■//*//« I I ie Auflösung -er bei-en slmter.^. ^ Durch SunSesgesetz vom 21. Juni ISbä wurSe Sie Gewerbe- freiheit unS Zrekzügigkeit eingeführt, welche einfchneiSen-e flnSerungen Ser Zunstrechte zur §olge hatte. Das Gesetz sollte zwar -en LeftanS Ser Zünfte nicht unmittelbar unterSrücken, machte aber Sie Ausübung eines Gewerbes unabhängig von Ser bis Sahin wenig stens noch als Regel festgehaltenen Lehr- unS wanSerzeit unS Sem formalen Erwerbe Ser Meisterschaft, überhaupt von Ser Zugehörig keit zu einer Zunft. J\\it Einrichtungen Ser Zunft, Sie in früheren Zeiten irgenSwie Sie Existenz Ser Zunstangehörigen gesichert hatten, waren Somit beseitigt. Es blieb Sen Ämtern nichts als Sie Er innerung unS Ser Name. Das bis Sahin stattgehabte gute Verhält nis zwischen Meister unS Gesellen horte auf unS machte Sen fozkal- Semokcatifchen Seftrebungen Platz. VaSurch, Saß sich mehrere Gesellen etablierten, wuchs Sie Kon kurrenz Serartig, Saß Ser verSienst sehr geschmälert wurSe; ebenso waren Sie Unternehmungen Surch Sie von Ser Sozialüemokratie ein geführten Arbeitseinstellungen stets gefährSet. Die MitglieSer -esMts Ser Hauszimmerleute, Sie Ztmmermeister £>. W. peterfen, v. Schumacher, J. tj. Köllner unS Joh. Lösch, sowie Sie vom Mt -er Maurer unS Steinhauer noch vorhanSenen -rei Maurermeister H. Lohmann, H. Hagelberg unS Kipp traten Saher am 2b. Juli 1S7Z zusammen unS beschlossen -ie Auf lösung -er bei-en genannten Mter. I *//»