I ie Gesellenschaft -er Maurer und Mit geringen Abweichungen treffen für Sie Maurergesellen Sie bereits geschilderten verhältniffe unö öie Organisation öer einheimischen wie auch öer fremden Aimmergesellen zu. Deshalb kann von ihrer Wiedergabe abgesehen weröen. fluch hier waren die fremden un verheirateten Gesellen der eigentlich kämpfende Teil beim „Schwarz- machen," dem „Schelten" und dem „flustreiben". Sei allgemeinen Klagen, häufig aber auch aus einem für unsere heutige flnschauung ganz geringfügigen Grunde, gegen die Meister, die Innung oder gegen Sie Stadtbehörüe schritt man zumflusstand oüer wie man damals sagte, zum flufstand. Die Gesellen standen mit einem Male von der flrbeit auf und taten den Meistern damit empfindlichen Schaden, flrbeitswillige, die fich dem flufstand nicht anschloffen, galten für Verräter, fie wurden als „Spöttische" be schimpft, und wo man einen erwischen konnte, wurde er „gebeutelt", ö. h. an Haaren oder Ohren gezogen oder sonstwie mißhandelt. Die Herbergen und Schänken waren währen- solchen flufftanües häufig genug -er Schauplatz eines wüsten Treibens. Da wurde gestritten, gezecht un- gerauft. Ginfichtige und Reumütige wurden als Schwach köpfe verhöhnt. Oft verließen die Gesellen in hellen Haufen die ver rufene Stadt und legten fich in einem benachbarten Ort auf die faule Haut und verlangten, wenn man mit ihnen Frieden schließen wollte, regelmäßig -ie Sezahlung -er Zeche an diesen Ort und zwangen so die boykottierte Stadt zu empfindlichen Geldbußen. Gesellen, die diesem Verrüfe zuwider handelten, wurden nach „Handwerksge brauch und -gewohnheit" gleichfalls zur Süße gezogen. Solch um fassende flufstände vieler Handwerksgesellen fielen 1791 in Hamburg sowie 1797 ln Hannover vor und hielten diese Städte tagelang in flufregung. Obrigkeiten und Landesregierung sahen fich durch dieses Treiben der Gesellenschaften beunruhigt, und man rechnete den flufstand zu den Hauptverbrechen, deren fich ein Handwerker schuldig machen konnte. Diese flusstände und die bereits eingehend geschilderten miß bräuchlichen Gewohnheiten der Gesellen bei Lossprechung der Lehr linge veranlaßten schließlich die Regierung, die Versammlungen der XlhmllB 3$