M- und Ladengefellen, fremden und einheimischen, wie lch fle dort verlassen habe und hier wieder antressen werde. Nach Zunft und Ehrbarkeit, Handwerksgebrauch und -gewohnheit, mit Gunst." Schenkgefelle: „Mit Gunst und Erlaubnis, Gefellenfchaft soll be dankt fein für den freundlichen Gruß, den Sie mir aus der See-, Kauf-, Handel- und Wandelstadt Stade von dem hochlöblichen Amt der Maurer und Steinhauer, von dem ehrbaren fllt- und Laden meister, von sämtlichen M- und Ladengefellen, fremden und ein heimischen, entgegengebracht haben. Sollte einst der Fall geschehen, daß ich auf grüner Heide gehe und Sie kn guter Arbeit stehen, so werde ich Ihnen den Gruß wieder zurück bringen, wie er mir von einem rechtschaffenen fremden Maurergesellen entgegengebracht worden ist. Nach Zunft und Ehrbarkeit, handwerksgebrauch und -gewohnheit, mit Gunst." Nachdem der Schenkgefelle hier und Schnaps hat bringen lassen, tippt er mit dem Zinger dreimal auf den Tisch und trinkt dem fremden zu, worauf dieser dasselbe wiederholt. Ist ausgetrunken, faßt der Schenkgefelle an den Hut und spricht: „Gesellenschaft, das Zreibier, was in Krug und Gläsern war, ist verflossen, wer weiter trinken will, muß aus eigener Tasche zehren." Zremder, ebenfalls den Hut lüftend: „Mit Gunst und Erlaubnis, Gesellenschaft soll bedankt sein für das Geschenk, welches ich er halten habe. Sollte einst der Fall geschehen, daß Sie auf grüner Heide gehen und ich in guter Arbeit stehe, so werde ich dasselbe an Ihnen vollbringen, aus Lust und lieblichen Dingen, wie es mir von einem rechtschaffenen fremden Maurergesellen entgegengebracht worden ist. Nach Zunft und Ehrbarkeit, handwerksgebrauch und -gewohnheit, mit Gunst." Aufnahme -es Zremöen in -Le Gesellenjchast.^ Jetzt will tch's dir bringen Aus Lust und lieblichen Dingen. §este Dinge dieser Erde Müssen unverändert sein, willst du jetzt mein Sruder werden, So geschkehts bei einer Kanne hier oder wein.