f IlmmmUmmmmlimS 25 Kurzweil wurüe auch das «Walzen" geübt, worüber sehr mit Unrecht Sie wun-erlichstenLegen-en erzählt wer-en, als wäre -as eine harte Strafe gewesen, vie ganze han-lung war ein -erber Spaß aus gelassener junger Leute, verknüpft mit einigen althergebrachten Zormen. Mittwochs wur-e „vogtlän-tfch" aufgeklopft, -as heißt, -ie ganze Handlung bil-ete eine Parodie auf die Aunstgebräuche. Statt -aß -er Altgeselle sagte: „Mit Gunst un- Erlaubnis ein wenig Gehör", sagte nun -er „Knüppel-Geselle": „Met Gift un- vunnerwetter, Snut un Mul Hollen." In dieser Karikatur bewegt sich -ie ganze scherzhafte Handlung. Der eine Zremüe klagt üen an-eren scherzweise an; wer nicht -ie volle Strafe erlegen will, läßt sich auf einer achtkantigen Walze lvogtlänütfche Schimmel), -ie auf -en Tisch gelegt wir-, bei Gesang von hanüwerksliedern mit o-er ohne Auflage „tru-eln". wer sich aber tru-eln läßt, -er zahlt -afür ein Trinkgel- in höhe Ser Strafe un- nach Geliehen höher. Sei tru-eln mit Auflage wur-e eine Person auf -en öe- treffenüen gelegt -er gewalzt wur-e. Ist genügen- „Moos" zu einem §aß Gier zusammen, dann wir- eins getrunken. Dabei wer-en hanüwerkslie-er gesungen, -as üerOrganisation -er frem den Zimmergesellen eigentümliche „Klatschen" wir- geübt, -ie alten Zrem-en erzählen lustige Schwänke usw. Die Gefellenschasten -er §rem-en sorgten aber auch für menschenwürüige Herbergen, sie über nahmen -ie Sicherstellung dem Herbergsvater unü Verleiher von Werkzeug gegenüber, ste unterstützten -ie Neisen-en un- waren in jeder Seziehung -er Anwalt -er Zremden. Kommt ein eingeschrie bener Zrem-ernach einem Ort gereist, wo das Such offen ist, so fühlt erflch zuhause. Vas ist auch -erUmstan-, -erin erster Linie üazu beigetragen hat, -aß sich -ie Organisation -er fremden Zimmer- gesellen aus -er ältesten Zeit bis in -ie siebziger Jahre erhalten hat. Venn ihre Angehörigen an zünftigen Orten arbeiteten, gehörten sie auch -en Zünften an, ohne ihre Zugehörigkeit zu -erZrem-enor- ganisation aufzugeben? die Gefellenschasten der Zrem-en bestanden dann neben -en Gesellenkorporationen -er Zünfte. In Staüebil-eten alle Zimmerleute, also Meister, Gesellen un- Lehrlinge, eine Zunft, -ie sich dann in-ie Meister-un-Gesellenkorporation glie-erte. Diese zerfiel in -ie Korporation -er Einheimischen un- in -ie -er Zrem- öen. So war es noch um -ie Mitte -es neunzehnten Jahrhunderts.