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        <title>Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade</title>
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Kläger: „Ich erkenne ihn für einen rechtschaffenen frem-en Zimmer, 
gesellen allhier vor öer ganzen ehrbaren Gesellenschast, wie auch vor 
Sem frem-en Mgesellen,allewiestehierversammeltstn-auf-em ehr 
baren Han-werkssaal nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit." 
Angeklagter: ^^llfo mit Gunst un- Erlaubnis, so will ich -er ganzen 
ehrbaren Gesellenschaft, wie auch -iesen frem-en Zimmergesellen 
zum zweiten Mal mit eingeschlossen, ein gutes Wohlsein trinken auf 
einen guten, festen, wohlbestän-igen Vertrag nach han-werksge- 
brauch unö -gewohnheit. Vivat!" 
§ Kläger ergreist -ie Kanne und spricht: ,,-llso mit Gunst un- Er 
laubnis, Gesellenschaft, bleib er seinen Worten gestän-ig, -ie er 
gesprochen hat allhier auf -em ehrbaren han-werkssaal vor -er 
ganzen ehrbaren Gesellenschast, -em frem-en Altgesellen, alle wie ste 
hier versammelt stn- nach hanüwerksgebrauch un- -gewohnheit." 
Angeklagter: „JUft mit Gunst un- Erlaubnis, ich bleibe meinen 
Worten jetzt un- je-erzeit gestän-ig, -ie ich gesprochen habe auf-em 
ehrbaren hanüwerkssaal vor -er ganzen ehrbaren Gesellenschaft 
sowie vor -em frem-en Altgesellen, alle wie ste hier versammelt stn- 
nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit." 
Kläger: „fllfb mit Gunst un- Erlaubnis, so will ich -ergänzen ehr 
baren Gesellenschast, sowie auch -iesen ehrbaren frem-en Zimmer 
gesellen zum ersten, zweiten unü letzten Mal mit eingeschlossen, ein 
gutes Wohlsein trinken auf einen festen, wohlbestän-igen Vertrag 
S nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit. Vivat!" Er fetzt-ie 
Kanne nie-er un- spricht weiter: „sUso mit Gunst un-Erlaubnis, 
s -aß ich -iese kleine Kanne Vertragsbier mag von mir setzen allhier 
vor -er ganzen ehrbaren Gesellenschast auf Sem ehrbaren han-- 
werkssaal nach han-werksgebrauch un- -gewohnheit." 
I , , ___ , 
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