31 Angeklagter (wenn ja): „Ist löblich." Altgeselle lzum Kläger): „Mit Gunst un-Erlaubnis, istGefellen- schaft Kläger Somit zufrieSen!" Kläger: „Ist löblich." Altgeselle lzu einem Mitgliede Ser Gesellenschast): „Gesellenschast wir- so gut sein und eine Kanne Vertragsbier heraufholen nach Handwerksgebrauch und -gewohnheit." Dieser spricht: „Mit Gunst unö Erlaubnis vor Ser ganzen ehr- . baren Gesellenschast" und verläßt Sen Saal. Mähren- dieser Sie Kanne mit dem Gier holt, ist Gnadenzeit, und Ser neben Sem Alt- gesellen stehenSe Dosengeselle präsentiert Sie Schnupftabaksdose in der Form eines Hobels. Kehrt der Geselle mit üer gefüllten Kanne zurück, so klopft er örekmal an und tritt mit Sen Worten ein: „Also mit Gunst und Erlaubnis, ich habe Sie Kanne Vertragsbier herauf geholt auf Sen handwerksfaal auf des fremöen Altgesellen Segehr, nach hanüwerksgebrauch und -gewohnheit." Altgeselle: „Gesellenschast soll auch beSankt sein, Saß er die kleine Kanne Vertragsbier heraufgeholt auf mein Segehr nach hanü- rverksgebrauch unö -gewohnheit." Er präsentiert Sem Angeklagten Sie Kanne, dieser nimmt sie in Sie linke Hand und spricht: „Mit Gunst unü Erlaubnis, Saß ich Sie kleine Kanne Vertragsbier mag zu mir nehmen. Es wir- -er ganzen ehrbaren Gesellenschast be wußt und bekannt sein, Saß ich einen Fehler gegen Sie ganze ehr bare Gesellenschast sowie gegen diesen ehrbaren Aimmergesellen begangen habe, ich aber willens bin, mich mit -er ganzen ehrbaren Gesellenschast sowie mit diesem rechtschaffenen fremden Zimmer- gesellen zu vertragen, wenn Sie ganze ehrbare Gesellenschaft Somit zufrieden ist." Gesellenschaft: „Ist löblich." Angeklagter: „Also mit Gunst und Erlaubnis, wenn Sie ganze ehrbare Gesellenschaft Somit zufrieden ist, so will ich Ser ganzen ehrbaren Gesellenschaft, sowie diesen gegenwärtigen fremden Zimmergesellen mit eingeschloffen, zum erstenmal ein gutes Wohl sein trinken auf einen festen, wohlbestänSigen Vertrag nach hanS- werksgebrauch und -gewohnheit. Vivat!" Er reicht Sem Kläger Sie hanür „Also mit Gunst unS Erlaubnis, Gesellenschaft, für was erkennt er mich hier vor Ser ganzen ehrbaren Gesellenschaft!" s I