I •//« Hbrrtrog: 22 Mark - Schilling Zur eine (Quittung, daß der Junggeselle Sem Herbergsvater und derLade nichts mehr schuldet 2^8 u Zur Vier und Sranntwein $ , - , Zucker und Tee 2 „ 3 „ Srot und Milch s a § „ Vas Sacken und Sraten 1 " z Zür Zleisch an den Schlachter 10 „ 11 * §ür den Saal und die Seleuchtung 4 „ - " Zusammen: S7 Mark 38 Schilling Die Kaffeebohnen hatte Sie Laöe bezahlt. Die Zimmergesellen kamen noch einmal mit einem verweis öavon. Wegen Ser entstan- öenen Reibungen zwischen Gesellen unö Sehöröe wegen öer Auf hebung öer Versammlungen ist leiöer öas ganze Ainngeschirr un- öer schöne silberne Willkomm öer Gesellenschast von -ieser für 253 Mark 6 Schilling verkauft woröen. von üiesem Gelöe sinö üen Mitglieüern -er Gesellenschaft -ie seit 1841 eingezahlten Auf lagen an üieSterbe-un-verpflegungskaffe mit zusammen214Mark 9 Schilling zurückvergütet un- -er Rest -er Totenla-e überwiesen wor-en. Sei -er erstmaligen Rechnungslegung -er Sterbe- un verpflegungskaffe besaß öie Gesellenschast nur noch sechs große silberne Totenschilöer unö zwölf kleine, öie bei öer Seeröigung an öen Sarg geheftet wuröen. Mit -er Zeit wuröen öen Gesellen ihre Versammlungen wieüer freigegeben. Dem Zimmergesellen stanü frei, soviel flbfallholz, wie er an öer Rxt festzuhauen vermochte, von -er Arbeitsstätte für seinen Se-arf mitzunehmen, ein Gebrauch, mit -em erst spät gebrochen wur-e. Diebstahl wur-e hart mit Sem Ausschluß aus -er Gesellenschast un- mithin aus Sem finit bestraft. Wie empsinölich -ie Aimmergesellen hierüber -achten, zeigt -ie Angelegenheit -es Zimmergesellen Foh. wolff 1788. Dieser hatte beim Zuschaufeln eines Grabes auf -em St. Ricolaikirchhof öen Diebstahl einiger Schrauben an öem Sarg beobachtet unö nicht verhinöert. Da öie Gesellen Wolff zu ihren Versammlungen -es- halb nicht mehr luöen unö ihn öamit aus ihrer Gemeinschaft aus- fchloffen, entzogen öie Meister Wolff öie firbeit. Erst auf wieöer- holteVerfügung seitens -esMorgensprachsherrn wuröeMolffwie-er eingeschrieben un- -ann von öen Meistern kn Arbeit genommen.