I 3m Fahre 1870 wur-en -ie verpflegungskosten -er verheirateten un- -erunverheiratetenZimmergefellenvereinigt un- neue Statuten aufgestellt. Die neue Kaste wur-e am 31. flugust 1871 von -er Lan-- -rostei zu Sta-e unter -em Namen „Zimmergefellen-Krankenkasse zu Sta-e" genehmigt. Nach -er Neugestaltung -es Krankenversicherungsgesetzes vom IS. Funi 1883 verwandelten -ie Zimmergesellen 1884 wegen -er geringen Mitglie-erzahl ihre Kaste in eine Sterbekaste. Das 1884 genehmigte Statut erhielt öurch Seschluß einer Generalversamm lung vom 20. Jugust 1848 eine skn-erung, welcher schließlich auf Grund des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1401 noch eine weitere folgte, und unter dem 18. De zember 1403 wurde Sie heutige „Sterbe-Kaste für die verheirateten Zimmergefellen zu Stade" genehmigt. Diese Kaste gewährt ihren MitglieSern in Sterbefällen eine Unter stützung von 80 Mark. Die Unterftützungs- imö Sterbekasse -erMaurer- gefelleN. Nach -er Gefellenor-nung vom Fahre 1721 zahlte ein Lehrling beim Lossprechen an Einschrekbgelü an -ie Gesellenlade 1 Mark lüb., ein frem-er Geselle 16 Schilling, -er monatliche Sei trag war 4 Schilling. Gin erkranktes Mitglie- erhielt zwischen Gstern un-Michaelis wöchentlich 12Schilling. Nach seiner Genesung mußte -er Unterstützte -ie Hälfte -er Gel-er wie-er zurückerstatten. Starb ein Geselle o-er seine Ehefrau, fo zahlte je-er Geselle an Zulage 2 Schilling. Die Höhe -es Sterbegel-es blieb -em Ermessen -er Gesellenschast überlassen. 1763betrug-asEintrittsgel-2Mark. Ein frem-er Geselle brauchte jeüoch nur 1 Mark zu zahlen, erhielt -ann aber nur 4 Reichstaler Sterbegel-. Vas Sterbegel- wur-e auf 12 Reichstaler festgesetzt. 1742 erhielt ein erkrankter Geselle von Ostern bis Michaelis 1 Reichstaler 8 Schilling, von Michaelis bis Ostern 1 Reichstaler. 1840 geschah -ie Einziehung -er Auflagen zur Kasse jährlich auf -en drei Ouartalen Ostern 10 gute Groschen, Fohannis 12 gute Groschen, Michaelis 12 gute Groschen. Die erkrankten Gesellen konnten in ihrer Wohnung, -er Herberge oder -em Krankenhause bleiben un- erhielten neben freier ärztlicher Sehanülung von Ostern I.. sj ^ ^ 55