I Kläger: „Ich erkenne ihn für einen rechtschaffenen frem-en Zimmer, gesellen allhier vor öer ganzen ehrbaren Gesellenschast, wie auch vor Sem frem-en Mgesellen,allewiestehierversammeltstn-auf-em ehr baren Han-werkssaal nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit." Angeklagter: ^^llfo mit Gunst un- Erlaubnis, so will ich -er ganzen ehrbaren Gesellenschaft, wie auch -iesen frem-en Zimmergesellen zum zweiten Mal mit eingeschlossen, ein gutes Wohlsein trinken auf einen guten, festen, wohlbestän-igen Vertrag nach han-werksge- brauch unö -gewohnheit. Vivat!" § Kläger ergreist -ie Kanne und spricht: ,,-llso mit Gunst un- Er laubnis, Gesellenschaft, bleib er seinen Worten gestän-ig, -ie er gesprochen hat allhier auf -em ehrbaren han-werkssaal vor -er ganzen ehrbaren Gesellenschast, -em frem-en Altgesellen, alle wie ste hier versammelt stn- nach hanüwerksgebrauch un- -gewohnheit." Angeklagter: „JUft mit Gunst un- Erlaubnis, ich bleibe meinen Worten jetzt un- je-erzeit gestän-ig, -ie ich gesprochen habe auf-em ehrbaren hanüwerkssaal vor -er ganzen ehrbaren Gesellenschaft sowie vor -em frem-en Altgesellen, alle wie ste hier versammelt stn- nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit." Kläger: „fllfb mit Gunst un- Erlaubnis, so will ich -ergänzen ehr baren Gesellenschast, sowie auch -iesen ehrbaren frem-en Zimmer gesellen zum ersten, zweiten unü letzten Mal mit eingeschlossen, ein gutes Wohlsein trinken auf einen festen, wohlbestän-igen Vertrag S nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit. Vivat!" Er fetzt-ie Kanne nie-er un- spricht weiter: „sUso mit Gunst un-Erlaubnis, s -aß ich -iese kleine Kanne Vertragsbier mag von mir setzen allhier vor -er ganzen ehrbaren Gesellenschast auf Sem ehrbaren han-- werkssaal nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit." I , , ___ , 32