Gebrauch, -aß die Zremden, welche au einem Grte erstmalig -a- öuch aufmachen wollten, -ke Süße erlegten, -le für »vogtländifch Arbeiten" (was soviel bedeutet, wie an unzünftigen Grten kn Arbeit treten) üblich war; nämlich für -en Mann ein halbes »Stubenrecht" (einen halben Tagelohn). Die Gesamtsumme dieser Süße wurde unter die sieben in Setracht kommenden Gesellenschaften verteilt. Jede Gesellenschast konnte auf ihren Anteil zu Gunsten der neuen Kaste verzichten, und sie taten das in der Regel alle. Eie konnten aber auch eine Delegation zur Gründung senden, dann wurde die Süße gewöhnlich an Grt und Stelle verzehrt, Außer den angeführten wurden manches Mal auch noch andere Sedingungen gelten- gemacht, wurde die Zu stimmung einer Gesellenschaft an zu hart scheinende Zorderungen geknüpft, dann übernahm eine der zustimmenden Gesellenschaften die Sefragung aller Gesellenschaften durch einen Laufbrief. Die Majorität war entscheidend. Die Entscheidung wurde auf dem selben Wege bekannt gegeben, wenn unterdessen die Eröffnung eines öuches für den Grt aus anderen Gründen hinfällig geworden, weil die fremden Aimmergefellen vielleicht wieder abgereist waren, dann galt die Abstimmung doch für die Zukunft. Hatte die Majo rität sich für die Eröffnung eines Suches entschieden, dann rechnete der betreffende Grt zu denen, wo schon einmal -as Such offen war. Nur in den allergrößten deutschen Städten wir- ununterbrochen das Such offen gewesen sein. Als die bedeutendsten Grte für unsere Fremden galten einstmals Hamburg, Stettin, Danzig, Riga, öreslau, Prag, Gfen-Pest, Wien, Zürich und inmitten Deutschlands Frank furt a. M., Leipzig und Magdeburg. Indessen ist in allen diesen Grten im neunzehnten Jahrhundert das Such öfter zugemacht und in einer Anzahl von ihnen niemals wieder aufgemacht. Jede Gesellenfchaft wählte aus ihrer Mitte einen Altgesellen, einen Süchsengesellen (Nechnungsführer) und einen voseugesellen (dieser trug und präsentierte bei Zusammenkünften eine künstlerisch, meistens in Form eines Hobels, gearbeitete Schnupftabaksdose). Dabei war jedoch Gebrauch, daß -er Altgeselle bereits die zum Einheimischwerden notwendigen Zettel aufweisen konnte. Den Posten -es Dosengesellen bekleideten die Junggesellen, die ihre drei Frei- klagen bereits hinter sich hatten. Große Gesellenschaften leisteten sich