Ein neues Haus gehört den Aimmerleuten zu zimmern. Große und auch weggemachten Zargen in den Kellern verfertigen die Aimmerleute. Die Aargen an den Zensterluchten oder was sonst angebracht und gehobelt wird, verfertigen die Tischler. Zerner verfertigen diese: Wendel-Treppen, Fenster, pöste, Rahmen, Loßhölzer, Wafferleisten, eingefaßte und an beiden Seiten gehobelte Türen usw." Dieser Vergleich scheint von Seiten des Zimmeramtes nie richtig inne gehalten zu sein, bis schließlich 1$23 dieser Streit wieder zum Durchbruch kam. Der Amtsmeister Flieüner lieferte in den Neubau des Suchdruckers Friedrichs u. a. eine neue Treppe, sowie mehrere große Schränke, Auf Setreiben des Tischleramts mußte Zlieüner diese Arbeiten einstellen. Nach vielen Verhandlungen wurde in einem Regulativ dem Tischleramte öer Treppenbau allein zuer kannt. Fliedner nahm 1$24 den Prozeß in dieser Angelegenheit wieder auf, mit der Angabe, daß der letzte vergleich ohne seinen willen zu stände gekommen sei, wurde aber mit seiner Klage ab gewiesen. Dem Sauherrn wurde aber von jetzt ab gestattet, im Fall er den Treppenbau einem Zimmermeister zu übertragen gedachte, die Genehmigung hierzu beim Magistrat nachzusuchen. Eifersüchtig wurden von dem Amt Eingriffe Unberufener in seine Amtsgerechtigkeit überwacht und verhütet. Wer flch unterstand, neue Zimmerarbeiten zu übernehmen, ohne öem Amt anzugehören, wuröe verächtlich als Pfuscher oder Sönhase angesehen, wurden