Ulm—mlli—mnmmmllimmmiii m I unstregeln öec^immergefellen.eL» späterer Zeit gingen Sie Aunstgebräuche in unenülicher W' Förmlichkeit vor sich, wobei man sich ganz bestimmter, fest gelegter Nebewenöungen, Zragen unb Antworten zu befleißigen hatte, flls öeifpiel feien hier einige Proben gegeben, wie fle bis Enüe -er sechziger Jahre -es vorigen Iahrhunberts in Stabe ge halten würben. Der älteste Aimmerlehrling hatte Sie nötigen Wege, welche in flmtsangelegenheiten geschahen, mit hohem Hut unb vor- gebunüenem Schurzfell auszuführen. Sollte «Quartal abgehalten werben, luben zwei Lehrburschen mit hohem Hut, vorgebunöenem Schurzfell unb mit geschulterter fixt am vorabenb öke Gesellen hierzu mit ben Worten: „Gruß vom fttt- unü Junggesellen, morgen abenb ist Huartal." Die Gesellenlabe würbe von ben beiben Lehrburschen zum (Quartal von öes Laben meisters Wohnung nach Ser Herberge getragen. Sie blieben in öem Gastzimmer, bis bie Labe gebraucht war, unb trugen sie bann wieber zurück. Sechs Wochen vor seiner Lossprechung hatte ber Lehrling sich zwei Schenkgesellen zu wählen, einen einheimischen unb einen fremöen, bie nach hergebrachter Sitte ben angehenüen Gesellen lehrten, wie er sich in -er Zrembe zu benehmen habe. Es war üblich, üaß dieser öann am Sonntag vor feiner Lossprechung mit ben beiben Schenkgesellen ausging unb bie Aehrungskosten zahlte. Sei ber Lossprechung seitens ber Gesellen würbe Üer junge Mann von Sem Junggesellen nach bem hanbwerkssaal geforbert. Die oberen ürei Knopfe seines Nockes geschloffen, klopft er ürekmal an bie Tür. fluf Sen Nuf „herein" betritt er Sen Saal unb spricht: „Mit Gunst unb Erlaubnis vor ber ganzen ehrlichen Gefellenfchast, offener Labe unb Süchfe, wie sie versammelt ist auf bem ehrbaren hanbwerkssaal nach hanöwerksgebrauch unb -Gewohnheit." Altgeselle (welcher vor offener Labe hinter bem Tisch steht): „Nit Gunst unb Erlaubnis. Der Gesell soll auch bebankt sein, üaß er erschienen ist auf bem ehrbaren hanbwerkssaal nach hanüwerks- gebrauch unb -Gewohnheit. Mit Gunst unb Erlaubnis, was ist fein Segehrl" Junggeselle: „Mit Gunst unb Erlaubnis, es wirb ber ganzen ehrbaren Gefellenfchast wohl bewußt unb bekannt fein, baß ich bret