35 »//*■//1 Die Klagen über -ie Störer un- Pfuscher wegen öeeinträchtigung -er Nahrung -er Meister -es Maureramts stn- zahlreich. So gab -ie Seschäftigung -er Sol-aten beim Zestungsbau (1723) Veran lassung zu Konflikten mit -er Sehor-e, bis en-lich -ie Kriegskanzlei ln Hannover enügültig -arüber entfchie-. Sol-aten, welche bei bürgern arbeiteten, fei es auch nur in pflasterarbeiten, nahm man -as Geschirr ab, und -er öürger fiel in empfin-liche Gel-strafe. Dir Klagen über -ie Sol-aten wur-en -urch solcheüber-ieketten- gefangrnenl!827)abgelöst, bis schließlich-ie Gesellen sich weigerten, mit -lesen überhaupt noch zusammen zu arbeiten. Ms 1822 zwei Gipser aus Altona hier einige Stuck-ecken arbeiteten, veranlaßten -ieRmtsmeister -en Magistrat, -iese Arbeit zu verbieten. Nur eine schleunige Reklamation bei -er Lanü-rostei Sta-e verhin-erte -ie bereits verfügte Abschiebung -er bei-en Gipser nach Altona. Gei -er Annahme -es Lehrlings br-urfte es auch hier noch -es Nachweises,-aß er »echt un-recht" geboren sei. Eine ganze Reihe kirchlicher Gedurtszeugnisse von 1ö--—17b- besagen, „-aß -es N. N.'s Mutter in einer Krone un- mit fliegen-en haaren l-as Vor recht -er Jungfrauen) copulirt wsr-en ist". Sei -er Einschreibung sowie Ser Lossprechung hatte Ser Lehrling je sechs Mark zu erlegen. (1844 zusammen vier Reichstaler sechzehn Groschen Eourant.) Ruch war ein Scha-enbürge bis zu zehn Reichs- talern erfor-erlkch. vie Lehrzeit betrug ürei Jahre. Ein halbes Jahr nach seiner Lossprechung mußte -er Junggeselle seine wan-er- schast antreten. Es galten auch hier dieselben Regeln, wie ste bei -en Zimmerleuten aufgeführt flnS. Ms im neunzehnten Iahrhunüert auch Gesellen zum Militär ausgehoben wur-en o-er sich als Stell vertreter zur Rbleistung -er Militär-kenstpflkcht gegen Entgelt an boten, wur-e in vereinzelten Zöllen solchen zurückkehren-en Gesellen -iese wan-erzeit gegen Erlegung einer Gebühr von zwanzig Talern, -es sog. Lümmelgel-es, erlassen. An -en Artikeln tritt -as Verbot -es sog. blauen Montags auf, in-em § 23 besagt: „Keinem Gesellen soll erlaubt sein, zwei freie Montage kn -er Woche zu machen." Mit -ieser alten Sitte -er Ge sellen, welche mit -er Zeit zu einer großen Unfltte ausgewachsen war, hatte es folgende Sewan-tnks: Wenn zum Sa-en bis in -as flebzehnte Jahrhundert hinein ein halber Tag -en Gesellen am