r W Vie Gesellenschast -er Zimmerleute I H bildete keine selbständige Zunft, sondern nur eine besondere Abteilung des Amtes der Hauszimmerleute und war von diesem abhängig. Das Amt bestimmte aus seiner Mitte einen Ladenmeister, welcher die Huartalsversammlungen -er Gesellen, deren Lade und Kastenwesen beaufstchtigte und darauf achtete, daß über die althergebrachten Gewohnheiten nicht hinausgegangen wurde. In solchen Zollen erhob er Einspruch. Der Ladenmeister vermittelte ferner den Verkehr zwischen -er Meister- und Gesellen korporation; von einer direkten Vertretung der Gesellen in den Amtsversammlungen ist jedoch nirgends die Rede. Aus ihrer Mitte erwählten die Gesellen alljährlich Fastnacht einen Alt- und einen Junggesellen. In den Versammlungen führte der Altgeselle den Vorsitz. Dem Morgensprachsherrn unterstanden öle Gesellen unmittelbar; den Verkehr mit ihm besorgten der Laden- meister und der Altgeselle, die sich ihm nach ihrer Wahl vorzustellen hatten. Streitigkeiten, welche in der Gesellenversammlung nicht geschlichtet wurden, mußten den Alterleuten unterbreitet werden, war auch hier keine Einigung möglich, so entschied der Morgen sprachsherr. Die Korporation der Zimmergesellen bestand aus einheimischen und au» fremden Zimmergesellen. Einheimisch wurde niemand schon durch die Geburt allein und ebensowenig dadurch, daß er vielleicht hier das Zimmerhandwerk erlernte. Das Necht der Ein heimischen wurde durch Amtshandlungen erworben und von der Korporation der Meister in jedem Einzelfalle vergeben resp. be stätigt. Auswärts geborene und als Zimmergesellen nach hier ge kommene Zremde wurden ebenso gut einheimisch wie hier geborene Zimmergesellen und solche, die hier gelernt hatten. Hatte ein Lehr ling seine Zeit überstanden, dann wurde er zunächst unter die fremden geschrieben. Er konnte bei seinem Lehrmeister noch vier Wochen lspäter ein Jahr) beschäftigt werden, mußte dann aber in die Zremde gehen. Waren feine zwei lspäter drei) Wanderjahre verstoßen, dann kam er nicht etwa als Stader Einheimischer, son dern immer nur als Zremder zurück. Hielt er jene wanderjahre nicht aus, dann konnte er ebensowenig einheimisch werden wie ein I 17